Folgender Bericht zu einem gar nicht mehr so neuen Ereignis erreichte uns gestern.
Anfang Januar 2006 fand im Stuttgarter Landgericht der dritte und letzte Verhandlungstag im neuesten Prozeß gegen Frank Rennicke statt. Angeklagt war der Barde wegen des Verdachtes, er habe den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) durch das „erneute“ Einstellen des „Heimatvertriebenen-Liedes“ auf seiner Internetseite im Oktober 2000 erfüllt.
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| Frank Rennicke bei einem Auftritt am 1. Mai 2004 in Berlin |
Bereits im November 2000 war der Sänger nach § 130 StGB wegen dieses aus dem Jahre 1986 stammenden Liedes im Zusammenhang mit der Verbreitung vom Amtsgericht Böblingen verurteilt worden. Der Liedermacher hatte in diesem Lied die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945 besungen und die „Umvolkung und Überfremdung“ in eine multikulturelle Gesellschaft als moderne Heimatvertreibung angeklagt.
Im Herbst 2002 erfolgte nach acht Verhandlungstagen ein Skandalurteil (selbst die Ehefrau Ute Rennicke wurde wegen einer fernmündlichen Bestellungsannahme zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der Liedermacher zu 17 Haft auf Bewährung sowie Einziehung vom DM 70.450,-) durch das Landgericht Stuttgart.
Im August 2003 wurde dieses Urteil rechtskräftig durch das Oberlandesgericht Stuttgart durch die Zurückweisung der Revision (der Fall liegt seitdem beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als Verfassungsklage vor, da es bei dem Lied nicht um „Volksverhetzung“, sondern um eine massive Existenzvernichtung einer Familie durch politische Behörden und die Aushebung grundgesetzlich geschützter Rechte wie Meinungs- und Kunstfreiheit geht).
Damals hatte er, noch vor dem ersten Prozeß, einen Pressebericht veröffentlicht, der über die damals stattgefundene Hausdurchsuchung und das skandalöse Verhalten der Polizeibeamten berichtete sowie den Text des Liedes enthielt, um Außenstehenden Ursache und Wirkung darzulegen. Daß mit der erneuten Anklage und Verurteilung eine Doppelbestrafung der gleichen „Tat“ erfolge (es wurde das Einstellen in das Weltnetz bereits im Hauptprozeß behandelt und verurteilt), blieb ebenso unberücksichtigt wie die Tatsache, daß nach Strafgesetzbuch und Pressegesetz Baden-Württembergs eine Verjährung vorliegt.
Entscheidend in diesem Prozeß war, daß alle Anklagepunkte so überzeugend widerlegt werden konnten (durch Angeklagten, Verteidiger und eine auch unter Drohungen standhaft bleibenden Zeugin), daß die Richterin, beide Schöffen und die Staatsanwältin nicht umhin kamen, dies offen einzugestehen. Konnte somit das „positive Tun“ nicht mehr verurteilt werden, sprach die Richterin nun plötzlich von einem Unterlassungsdelikt. Frank Rennicke hätte „es schuldhaft unterlassen, das Heimatvertriebenenlied aus dem Weltnetz zu nehmen.“ Vorgeworfen wird ihm letztlich nur ein Tag seines Presseberichtes im Weltnetz! In der Anklageschrift war jedoch das Einstellen und nicht die Unterlassung angeklagt, betonte der verteidigende Rechtsanwalt und wies auch auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Unterlassungsdelikt in diesem Falle hin. Selbst das Unterlassen (das Herausnehmen des Heimatvertriebenenliedes aus dem Weltnetz) wäre verjährt. Klar und logisch waren seine Ausführungen, die jedoch keinen Einfluß auf das Urteil hatten.
