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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Christian Worch: Rechtsbruch in Lüneburg (12.04.09)

April 12th, 2009 · Post your comment (24 Comments)

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Die Demonstration kam ungefähr hundert Meter weit. Dann wurde sie von der Polizei angehalten. Angeblicher Grund: Eine Straßenblockade an der nächstgelegenen Brücke. Nur war da leider nichts zu sehen. Erst an der übernächstgelegenen hielten sich nach Beobachtungen von den Zug außen flankierenden Kameraden bei vierzig bis höchstens fünfzig Leute von der Antifa auf. (die Medien sprechen von achtzig, was auch nicht soooo viel mehr ist.)

Trotzdem wollte die Polizei uns zu einer Wegstreckenänderung nötigen. Ja, nötigen muß man es nennen, denn der Kontaktbeamte sagte in frecher Offenheit, wenn wir die nicht akzeptieren würden, würde die Demonstration aufgelöst. Nötigung ist im Sinne des Strafrechts bekanntlich ein Versuch, jemanden zu einem Tun oder Dulden durch Androhung eines rechtswidrigen Übels zu bewegen. Die Androhung der Auflösung ebenso wie die nicht lange später erfolgte tatsächliche Auflösung der Demonstration war rechtswidrig. Es war nach meinem Zeitprotokoll 14.13 Uhr, und die Demonstration war gerichtlich bis 16.oo Uhr zugelassen, zusätzlich noch mit der Maßgabe, daß Verzögerungen, die nicht wir verschulden, als Zusatzzeit hinten angehängt werden.

Aber einige Beamte scheint Recht und Gesetz überhaupt nicht mehr zu scheren, wenn es um die Durchsetzung politisch erwünschter Ereignisse geht. Also wurde erst aufgelöst, und dann sah sich eine Stunde später die Polizei mit den Mitteln „einfacher körperlicher Gewalt“ imstande, 150 Personen, die dem passiven Widerstand entgegensetzten, vom Bahnhofsplatz wegzudrängen. (Die Medien sprechen übrigens von 250 Teilnehmern, aber ich denke, die von der Polizei gegenüber dem Veranstalter gemachte Schätzung oder Zählung von 150 ist realistischer.) Erstaunlich, daß sie sich vorher dazu bei vierzig oder fünfzig oder von mir aus auch achtzig Personen nicht imstande gesehen haben…

Aber auch hier scheint einige Beamte Recht und Gesetz überhaupt nicht mehr zu scheren.
Geradezu als zerstörungswütig erwiesen die Beamten sich auch noch, als sie die Lautsprecheranlage demolierten. Was schert hier Recht und Gesetz.

Der Veranstalter hat rechtliche Schritte angekündigt; die zuständigen Gerichte haben sowohl der Stadt Lüneburg als auch der Polizeiinspektion Lüneburg schon mehrfach einen Dämpfer erteilt. (Siehe kleine Chronik im Anhang.) Außerdem darf die Stadt Lüneburg sich auf eine neue Demonstrationsanmeldung freuen. Diesmal nicht gegen linke Gewalt, sondern gegen Polizeigewalt.

Anhang: Kleine Chronik der Rechtsbrüche von Stadt und Polizei Lüneburg:
Vor mehr als zehn Jahren: Im Anschluß an eine Demonstration beschlagnahmt die Polizei Lüneburg eine Toncassette mit allen drei Strophen des Deutschlandliedes. Der betroffene Besitzer, der bekannte norddeutsche Aktivist Manfred Börm, ruft das Gericht an. Das Gericht hebt die Beschlagnahme nicht nur auf, sondern der Richter drückt auch in höchst offenen Worten sein Unverständnis darüber aus, wie jemand – zudem noch ein Beamter! – auf den Gedanken kommen könnte, die erste Strophe des Deutschlandliedes sei strafbar oder deren öffentliches Abspielen in irgendeiner Weise ordnungswidrig….

Frühjahr 1998: Ein von den Behörden noch nicht als „rechts“ verorteter Kamerad schleicht sich in eine Arbeitsloseninitiative ein. Er regt an, eine Demonstration anzumelden. Man erteilt ihm dafür Zustimmung, also tut er es. Aber während von der Arbeitsloseninitiave kaum ein Dutzend Leute kommen, kommen mehrere Dutzend Kameraden. Die Polizei ist zwar überrascht, verhält sich aber korrekt, nachdem der Anmelder bekundet, daß diese Demonstranten ihm nicht unwillkommen sind. Unkorrekt verhält sich nur Oberbürgermeister Maedge höchstpersönlich. Er versucht einem Demonstranten das Megaphon wegzureißen. Ein bekannter norddeutscher Aktivist beantwortet diesen versuchten Raub mit einem ordnungsgemäßen Bodycheck, und OB Maedge wird von der Polizei höflich daran gehindert, weiterhin das Recht in die eigene Hand nehmen zu wollen.

