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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Bewährungsstrafe und Ermahnungen für gewalttätige Antifaschisten in Potsdam (23.11.06)

November 23rd, 2006 · Post your comment (19 Comments)

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Potsdam / Brandenburg: Vor dem Potsdamer Landgericht endete am 20. November der Prozeß gegen vier Linksextremisten (Julia Senf. (22), Arend L., Robert D., Patrick B. sowie Isabelle K. . Diese hatten sich dafür zu verantworten, daß sie in der Nacht zum 19. Juni 2005 den jungen Nationalisten Benjamin Oe. (18) vor dem Café Heider in Potsdam zusammenschlugen. Einer der Angeklagten, Patrick B., schlug dabei dem Opfer mit einem Teleskopstock auf den Kopf, während die anderen auf Oe. eintraten. Das Opfer erlitt neben einer schweren Kopfwunde auch andere Verletzungen. Vorläufig festgenommen, wurden zwei der Angeklagten später gegen Auflagen wieder entlassen*, zwei andere gegen Kaution. Gegen eine fünfte Angeklagte wurde das Verfahren schon während des Prozesses eingestellt.

Julia Senf

*Die Angeklagte Julia Senf befand sich vom 20. Juni bis zum 24. November 2005 in Untersuchungshaft. Sie fungiert als Chefin des linken Potsdamer Vereins „Chamäleon“.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete ursprünglich sogar auf versuchten Mord, da sie den Teleskopstab als lebensbedrohliches Instrument einstufte und als Tatmotiv Haß annahm. Weil aber nicht sein kann, was nicht sein darf, sorgte ein „unabhängiges“ Gutachten für die Erkenntnis, daß man mit Teleskopstäben niemanden umbringen könne, so daß die Anklage auf gewöhnliche gefährliche Körperverletzung heruntergesetzt wurde. Ein Umstand, den man sich vielleicht für andere Auseinandersetzungen einmal merken sollte. – Zu den Verteidigern gehörte auch der PDS-Politiker Gregor Gysi. PDS und andere linke Gruppen unterließen es dann auch nicht, der Staatsanwaltschaft zu unterstellen, sie wolle mit diesem Prozeß den Antifaschismus als ganzes kriminalisieren. Die Verteidigung verlangte dann sogar Freispruch ohne Wenn und Aber für ihre Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte für Senf 15 Monate Haft gefordert, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich sollte sie 300 Euro Schmerzensgeld zahlen. Opferanwalt Wolfram Narath plädierte dafür, Senf zwei Jahre einzusperren.

Soweit wollte das Gericht dann trotz allen politischen Drucks doch nicht gehen. So erkannten es die Richter als erwiesen an, daß die Angeklagten gemeinschaftlich das Opfer verletzten und ängstigten.Um wenigstens den Schein zu wahren, erkannte man auf mehr oder minder geringfügige Bewährungsstrafen. So erhielten die beiden Haupttäter Julia Senf und Patrick B. beispielsweise lediglich sechs Monate auf Bewährung, während ihre beiden Mitangeklagten Arend L. und Robert D. gar nur mit einer gerichtlichen Ermahnung unter Auflagen wegkamen. Ein Strafmaß das förmlich dazu einläd, Attacken dieser Art auf politische Gegner zu wiederholen, zumal sicher sein kann, daß diese, sofern sie sich erdreisten zurückzuschlagen, mit weit weniger gerichtlicher Generösität rechnen dürfen. So darf man wohl davon ausgehen, daß im Falle, daß ein „Rechtsextremist“ mit einem Teleskopstab auf einen politischen Gegner losgeht, keinen so „unabhängigen“ Gutachter findet, der ihm bestätigt, daß man mit solch einem Instrument niemand umbringen könne, sondern gleich eine Mordversuchsklage am Hals hätte.

Da einige der Angeklagten noch nicht volljährig waren, erfolgte der Prozeß weitestgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit. In linken Milieu reagierten Verteidiger wie auch Anhänger der Angeklagten man auf den Urteilssprach wie nicht anders zu erwarten mit Ablehnung. So ließ die Verteidigung der Juli Senf beispielsweise offen, ob sie bezüglich des Urteils in Revision gehen wird. Allerdings räumte Verteidiger Steffen Sauer einer solchen Revision nur geringe Chancen ein.

