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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


„Durchgeknalltes“ aus Karlsruhe (27.06.09)

June 27th, 2009 · Post your comment (19 Comments)

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Karlsruhe / Ba-Wü: Vielen Lesern ist sicher noch die Kokain- und Nutten-Affäre um Michel Friedman alias „Paolo Pinkel“ bekannt. Diese war der Sommerskandal des Jahres 2003, der dafür sorgte, dass der bis dahin widerlichste jüdische Moralapostel der neueren Geschichte Deutschlands von seinem Piedestal gestürzt wurde, auf das er sich in seiner Arroganz und Borniertheit gestellt hatte.
So war bekannt geworden, dass er sich in seiner Freizeit mit ukrainischen Zwangsprostituierten vergnügte und dabei auch noch Kokain konsumierte. Um Friedman entgegen zu kommen und einen allzu großen Skandal in der Öffentlichkeit zu vermeiden, schlug man ein Verfahren gegen die Zahlung von 17.400 Euro nieder.

Michael Naumann

Unter den Verteidigern Friedmans befand sich auch der ZEIT-Mitherausgeber Michael Naumann, was angesichts des Charakters dieses Blattes nicht erstaunt. Nach Angaben Wikipedias scheint Naumann selber auch nicht gänzlich ohne jüdische Wurzeln zu sein. Zwar fiel sein Vater bei Stalingrad, doch heißt es bei Wikipedia, dass er und seine Mutter 1953 aus der DDR in die Bundesrepublik fliehen mussten, weil die Mutter wegen ihrer Kontakte zu ihrer in die USA emigrierten Verwandtschaft Kontakte hatte.
Naumann stellte sich am 22. Juni 2003 in einer n-tv-Talkrundendiskussion vor den jüdischen Zentralratsfunktionär und verteidigte ihn gegen die Vorwürfe.

Dabei gab es folgenden Dialog:

Naumann:
„[…] Der wirkliche Skandal ist eine führungslose Staatsanwaltschaft in Deutschland, die bei diesen Ermittlungen ganz offenkundig ‚Die Welt’, ‚Bild’ und ‚Focus’ vorinformiert hat, privilegiert hat, wenn Sie so wollen, über einen Verdacht, den zu beweisen sie sich gerade erst bemüht. Dieses ist dann nicht das normale Vorgehen von Staatsanwälten in zivilisierten und in Rechtsstaaten, in zivilisierten Ländern und in Rechtsstaaten. Das ist der erste Punkt. Der andere Punkt ist: Aus diesen Äußerungen jetzt entnehme ich ja offenkundig immer schon feststehende Sachverhalte, d.h. Herr Friedman. hat seine eigene Position desavouiert durch sein moralisches, sittliches Verhalten. Nichts ist bewiesen. Der Mann hat das Recht eines offenkundig vom Staatsanwalt Verfolgten, so möchte ich das einmal bezeichnen, zu schweigen und seinen eigenen Anwalt reden zu lassen. Und ich bin ganz sicher, dass dieser staatsanwaltliche, man muss wirklich sagen: Skandal eines ganz offenkundig, ich sag`s ganz offen, durchgeknallten Staatsanwaltes, der hier in B. einen außerordentlich schlechten Ruf hat, der vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist, der zum ersten Mal überhaupt wieder tätig wird. Dieser Skandal wird zweifellos dazu führen, dass sich die hiesige Justizbehörde und die ihr zugeordnete Staatsanwaltschaft fragen muss, ob man auf diese Art und Weise gegen Privatpersonen vorgehen kann.“