Musik hat Einfluß auf das Gemüt, dies ist unumstritten. Dem „Heimatvertriebenen-Lied“ von Frank Rennicke nachzusagen, es würde „den öffentlichen Frieden stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß es Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich mache“ (§ 130), zeigt, daß dieser „Ausnahmeparagraph“ zu Recht vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand steht. Es ist mühsam den Richtern der verschiedenen Instanzen in ihrer Argumentation zu folgen; ermüdend und wohl auch vergeblich. Der Eindruck, daß die Justiz noch immer die Hure der Politik ist, hat sich in den Rennicke-Prozessen den Zuschauern immer wieder aufgetan!
Diese konnten bei allen Prozessen, letztlich auch beim dritten Prozeßtag wegen des „Internetvergehens“, praktizierte Rechtsbeugung verfolgen. Nachweislich unwahre Aussagen von Polizisten als Belastungszeugen gehören bei Prozessen gegen Frank Rennicke ebenso zum Alltag wie Sippenhaft oder die unglaublichen „Begründungen“ für die Strafverfolgung. So lautete die mündliche Urteilshauptbegründung im November 2000 durch den Böblinger Richter Dr. Payer, Rennickes Musik sei Schuld an der Ermordung eines Ausländerjungen im Sebnitzer Freibad (der „Fall Sebnitz“ wurde später dann als Lüge enttarnt – das Urteil gegen Frank Rennicke blieb jedoch bestehen).
Bei der bisher letzten Verurteilung durch die Richterin Arnoldt beim Landgericht Stuttgart wurde Rennickes angeblicher Gewaltaufruf, Relativierung von Hitlers Vernichtungsfeldzugs im Osten oder sein Antisemitismus im Lied durch die Liedtextzeile begründet wie „Macht der Knechtschaft doch ein Ende!“. Dem Sänger werden mit willkürlichen Interpretationen Dinge unterstellte, die einer objektiven Hinterfragung nie standhalten.
Daß diese willkürliche Auslegung eines Liedes einem Menschen wie Frank Rennicke sowohl das freie Recht auf Meinungsäußerung, wie das Recht der Kunstfreiheit nimmt, seiner Familie das Leben schwer und die Berufsausübung fast unmöglich macht, ist wohl staatlich gewollt. Inzwischen werden seine Auftritte verboten, der Lebensalltag seiner Familie zerstört, die Existenz unmöglich gemacht mit der „Begründung“ dieser politischen Urteile.
In seinem bemerkenswerten Schlußwort versuchte Frank Rennicke die immer gleichen Verfolgungsmethoden totalitärer Systeme gegenüber Andersdenkenden aufzuzeigen, welche bis ins Mittelalter mit seiner Hexen- und Ketzerverfolgung reichen. Die staatliche Repression, die Willkür und Verfolgung, der er und seine Familie nun seit über sechs Jahren ausgesetzt sind, stehen in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf.
In der Verlesung des Urteils machte die Richterin deutlich, daß persönliche, rechtliche oder juristische Einwände keine Bedeutung haben. „Keine Toleranz gegen rechtsextremes Gedankengut“ wäre eine gerechtfertigte Forderung der Staatsanwaltschaft, welche sie auch teile. Dies betonte sie mehrmals und ließ keinen Zweifel dran aufkommen, daß eine Erhöhung der Strafe angemessen sei. Ein Jahr und sechs Monate Haft auf drei Jahre Bewährung, (welche nun von neuem beginnt), hinzu noch eine Geldstrafe von 1500,- an den „Weißen Ring“ wurden als Urteil verkündet und mit den Worten „Wer Wind sät, wird Sturm ernten“ gerechtfertigt.
Unter Protest verließ der Angeklagte noch während der Urteilsverlesung den Gerichtssaal, vor dessen Tür dann das Lied „Die Gedanken sind frei“ erklang.
Rennickes Rechtsanwalt beantragte direkt nach der Urteilsverkündung Revision zur Überprüfung dieses Urteils vor dem Oberlandesgericht und teilte bereits mit, sein Mandant werde bis zum Europäischen Gerichtshof gegen dieses und die vorhergegangenen Urteile für die Meinungs- und Kunstfreiheit eintreten.