Angesichts eines solchen Urteils erscheint es uns verständlich, wenn mehr und mehr Zeitgenossen es für opportun halten, auf eine solche Rechtsprechung zu verzichten, indem sie, da der Staat nicht dazu willens oder in der Lage ist, sich ihre Genugtuung auf persönlichem Wege verschaffen.

Siehe auch
Potsdamer Neueste Nachrichten 21.11.06

Potsdamer Neueste Nachrichten 21.11.06

Märkische Allgemeine 21.11.06

Altermedia 08.08.06

Quelle: Störtebeker-Netz 23.11.06



Tags: Allgemeines

19 responses so far ↓

  • 1 Dr. Juergen-N. Klein // Nov 23, 2006 at 13:37

    Welch eine Witzfigur ist diese Frau Senf – erinnert mich an die unsäglichen Big Brother-Insassen oder an diesen Herrn Küblböck. Was für Kinder diese Gesellschaft hervorbringt lässt mich den Kopf schütteln…

  • 2 Olsen // Nov 23, 2006 at 13:47

    Das Schlagen mit einem Teleskopstock auf einen Kopf würde andersherum als “versuchter Totschlag” gewertet werden. Namen merken! Und morgen bereits wird unser Senf verwirklicht.

  • 3 Mjölnir // Nov 23, 2006 at 13:48

    Wenn das nächste mal so’n Würstchen wie der Bubis abtritt, könnte man da nicht mal seinen Senf dazugeben?*

    *Haben wir bei Bubis getan, haben wir bei Spiegel getan (wozu gibt es eigentich ein Archiv?) und so Gott will … Schalotte Knobloch riecht auch schon mächtig nach Erde. –
    Schriftleitung Altermedia

  • 4 Paul // Nov 23, 2006 at 13:48

    Beim Anblick des Photos dachte ich zuerst es würde sich um einen (sehr häßlichen) Mann handeln.

  • 5 Wetekamp // Nov 23, 2006 at 14:16

    “Opferanwalt Wolfram Narath plädierte dafür, Senf zwei Jahre einzusperren.”

    Ui, das ist hart für Würstchenesser. Da gibt es nur eines: auf Mostrich ausweichen …

    Nix für ungut, diese “Dame” ist noch jung genug, um den Wandel erfahren zu dürfen. Dann kommt es mit Sicherheit zu einem Revisionsverfahren, aber mit Deutschen Richtern.

  • 6 Rudolf // Nov 23, 2006 at 14:21

    Gibt es für das Opfer Möglichkeiten gegen dieses Urteil Widerspruch einzulegen?
    Schließlich kann kein Mensch, der auch nur einen Funken Gerechtigkeitssinn in sich trägt, einfach hinnehmen, dass diese Linkskriminellen mit einer solch lächerlichen ‘Strafe’ davonkommen, gerade wo den ihnen augenscheinlich jegliches Unrechtsbewusstsein und jede Reue abgeht.

  • 7 Schörner // Nov 23, 2006 at 14:57

    Man mag zu Reb Gysi stehen wie man will, aber er beweist wieder einmal, daß die Linke weiß, wie wichtig Geschlossenheit ist.
    Wäre soetwas unter umgekehrten Vorzeichen geschehen, den führenden NPD- oder FPÖ-Politiker will ich sehen, der Partei ergreifen würde.
    Es gilt also noch viel von den Linken zu lernen…

  • 8 Kristallnacht // Nov 23, 2006 at 16:45

    So sehen also die Potsdamer Antifanten aus. Hahaha. Ich krieg mich gar nicht mehr ein.

