Die 2. Strafkammer des Landgerichts Mainz bestätigte am 27. März ein Urteil des Amtsgerichts Mainz, welches Rechtsanwalt Horst Mahler wegen “Billigung von Straftaten” zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt hatte.
Der 67-jährige Mahler hatte sich in einer ZDF-Sendung im September 2001 nach Ansicht der Richter in strafbarer Form billigend über die Attentate von 11. September 2001 in den USA geäußert. Mit seinem Urteil (Aktenzeichen 3613 Js 25487/00 - 2 Ns) verwarf das Landgericht die Berufung der Staatsanwalt und des Beschuldigten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 9 September 2002.
Sowohl Horst Mahler, der vor kurzem die NPD im gescheiterten Verbotsverfahren verteidigt hatte, als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, erneut Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung gefordert.
Quelle: www.npd.de



0 responses so far ↓
There are no comments yet...Kick things off by filling out the form below.
Leave a Comment