Nach gut sieben Monaten medialer Abstinenz ließ gestern RADIO FREIHEIT wieder einmal etwas von sich hören. Gegenstand seiner Betrachtung ist die gegenwärtige Aussteiger-Affäre in der sächsischen NPD-Landtagsfraktion sowie die Pläne der Aussteiger, eine eigene Partei zu gründen. Der Form halber sei allerdings jedoch mitgeteilt, daß er Autor in diesem Fall keineswegs unabhängig urteilt, sondern als bezahlter Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion, der er in dieser Eigenschaft seit Juni dieses Jahres angehört.
Der „Verfassungsschutz“ gründet eine Partei
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Wer konnte ernstlich annehmen, daß das abgewirtschaftete BRD-System, mit dem man Begriffe wie „deutsch“ oder „Deutschland“ schon lange nicht mehr in Verbindung bringen mag, einfach tatenlos zusieht, wenn eine Systemalternative auf dem besten Wege ist, sich auch parlamentarisch zu verankern und auszubreiten?
Die Vorgänge um den vom sogenannten Verfassungsschutz geräuschvoll inszenierten Austritt dreier sächsischer NPD-Landtagsabgeordneter aus Fraktion und Partei - deren schändlicher und niederträchtiger Verrat an der deutschen Sache also - zeigen, wie viel Leichengift das realexistierende System noch abzusondern vermag, um die Wiedergeburt der Nation zu verhindern.
Nur Narren konnten annehmen, daß sich dieses System an die eigenen Spielregeln hält, wonach alle nicht verfassungswidrigen Parteien an der Willensbildung des Volkes mitwirken.
Abgesehen einmal davon, daß sich die etablierten Übeltäter längst den Staat zur Beute gemacht haben und damit das Grundgesetz, auf das sie sich ja so gerne berufen, mit Füßen treten, sie schrecken in keiner Weise davor zurück, unter Zuhilfenahme der Inlandsgeheimdienste auch verfassungswidrig auf die Zusammensetzung der Parlamente Einfluß zu nehmen.
Und das nicht nur ausnahmsweise. Als im September 1991 der Deutschen Volksunion (DVU) der Einzug in die Bremische Bürgerschaft gelang, hatten die Bürger, ohne es zu wissen, einen Verfassungsschutzagenten, Klaus Blome, mit hinein gewählt.
Darüber erregte sich seinerzeit zu Recht Horst Isola, SPD, und Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission: „Wenn ein Kandidat für den Verfassungsschutz tätig ist, dann ist das ein Skandal. Das greift in die Unabhängigkeit des Parlaments ein. Dann können wir nicht mehr arbeiten.“ Soweit Isola.
Aber auch der damalige Justizsenator Henning Scherf, SPD, billigte das Vorgehen des sogenannten Verfassungsschutzes nicht: „Auch wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, so gelten doch die Regeln der Demokratie, des Anstands und der Fairneß. Dagegen verstößt ein Volksvertreter, der seine Parlamentskollegen für einen Geheimdienst aushorcht.“ Eine geheimdienstliche Anwerbung von Parlamentskandidaten sei „eine zynische Mißachtung demokratischer Spielregeln. Das Parlament kontrolliert den Verfassungsschutz und nicht umgekehrt.“
Gut vierzehn Jahre später und um viele Erfahrungen reifer, klingt das schon ganz anders: Kein etablierter Politiker würde heute noch die demokratischen Spielregeln hochleben lassen, deren Einhaltung man von der NPD ganz selbstverständlich erwartet.
Anstand und Fairneß – das klingt wie blanker Hohn, wenn heute nicht nur Parlamentarier ausgehorcht werden, sondern erst durch den sogenannten Verfassungsschutz ins Parlament gehievt werden.
Kaum verwunderlich auch, was man am 27.12.2005 in einigen Zeitungen lesen konnte. So schreibt die Berliner „taz“, daß es sich beim Austritt der Verräter Schmidt, Baier und Schön nicht um spontane Reaktionen handelte, sondern um eine konzertierte Aktion, bei der der sächsische sogenannte Verfassungsschutz seine Hände im Spiel hatte, was der „taz“ aus Sicherheitskreisen auch bestätigt worden sein soll.
Und auch wenn der Sprecher des sächsischen sogenannten Verfassungsschutzes nicht müde wird zu behaupten, man sei selbst nicht aktiv auf die drei Verräter zugegangen, sondern hätte nur mehr oder minder intensiv nach deren Hilfeersuchen „den Ausstieg begleitet“, so klingt das zwar sehr nett, geht aber an den Tatsachen vorbei.
