Der Türke Metin Kaplan hatte sich zum Kalifen ernannt und predigte über Jahre hinweg, “dass man Ungläubige erschießen darf, wenn es dem Islam dient.” (Der Spiegel, 24/2004, S. 24) Diese “Religionsansichten” von Kaplan wurden vom BRD-Regime im Rahmen der “Religionsfreiheit” jahrelang geduldet. Eigentlich mit Recht, denn der Koran, das Heilige Buch der Moslems, erlaubt tatsächlich das Töten von “Ungläubigen”, vielmehr ist es ein Gebot des Koran: “Sind sie denn nicht im Lande umhergezogen, so daß sie schauen konnten, wie das Ende derer war, die vor ihnen lebten? Allah hat sie ausgerottet. Und die Ungläubigen erwartet das gleiche Schicksal. Das ist so, weil Allah der Schutzpatron der Gläubigen ist. Die Ungläubigen haben keinen Schutzpatron.” (Koran, Sure 47.10,11). Wenn also in der BRD jede Art von Religionsfreiheit gilt, dann dürfte man auch keinen Anstoß daran nehmen, daß den “Ungläubigen” das Schicksal der “Ausrottung” blüht, da sie keinen göttlichen “Schutzpatron” haben, denn so steht es im Koran geschrieben.
Der Fall Kaplan und die Farce der Asylpolitik
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