Sommer 1998: Ein Polizeioffizier im Rang eines Hauptkommissars entreißt einem Kameraden grundlos die Kamera und schleudert diese am Halteriemen kräftig auf den Boden, so daß sie zerbricht. Es kommt zur Anklage und Verhandlung wegen Sachbeschädigung. Dem Polizisten kann nicht nachgewiesen werden, die Kamera bewußt zerstört zu haben; angeblich ist ihm der Trageriemen aus der Hand geglitten…. Aber das Gericht ist von dieser Version so wenig überzeugt, daß es nicht für einen Freispruch reicht (fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, nur vorsätzliche), sondern lediglich das Verfahren eingestellt wird, und zwar in der Weise, daß der Polizist seine eigenen Kosten und Auslagen selbst tragen muß. Da er sich anwaltlich vertreten ließ, wird das nicht ganz billig gewesen sein.

Vor ca. vier Jahren: Der bekannte norddeutsche Aktivist Stefan Silar will mit weit über zweihundert Gästen und Live-Musik seinen Geburtstag feiern. Die Polizei Lüneburg erteilt schon bei der Anreise über hundert Gästen Platzverweise, weil „gegen sie polizeiliche Erkenntnisse vorlägen“. Stefan Silar klagt dagegen und gewinnt vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht; die Platzverweise waren rechtswidrig.

Januar 2006: Eine von mir angemeldete Demonstration gegen § 130 Strafgesetzbuch wird von der Stadt Lüneburg verboten. Das Bundesverfassungsgericht hebt das Verbot auf, womit es sich nicht nur als rechtswidrig, sondern sogar als verfassungswidrig erwiesen hat.

Juni 2007: Im Anschluß an eine Spontandemonstration werden rund hundert Teilnehmer für rund acht Stunden in Gewahrsam genommen. Drei bekannte Akivisten führen dagegen ein Musterverfahren. Sie gewinnen zunächst vor dem Amtsgericht und danach noch einmal vor dem Landgericht als Rechtsmittelinstanz – die zuständigen Gerichte stellen fest, daß die Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren.

Akut: Die Stadt Lüneburg verbietet die von dem bekannten Aktivisten Christian Sternberg für den 11. April angemeldete Demonstration ebenso wie zwei zeitgleich angemeldete Mahnwachen, die vor Christian Sternbergs Ladengeschäft und Paul Plagemanns Tätowierstudio stattfinden sollen. Die Verbote werden vom Verwaltungsgericht aufgehoben.

Akut: Dafür versucht die Stadt, die Demonstration zu behindern, indem sie ihren Beginn willkürlich von 13.oo auf 16.oo Uhr verlegt. Auch dieser Willkürakt wird vom Verwaltungsgericht aufgehoben.

Die kleine Chronik wurde aus dem Gedächtnis erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotzdem sieht man hieran schon, daß rechswidriges Handeln sich wie ein roter Faden durch Lüneburg zieht, und zwar sowohl bezüglich der Stadt als Versammlungsbehörde als auch bezüglich der Polizei.

Hamburg, den 11. April 2009
Christian Worch

Siehe auch
Altermedia 11.04.09

Altermedia 11.04.09

NDR 11.04.09



Tags: Allgemeines

24 responses so far ↓

  • 1 Squirrel // Apr 12, 2009 at 9:59

    Ich wünsche den Kameraden aus Lüneburg und Herrn Worch viel Erfolg bei weiteren Aktionen !

    Hier sind noch ein paar Fotos , die “von der anderen Seite” zur Verfügung gestellt werden :

    http://www.recherche-nord.com/index.php?option=com_content&task=view&id=387&Itemid=42

    Gruss Squirrel

  • 2 Stahlhelm65 // Apr 12, 2009 at 10:53

    Die Lüneburger Volksgenossen sollten ihren Magistrat dorthin jagen,wo der Pfeffer wächst.
    Deine Gedächtnisprotokolle,Kamerad Worch,sind immer wieder wichtig für die junge Generation!
    Also heißt die Devise: die antideutschen Brandstifter an den Pranger stellen und niemals aufgeben!
    SH Stahlhelm65

  • 3 Naziblabla // Apr 12, 2009 at 11:00


    Nun darf hier weiter rumgeheult werden,……*

    *Ja, aber du nicht.
    Die Schriftleitung

  • 4 Kampfgruppe Bitterfeld // Apr 12, 2009 at 12:15

    Autor:
    “Außerdem darf die Stadt Lüneburg sich auf eine neue Demonstrationsanmeldung freuen. Diesmal nicht gegen linke Gewalt, sondern gegen Polizeigewalt.”