    Die “Frau” Julia Senf sollte sich nun wirklich ein Kopftuch überziehen, damit sie sich von einem Mann unterscheidet, aber lieber nicht, sonst denkt man noch, daß der Wüstengott Allah ein Alkoholiker sei. Auf den ersten Blick sieht “sie” nun wirklich aus wie ein Mann oder eine Tunte. Vielleicht ist Frau Senf so etwas wie eine “Kampflesbe”, die überall ihren Senf zugeben muß. Bei den Linken weiss man es ja nie so genau. Es ist zu vermuten, daß das Opfer linker Gewalt, der 18jährige Benjamin O., beim Anblick der “Schönheit” von Frau Julia Senf wahrlich “überwältigt” und zur Gegenwehr unfähig gewesen war. Zugegeben hätte mich an seiner Stelle ihr Aussehen auch erstmal erschlagen und sprachlos gemacht, obwohl ich Antifanten am liebsten so zurichten würde, daß jeder Pathologe Brechreiz bekommen würde.

    “… gegen Auflagen wieder entlassen, zwei andere gegen Kaution …”

    Hatte die sogn. “Rote Hilfe” die Kaution bezahlt ? Könnte vieles dafür sprechen, weil diese auch auf der “Soligruppe” Seite für diese Antifanten aus Potsdam erwähnt wurde:

    http://www.soligruppe-potsdam.de/

    Auch sehr interessant, welche Person hinter dieser “Soligruppe” steckt. Ein gewisser Herr Tamás Blénessy aus Potsdam, ein linksextremer Aktivist, der nun wirklich bei jeder Sauerei dabei zu sein scheint, wie eben “Opferberatungen” (sehr widersprüchlich, denn in Potsdam wurde doch der Benjamin O. das Opfer linker Gewalt), dann noch einer der Unterzeichner für den Erhalt der jüdisch- zionistischen Seite “Hagalil” (Ein “Antideutscher” also …) usw.

    Siehe hier:
    http://www.hagalil.com/archiv/2005/03/offener-brief.htm

    “… Sie fungiert als Chefin des linken Potsdamer Vereins „Chamäleon“ …”

    Ach so ^^. Sehr passend. So sieht man dann auch aus …

    Bei diesem Zeckenverein ist zur Zeit auch wieder eine Frau am Steuer, also eine gewisse Frau Svenja Ringmann im “Vorstand”.

    Jugend- und Kulturverein Chamäleon e.V.
    Svenja Ringmann
    Hermann-Elflein-Straße 32
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-6200665

  • 9 Lui1000 // Nov 23, 2006 at 17:01

    Also ich werde mich jetzt mal mit einem Teleskopstab im Gepäck auf den Weg ins Potsdamer “Chamäleon” machen und prüfen ob die “unabhängigen” Gutachter recht haben.
    Nee,nee lieber nicht.

  • 10 fips // Nov 23, 2006 at 17:25

    Linksextremisten werden hierzulande mit Samthandschuhen angefaßt. Umgekehrt wären sicherlich mehrjährige Haftstrafen die Folge dieser Tat gewesen.
    Übrigens ähnelt die Senf doch in gewisser Weise dem Namensgeber ihres Vereins, nämlich einem Chamäleon …

  • 11 Hybris // Nov 23, 2006 at 17:25

    Ad Senf: Da sieht man mal, welche Streiche sich Mutter Natur erlaubt!

  • 12 Friedrich // Nov 23, 2006 at 19:51

    Das ist “unsere” ganz alltägliche Justiz, verlogen, verkommen und zum Kotzen !

    Aber, dies ist eine unserer Chancen. Diese Justiz ist doch nicht nur im politischen Bereich so, sie ist überall so, auch bei ganz “normalen” Bürgern.
    Jeder Bürger der einmal zu Gericht geht erwartet dort Gerechtigkeit zu finden und die meisten werden nur abgebügelt und verarscht.
    Fast alle glauben dann, sie hätten einen schlechten Richter oder Anwalt gehabt , sie hätten eine Ausnahme erlebt, aber dies ist nicht so, sie erlebten die normale Justiz!
    Dies muss man den Menschen klar machen um auch diese Säule des Systems zum Einsturz zu bringen.