J.:
„Herr Naumann, Sie brechen den Stab über eine Staatsanwaltschaft in einer Art und Weise. Der Oberstaatsanwalt, der Generalstaatsanwalt, den Sie meinen, führt die Ermittlungen gar nicht. Das ist ein ganz anderer. Was Sie hier tun, ist eine Verdächtigungskampagne, der Sie angehören, in der Sie, bei der Sie eine öffentliche Rolle spielen, die sich gegen die Staatsanwaltschaft richtet. Der Fakt ist der, dass bei der Ermittlung gegen Menschenhändler und Schleuser von Prostituierten aus Osteuropa nach Deutschland, bei diesen Ermittlungen ist vom Bundesgrenzschutz in Telefongesprächen der Schleuser abgehört worden. Dabei ist eine Telefonnummer und ist ein Name aufgefallen, der zurückverfolgt worden ist. Der jetzt Beschuldigte F. wäre gar nicht ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft geraten, wenn bei der Befragung von drei Prostituierten nicht die Beschuldigung erhoben worden wäre und möglicherweise noch, sie wissen es von drei, möglicherweise von noch mehr, dass er ihnen Kokain angeboten hat. Dann ist es nicht mehr die Frage des persönlichen Konsums, sondern auch die Frage des Besitzes, was strafbar ist, und dann muss eine Staatsanwaltschaft handeln. Und sozusagen als sei hier ein, so schlank wie Sie das sagen, den Vorwurf zu erheben, eine Staatsanwaltschaft vernichte einen Menschen aus politischen Gründen, das finde ich sehr gewagt.“

Naumann:
Aus politischen Gründen, das habe ich nicht gesagt.“

J.:
„Aber Sie insinuieren es. Ein durchgeknallter Staatsanwalt“

Naumann:
„Ja, natürlich ist er durchgeknallt, weil er ganz offenkundig in der Lage ist, ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und gleichzeitig die Presse zu informieren. Dieses ist ungewöhnlich.“

J.:
„Aber Herr Naumann, der Richter hat den Durchsuchungsbefehl erlassen. Das ist nicht der Generalstaatsanwalt gewesen.“

Naumann:
„Aber wer hat denn die Presse informiert? Der Richter gewiss nicht.“

Die Vorwürfe gegen Friedman, die Naumann seinerzeit noch voreiligerweise als unbewiesen deklarierte, erhärteten sich dann freilich doch noch. Die Verwendung des Ausdrucks „durchgeknallter Staatsanwalt“ brachte ihm eine Anklage wegen Beleidigung und eine Geldstrafe von 9000 Euro durch das Amtsgericht Tiergarten ein. Dagegen ging er durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Dies gab gestern einen Beschluß (1 BvR 2272/04)vom 12. Mai bekannt, nachdem das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten für aufgehoben erklärt wird, da es die Meinungsfreiheit verletze.

So stellte das Bundesverfassungsgericht fest, da der Ausdruck „durchgeknallt“ zwar ehrverletzend sei, gleichwohl aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, da man den Begriff nicht isoliert betrachten dürfe, sondern in Zusammenhang mit Naumanns Kritik an der Staatsanwaltschaft, weil diese keine Rücksicht auf Friedmans Persönlichkeitsrechte genommen hat.

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes hieß es gestern diesbezüglich:
„…Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Entscheidungen aufgehoben, weil sie das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzen. Die Gerichte haben die Bezeichnung als „durchgeknallt“ zu Unrecht als generell unzulässige Schmähkritik angesehen und deshalb die hier gebotene Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen. Weil der Begriff der Schmähkritik eine besonders gravierende Ehrverletzung bezeichnet, bei der noch nicht einmal mehr eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit stattfindet, sondern die Meinungsfreiheit absolut verdrängt wird, ist dieser Begriff eng zu definieren. Selbst eine für sich genommen herabsetzende Äußerung wird zu einer Schmähkritik erst dann, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Auch wenn der Bezeichnung als „durchgeknallt“ als solcher ehrverletzender Gehalt zukommt, muss bei Beurteilung einer schmähenden Wirkung der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem die Äußerung fällt.