    Na wer sag’s denn, aktuelle, zeitnahe Themen, so etwas hören wir gerne aus dem Norden, da auch wir bitter unter Polizeiterror (Militär) leiden müssen.

    Es wird , um die Autorität unserer zukünftigen Polizei, nicht völlig zu untergraben, langsam nötig, zwischen Straßen und Revierbeamten und diesen brutalen Totschlägern in militärischer Uniform und Formation zu unterscheiden.
    Auch rechtlich sollte diesen Militärs ihr Verbrechen klargemacht werden, da Militäreinsatz gegen des Volk sogar hierzulande verboten ist.

  • 5 Mjölnir // Apr 12, 2009 at 14:02

    @Worch: Der erste Beitrag von Squirell verweist auf die Seite von Recherche Nord. Dort sind exellente Bilder von Kameraden zu sehen. Dazu habe ich eine Frage an Dich als jemanden, dem ich dazu eine valide Antwort zutraue: Was ist mit dem Recht auf sein eigenes Bild? Gilt das für Demos nicht? Wie kann man dagegen vorgehen, wenn man sein Bild auf dieser Seite entdeckt?

    Ich denke, das interessiert auch andere Kameraden, daher freue ich mich über Deine Antwort.

    Danke und Gruß
    Mjölnir

  • 6 Walter Hamburg // Apr 12, 2009 at 14:18

    @Kampfgruppe Bitterfeld // Apr 12, 2009 at 12:15
    , da Militäreinsatz gegen des Volk sogar hierzulande verboten ist

    Die Sorgen plagt die BRD Führung besonders und will uns weismachen das Militäreinsätze in Deutschland der Terroristenbekämpfung dienen sollen,und hat die Gesetzentwürfe bereits fertig.
    Das die mit Terroristen uns das Volk meinen verschweigen diese Geld und Machthungrigen feigen Gesellen natürlich.Das beweist das sie sich bewusst sind das des Volkes Zorn immer mehr am aufbauen ist.

  • 7 Tand und Schande // Apr 12, 2009 at 15:29

    Selbst unter den “Nazis” hielt man sich an Recht und Gesetz. In Diktaturen und Scheindemokratien tut man das nicht. Da kann man als Anschleimer und Mitläufer eines Unrechtssystems sogar Karriere mit Rechtsbrüchen machen. Das mag erbärmlich und charakterlos sein, aber so ist nun mal die Welt. Moralischer Abschaum wird zur Aufrechterhaltung des Unrechts gebraucht und findet sich immer willig und zahlreich.

  • 8 Kampfgruppe Bitterfeld // Apr 12, 2009 at 16:11

    Also mein Denkanstoß würde dahin gehen:

    „Unsere Polizei ist keine Killertruppe!“,
    „Stoppt die paramilitärischen Einsätze gegen die Zivilbevölkerung!“,
    „Der Polizist, mein Kamerad und Freund!“,
    „Mörder jagen statt Bürger schlagen!“,

  • 9 RECHTschaffend // Apr 12, 2009 at 16:21

    @Mjölnir

    § 22
    Recht am eigenen Bilde

    “Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden”.

    -Soweit so gut. Das bedeutet das man zwar jedermann in der Fussgängerzone oder privat zu vor seiner Wohnungstüre fotografieren darf – dies allerdings nicht “öffentlich” verbreitet werden darf. Soweit das Kunsturhebergesetz §22

    Ausnahmen bestehen allerdings:

    1. “Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.”
    2. “Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.”

    Desweiteren gibt es noch den §23 der weitere Ausnahmen von §22 definiert:

    § 23
    Ausnahmen zu § 22

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    In dem Falle von Demonstrationen greift rechtlich gesehen demnach §23 (3).

  • 10 Squirrel // Apr 12, 2009 at 16:24

    Zu “@Mjölnir” :
    Ich denke, das wer auf eine öffentliche Demo geht, MUSS damit rechnen, das er fotografiert wird und das diese Bilder auch “der Öffentlichkeit” zur Ansicht gelangen !