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei Dinge – und im Gerichtssaal wie auf hoher See ist man in Gottes Hand, so ein deutsches Sprichwort. Letztlich ist aber hier nur eines im „Spiel der politischen Mächte“ wirklich unerträglich – die Heuchelei, mit der man vorgeht. Mit dem „Jugendschutz“ wird ein sorgender Familienvater abgewürgt, mit der „Volksverhetzung“ ein im Ausland unter dortigen Patrioten auftretender beliebter deutscher Liedermacher verunglimpft, mit dem „Urteil im Namen des Volkes“ einem zeitkritischen volkstreuen Sänger die Möglichkeit seiner Berufung genommen, seine musikalische Sorge um sein Volk kriminalisiert und er sowie seine vorbildhafte Frau und seine fünf Kinder in Sippenhaft existenziell vernichtet. Letztlich wird hier nicht nur ein Sänger mundtot gemacht, sondern jedwede Kritik im Keim erstickt und ein Einzelner als Mahnung für andere vernichtet.
Hier stirbt nicht nur die Stimme eines Sängers – hier stirbt Gerechtigkeit, Freiheit und unser Volk.
Seit nunmehr 20 Jahren ist Frank Rennicke in gut 1000 Auftritten als Einzelner tätig – frank und frei spricht er mit seiner Gitarre und Stimme Abertausenden aus der Seele, klagt an, macht mit Witz und Ironie den täglichen Wahnsinn lächerlich und setzt dem Leid deutscher Menschen musikalisch ein Denkmal. Wer seine Auftritte kennt, weiß, wie behutsam er mit Gefühlen umgeht, wie er das Gesungene verinnerlicht und glaubwürdig vorlebt. Wer ihn kennenlernt, weiß auch um den Schmerz, den er für seinen Einsatz ertragen muß. Wie kaum ein anderer ist dieser ein „Volkssänger“ und wie kaum ein anderer ist er von der politischen Polizei als „Integrationsfigur der Rechten“ zu recht benannt worden. Deswegen wird er vernichtet!
Der Erfolg ist sein Fehler. Und da er weder käuflich oder durch seinen Lebenswandel erpreßbar ist, selbst seine Familie unter Rufmord und Ausgrenzung standhält, wird der Terror gegen ihn und seine Familie erst dann ein Ende finden, wenn seine Vernichtung abgeschlossen wurde.
Wieviel kann aber ein Einzelner ertragen, wieviel Druck kann eine Familie standhalten? Und wie viele seiner Zuhörer wissen überhaupt um den täglichen Krieg, den dort eine Familie auszuhalten hat?
Die Feinde unseres Volkes wissen um den „Wert“ des Sängers Frank Rennicke – wissen es die Nationalen auch?
Platon schrieb vor über 2000 Jahren in seinem Buch über den Staat:
„Was geschieht dem Gerechten, wenn er auf diese Welt kommt? Nun, er wird gefesselt, gemartert, gegeißelt – und nach allen erdenklichen Qualen wird er als Mahnung für alle ans Kreuz geschlagen!“
Petra Pau
Quelle: Internetseite von Frank Rennicke
Ebenfalls übermittelt wurde uns auch das Schlußwort Frank Rennickes, daß er in seinem Prozeß sprach, daß wir aufgrund seines immensen Umfangs jedoch nur in Auszügen bringen. Wer es im ganzen lesen möchte, bediene sich des unten stehenden Links. Wir haben lediglich die unseres Erachtens wichtigsten Passagen herausgesucht. Daß diese Auswahl nicht anders als subjektiv erfolgen konnte liegt in der Natur der Dinge.
