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Absicht oder Dummheit? – „Konstruktionsfehler“ macht EU-Reformvertrag versehentlich zur Oberverfassung! (20.04.09)

April 20th, 2009 · Post your comment (12 Comments)

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Die Bundesrepublik ist bekanntlich jeden Tag der rechtsextremen Gefahr ausgesetzt, im Besonderen durch die NPD, die nur darauf wartet bei der erstbesten Gelegenheit das Grundgesetz abzuschaffen. Deswegen weiß jeder gute Bundesbürger, dass die Werte des Grundgesetzes stets neu erkämpft und verteidigt werden müssen.
Was aber wenn Bundestag- und Bundesregierung das Grundgesetz versehentlich von ganz allein außer Kraft setzen?

Dieser Tage veröffentlichte der Informationsdienst Wissenschaft eine Pressemeldung in der es unter anderem heißt: „Der Vertrag von Lissabon hat einen bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung hat: Er macht den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stuft die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu “Landesverfassungen” herunter und gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.“
Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat.

Murswiek weist allerdings vorsichtig darauf hin, dass das so „vermutlich nicht beabsichtigt“ gewesen sei. „Es handele sich um eine “Nebenwirkung” dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe.“ – Na klar doch…
Den Bundestagsabgeordneten, die vor einem Jahr mehrheitlich für den Lissabon-Vertrag gestimmt haben, kann man das freilich nicht zum Vorwurf machen, schließlich haben die meisten von ihnen den Reformvertrag nicht ein einziges Mal gelesen.
Wobei man keine Wetten darauf abschließen sollte, dass es sich bei dem „Konstruktionsfehler“ um ein Versehen handelt. Schließlich ist es ja auch kein Geheimnis, dass es sich beim Reformvertrag um eine Mogelpackung handelt, die lediglich die gescheiterte offizielle EU-Verfassung ersetzen soll.

Über die Auswirkungen die dieser „Konstruktionsfehler“ hat, heißt es in der Pressemeldung: „Murswiek weist darauf hin, dass die Vertragsstaaten diese Wirkung des Vertrages von Lissabon vermutlich nicht beabsichtigt haben; Es handele sich um eine “Nebenwirkung” dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe. Die Auflösung der Säulenstruktur der Europäischen Union und die Erstreckung der Gerichtsbarkeit des EU-Gerichtshofs auf die meisten Gebiete, auf denen er bisher nicht zuständig war, führen laut Murswiek dazu, dass der Gerichtshof sich unter Berufung auf die Grundwerte der EU künftig in innerstaatliche Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischen und beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht vorschreiben könne, unter welchen Voraussetzungen eine politische Partei verboten werden kann oder ob die Menschenwürde absolut geschützt ist oder mit anderen Werten abgewogen werden muss. Diese weit reichenden Folgen des Vertrages, die die Freiheit der Entscheidung der Mitgliedstaaten über ihre eigenen Verfassungen und damit ihre Souveränität in ihrem Kern berühren, können noch verhindert werden, wenn die Bundesregierung vor Ratifizierung des Vertrages einen entsprechenden völkerrechtlichen Vorbehalt erklärt oder mit den anderen Vertragsstaaten gemeinsam ein Protokoll beschließt, durch welches ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass der Vertrag diese Wirkungen hat.“

Und sollte die Bundesregierung das nicht tun, dann so schreibt die Süddeutsche Zeitung „könnte das 60. Jubiläum des Grundgesetzes, das wir in diesem Jahr feiern, das letzte gewesen sein.“

Siehe auch
Süddeutsche Zeitung 17.04.09

Informationsdienst Wissenschaft 17.04.09



Tags: Allgemeines

12 responses so far ↓

  • 1 Anonymer Systemfehler // Apr 20, 2009 at 5:31

    Der Vertrag von Lissabon hat einen bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler, …
    Er macht den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung.

    Mit der EU-Verfassung ist man gescheitert. Deshalb hat man sie in “Vertrag von Lissabon” umbenannt, um sie nicht mehr als Verfassung erkennbar sein zu lassen. Und der hilfreiche Anonyme Systemfehler sorgt mal wieder dafür, daß es halt doch ‘ne Verfassung ist. So was aber auch. Da kann man nichts machen. Ist nur ‘n Anonymer Systemfehler. Da kann keiner was dazu und niemand ist Schuld daran. Ist halt so und jetzt gilt die normative Kraft des Faktischen.

    Übrigens: Was meint ihr, warum der Hussein Baracken-Obama wohl Potus geworden ist? Na, weil er den “Schwarzen” in der kommenden Krise genau das “glaubhaft vermitteln” soll. Damit sie Ruhe halten und die Akteure im Hintergrund weiter und ungestört agieren können.

  • 2 Gullveig // Apr 20, 2009 at 5:38

    Uns muss klar werden, dass es keine Rettung für das System mehr gibt! Keine Milliarden oder Billionen werden daran irgend etwas ändern, ausser noch mehr Druck auf das System ausüben (durch die weitere Staatsverschuldung)! Es ist die Kontrolle total verloren gegangen! Jetzt heisst es eintauchen in eine Welt, die sich so richtig noch niemand vorstellen kann. In eine Welt, wo alle Strukturen und Hierarchien zusammenbrechen, wo jeder auf sich allein gestellt sein wird. In einer Welt, die von Kriminalität, Übergriffen, Hunger und Armut gezeichnet sein wird … in das wohl dunkelste Kapitel der Menschheitsgeschichte!
    http://schnittpunkt2012.blogspot.com/2009/04/z-ulange-ist-es-offensichtlich-verdammt.html

  • 3 Thusnelda // Apr 20, 2009 at 6:05

    Die meisten der Bundestagsabgeordneten haben den Reformvertrag kein einziges Mal gelesen. Na ja, wozu auch, die meisten dieser Dumpfbacken hätten den Vertrag eh nicht verstanden.