Der Kontext der Äußerung im Zusammenhang mit der Kritik an der
Informationspolitik der zuständigen Staatsanwaltschaft spricht hier
gegen die Annahme, dass der Beschwerdeführer dem Betroffenen pauschal die geistige Gesundheit habe absprechen und ihn damit ungeachtet seines Sachanliegens habe diffamieren wollen. Vielmehr liegt es aus Sicht des unvoreingenommenen Publikums nahe, dass er auch durch diese Begriffswahl Kritik an dem Umgang des Generalstaatsanwaltes mit den Persönlichkeitsrechten eines Beschuldigten üben wollte. Die Herauslösung des Begriffes “durchgeknallt” aus diesem Kontext verstellt den Blick darauf, dass die umstrittene Äußerung im Zusammenhang mit einer Sachauseinandersetzung um die Ausübung staatlicher Strafverfolgungsbefugnisse fiel. In diesem Kontext kann der verwendeten Begriffswahl aber nicht jeglicher Sachbezug abgesprochen werden, da sie – wenn auch in polemischer und in herabsetzender Form – durchaus die Sachaussage transportieren kann, dass ein als verantwortlich angesehener Staatsanwalt im Zuge der Strafverfolgungstätigkeit die gebotene Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten in unsachgemäßer und übertriebener Weise habe vermissen
lassen.

Die Bezeichnung als „durchgeknallt“ weist auch nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden müsste, wie dies bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter – etwa aus der Fäkalsprache – der Fall sein kann.

Teil der von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfassten Freiheit, seine Meinung
in selbstbestimmter Form zum Ausdruck zu bringen, ist auch, dass der
Äußernde von ihm als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für die zu kritisierende Art der
Machtausübung angreifen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die
personenbezogenen Elemente seiner Äußerung aus diesem Kontext
herausgelöst betrachtet werden und als solche die Grundlage für eine
einschneidende gerichtliche Sanktion bilden. Die Personalisierung eines
Sachanliegens in anklagender Form ist in solch unterschiedlicher Form
und Intensität möglich, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die
Meinungsfreiheit in diesen Fällen wie bei Schmähungen stets und
ungeachtet der weiteren Umstände zurücktreten zu lassen. Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen
weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen.

Ungeachtet dessen sollte man mit der Verwendung des Ausdrucks „durchgeknallt“ gegenüber Staatsanwälten etwas vorsichtig sein, da anzunehmen ist, dass diese „Meinungsfreiheit“ vermutlich nur dann gilt, wenn man sie in Zusammenhang mit der Verteidigung von kriminell gewordenen Juden, sonstigen Ausländern oder Linken verwenden darf.

Michael Naumann ist seit 2005 mit der Tochter des jüdischen Bankiers Eric Moritz Warburg verheiratet.

Das Amtsgericht Tiergarten ist nun angehalten, ein neues Urteil über Michael Naumann zu fällen. Wie dieses ausfallen wird, dürfte jedoch nicht schwer zu erraten sein.

Siehe auch
BVG Pressemitteilung Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009

Beschluss vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04



Tags: Allgemeines

19 responses so far ↓

  • 1 Thusnelda // Jun 27, 2009 at 7:05

    Bei diesem “Völkchen” ist aber auch alles offenkundig.

  • 2 Saatkorn // Jun 27, 2009 at 9:12

    Durchgeknallte Merkel..

    Passt nicht, aber endlich weis ich, ich darf´s sagen.

  • 3 cogito // Jun 27, 2009 at 9:23

    Nun wissen wir also, daß wie im Fall Naumann zum erlaubten Ausflippen vor Gericht schon eine jüdische Großmutter (öffentlich gesagt) genügt, aber weil arrogante Leute wie er auch übermäßig eitel sind, wird ihm der Tritt der Hamburger Wähler in seinen Allerwertesten, als er sich dort als Bürgermeister bewarb und scheiterte, einiges ausgemacht haben. Sein dummes Gestammel nach seinem Reinfall war lustig.

    Die Bürger vergessen doch nicht so leicht, wie er sich vor einer Bundeswahl gegen die Gedenkbetonierung auf teuersten Berliner Boden aussprach und als er unter Schröder für 2 Jahre als Kulturbeauftragter auftrat, weit mehr als das in die Wege leitete und an Geld verprasste. Nach getanem Auftrag war diese Schachfigur nach 2 Jahren vom Bundesbrett verschwunden, genau an dem Tag, von dem an er einen Pensionsanspruch mitnehmen konnte.