  • 13 Heimatschutz // Nov 23, 2006 at 20:33

    Leider ist in erster Instanz kein anderes Urteil zu erwarten gewesen. Immerhin wird von staatlicher Seite ja öffentlich und unverblümt zu Gewalt gegen “Rechts” aufgerufen. Was das Verfahren angeht: ich halte hier eine Revision für durchaus Erfolg versprechend. Immerhin ist ein Teleskopschlagstock eine Waffe oder zumindest ein gefährlicher Gegenstand (http://www.juraforum.de/forum/t15289/s.html) Zudem liegt hier eindeutig ein unmotivierter Angriff mehrerer “Menschen” gegen einen unserer Kameraden vor. Heimtückisch und mit einer Waffe oder zumindest einem gefährlichen Gegenstand ausgeführt. Man sollte einen gewogenen Anwalt bitten, eine Revision dieses -ganz offensichtlich politisch beeinflusste und das “Grundgesetz” verstoßenden- Verfahrens einzuleiten. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Urteil kassiert wird und ein neueres Urteil (zumindest etwas) härter ausfallen wird. Immerhin ist Eines klar: Hätte jemand aus unseren Reihen einen Kaffee trinkenden, nichts ahnenden Linken mit einem Teleskopschlagstock schwer am Kopf verletzt, wäre es ein Mordversuch erster Güte gewesen. Also möge sich bitte ein fähiger Verteidiger melden und eine Revision dieses unglaublichen Verfahrens anstrengen!

    Was das Aussehen der Senfzecke angeht, ist hier eigentlich bereits alles gesagt worden…einfach widerlich diese Chimäre! Eines vielleicht noch: Normaler Weise haben solche Frauen Mischlingskinder in ihren Kinderwagen und einen afrikanischen Nachnamen, da eine solche Scheinehe für derartig hässliche Weibsbilder meist die einzige Möglichkeit birgt, überhaupt mal was Warmes in den Bauch zu kriegen.

    Heimatschutz

  • 14 Maus // Nov 23, 2006 at 21:56

    So ist das in diesem Land: wer asiatische Sonnenräder malt oder den Arm beim Gruße zu sehr streckt, wandert unbarmherzig in den Bau, wer Mitmenschen halbtot schlägt, kriegt 6 Monate auf Bewährung.
    Kein Wunder, daß die Gesellschaft verroht.

  • 15 nudeldicker hans // Nov 23, 2006 at 23:15

    früher wurde dieser “Teleskopstab” Totschläger genannt und war eine beliebte Waffe im Zuhältermillieu.
    Nun benennt das Gericht den Totschläger in Teleskopstab um, und schon klingt alles gar nicht mehr so schlimm. Sofort weiß dann der BILD-gebildete, daß es sich wahrscheinlich um ein Stäbchen handelt, deren Hauptaufgabe eine teleskopartige Funktion ist. Und wegen so einem Stäbchen, das sich so putzig teleskopartig aus- und einfahren läßt, kann man doch keinen in das Gefängnis schicken, oder? Okidoki mista jones…

    Vorschlag: Pistole wird umbenannt zu: “gedrehtes Röhrchen”, das Stichmesser wird zum “vernickelten Besteckteil”, Würgen wird zu “lebensrettende Massagenotmaßnahme” u.s.w.
    Und schon ist alles wieder im Lot in brd.

  • 16 J.B. // Nov 24, 2006 at 10:24

    @Maus:
    Alexander Solschenyzin, Friedensnobelpreisträger, hat gesagt: “Typisch für ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.” Da kannte er offensichtlich die judäophilen Demokraturen noch nicht.

  • 17 Friedrich // Nov 24, 2006 at 10:42

    @ Heimatschutz
    Das Opfer einer Straftat hat in der Praxis keine Mitwirkunsgmöglichkeiten im Strafverfahren. Allenfalls eingeschränkte wenn es als Nebenkläger teilnimmt.
    Ich kenne keinen Fall wo ein Nebenkläger
    mit einer Revision Erfolg gehabt hätte, weiß gar nicht ob dies überhaupt vorgesehen ist.

