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1:0 für Deutschland: Schilys Verbotsträume erledigt

March 19th, 2003 · Post your comment (No Comments)

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In seiner gestrigen Entscheidung verkündete der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Hassemer, daß sich im 2. Senat keine qualifizierte Zweidrittelmehrheit fand, die für ein Weiterführen des Verfahrens nötig wäre. Hassemer wörtlich: „Das Verfahren ist nicht durchführbar“. Die Richter hielten es nach zwei Jahren Prozeßdauer für geboten, einen Schlußstrich zu ziehen, denn die Partei könne nicht länger daran gehindert werden, ihre in der Verfassung garantierten Rechte wahrzunehmen.

Im wesentlichen kippte das Verfahren durch Aktivitäten diverser Spitzel, mit denen die etablierten Parteien vor allem die nationale Opposition bekämpfen wollen. So sah es das Gericht als erwiesen an, dass vor allem die bayerischen Verfassungsschützer sich hierbei hervortaten. So wurde bekannt, daß noch während des Verfahrens ein Bundesvorstandsmitglied der NPD von ihnen angeworben werden sollte. Viele der für die verschiedenen Dienste arbeitenden V-Leute waren es denn auch, die die Gründe erst produzierten, die dann als Belege für die Verbotsanträge dienten.

Der Parteivorsitzende Udo Voigt zeigte sich erleichtert darüber, daß die Ungewißheit vorbei und die Verbotsträume der Herren Schily und Beckstein erledigt seien. Zugleich bezeichnete er auf einer anschließenden Pressekonferenz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als einen faulen Kompromiß. Dem System sei es gelungen, die Notbremse zu ziehen und sich um eine klare Entscheidung vorbeizumogeln. Über Ziele, Inhalte und politisch programmatische Aussagen wurde weder in den Verbotsanträgen selbst noch bei der Einstellung des Verfahrens etwas gesagt. Der Parteiführung wäre es lieber gewesen, sich vor dem höchsten deutschen Gericht mit den Verbotsanträgen auseinander zu setzen. Es sei sicher, daß am Ende nichts von den Vorwürfen übrig bliebe und die Verbotsantragsteller auf der moralischen Anklagebank sitzen würden.

Folgerichtig erklärten die Innenminister Schily und Beckstein am gestrigen Tage, daß mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Hürden für ein Parteiverbot so hoch gesteckt worden seien, daß sie künftig keinen Antrag mehr stellen könnten.

Auf der Pressekonferenz gab unser Hauptanwalt im Verbotsverfahren, Horst Mahler seinen Austritt aus der NPD bekannt. Horst Mahler begründete diese Entscheidung mit der Absichtserklärung der NPD nun den Kampf um die Parlamente gewinnen zu wollen. Da er den Parlamentarismus ablehne, keine Parteimensch sei und der NPD nur aus Solidarität während des Verbotsverfahrens zur Seite gestanden habe, werde er nun wieder eigene Wege gehen. Der Parteivorsitzende Udo Voigt bedauerte seine Entscheidung und bedankte sich vor den anwesenden Pressevertretern und Mitgliedern des Parteivorstandes bei ihm und Rechtsanwalt Dr. Eisenecker für die großartigen juristischen Leistungen.

Einer der ersten Gratulanten im Gerichtssaal war der frühere NPD-Parteivorsitzende Günter Deckert, der im Anschluß an die Sitzung sich vor dem Gerichtsgebäude mit dem Parteivorstand der NPD gegenüber der Presse solidarisch zeigte.

Die NPD wird nun in den nächsten Monaten in der Kampagne „VON WEGEN VERBOT: 1:0 FÜR DEUTSCHLAND HERR SCHILY!“ die Bevölkerung darüber aufklären, was die Herrn Schily und Beckstein in Übereinstimmung mit den Verfassungsorganen und dem Zentralrat der Juden in Deutschland verbieten wollten. Die Bürger werden nun bald erkennen, daß wir die einzige wirkliche politische Alternative in diesem Land sind.

Die Entscheidung des BVerfG können Sie unter BVerfG, 2 BvB 1/01 vom 18.3.2003, Absatz-Nr. (1 - 154), http://www.bverfg.de/entscheidungen/bs20030318_2bvb000101.html einsehen.

Quelle: www.NPD.de

Tags: Allgemeines

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