  • 4 Marc // Jun 27, 2009 at 9:51

    Hab mir jetzt zwar nicht alles durchgelesen – mir fehlt im Moment die Zeit; werds heute abend nachholen – aber das dieser Naumann zumindest Halbjude ist, das sieht (!) man doch wohl!

    :-D Aber SOWAS von…

  • 5 Natalia Avelon // Jun 27, 2009 at 9:52

    Naumann wurde als Sohn einer Jüdin und eines Rechtsanwalts im anhaltischen Köthen geboren. Sein Vater fiel 1942 in der Schlacht von Stalingrad.

    Dennoch beschimpft er 1999 in einem Interview die Deutsche Wehrmacht als „Tötungsmaschine” und „marschierendes Schlachthaus, das sich selbst intakt hielt, indem es jeden ungehorsamen Soldaten erschoss.”

    Michael Naumann war damals Staatsminister für kulturelle Angelegenheiten und wollte mit derlei Aussagen das Bild der Engländer vom deutschen Wehrmachtsoldaten korrigieren, der – wie zum Beispiel Rommel – bei den Briten als heldenhafter und galanter Offizier dargestellt werde. In seiner Tätigkeit als Kulturminister, die er 1998 aufgenommen hatte, ist er vor allem durch heftige “Bewältigung” deutscher Zeitgeschichte aufgefallen, forderte und plante er ein ungeheuer großes Mahnmal nach dem anderen. Mit keinem Wort jedoch „bewältigte” er die Geschichte der Führungspersönlichkeiten von „Zeit” oder „Spiegel”, die einst als Goebbels-Journalisten den Endsieg propagierten.

    http://de.metapedia.org/wiki/Naumann%2C_Michael

    Mit elf Jahren musste Naumann 1953 mit seiner Mutter nach Hamburg fliehen. Sie war wegen Kontakten zu ihrer in die USA emigrierten jüdischen Verwandtschaft ins Visier des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR geraten.

  • 6 Die andere Steuernummer // Jun 27, 2009 at 10:12

    Wofuer ist die BRD da, wofuer gibt es ein Verfassugsgericht? Um Urteile zu kassieren die der parteipolitisch ungebundene untere Justizapparat faellt. Haette Moellemann den Friedmann als durchgeknallt bezeichnet, waere vom gleichen Verfassungsgericht eine Entscheidung gefaellt wurden mit der Feststellung dass “durchgeknallt” als NS-Sprachgebrauch eine ganz besonders strafbewehrte Ehrverletzung darstellt.

    Seinerzeit hiess es, dass ein Anwalt Friedmanns aus Versehen die Akte per FAX an einen Pizzabaecker schickte, welcher dieses an die BLOED-Zeitung verkaufte. In der Sache gibt es einige Merkwuerdigkeiten: BLOED haette die Sache nie oeffentlich gemacht wenn das nicht von oben gewollt gewesen waere. Es soll ausserdem ein Rudelsbumsvideo gegeben haben mit Friedmann und den Nutten beim Koksen im Hotel. Das Video sollte an Moellemann verkauft werden, was dieser ablehnte mit der Begruendung es handelte sich um eine Privatsache. Haette er es getan, wuerde er wohl heute noch leben. Ausserdem wurde ein Mordanschlag gegen Friedmann eingefaedelt, der einem Neonazi-Anschlag zum Opfer fallen sollte.

    Friedmann (bekennender Schwuler, nachgewiesener Dachschaden) gilt wie der Konvertit Kramer (aus Frankfurter schwulenszene zu Bubis) und der Pseudojuedin Kobloch (knapp vorbei ist auch daneben) in Israelkreisen als Witzfigur mit denen man die Goyim verarscht. Der Zentralrat der Juden in der BRD ist dafuer da Juden zweiter Klasse die nicht israeltauglich sind in einem Narrenverein zu verwursten.