    Ein Staatsanwalt ist an Weisungen seines Vorgesetzten gebunden. Der Vorgesetzte ist in aller Regel ein langgedientes Mitglied einer etablierten Partei welches deswegen Leitender Oberstaatsanwalt wird und natürlich damit auch die Verpflichtung hat seiner Partei zu gehorchen.
    In diesem Fall wird es so ausgesehen haben, (natürlich nur reine Vermutung) dass ein etwas kecker Staatsanwalt das Gesetz anwendete ohne darauf zu achten wen er vor sich hatte und deswegen wegen versuchten Mordes ermittelte. Die Täterin wird über eine ihr nahestehende Partei Einfluss
    auf das Justizministerium genommen haben um dies zu verhindern.
    Dort hat man den Leitenden Oberstaatsanwalt herangepfiffen und erklärt, dass man dies nicht wünsche. Ganz kann man so einen Fall nicht unter den Teppich kehren also hat man einen Gutachter herangeholt. Solche kauft man sich in der Praxis einschließlich des Gutachtens. Das ist tatsächlich wie im Fernsehen. Der Staatsanwalt, die Wahl seinem Chef zu gehorchen oder irgendwann einmal als 1-Euro Jobber Aktenkeller sortieren, entscheidet sich für die Karriere und die Anklage wegen Körperverletzung.

    Dies ist das tägliche Brot der Justiz, es wundert mich daher, dass in nationalen Foren überhaupt noch über die Gerechtigkeit der Justiz nachgedacht wird, dort müsste man doch die Wirklichkeit kennen.

    Beispiel aus unserer Arbeit:
    Ein Bauer wird regelmäßig seit Jahren von einem Berufskollegen in der Form bestohlen dass dieser ihm regelmäßig, jedes Jahr, zwei Wiesen abmäht. Immer wenn der Bauer kommt um Heu zu machen ist das Gras schon weg welches gemeinsam mit der Nachbarwiese abgemäht wurde.
    Nach etlichen vergeblichen Gesprächen erstattet der Bestohlene Anzeige gegen den Dieb.
    Die Ehefrau des Diebes ist Mitglied einer
    staatstragenden Partei, Fraktionsvorsitzende im Gemeindeparlament und Vorsitzende des Ortsvereins dieser Partei. Der Bestohlene ist gar nichts, nur Bauer.
    Der Staatsanwalt an den diese Sache geht, ist Fraktionsvorsitzender der gleichen Partei im Nachbarort.
    Der Dieb behauptet nun, er habe die gemeinsame Grundstücksgrenze nicht überschritten und nicht die Nachbarwiese mit abgemäht. Zum Beweis bringt er ein Gutachten bei. Der Gutachter, zufällig ebenfalls Mitglied im Gemeindeparlament und im Vorstand des gleichen Ortsvereins der staatstragenden Partei, bestätigt, dass er den Grenzverlauf der Grundstücke an Hand der Grenzsteine überprüft habe. Er habe festgestellt, dass der Parteifreund nur ganz geringfügig Gras von der Nachbarwiese geholt habe, der Schaden somit geringer als 100,- € sei.
    Der Bestohlene bweist an Hand von Zeugen, Fotos und Videoaufnahmen, dass es überhaupt keine Grenzsteine zwischen den beiden Grundstücken gibt und der Gutachter somit gelogen hat. Außerden weist er nach, dass der Schaden bei ca. 20.000,- € lag.
    Er erstattet Strafanzeige gegen den Gutachter und den Dieb wegen Beihilfe bzw. Anstiftung zum Prozessbetrug usw. .
    Parteifreund Staatsanwalt macht nun folgendes: er trennt die beiden Anzeigen in zwei unterschiedliche Verfahren auf. Im ersten Fall erhebt er Anklage auf Basis des Gutachtens mit dem Vorwurf, Parteifreund Dieb habe Gras im Werte von unter 100 ,- € gestohlen.
    Das Verfahren geht an einen Richter, der Aktivist einer anderen staatstragenden Partei ist und für diese im Kreistag sitzt.
    Dieser versucht das Verfahren abzuwürgen in dem er dem Bestohlenen im Vorfeld des Verfahrens Vorwürfe macht, er sei ja selber
    schuld, schließlich könne er sich seine Wiesen einzäunen und sich auf diese Weise vor Diebstahl schützen. (Wiesen sind in dieser Gegend aber alle nicht eingezäunt)
    Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung. Richter erklärt, es sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten einen Strafprozess zu führen bei dem es um so einen kleinen Schaden ginge.
    Der Bestohlene protestiert und verweist auf seine Anzeige wegen des gefälschten Gutachtens. Parteifreund Staatsanwalt gibt sich unwissend wegen dieser Anzeige, sei über den aktuellen Stand nicht informiert.
    Der Dieb bestreitet selbst gestohlen zu haben, vielleicht sei es sein Sohn gewesen der auch im Betrieb arbeitet.
    Bestohlener argumentiert, dass dann eine Unterschlagung des Grases vorläge, schließlich habe der Dieb das Gras, welches aus einem Diebstahl stamme, an seine Kühe verfüttert. Er habe sich somit bereichert.

