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Bundesgerichtshof: Antifaschistische Gewalttäter handeln aus niedrigen Beweggründen

July 15th, 2003 · Post your comment (No Comments)

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In einer Revisionsentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 11.Juli 2003 eine antifaschistischen Motivation mit einem “niedrigen Beweggrund” gleichgesetzt. Antifaschistische Gesinnung stehe nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe und sei deshalb besonders verachtenswert, urteilte der BGH. Diese Entscheidung ist bindend für alle Gerichte bei ähnlich gelagerten Fällen. Schwere Gewalttaten von Antifaschisten auch gegen von ihnen als Neonazis bezeichnete politische Gegner können nach dieser Entscheidung als Mordversuch aus niedrigen Beweggründen gewertet werden.

Im Juni 2001 trafen 14 Jugendliche, unter ihnen auch Ausländer, in der Innenstadt von Siegburger zufällig drei junge Leute, die sie dem Aussehen nach als Rechte einstuften. Sie beschimpften sie als «Nazis» und verprügelten sie. Einer der drei Angegriffenen zog zu seiner Verteidigung eine Gaspistole. Die Angreifer ließen sich dadurch aber nicht abschütteln und prügelten weiter. Zwei „Nazis“ ergriffen die Flucht während der dritte zu Fall gebracht wurde. Mirco N., der Hauptangeklagte, prügelte mit einem Holzpfahl auf den am Boden liegenden Gegner ein, bis er regungslos liegen blieb.

Die Jugendkammer des Landgerichts Bonn wertete die Tat von Mirco N. als versuchten Totschlag und verurteilte ihn im Februar 2002 zu fünf Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe. Die anderen drei Angeklagten erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung je eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Bonner Gericht schloß Mordversuch aus niedrigen Beweggründen aus, denn der Angriff mit dem Holzpfahl sei nur Reaktion auf die Bedrohung mit der Gaspistole und nicht aus Haß auf die „Neonazis“.

Auf die Revision des verletzten Rechten hob der Bundesgerichtshof das Urteil am letzten Freitag wieder auf. Insbesondere der Vorwurf des versuchten Mordes sei vom Bonner Landgericht rechtsfehlerhaft verneint worden. Die Begründung, der Angeklagte habe nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt, halte den Feststellungen nicht stand. Es liege nahe, daß die Mißhandlungen von den drei übrigen Angeklagten gebilligt wurden. In der neuen Verhandlung muß deshalb geprüft werden, ob sie als Mittäter ebenfalls wegen Mordversuchs verurteilt werden. Alle vier Angeklagten haben mit einer wesentlich höheren Freiheitsstrafe zu rechnen. Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofes, Ruth Rissing-van Saan, sagte in der mündlichen Urteilsverkündung, das Landgericht Bonn habe den Tatablauf nach Auffassung des Senats «zu wohlwollend» beurteilt.

Nun steht eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer des Bonner Landgerichtes bevor, in der die linken Täter mit einer Verurteilung wegen Mordversuchs rechnen müssen. Es war das erste Mal, daß der Bundesgerichtshof über ein Fall urteilte, in dem nicht Rechte Minderheiten oder Linke angriffen, sondern umgekehrt Rechte angegriffen, verprügelt und schwer verletzt worden sind.

Quelle: www.npd.de

Tags: Allgemeines

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