Schlußworte zur erneuten Verurteilung im Januar 2006
“… Bei allem Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Amte komme ich nicht umhin, hier deutlich zu machen: Mit Ihrer Relativierung, das gewaltsame Vorgehen durch ausländische Schlägerhorden gegen unseren Sohn wäre doch verständlich, da ich ja gewisse Lieder singe, haben Sie uns einen tiefen Einblick in Ihre Gesinnung gegeben.
Sie wissen, das Sie damit gegen drei eherne Grundsätze des Rechtsstaates verstoßen haben. Da Sie bereits über längere Zeit Richterin sind, kann diese Äußerung nicht als unbedeutender Fehltritt eines Jungjuristen angesehen werden. Sie rechtfertigen körperliche Gewalt gegen einen Unschuldigen in Sippenhaftung wegen der angeblichen strafrechtlich relevanten musikalischen Tätigkeit des Vaters. Sie wissen auch, das ein Unrecht kein anderes Unrecht rechtfertigt. Und Sie wissen auch, das es sich bei der mir unterstellten Straftat letztlich nur um ein Meinungsdelikt handelt, das angeblich eine Gewalt gegen andere nach sich ziehen könnte – man unterstellt eine mögliche Gewaltfolge, wogegen die körperliche Gewalt an meinem Sohn bereits Wirklichkeit und die tägliche Bedrohung Gegenwart ist.
Ihre Rechtsauffassung ist damit die der Hexenverfolgung und Inquisition. Damals wurden ebenso Behauptungen und angebliche Straftaten Menschen unterstellt – diese mussten dann ihre Unschuld beweisen. Hexen sollen für künftige Ernteausfälle und Krankheiten verantwortlich sein. Ihnen und ihren Verwandten wurde dann Gewalt angetan, die mit dem Hinweis, es seien ja Hexen und somit selber Schuld an ihrer Verfolgung, relativiert wurde. …
…Ich weiß nicht, ob es aus Unfähigkeit, Erpressbarkeit oder Böswilligkeit geschah – und ich will auch Verständnis für Ihre Situation aufbringen. Immerhin könnte die Courage anderen zu widersprechen immer auch eigene Nachteile mit sich bringen – und vielleicht möchten Sie ja die eigene Position z.B. als Landgerichtsrichterin nicht durch einen Freispruch des Liedermachers Frank Rennicke gefährden. Aber dann sollten wir doch aufhören von Gerechtigkeit und Menschenwürde, von freier Meinungsäußerung zu sprechen und so zu tun, hier würden hier freie Gewissensentscheidungen gefällt werden.
Denn ehrlich: Habe ich hier wirklich die Möglichkeit eines Freispruchs? Hatte Sophie Scholl bei Roland Freisler eine Chance oder Dissidenten in der UdSSR vor Sowjetischen Schnellgerichten, oder Republikflüchtlinge in der DDR? Mangelnde Zivilcourage durch eine Richterschaft in einer Diktatur ist schlimm, jedoch aus den Existenzsorgen des Richters eher zu verstehen als mangelnde Zivilcourage eines Richters in einer Demokratie – oder ist das vielleicht keine Demokratie, sondern eine Plutokratie, eine Parteienherrschaft?
Gibt es in der BRD wirklich in politischen Prozessen unabhängige Richter oder ist nach dem nun fast zehn Jahre zurückliegenden Fall des Richter Orlett jeder Richter „vorsichtig“ geworden.
