Das Bundes-
verfassungsgericht hatte vorgestern die als „EU-Reformvertrag“ getarnte EU-Verfassung, bis auf wenige Abstriche gebilligt. Hier und da müssen ein paar Schönheitsfehler beglichen werden, dann darf der Bundestag den Vertrag ratifizieren. Das Volk hat man freilich gar nicht erst gefragt, die Medien vermitteln ohnehin den Eindruck als handele es sich dabei um eine völlig belanglose Sache die im Grunde nicht wirklich wichtig ist. Das müssen sie auch, denn wer würde sonst ernsthaft wollen, dass Deutschland seine Souveränität zugunsten der EU aufgibt und in den Zustand einer Verwaltungsprovinz zurückfällt?
Nun schaut alles nach Irland. Den Iren ist es bekanntlich als einziges Volk in Europa gestattet, darüber in einer Volksabstimmung abstimmen zu dürfen. Das erste Referendum im April 2008 war eigentlich eindeutig, die Iren wollen den Reformvertrag nicht. Sich damit in Brüssel nicht zufrieden geben, lässt man die Iren nunmehr im Oktober ein zweites Mal abstimmen – irgendwann muss das Ergebnis ja passen. Sei es drum, selbst wenn die Iren dieses Mal mit „Yes“ stimmen sollten. Abstimmungen in anderen EU-Staaten würden dem Vertrag Null Lebenschance bescheren. Eine Union die auf solchen Grundpfeilern steht, kann dauerhaft nicht existieren.
| Professor Karl Albrecht Schachtschneider |
In einem aktuellen Beitrag der JUNGEN FREIHEIT hat inzwischen auch der Staatsrechtler Professor Karl Albrecht Schachtschneider seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Iren den Reformvertrag erneut stoppen. Schachtschneider hatte unter anderem auch im Auftrag von Peter Gauweiler (CSU) Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage gegen den Reformvertrag eingereicht. Den Ausgang der Entscheidung kommentiert der Staatsrechtler so:
“Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts läßt erwartungsgemäß den Vertrag von Lissabon passieren, macht aber dessen Ratifikation von einem neuen Begleitgesetz abhängig, welches die Gesetzgebung gegenüber der Regierung stärkt. Die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat hat das Gericht jedoch nicht gegen die ´Diktatur der Bürokraten‘ verteidigt.
Die Subsumtion unter seine dogmatisch weitgehend richtigen Rechtssätze ignoriert die Machtfülle der Union. Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überläßt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet. Die Bundeswehr wird zu Kriegen in aller Welt verpflichtet.
Die wesentliche Rechtsetzung ist Sache der Union, deren Organe nicht demokratisch zu legitimieren vermögen, auch nicht das Europäische Parlament. Das sieht der Senat nicht anders. Von den wichtigsten Politiken bleibt dieses „Parlament“ ohnehin ausgeschlossen, vor allem von der Militär-, Wirtschafts- und Währungspolitik. Der Europäische Rat wird ermächtigt, die vertragliche Verfassungspolitik (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments durch Beschluß zu ändern, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen.
Gericht stärkt die Legislative
Für dieses vereinfachte Vertragsänderungsverfahren verlangt das Gericht ein Gesetz von Bundestag und Bundesrat. Diese Verfassungskorrektur ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerden, ändert freilich im Parteienstaat wenig an der Entmachtung des Volkes. Das Gericht stärkt die Legislative, entgegen dem Vertragstext, auch, wenn die familienrechtlichen oder die strafrechtlichen Befugnisse der Union erweitert werden sollen. Zudem wird der militärrechtliche Bundestagsvorbehalt aufrecht erhalten.
Auch die Flexibilitätsklausel darf ohne Zustimmung der Legislative nicht derart genutzt werden, daß sie weitere Hoheitsrechte auf die Union überträgt. „Die Integrationsverantwortung“ sollen „die staatlichen Vertretungsorgane der Völker“ wahrnehmen. Aber das Defizit demokratischer Legitimation des mächtigen Gerichtshofs spricht der Senat gar nicht erst an.
Das Gericht hat nicht zugestanden, daß die Union spätestens mit dem Reformvertrag ein Staat, ein Bundesstaat, wird, aber eingeräumt, daß sie „inzwischen in einigen Politikbereichen einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist“. Im Widerspruch dazu „bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet“. Das ist der rechtliche Widerspruch, über den das Wort „supranational“ nicht hinweghilft.