Es stellt sich nämlich die Frage, ob es die Aufgabe des sogenannten Verfassungsschutzes ist, gewählte Volksvertreter nachträglich aus ihren Fraktionen herauszulösen? Denn genau darum handelt es sich, wenn der Sprecher des Landesverfassungsschutzes von begleitenden Maßnahmen spricht.
Die Sache geht selbstverständlich noch viel weiter, denn es gibt mittlerweile viele Hinweise darauf, daß die Herren Schmidt, Baier und Schön schon vor ihrem Einzug in den Sächsischen Landtag als Mitarbeiter bzw. Informanten geführt worden sein sollen, um so die Zersetzungsarbeit zu steuern.
An dieser Stelle wird deutlich, wie sehr sich bestimmte staatliche Stellen von Inhalt und Geist der Gesetze verabschiedet haben, denn es ist durchaus verfassungswidrig, wie vom sogenannten Verfassungsschutz durch Einflußnahme auf die Zusammensetzung der Parlamente die gebotene Gewaltenteilung ausgehebelt wird. Bekanntlich ist es die Aufgabe der Parlamente, die staatlichen Institutionen zu kontrollieren.
In der realexistierenden BRD verhält es sich ganz offensichtlich umgekehrt. Denn dort versuchen die Inlandsgeheimdienste, die Parlamente zu durchsetzen, wenn es gilt, nationale politische Ansätze zu unterbinden.
Mit rattenhafter Wut wird alles bekämpft, was sich für den Erhalt von Volk und Nation einsetzt. Und wie man sieht, ist dabei jedes Mittel recht.
Da hilft es auch nichts, daß der ehemalige sächsische Innenminister und neue Kanzleramtschef Thomas de Maiziere auf eine frühere Anfrage antwortete, wenn es V-Männer unter den Abgeordneten gegeben habe, so seien sie mit Antritt ihres Mandates „abgeschaltet“ worden.
Ein Verräter bleibt ein Verräter, ob er nun ab- oder auch wieder angeschaltet wurde. Und Gesetzesbrüche bleiben Gesetzesbrüche, auch wenn sie vom Verfassungsschutz begangen wurden.
Der schreibt jetzt den wieder angeschalteten Agenten für deren Zersetzungsarbeit die Reden, in denen dann z.B. ein mehr als schmieriger Jürgen Schön die NPD zur „Feindpartei“ erklärt und meint, daß sie verboten werden müsse.
Und schließlich, um das Ganze zur Realsatire umzugestalten, läßt der sogenannte Verfassungsschutz von den Verrätern Schmidt und Baier eine neue Partei gründen, während der Verräter Nummer drei momentan in der CDU-Warteschleife eingeparkt hat.
Das Kind hat auch schon einen Namen SVP – „Sächsische Verfassungsschutzpartei“, deren Satzung und Programm sicher zuvor auch durch die Hände dieser Behörde gegangen sein dürften.
Über die Motive braucht man sich nunmehr nicht mehr zu streiten. Dem Verfassungsschutz ging es jederzeit um eine verfassungswidrige Sabotage der NPD-Fraktion und des NPD-Landesverbandes Sachsen unter Zuhilfenahme seiner drei Mitarbeiter Schmidt, Baier und Schön sowie weiterer nützlicher Idioten, die sich nun in der Sächsischen Verfassungsschutzpartei sammeln sollen.
Ein Esel - oder nicht zu retten - ist, wer dem Amt und seinen Zuarbeitern nun noch auf den Leim geht.
Was den sogenannten Verfassungsschutz angeht, wird dessen Rolle bei der verfassungswidrigen Einflußnahme auf ein Landesparlament sicher noch vor den zuständigen Gerichten zu klären sein, Überraschungen sind dabei im weiteren Verlauf sicher nicht ausgeschlossen.



2 responses so far ↓
1 Walter Rieck // Jul 21, 2007 at 7:46
Guten Morgen Herr Maier,
ein sehr guter Beitrag. Weiter so. Heute morgen
ist “Radio Freiheit” wohl nicht auf Sendung !? Bei mir erscheint Fehlermeldung.
Noch ein Hinweis. Ihre Beiträge sind doch in erster Linie für Deutsche gedacht. Warum dann zum Abschluß engl. Bezeichnungen ?
Einen schönen Tag wünscht
Walter Rieck
2 Walter Rieck // Jul 21, 2007 at 8:41
Nochmals guten Tag,
was soll dieser Spruch bedeuten:
“Your comment is awaiting moderation”??
Gruß WR
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