    Als Koks-Geruechte gegen Schill auftauchte, fuhr der NDR unter Leitung der Pseudojuedin Lea Rosh eine Medienkampagne auf ohne gerichtsverwertbares Material zu haben und obwohl sich Schill durch eine Haarprobe entlastete. Als spaeter Videos von Schill in Rio beim koksen auftauchten, wurden diese unter Missachtung der Persoenlichkeitsrechte in BRD-Medien veroeffentlicht und breit getreten.

  • 7 Edelweiß // Jun 27, 2009 at 10:13

    Wie sagte der eine NPD Politiker neulich so treffend: “Ludenrepublik!” oder so ähnlich.

  • 8 Shahirrim // Jun 27, 2009 at 10:22

    Wenn die Richter den EU-Vertrag nicht kippen, bezeichne ich sie hiermit schon im vorraus als durchgeknallt!

  • 9 Kampfgruppe Bitterfeld // Jun 27, 2009 at 10:23

    Da haben die Juden dem Gojim mal wieder so richtig gezeigt, wer die Macht im brB-Staat hat.

    Wenn „DU“, als „kleines deutsches Arschloch“, einen Bullen so titulierst oder auch nur „DU“ sagst, dann bist du gnadenlos fällig.
    Und solltest du dich erdreisten dagegen zu klagen und die Mitglieder des Unrechtsaperrates so zu titulieren, setzt die gesamte Repressionsmaschine ein und deine materielle Existenz wird vernichtet.

  • 10 Doofer Deutscher // Jun 27, 2009 at 10:27

    Ich finde den Fall sehr amüsant. Zeigt sich doch, wie man sich in den hehren Kreisen der BRD-Justiz inzwischen um krimineller und durchgeknallter Mafiosi wegen an die Gurgel geht. BRD-Staatsanwälte sind ja wahrlich in keiner beneidenswerten Situation. Sie sind nicht wie Richter und Anwälte frei in ihren Entscheidungen, sondern müssen den Weisungen der Parteien folgen, die gerade den Innenminister stellen. Wenn da mal einer ausschert, weil ihm oder ihr die Ausländerkriminalität und die Kuschelurteile der Richter auf den Zeiger gehen, oder er SPD ist und sein Herr und Meister CDU, wird er in Wahlkrampfzeiten ganz schnell abserviert.

    Naumanns Kalkül scheint damals offenbar gewesen zu sein, den Staatsanwalt anzugreifen, um Pomadenpinkel vor der Strafverfolgung zu schützen. Und nun fällt auch noch das oberste Besatzergericht der BRD dem eigenen Strafverfolger in den Rücken. Na schön, “durchgeknallt” ist zwar der übliche Gossenslang für diese Gosse, und durchaus auch als Meinungsfreiheit zu tolerieren (natürlich im Gegensatz zu den meisten Buchstaben und Zahlen, derer sich ER einmal bedient haben könnte, oder gar Textilien, Lieder, Gedichte, die auch nur auf IHN hinweisen k ö n n t e n !).

    Alles kann und wird von den Staatsanwälten der BRD verfolgt werden, was irgendwie nicht koscher ist, aber sind die deshalb durchgeknallt? Im Prinzip schon! – oder sind es eher diejenigen, die ihnen die Weisungen dazu erteilen? Naja, am durchgeknalltesten ist sicher das Bundesverfassungsgericht, daß über eine Verfassung wacht, die es genauso wenig in diesem freiesten aller deutschen Lande der Weltgeschichte gibt, wie Meinungsfreiheit; – es sei denn, es geht um die eines Zionisten.

    Das Urteil der Verfassungsrichter hat die Staatsanwälte nun vollends zum Freiwild durchgeknallter Pinkels und Naumann gemacht. Und das ist gut so! Bloß kein Mitleid, denn diese Ankläger im Auftrag der Parteibonzen haben es nicht anders verdient, als daß ihnen eben diese Parteibonzen in den Rücken fallen. Es macht dem einen oder anderen dieser Staatsjuristen und Berufsmimosen vielleicht mit dem Holzhammer klar, daß es einem mafiösen Staat nicht um den Kampf gegen die Kriminalität gehen kann, und daß es die Aufgabe der Staatsanwälte ist, diese Mafia zu decken und zu schützen und diejenigen zu verfolgen und anzuklagen, die nach einem echten Rechtsstaat und echter Demokratie verlangen, und seien sie 100 Jahre alt und totkrank. Da sind eben keine Mimosen gefragt, sondern harte Schädel. Niemand wird ja gezwungen, BRD-Staatsanwalt und verlängerter Arm der Nürnberger Justizposse zu werden.