Kein einheitliches europäisches Volk
Die Mitgliedstaaten werden zu Verwaltungsprovinzen, weitaus weniger eigenständig als die Länder in Deutschland. Einen Staatsbegriff hat das Gericht nicht zu definieren versucht. Wenn und weil der Staat als Republik „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) ist, kann die Staatseigenschaft der Union nicht bestritten werden. Für die eigenständige Legitimation der Unionsgewalt fehle „ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt“ – richtig! Deswegen ist diese Gewalt nicht legitimiert. Die „in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker“ sollen „die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt“ bleiben. Dann muß ihnen die existentielle Staatsgewalt verbleiben.
Die nationalen Parlamente würden die Rechtsetzung der Union legitimieren. Dafür müssen sie deren Politik verantworten und darum voraussehen können. Das gewährleiste „das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“, das im Vertrag stehe und nach wie vor nicht verletzt werde. Das ist die demokratiedogmatische Lebenslüge des Integrationismus.
Parteiliche Besetzung des Gerichts
Mit der Offenheit und Breite der einzelnen Ermächtigungen in den Texten und erst recht deren extensiver Handhabung hat sich das Gericht wiederum, wie schon im Maastricht-Urteil von 1993, nicht auseinandergesetzt. Das hätte seine Erkenntnisse ad absurdum geführt. Mit der erneuten Mahnung, die Ermächtigungen eng zu handhaben, ist nichts getan. Deren Grenzen sind gänzlich ungewiß.
Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht. Karl Jaspers hat vor einem halben Jahrhundert gewarnt: „Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur“. Der zweite Schritt ist die rechtlose Politik der europäischen Integration. Das Integrationsprinzip darf nicht über das Rechtsprinzip gestellt werden. Wer ein europäisches Europa gestalten will, muß aus der Union ausscheiden, um neue Verträge zu erzwingen.
Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet.
Hoffnungsvoll schauen wir nach Irland.”
Siehe auch
Junge Freiheit 01.07.09




14 responses so far ↓
1 Mars Ultor // Jul 2, 2009 at 16:30
Die Richter des BVG werden vom Bundestag und Bundesrat ernannt soweit ich weiß. Ob das nun demokratisch ist weiß ich nicht. Da macht man den Bock doch zum Gärtner.
2 Adler // Jul 2, 2009 at 16:54
Man lässt die “abtrünnigen” Völker doch immer solange abstimmen, bis das Ergebnis “passt” – das war schon bei Dänemark mit dem Masstricht-Vertrag (”Teuro”) in den neunziger Jahren so!
3 Andreas Vesalius // Jul 2, 2009 at 16:57
Ich kann nur jedem politik-interessierten Menschen empfehlen, sich die Vorträge von Professor Karl Albrecht Schachtschneider mal anzuhören…, der Mann ist wirklich mit dem Thema vertraut!
4 Gerd Reinhard // Jul 2, 2009 at 17:16
Herr Schachtschneider sollte eigentlich wissen, das das Bundesverfassungsgericht noch nie die Interessen des dt. Volkes vertreten hat! Das letzte Gericht das das tat, war der Volksgerichtshof unter seinem allseits beliebten Präsidenten Roland Freisler.
5 Saltatio // Jul 2, 2009 at 18:58
Erste Umfragen besagen, die Iren werden diesmal zustimmen.
Und selbst wenn sie dagegen sein sollten – warum sollte man nicht dasselbe können wie es angeblich im Iran geschehen ist?
“Wahlen” haben einzig und allein den Zweck dem Volk vorzutäuschen, daß es Mitspracherecht hätte. Doch die Ergebnis steht längst fest.
6 Organisation-Consul // Jul 2, 2009 at 21:06
In Frankreich und Holland haben wir gesehen, was Volkes Stimme gilt.
In Deutschland sind lt. ‘Welt-Umfrage’ 75 % der
Bevölkerung für einen Rückzug aus Afghanistan
und über 75 % unserer frei gewählten Abgeordneten haben sich jetzt für den Einsatz von Awacs und der Verschärfung des Krieges eingesetzt.
Die Meinung ihres Wählerviehs ist diesen von USrael vorbestimmten Volksverdeppern vollkommen egal – solange sie ein paar Brotkrumen abkriegen und sich freuen können ihr Volk als billige Sklavenarbeiter umerzogen zu haben.