    Und diese Bilder sprechen FÜR die nationalen Kameraden, die sich an dieser Demo beteiligt haben !

    Auch Herr Worch ist Mitten im Getümmel zu finden !

    Diese Bilder zeigen den ehrenwerten Kampf um das RECHT !

    Wie Sie erkannt haben, sind diese Bilder exzellent !

    Und daher ist es gut, das diese Bilder möglichst viele Menschen erreichen !

    Ich denke diese Bilder sind insbesondere auch für jüngere Kameraden “Vorbild” :

    Nationalisten wehren sich gegen das Unrecht !

    Gruss Squirrel

  • 11 Feldi Feldhamster // Apr 12, 2009 at 16:25

    “Selbst unter den “Nazis” hielt man sich an Recht und Gesetz”

    Soll das ein Witz sein? Nehme ich schwer an und antworte deswegen auch mit einem. Aufgekommen und allgemein verbreitet in den Jahren 1934/35

    “Das bisherige Strafgesetzbuch ist zu kompliziert und erscheint überflüssig. Es soll ein neues in Kraft gesetzt werden, das nur aus folgenden drei Paragraphen besteht:
    §1: Wer etwas unternimmt oder unterläßt, wird bestraft
    §2: Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden.
    §3: Was gesundes Volksempfinden ist, bestimmt der zuständige Gauleiter.”

    *Und wo ist der Unterschied zu heute, heute bestimmt der Zentralrat der Juden.
    Die Schriftleitung

  • 12 borger // Apr 12, 2009 at 17:04

    @RECHTschaffend

    In dem Falle von Demonstrationen greift rechtlich gesehen demnach §23 (3).

    Das ist richtig – soweit es Bilder einer Veranstaltung (in diesem Fall Demo) betrifft. Allerdings, bei dieser „Gelegenheit“ aufgenommene portraitartige Fotos einzelner Teilnehmer dürften – soweit sie nicht „Personen des öffentlichen Lebens“ sind, nicht darunter fallen. Das dürfte auf die meisten Fotos der Antifa-„Journalisten“ zutreffen.

  • 13 Tand und Schande // Apr 12, 2009 at 17:20

    Feldi Feldhamster // Apr 12, 2009 at 16:25

    “Selbst unter den “Nazis” hielt man sich an Recht und Gesetz”

    Soll das ein Witz sein? Nehme ich schwer an und antworte deswegen auch mit einem. Aufgekommen und allgemein verbreitet in den Jahren 1934/35

    “Das bisherige Strafgesetzbuch ist zu kompliziert und erscheint überflüssig. Es soll ein neues in Kraft gesetzt werden, das nur aus folgenden drei Paragraphen besteht:
    §1: Wer etwas unternimmt oder unterläßt, wird bestraft
    §2: Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden.
    §3: Was gesundes Volksempfinden ist, bestimmt der zuständige Gauleiter.”

    Ich habe keine Erfahrung mit den Verhältnissen vor ‘45. Ich kenne nur das was mir mit Gutmenschen im “freiesten Staat der jemals auf deutschem Boden existiert hat” passiert ist.

    Daher weiß ich das sind verkommene Lumpen und ausgebuffte Verbrecher, die Anstand heucheln und Gesetze verbiegen.

    (Was andererseits auch wieder gut ist, den mir ist kein “rechter” Propangandist” bekannt, der auch nur annähernd so publikumswirksam wäre und auch nur einen Bruchteil soviele Menschen von der Verkommenheit des Lumpensystems überzeugen könnte, wie die Gauner selber.)

  • 14 RECHTschaffend // Apr 12, 2009 at 17:50

    @borger

    Ja damit hättest Du einerseits sicherlich recht. Da Ich allerdings selber mal gegen so etwas geklagt habe will ichdir eine sache da nicht vorenthalten.

    Die Veröffentlichung von Einzelportraits ist nicht gestattet wenn der Kontext verlassen wird.

    Also wenn es eine Bildserie einer Demonstration gibt…. diese Bilderserie klar erkennbar auf diese Demonstration Bezug nimmt..dann ist das Portrait einer person rechtlich gesehen als Kontextbild Demonstration zu werten. Daher muss ich als Demonstrationsteilnehmer immer damit rechnen das ein Bild von mir irgendwo auftaucht.