  • 11 Shahirrim // Jun 27, 2009 at 10:53

    @ Die andere Steuernummer

    Zitat:
    In der Sache gibt es einige Merkwuerdigkeiten: BLOED haette die Sache nie oeffentlich gemacht wenn das nicht von oben gewollt gewesen waere.
    Zitat Ende!

    Sie haben ganz recht, genauso war es auch. Die BILD-Zeitung hat damals herumposaunt, dass sie das Ergebnis der Haaranalyse kennt, es aber zum Schutze der Privatperson Friedmann nicht veröffentlicht. Weiß ich noch, als wäre es gestern gewesen.

  • 12 godzilla // Jun 27, 2009 at 11:08

    Naumann hat die gleiche Hackfresse wie

    Woddy Allen.

    Hd

    euer

    godzilla

  • 13 Adler // Jun 27, 2009 at 11:22

    Wenn ein Rechter einen Staatsanwalt als “durchgeknallt” bezeichnet hätte, dann wäre das Urteil sicher anders ausgefallen. Koks- und Huren-Juden-Michel hat im Übrigen maßgeblich dazu beigetragen, dass Möllemann in den Tod getrieben wurde.

  • 14 hauke haien // Jun 27, 2009 at 12:24

    Wieso mussten die denn aus der DDR fliehen?

    Stasichef Erich Mielke war doch auch Jude.*

    Der Fluchtgrund wird wohl eher die Kohle im Westen gewesen sein. Bei diesen Beziehungen wohl eher kein Problem.

    H.H.

    *Quatsch.
    Die Schriftleitung

  • 15 Wesermann // Jun 27, 2009 at 13:49

    Die BRD fest in der Hand des Zentralrates es wird Zeit, dass man diese durchgeknallten unantastbaren Gutmenschen in die Wüste schickt.

    Wenn ich nur den Namen Friedmann lese oder höre, könnte ich vor Wut platzen. Es wird Zeit dass dieser kriminelle Moralapostel verschwindet und er soll auch gleich die anderen seiner sorte inklusiv der Richter mitnehmen.

    Für die V-SED-Stasi-BRD-Spitzel
    obiges ist MEINUNGSFREIHEIT

  • 16 Kohlhaas // Jun 27, 2009 at 13:58

    Russenmafia oder Judenmafia?
    Friedman, Menschenhandel, Prostitution, Drogen und Mitglied der Russenmafia im Vorstand der jüdischen Gemeinde Berlin
    http://lichtinsdunkel.blogspot.com/search/label/Mafia

    FDP setzt sich für jüdischen Oligarchen der Russenmafia ein. Weitere Infos bringt eine Online-Durchsuchung mit den Suchbegriffen:
    Chodorkowski FDP
    Chodorkowski Israel
    Chodorkowski Rothschild
    Chodorkowski jew

    Der Semit ist eine neue Internetzeitung
    http://www.dersemit.de/

  • 17 Völkischer Beobachter // Jun 27, 2009 at 19:56

    @ Doofer Deutscher (# 10):

    Sehr guter Kommentar!