Zur Erinnerung: Der Richter Orlett hatte in zweiter Instanz einen Oberstudienrat angeblich zu milde verurteilt und im Urteil menschliche Charaktereigenschaften des Angeklagten angeblich zu positiv bewertet. Da der Angeklagte jedoch kein Kinderschänder mit SPD-Parteibuch, sondern der Parteivorsitzende der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands war, der wegen seiner Übersetzungstätigkeit eines amerikanischen Garkammerexperten angeklagt wurde, brach ein Mediensturm los, der letztlich zur Aufhebung des Urteils und zum vorgeschobenen Ruhestand, sprich Absetzung und Ausgrenzung des Richters Orlett führte – eine in der BRD-Justizgeschichte einmaliger Fall. Jeder Jurist konnte den massiven Einfluß der Medien und der Politik auf die Justiz sogar in der Juristischen Wochenzeitung regelmäßig über Monate nachlesen. Auch beim Landgericht Stuttgart haben sich keine Richter gefunden, die hier Solidarität mit dem Kollegen zeigten, sondern man hat feige geschwiegen. …
…Seit 1994 wurde ich systematisch kriminalisiert und meine Familie terrorisiert – und staatliche Kreise haben dabei entscheidenden Anteil.
Ich weiß bis heute nicht, was in dem Lied ein Aufruf zur Gewalt sein soll. (Gemeint ist das Heimatvertriebenenlied Rennickes. – Die Schriftleitung) Solche Unsinnigkeiten wie durch die Staatsanwältin genannt „Macht doch der Knechtschaft ein Ende“ offenbart nicht nur die mangelnden Beweise, vielmehr zeigt es den Verlust von Gerechtigkeitsempfinden und Logik.
Ich muß also Unrecht akzeptieren, ich muß also mit den zweifelhaften Segnungen der Multikulturellen und multikriminellen Gesellschaft leben. Und wenn ich wie die größte türkische Tageszeitung in Deutschland, die neben dem Bilde von Kemal Pascha Atatürk den Ausspruch DIE TÜRKEI DEN TÜRKEN täglich darbietet, selber sagen würde DEUTSCHLAND DEN DEUTSCHEN, dann bin ich ein Straftäter? Haben also türkische Journalisten mehr Rechte in der BRD als deutsche Künstler und Familienväter? Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren? Und wer ist hier der „Verfassungsfeind“ – ich oder die Leute, die die Grundrechte jeden Tag etwas mehr untergraben und aushöhlen. …
…Wobei geht es hier im Prozeß überhaupt?
Um einen durchgeknallten Rechtsextremisten, der böse Lieder zur Verhetzung unter sein gewaltbereites Publikum bringt und Sicherheit, Recht und Ordnung durch ein totalitäres Regime ersetzen will? Oder geht es um einen Freigeist, der sich nicht wie das Gericht und Staatsanwaltschaft weigert seinen Namen zu nennen und frank und frei das Grundrecht einer freien Meinung und das der Kunst für sich in Anspruch nimmt.
Ein Sänger, der das Leid deutscher Menschen nachvollziehen kann, der als Gegenwartsmensch nicht auf opportunistisch tote Hunde einprügelt und karrieresüchtig nach dem Munde redet, sondern aus Sorge um Volk, Land und Familie im Geiste eines Friedrich Schillers nicht schweigen kann. Es geht bei diesem Prozeß um nichts anderes als um das alte Spiel von David gegen Goliath, von Gut gegen Böse, von Wahrheit gegen Dogma, von Gerechtigkeit gegen Politik. Es geht um das freie Wort. Was nützt ein Grundgesetz, wenn jeder Staatsanwalt und jeder Richter nach Belieben hier durch ein Strafgesetzparagraphen Grundrechte nimmt.
Das Schlimmste aber ist nicht die Verfolgung des Freigeistes, des sich gegen den Zeitgeist stemmenden, des wahrlich deutschen Demokraten der Haus und Hof verlieren soll, der eingesperrt, ausgeplündert, der Stimme beraubt und seine Familie bedroht sieht – das Schlimmste ist die erbärmliche Heuchelei, mit der man hier vorgeht. Man nimmt Menschen Grundrechte mit der Begründung, das müsse sein, da diese Menschen angeblich anderen die Grundrechte nehmen wollen. Man löscht also Feuer mit Benzin. Und der Delinquent ist schuldig, da er ein Nazi ist.