    Nehmen wir mal an…In Zeitung XY taucht ein Bild von der Demonstration auf..und darauf bin Ich zu sehen.. evtl. sogar im Portrait (weil Ich so ein böses Lächeln haben oder eine tolle Tattovierung…dann kann Ich nix machen wenn unter dem Bild steht “Teilnehmer der Demonstration in XY beim Zähneputzen oder was weiß ich”

    Soweit dazu

    das einzigste was Du machen kannst..ist das entsprechende Medium anschreiben und darum bitten das die Bilder rausgenommen werden. Hat bei mir auch schonmal funktioniert

  • 15 RECHTschaffend // Apr 12, 2009 at 17:53

    @borger

    Nachtrag: Ich habe mir die Gesetzestexte gerade nochmal angeshen.

    Das Zitat was Du da anführst..das “portraitartige Bilder” ausgenommen sind.. gibt es dort leider nicht.

  • 16 Patriot // Apr 12, 2009 at 19:09

    @Rechtschaffend
    Ich kenne auch die Auslegung, die Borger scheinbar auch kennt.
    Die Frage ist die, wie man das heute kontrollieren will? Mit den Digitalkameras und Auflösungen kann man aus fast allen Bildern Portraits extrahieren.

    @Kampfgruppe…
    Eure Beiträge mit Militär usw. im Inland halte ich gelinde gesagt für Schwachsinn!

    @Zum Beitrag selber:
    Es gab diese “Sitzblockade” tatsächlich. Die Kameraden meinten sicherlich die 40-50 Personen um das h.c. Das ist allerdings an einer anderen Stelle als die Sitzblockade. Da alles Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar ist, bin ich mal gespannt wie das ausgeht. Videos usw. erstellt die Polizei ja ständig und deshalb kann das Verhalten der einzelnen Leute klar nachvollzogen werden.

    Lüneburg 2007:
    Richtig, die Gewahrsamnahme war absolut rechtswidrig, das sie zu viele Unschuldige getroffen hat. Ich hoffe es gab Schadensersatz.
    Die, die jedoch dem Polizeichef Lüneburgs in den Rücken gesprungen sind, durften sicher in Gewahrsam gehen. Man kann sagen: Der Staat hat klar überreagiert, den Anlass selber hat er aber nicht gesetzt.

  • 17 Alex-oder-Peter // Apr 12, 2009 at 20:03

    Wie wärs wenn ihr euch einfach mal wehrt? Wenn die Polizei ärger macht, macht ihr halt Krawalle und Randale…

  • 18 Julius // Apr 12, 2009 at 23:23

    Ich schlage vor, ihr hört auf darüber zu jammern, daß die Machthaber Rechtsbrüche begehen wenn es um Rechte geht, das ist längst kalter Kaffee. “Nazis”sind vogelfrei, in Zukunft wird jeder deutsche Patriot ausgezeichnete Möglicheiten haben seinen Wert unter Beweis zu stellen und zwar durch seinen Opfermut.

  • 19 Geneigter Leser // Apr 13, 2009 at 0:11

    @Worch:
    Solange nicht Strafrechtlich mit Strafantrag gegen die verantwortlichen Pol-Beamten vorgegangen wird – bis zum bitteren Ende -, solange sehen diese Schikanen für mich wie von euch gewollt aus.

  • 20 Vase // Apr 13, 2009 at 5:22

    @Alex-oder-Peter
    Die Gewalt geht vom Staate aus …
    Wer sich nicht daran hält, begeht Gesetzesbrüche oder Ordnungswidrigkeiten.

    Ausserdem ist eine Gegengewalt absolut kontraproduktiv. Wir müssen einfach schlauer sein, ohne Gewalt anzuwenden.

  • 21 Worch // Apr 13, 2009 at 10:17

    @ Geneigter Leser (Nr. 19):

    Gestern schickte ich zwei Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Lüneburg; eine gegen einen Polizeiführer wegen Nötigung, die andere wegen verschiedener einfacher und schwerer Körperverletzungen durch Polizeibeamte.

    Weiterhin darfst du davon ausgehen, daß der Veranstalter in den nächsten Tagen die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage zum Verwaltungsgericht erheben wird, mit der festgestellt werden wird, daß die Polizei die Demonstration illegalerweise aufgelöst hat. (Auch die Erteilung von Platzverweisen vor dem Bahnhof werden wir vom Gericht als illegal feststellen lassen; das geht in einem Aufwasch.)