  • 18 Blitzdolch // Jun 27, 2009 at 22:04

    Naumann hatte eine Visage wie der verblichene Paul Spiegel

  • 19 Pater Rolf Hermann Lingen // Jun 28, 2009 at 16:05

    Meine diesbzgl. Pressemitteilung wird derzeit verbreitet:

    a****
    Justiz: Durchgeknallt

    »”Durchgeknallter Staatsanwalt” ist okay« (taz); »”Durchgeknallt” darf man sagen« (Tagesspiegel); »”Durchgeknallten Staatsanwalt” ist verfassungsmäßig« (Berliner Umschau). Diese drei Schlagzeilen vom 26.06.2009 sind zumindest irreführend, wenn nicht ganz falsch. Denn in Wahrheit lautet die Erklärung des Bundesverfassungsgerichts gem. Überschrift der Pressemitteilung (Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009; Beschluss vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04): »Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt” stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar«. Im Klartext: Jegliche Rechtssicherheit ist dank dem BVerfG unanfechtbar völlig zerstört. Die Gerichte können ganz nach Lust und Laune festlegen, ob “durchgeknallt” eine “Beleidigung” ist oder nicht. Man kann unmöglich wissen, wie ein Gericht zukünftig zu “durchgeknallt” urteilen wird. Objektiv gilt dieses Dilemma übrigens für absolut jede – auch irgendwann mal gerichtlich verurteilte oder gerichtlich erlaubte – Äußerung, denn der entsprechende §185 (”Beleidigung”) enthält keinerlei gesetzliche Bestimmtheit. Dementsprechend gestand der Germanist Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer: »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb “beleidigen” verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System« (Vortrag “Eine Beleidigung!”, Forensik-Tagung Mannheim, 15.03.2001).
    S. ferner BVerfG, 2 BvR 2202/08 vom 18.5.2009, Absatz-Nr. 9:
    »Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl.BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 – 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ). Diese Verpflichtung dient zum einen dem Normadressaten, der vorhersehen können soll, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass gerade der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet (vgl.BVerfGE 71, 108 ). Dabei muss ein Normadressat anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist. In Grenzfällen ist auf diese Weise für ihn wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar. Dieses Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit schließt nach der Rechtsprechung eine analoge oder gewohnheitsrechtliche Strafbegründung aus. Dabei ist “Analogie” nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; vielmehr ist jede Rechtsanwendung ausgeschlossen, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht. Art. 103 Abs. 2 GG zieht insoweit der Auslegung von Strafvorschriften eine verfassungsrechtliche Grenze. Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, erweist dieser sich als maßgebendes Kriterium: Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl.BVerfGE 71, 108 ).«
    Damit spricht sich das BVerfG – und überhaupt die Justiz – selbst das Urteil. Abschließend sei erinnert an die Feststellung von Bert Steffens (Öffentliche Mitteilung an Peter Briody, 15.04.2007): »Es gibt keine “Beleidigungsgesetze in Deutschland”. Es gibt auch keine “Rechtsprechung” bei Anwendung des § 185 StGB – nur Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht “infantil”, sondern ein Verbrechen.[...] Die Anwendung der § 185 StGB verstößt (u.a.) klar gegen Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; Art. 7 Abs. 1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 15 Abs. 1 IPbürgR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte). [...] Der § 185 ist – nicht weil vorkonstitutionell – n i c h t i g , weil dessen Text den Regeln des späteren, sprich jüngeren GG und allen Landesverfassungen, ja selbst dem ersten Paragraphen des StGB widerspricht. Hierzu bedarf es nicht eigens der Feststellung eines Gerichts. Lesen, das kann der Souverän, das Volk, auch ohne Richterschaft – was ja auch sonst von ihm erwartet wird, wenn es um die Beachtung der Gesetze geht.«
    ****e

    Also für die gleiche Feststellung, nur etwas weniger geschraubt, haben wir in unserem Artikel nur ein paar Zeilen gebraucht:
    “Ungeachtet dessen sollte man mit der Verwendung des Ausdrucks
    „durchgeknallt“ gegenüber Staatsanwälten etwas vorsichtig sein, da anzunehmen ist, dass diese „Meinungsfreiheit“ vermutlich nur dann gilt, wenn man sie in Zusammenhang mit der Verteidigung von kriminell gewordenen Juden, sonstigen Ausländern oder Linken verwenden darf.”
    Und die Urteilsbegründung hatten wir auch schon drin.
    Die Schriftleitung

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