Ob das stimmt, ob überhaupt ein Vorwurf wahr ist, ist letztlich vollkommen unwichtig: Er ist ein Nazi! Früher waren es die Juden, die an allem Schuld waren, ganz früher Hexen und Ketzer. Beweise müssen nicht beständig sein – denn die Erde ist ja immer noch eine Scheibe! Zumindest in der Stuttgarter Justiz! Denn wenn es so nicht wäre, gäbe es diesen Prozeß nicht und keine Urteile anderer Richter. …
…Ich kann nicht mehr an den Rechtsstaat glauben. Man hat es mir „ausprozessiert“! Nirgendwo wird mehr gelogen als nach der Jagd, nach dem Angeln und in Gerichtssälen. Ich weiß das nun – aber wisse es auch die Schöffen?
Am Landgericht ist ein Gedenkstein für die Opfer der politischen Justiz des Dritten Reiches angebracht. Ein Richter am Landgericht wie Dr. Cuhorst verlor nach 1945 seine Pensionsansprüche, da er angeblich Unrechtsurteile gesprochen hat. Er hätte dieses wissen müssen, so heißt es. Er könne sich nicht darauf berufen, die Gesetze und die Auslegungen nur sinngemäß befolgt zu haben – auch Bestätigungen durch Urteile anderer Richter seien verkehrt gewesen – er hätte selber kritischer handeln müssen und auch Befehlsnotstand, Sorge um die eigene Position und Existenz seien kein Grund gewesen hier nicht auszuscheren und Gerechtigkeit walten zu lassen.
Wenn das alles für die Zeit vor 1945 gilt, dann gilt es auch für die Justiz nach 1945, insbesondere im Landgericht Stuttgart im Jahre 2006. Ich habe auf meine Unschuld immer wieder hingewiesen, ich habe mehrfach darum gebeten, mir doch bitte genau mitzuteilen, wo ich einen Aufruf zur Gewalt getan haben soll, ich wurde auch an meinem nunmehr 12. Prozesstag nicht gefragt, was mich seinerzeit zu diesem Lied geführt hat, was ich damit aussagen möchte.
Jeder Kinderschänder (beim Hauptprozeß 2001 wurde im Nebenraum ein solcher Kinderschänderfall verhandelt!) wird nach seinen Motiven befragt – im Fall Rennicke ist das anders. Kinderschänder sind keine politischen Sänger und werden in der BRD halt anders behandelt! …
…Dieses Urteil trifft einen Unschuldigen, keinen Täter, sondern ein Opfer! Und es geht um das Recht der freien Meinungsäußerung. Es geht um die Berufsfreiheit eines Sängers, der seit gut 25 Jahren mit vollem Namen auftritt und sich nicht feige versteckt. Gegen einen Menschen, der verantwortungsvoll sich um seine Mitmenschen sorgt und dafür Niedertracht, Lügen und Gewalt mit seiner Familie ertragen muß. Gegen einen Menschen, der es sich hätte leichter machen können, auch hier im Prozeß – man schwört ab, „Die Erde ist eine Scheibe!“ oder „Natürlich dreht sich die Sonne um die Erde!“ – „Natürlich, Frau Richterin, habe ich mit diesen rechten Leuten nichts mehr gemeinsam, natürlich bin ich als Menschenfreund für eine offene und tolerante Gesellschaft, natürlich distanziere ich mich!“ – Nur, wo bleibt dann die Wahrheit, die Gerechtigkeit, das freie Wort, die Ehrlichkeit!
Ich bin unschuldig und deswegen schwöre ich auch nicht ab! Im Sinne Luthers, der gegen die Dogmen und Lügen seiner Zeit rebellierte, rebelliere ich gegen heutige Dogmen und Lügen – aus Sorge als Demokrat, als Bürger, als Deutscher, als Vater.