Wer da noch wählt ist bekloppt!
Eine Wahlbeteiligung von 20% – das könnte eher was ändern. Jeder Depp wüsste dann, das es wohl Türken oder Finanz-Juden sind, die da wählen – aber keine Deutschen.
Das System muss weg und wenn ein paar Freiheitskämpfer aus Afghanistan das wollen, warum eigentlich nicht. Selbst sind wir doch schon lange zu feige.
Unsere ‘US Freunde’ sind ja auch als Freiheitskämpfer im 2. Weltkrieg über den Teich gekommen.
7 Franz // Jul 2, 2009 at 22:22
Die Iren haben das Schicksal in der Hand, die zionistische Unterjochung der Menschen in der EU zu verhindern.
8 Dike // Jul 2, 2009 at 23:32
“… dass Deutschland seine Souveränität zugunsten der EU aufgibt…”
Deutschland ist seit ‘45 nicht souverän.
Wir haben noch immer keinen Friedensvertrag.
Warum?
Weil die Alliierten nie wieder ein Deutschland außerhalb ihrer Kontrolle zulassen werden.
Die 70.000 Truppen, die auf Kosten der werktätigen Deutschen stationiert sind, sind einsatzbereit, sollte die BRD- Selbstverwaltung, vielmehr die BRD-UNTERDRÜCKUNG (nix da Souveränität!) uns Deutsche nicht mehr im Griff haben.
Um einer derartigen Situation zu umgehen, werden sämtliche Deutsche, die Deutschland als ein freiheitliches und souveränes Land betrachten, mit der Keule gegen Rechts gebeutelt.
ALLE, unseren Traditionen und der Wahrheit jüngster deutscher Geschichte Verpflichteten, werden grundsätzlich vom Regime als Nazis gebrandmarkt und der verunsicherten, irregeleiteten Öffentlichkeit als gefährlich dargestellt.
9 Dike // Jul 2, 2009 at 23:34
Muß heißen: Um eine derartige Situation…
10 stromerhannes // Jul 3, 2009 at 5:27
Wer nach diesesm Schmierentheater noch immer nicht darüber sinniert, wie diese Mischpoke wirksam und dauerhaft vom “Regieren” ferngehalten wird, dem ist nicht mehr zu helfen.
Jeder sei aufgefordert, sich seine eigenen Gedanken hierzu zu machen:
HILF DIR SELBST; DANN HILFT DIR AUCH DER LIEBE GOTT….
Notbremse!
st.
11 Herbert // Jul 3, 2009 at 5:36
Man sollte nicht allzugroße Hoffnungen in die Iren setzen.Auch ohne Wahlfälschung werden sie diesmal mit ja stimmen und reumütig in den europäischen Schafstall zurückkehren.100pro,leider
12 Birgel // Jul 3, 2009 at 13:37
Wenn die Bevölkerung sowieso nichts zu gewinen hat und sie gedrängt wird, sollten alle europäisschen EU-Gegner Gelder sammeln, wenn die Iren die letzte Hoffnung sind und sich das Nein dort erkaufen. Leider wird dieses nicht passieren und bei einem freiwilligem Nein, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis zur nächsten Abstimmung. Hier wie überall die Welt ist *****isch
13 Tonny // Jul 3, 2009 at 16:38
Franz // Jul 2, 2009 at 22:22 ; Dies stimmt nicht so ganz. Die niederländer und die Fransozen haben gegen dem Vertrag gestimmt, mann hat den Vertrag angeblich geändert und Wir durften nichts mehr wÄhlen (Obwohl wir damahls nie mit so eine Frechheit gerechnet hatten). Und so wird es auch bei den Iren sein. Und wenn nicht wird die zio-bande das machen was sie damahls wohlten. Die Iren durfen nicht mehr in der eu mitmachen, aber sollen trotzdem zahlen.
14 Franz // Jul 3, 2009 at 17:45
@Tonny Beitrag 13
Tonny, da gebe ich Dir insoweit Recht, dass selbst bei einer nochmaligen Ablehnung des Vertrages durch die Iren die Zio-Bande, deren Statthalter bei der EU Baroso ist, das Ergebnis so gefälscht wird, dass es nach einer Zustimmung aussieht!
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