    Interessant ist übrigens ein Artikel im Weser-Kurier. Autor ist der politisch links eingestellte Journalist Stefan Schölermann, der für den NDR arbeitet, aber auch gelegentlich für den “Weser-Kurier” schreibt. Zitat aus seinem Artikel:

    (Zitat beginn)
    Doch auch unter Polizisten gab es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Was die Brückenblockierer als Triumph feierten – “wir haben den Neonazi-Aufmarsch verhindert”, skandierten sie – machte einige Beamte ärgerlich: Die rechtsextreme Demonstration sei ordnungsgemäß angemeldet, die Blockade dagegen rechtswidrig gewesen. Hinter vorgehaltener Hand kritisierten Beamte, hier habe das Recht dem Unrecht weichen müssen.
    (Zitat ende)

    Deutlicher als mit diesem Satz kann man es nicht ausdrücken: “Hier hat Recht dem Unrecht weichen müssen!” Und zwar unter Mithilfe der Polizei.

    Christian Worch

  • 22 Kampfgruppe Bitterfeld // Apr 13, 2009 at 13:30

    Patriot16
    “Eure Beiträge mit Militär usw. im Inland halte ich gelinde gesagt für Schwachsinn!”

    Es ist schon erschreckend, wie ihr vom System in Dunkelheit gelassen werdet.
    Für solche Themen hatten wir hier ja mal Spezialisten, ich erinnere mich da an den Kamerad Wolzow.

    Also nur ein Grobabriss.
    Schon in den 20zigern verlagerte die Reichswehr Aktivitäten in die Sowjetunion um Auflagen zu umgehen.
    Die SPD ließ seinerzeit in Berlin mit Maschinengewehren auf das Volk schießen.

    Der absolut beste und zum Vorbild aller Armeen mutierte Verband war die SS, welche ja nicht dem Heer unterstand. Allerdings liebte das Volk den Führer, so das niemals die Idee aufkam diesen Verband gegen das Volk zu führen.

    Nach dem Krieg gab es solche Verbände in Ost wie in West und Abkommen zu unterlaufen.
    Im „Osten“ Kampfgruppen, kasernierte Volkspolizei und im Westen z.B. den Bundesgrenzschutz oder Bereitschaftspolizei. http://www.trend.infopartisan.net/trd0699/t040699.html

    Heute, Zitat:
    Ein zweiter Bereich ist die zunehmende Vermischung von militärischen und polizeilichen
    Aufgaben. Dieses Thema hat Bundesverteidigungsminister Peter Struck in einem
    Interview im Deutschland-Funk vom 28.11.2004 angesprochen.
    Ich bitte jetzt um die Einspielung der Interviewaufnahme: […]
    http://74.125.77.132/search?q=cache:9iiS0XFPLgEJ:www.andreas-weigel.info/pdf/pm/249_05.03.23_andreasvortragbaks.pdf+milit%C3%A4rische+Verb%C3%A4nder+der+Polizei+BRD&cd=16&hl=de&ct=clnk&gl=de

    Endlose Verknüpfungen lassen sich nachweisen, sehr bekannt auch der polizeiliche Objektschutz oder GSG 9 der Bundespolizei.

    Will eigentlich unserer Jugend nur sagen, wer nicht in Dunkelheit leben will, schließt sich uns an, ob NPD oder freie Kameradschaften, allemal besser als zionistische Verblödungsvereine.

  • 23 Vorgeschobener Beobachter // Apr 14, 2009 at 11:22

    Die Sitzblockade war mit 40-50 Personen auf der Brücke kurz vor dem Stintmarkt. Bei den Blockierern handelte es sich nicht um militante Antifas sondern eher um “Alternative”. Einige kräftige Polizeibeamte hätten das Problen in 10 Minuten lösen können.

  • 24 Patriot // Apr 15, 2009 at 19:58

    Die Polizei hat MG und Handgranaten lange abgeschafft. Es bleiben noch sehr wenige Gewehre G1 für den Sonderwagen, der in 1. linie zum Räumen von Barrikaden eingesetzt wird. Formaldienst–> abgeschafft.

    GSG9 /Innenministerium ist im Inland und auf Schiffen unter Deutscher Flagge zuständig (Flaggenprinip) und AUF ANFORDERUNG aus dem Ausland.
    KSK / Verteidigungministerium ist im Ausland zuständig, also neben dem Schiff.
    Darum das Kompetenzgerangel. Darum auch die Debatte um die “rechtstaatliche” Behandlung der Gefangenen Piraten nach dutschem Recht.

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