Die Multikulturelle Gesellschaft ist ein Mythos und wird weder Fremden noch Einheimischen zum Guten dienen. …
…Wohin führt das alles – Zuchthäuser, Arbeitslager, Konzentrationslager, Exekutionen, Krieg, Unfreiheit, Gewalt? Wollen Sie das, Frau Richterin? Wollen Sie das, Frau Staatsanwältin? Ist das Ihr Ziel? Sie haben mit diesem Prozeß der Demokratie und dem Recht bislang keinen guten Dienst erwiesen. …
…In Chile wurde Victor Jara, ein kommunistischer Sänger verfolgt und vernichtet, in der DDR Liedermacher wie Karl Winkler, in der BRD Barden wie Frank Rennicke. In Chile gab es auch Gesetze, in der DDR fanden Richter auch „rechtsstaatliche Begründungen“, so wie auch die Inquisition die Folter an Ketzern und der sexuelle Missbrauch der Hexen durch die Henkersknechte gesetzlich geregelt war.
Die DDR-Menschenrechtlerin Brigitte Bolay sagte 1990: „Wir forderten in der DDR Gerechtigkeit – wir bekamen aber nur den BRD-Rechtsstaat.“ …
…Wenn wir aus der Geschichte lernen wollen, so müssen wir uns als Sophie Scholl, Carl Graf von Stauffenberg und Kurt Schumacher erinnern, die bei einem Prozeß wie diesem aufschreien würden. Wehret den Anfängen! Der römische Staatsmann Cicero sagte: „Eine entartete Justiz ist eine große Räuberbande!“ …
…Ich bin Deutscher, ich will Deutscher bleiben, ich will eine Heimat haben, ich will meine Sprache sprechen, meine Musik hören und meinen Glauben praktizieren. Denen, die etwas anderes wollen, denen steht doch die Welt offen – ich aber habe nur dieses letzte bisschen Heimat. Laßt es mir, lasst es meiner Frau, meinen Kindern und Enkeln.
ES LEBE DIE FREIHEIT!
Quelle: Rennicke-Schlußwort





3 responses so far ↓
1 Hajo // Mar 4, 2006 at 0:10
Rennickes Schlußwort bringt es auf den Punkt :
Wir wollen Deutsche in Deutschland bleiben.
Auf einen solchen Kameraden und seine tapfere Frau können wir nur stolz sein.
Jetzt sollten wir Rechten aber versuchen die finanziellen Belastungen unsere Kameradenfamilie mit zu targen. Vielleicht ist es Ihnen möglich hier etwas zu organisieren.
2 Sven // Jul 23, 2007 at 20:46
Ich kann mich nur anschließen:
In der BRD-Justiz wird mit 2erlei Maß gemessen.
Als nationaler Deutscher gelten Meinungs- oder Versammlungsfreiheit nicht, die Gesetze werden in einer nicht akzeptierbaren Form neu ausgelegt. Aber wenn z.B. ausländische Jugendbanden rauben und gar Lehrer tätlich angreifen, sind sie ein Opfer der Integration und müssen kaum Strafe erwarten.
Ist das Gerechtigkeit?
Ich hatte die Möglichkeit, Frank persönlich kennen zu lernen und muss sagen, dass ich einen solch ehrenwerten Menschen, Kameraden und lieben Familienvater selten gesehen habe.
Schon traurig, wie ihm heute willkürlich Unrecht angetan und ihm die Ernährungsgrundlage (für seine bald 8köpfige Familie) genommen wird.
Und das in einem Staat, der sich Rechts- und sogar Sozialstaat nennt…
Schämt euch dafür!
Meine Gedanken sind bei der Familie und jedem Deutschen, der Opfer dieses Systems ist, oder bald sein wird!
3 Germanische Mythologie // Jun 14, 2008 at 23:44
Ich finde das wirklich eine unverschämtheit, dass man jemanden versucht zu verurteilen, dessen Liedgut bereits schon seit 13 Jahren erlaubt war. Einfach nur lächerlich und traurig.
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