Der für das Bankrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
entschieden, daß Sparkassen Girokonten der NPD führen müssen. Mit der Begründung, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, dürfe deren Konten nicht gekündigt werden. Für die Feststellung der Verfassungswidrigeit sei allein das Bundesverfasungsgericht zuständig.
Sparkassen seien Anstalten des öffentlichen Rechts und erfüllen Aufgaben
staatlicher Daseinsvorsorge. In diesem Bereich seien sie unmittelbar an die
Grundrechte gebunden. Sie hätten deshalb auch das in Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes zum Ausdruck kommende Willkürverbot zu beachten und dürfen Girokonten nicht ohne begründeten Anlaß kündigen.
Bis zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei müsse sie in ihren politischen Aktivitäten von jeder rechtlichen Behinderung frei sein. Die Kündigung des Girovertrages stelle eine unzulässige rechtliche Behinderung dar, weil sie die politische Tätigkeit der NPD mittelbar beeinträchtigt. Eine politische Partei sei bei ihrer Arbeit auf die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr angewiesen. Sie müsse insbesondere bei der Beantragung der staatlichen Teilfinanzierung gemäß
§ 19, Absatz 1 Satz 2 des Parteiengesetzes eine Bankverbindung angeben.
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der vorläufige Schlußpunkt einer einer unsäglichen Kampagne, die von „Report Mainz“ losgetreten wurde und in derem Verlauf etwa 150 Konten von NPD-Verbänden gekündigt wurden. Konten neu gegründeter NPD-Verbände konnten zum Teil überhaupt nicht eröffnet werden. Der Partei ist dadurch ein schwerer Schaden entstanden.
Die Macher des CDU-nahen Politmagazins vom Südwestfunk haben mit dieser
unsäglichen Kampagne unter Beweis gestellt, wie weit sie außerhalb der Rechtsordnung dieses Staates stehen. Der Sender wird sich die Frage gefallen lassen müssen, wie lange er Mitarbeiter duldet, die ihre Tätigkeit zu rechtwidrigen Kampagnen mißbrauchen und sich beharrlich weigern, eine politische Auseinandersetzung zu führen und den Zuschauer sachgemäß zu informieren.
Quelle: www.npd.de



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