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Bei Andern gelesen - Schon GEZahlt? Neue Abzocke der Gebühren-Mafia (29.01.06)

14:19 · Post your comment (No Comments)

Ein Ärgernis in den Augen vieler Bundesbürger sind die sogenannten Fernseh- und Rundfunkgebühren. Diese steigen ständig ohne das sich jedoch das Programm signifikant verbessert.
Nun soll das „Handy-TV“ in den nächsten Jahren, wenn es nach den Wünschen der Mobilfunkindustrie geht, der Verkaufsrenner werden.

Ein Ärgernis in den Augen vieler Bundesbürger sind die sogenannten Fernseh- und Rundfunkgebühren. Diese steigen ständig ohne das sich jedoch das Programm signifikant verbessert.
Nun soll das „Handy-TV“ in den nächsten Jahren, wenn es nach den Wünschen der Mobilfunkindustrie geht, der Verkaufsrenner werden. Man rechnet sich schon Umsatzsteigerungen in Millardenhöhe aus. Nur hat man die Rechnung ohne die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemacht.
Diese stellte auf Anfrage der „Berliner Zeitung“ fest, daß TV-taugliche Handys als mobile Rundfunkempfangsgeräte gelten und somit schon heute unter die Gebührenpflicht fallen. Es besteht „grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag“, heißt es in dem Schreiben an die Zeitung weiter.
Somit könnte der Spaß mit dem mobilen Fernsehen schnell zu einem teuren Spaß werden. Neben den Gebühren die durch die Mobilfunkbetreiber für des „Handy-TV“ verlangt werden, müßte der Inhaber demnach 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen, die diese Gebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiterreicht.

Doch ist die GEZ mit ihrem Ideenreichtum noch lange nicht am Ende. Für viele Nutzer internettauglicher PC´s wird es zum 01. Januar 2007 zu einem bösen Erwachen kommen: Der Staatsvertrag difiniert auch Rechner als Empfangsgeräte, die nur über das Internet per Stream Rundfunkprogramme empfangen können. Die Gebührenpflicht ist für diese Geräte bis Ende 2006 ausgesetzt.

Zahlreiche Rechtsexperten fassen unter der oben genannten Difinition auch Handys und Taschencomputer zusammen. Die GEZ allerdings sieht dies anders und möchte für UMTS-Telefone gern schon jetzt kassieren: Ein Empfang über UMTS stellt „keinen Empfang über Internet dar“, so die Gebühreneintreiber. „Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig“.
Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so wären schon heute knapp eine Million UMTS-Kunden verpflichtet ihre Mobiltelefone als Rundfunkgeräte anzumelden.

Man mag gespannt sein, wie sich die rechtliche Grundlage in den nächsten Monaten entwickeln wird.
In der Regel wird allerdings die Zweitgeräteregelung greifen, wonach in einem Haushalt nur jeweils ein Fernseh- und Radiogerät angemeldet werden muß. Es muß aber davon ausgegangen werden, daß trotz dieser Regelung ein großer Personenkreis verbleibt, der für eine Aufbesserung der GEZ-Kassen sorgen wird.

Richtig teuer wird es für Unternehmen, wenn die Gebührenpflicht für Computer im nächsten Jahr greifen sollte. Unternehmen müssen für jedes ihrer geschäftlich genutzten Empfangsgeräte Gebühren zahlen. Eine Zweitgeräteregelung wie in Privathaushalten existiert hier nicht. Das bedeutet für Unternehmen ab dem Jahr 2007 eine Mehrbelastung von 11,51 Euro je Computer und Handy im Monat.

Wie man in Anbetracht solcher volksfeindlichen Maßnahmen einen Aufschwung herzaubern möchte, bleibt schleierhaft. Neben den GEZ-Gebühren wird man das Volk dann auch über die um drei Prozentpunkte erhöhte Mehrwertsteuer, die an sich gar keinen „Mehrwert“ schafft, schröpfen. Mal schauen, wie lange der deutsche Michel sich noch solche Griffe in seine Taschen gefallen lassen wird…

Weiterführende Informationen zum Rundfunkstaatsvertrag unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag

Easy

Quelle: Indymedia 28.01.06 22.58

Tags: Allgemeines

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