    Der Richter stellt das Verfahren zu Lasten der Staatskasse ein mit der Begründung, beim Diebstahl sei nicht nachzuweisen ob Vater oder Sohn, außerdem ginge es um geringe Summe. Eine Unterschlagung läge nicht vor weil ja nicht der Bauer das Gras gefressen habe sondern dessen Kühe, somit sei nicht der Bauer bereichert sondern die Kühe und diese könne man nicht anklagen.
    Der Bestohlene, der nicht nur Opfer sondern nun auch der Verarschte ist, bittet den Richter, dieser ist mittlerweile Bürgermeister der Grünen in der Kreisstadt, ihm doch die Urteilsbegründung schriftlich zu geben. Insbesondere die hanebüchene Begründung mit der Unterschlagung wäre geeignet gewesen gegen den Richter vorzugehen.
    Der Richter weigerte sich aber aus gutem Grund diese Urteilsbegründung dem Opfer schriftlich zu geben.

    Dieser Vorgang ist jetzt 4 Jahre her, die zweite Strafanzeige gegen den betrügerischen Gutachter ist niemals bearbeitet worden, wurde auch nie offiziell eingestellt.
    Gegen den Staatsanwalt vorzugehen hat keinen Sinn, sein Chef gehört der gleichen Partei an, der Generalstaatsanwalt gehört der gleichen Partei an, der Justizminister gehört der gleichen Partei an nur der Bestohlene gehört eben dieser Partei nicht an und bleibt auf seinen 20.000,- € Schaden sitzen.

    So funktioniert Justiz in Deutschland !

  • 18 Mjölnir // Nov 24, 2006 at 22:01

    @Schriftleitung Altermedia:
    Mein Kommentar war eigentlich nicht sonderlich konstruktiv;
    “Haben wir bei Bubis getan, haben wir bei Spiegel getan…”
    Ich meinte, solchen Senf wie Julia mit in die Kiste zu tun wäre nütze ;o)

  • 19 Fritz // Nov 25, 2006 at 0:36

    Im 8. Protokoll einer offenkundigen Fälschung lesen wir unter der Überschrift:

    Die Biegsamkeit der Rechtspflege:

    ,,Mit allen Kampfmitteln, deren sich unsere Gegner gegen uns bedienen könnten, müssen auch wir uns ausrüsten. Wir müssen uns deshalb mit allen Feinheiten und mit allen Kniffen der Gesetzbücher vertraut machen. Es darf uns niemals an einer Begründung fehlen, selbst wenn es sich um ungerechte Entscheidungen und Urteile handelt, welche die bisherige Rechtsauffassung auf den Kopf stellen. Alles hängt eben davon ab, daß diese grundlegenden rechtlichen Entscheidungen in einer Form verkündet werden, als seien sie Ausfluß der höchsten sittlichen Rechtsordnung.“

    ,,Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz“
    sang die antideutsche Musikgruppe ,,Slime“.

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