  • 4 Geneigter Leser // Apr 20, 2009 at 7:53

    DAS war bestimmt kein unbeabsichtigter Fehler.

    Einen Anhaltspunkt, wie “die” ticken, kann man in den Kommissions-Kommentaren zu den Außerkraftsetzungen von OWIG, StPO, ZPO und GVG lesen.

    Dort wird recht unverblümt darauf hingewiesen, daß auf Grund der Gewohnheit und der Machtausübung trotz der Aufhebung keine größeren Probleme zu erwarten sind.

    Also, KEINE strafmildernden Gründe.

  • 5 Max // Apr 20, 2009 at 7:58

    Ooooch, das passiert doch öfter, dass Staatsverträge “versehentlich” falsch formuliert werden….Ich sage nur “der große Plan soll doch erfüllt werden”….

  • 6 Bube // Apr 20, 2009 at 8:38

    “Den Bundestagsabgeordneten [...] kann man das freilich nicht zum Vorwurf machen, schließlich haben die meisten von ihnen den Reformvertrag nicht ein einziges Mal gelesen.”
    [aus: s.o. Artikel]

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Heißt es nicht so? Muss jetzt der Bundestag geschlossen vor Gericht gestellt werden, weil er das Grundgesetz verletzt hat?

  • 7 Adler // Apr 20, 2009 at 9:14

    Es sind nicht deutsche “Rechtsextreme”, die das Grundgesetz außer Kraft setzen, sondern die EU-Bonzen selber!

  • 8 Léon D. // Apr 20, 2009 at 10:07

    Zeigt mal wieder wer die wirklichen Verfassungsfeinde sind! Warum wird der VS nicht aktiv…?

    Suum cuique!

    GruSS!

    Léon

  • 9 Freibeuter // Apr 20, 2009 at 14:35

    Versehentlich, unbeabsichtigt….welch ein Vokabular, daß einmal mehr zeigt, welche Laienspielschar von Volkszertretern hier am Werke ist.

    Neinneinnein….nicht etwa das da am Ende sich “böse Verschwörungstheorien” als wahrer Hintergrund diese EUdSSR-ERMÄCHTIGUNGSGESETZE herausstellen….

    Na klar, auf diese Weise ließen sich auch der Kommunismus und die behaupteten Verbrechen Hitlers – die EINZIG WIRKLICH BÖSEN, bei den Anderen waren es ja ehrenwerte Befreiungstaten mit Kolateralschäden – lediglich als “Versehnisse”, “Unfälle” oder Wasweißich verharmlosen und erklären.

    Vielleicht ist ja auch die brD nur “versehentlich” und in Wirklichkeit das DEUTSCHE REICH weiter existent…..den Phantasien wären keine Grenzen gesetzt !

    Achso, übrigens auch nur “dummer Zufall”, das wir noch heute für “Adi” zahlen müssen !

    Kann man aber SCHNELL ÄNDERN….nicht jedoch mit den hier professoral attestierten Phlegmaten, die in den Parlamenten – hier : im Bundestag – hocken.

  • 10 Konvertit // Apr 20, 2009 at 17:02

    Spätestens seit Müntefering eine Verfassung fordert, bin ich wieder ein treuer Anhänger des Grundgesetzes.

    Denn eine neue Verfassung nach herrschendem Zeitgeist wäre sicher eine Kopie der letzten Verfassung der DDR.
    Ich kann mir das lebhaft vorstellen: Zunächst wird festgelegt, dass der Holocaust und der Antifaschismus Staatsreligion werden sowie die Amtssprachen Deutsch und Türkisch sind.

    Und dann kommt der ominöse Satz: Jeder hat das Recht seine Meinung im Rahmen dieser Verfassung (!) frei zu äußern.

    Und bei allen Vorbehalten gegen das System, zunächst einmal gilt es das letzte bißchen Souveränität, das wir haben mit Zähnen und Klauen gegen den EU-Irrsinn zu verteidigen. Optimieren (z.B. Asylparagraphen streichen) können wir später!

  • 11 Adler // Apr 20, 2009 at 23:21

    Vielleicht hat Frey ja doch nicht so Unrecht damit, dass wir den “Grundgesetztag feiern” sollten…

    Lieber wäre mir aber eine gesamtdeutsche Verfassung!

  • 12 cogito // Apr 21, 2009 at 15:10

    Prof.Dr.jur. Karl Albrecht Schachtschneider:
    „Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büssen den Grundrechteschutz im wesentlichen ein.“

    Und mit Prof. Murswiek sind es erst zwei, die mahnen. Eigentlich müßten die Einsprüche der vielen beamteten Staatsrechtler wie ein Donnerhall durchs Land ziehen und Solidarität zeigen; schließlich werden sie bis ans Grab vom Volk gut dafür bezahlt.

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