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Immer wieder müssen wir feststellen, daß politisch unkorrekte Deutsche gerne Totenköpfe auf Hemden und Tonträgern und in Druckschriften oder im Internet verwenden. Dies ist strafbar, – bitte unterlassen Sie dies! Denn Amtsgericht und Landgericht Lübeck haben bereits durch Urteile vom 01.06.2001 und 16.01.2002, Az. 702 Js 51897/00, entschieden, daß das Zeigen von Totenköpfen durch eine rechtsgerichtete Person eine strafbare Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens gemäß § 86a StGB ist. Diese Urteile wurden durch den Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 31.10.2002, Az. 1 Ss 56/02, aber auch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.01.2003, Az. 2 BvR 1930/02 (ohne Begründung) und sogar durch den Beschluß des Europäischen Menschengerichtshofes vom 13.07.2005, Az. ECHR-LGer11.OR(CD1), (ohne nähere Begründung) bestätigt.
Man mag es für irrig halten, daß es bei einem Totenkopf anscheinend allein darauf ankommt, wer ihn verwendet, weil u.a. unpolitische Bürger die Piratenfahne mit einem Totenkopf und – politisch meist „links“ ausgerichtete – Anhänger der Fußballmannschaft FC St. Pauli ungestraft Totenköpfe als Vereinsmerkmal zeigen dürfen. Man mag es auch für irrig halten, daß es nach den genannten Urteilen nicht darauf ankommt, ob die Totenköpfe genauso aussehen wie die auf den Kragenspiegeln der Waffen-SS, – oder ob sie in eine andere Richtung blicken und andere Schatten und Linien aufweisen. Darauf kommt es nicht an, weil gegen diese Urteile erst einmal kein Rechtsmittel gegeben ist und sie daher von den Strafverfolgungsbehörden für weitere Strafverfahren herangezogen werden.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
1. Verwenden Sie keine Totenköpfe in der Öffentlichkeit, in Schriften und im Internet.
2. Wenn Sie dies dennoch tun und verurteilt werden, legen Sie keine Rechtsmittel ein, Mühe und Kosten wären sinnlos vertan.
3. Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
4. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu § 86a StGB und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum,
Quelle: Deutsches Rechtsbüro





17 responses so far ↓
1 Mönch Gregor // Sep 12, 2007 at 6:00
Die schwammige Rechtssprechung bedient sich zu Recht der Einseitigkeit, sonst müßte auch die Organisation “Skull and Bones”, deren Mitglieder sich aus der höchsten Kaste unserer obersten Befehlshaber zusammensetzt (u.a. George W. Bush), verboten werden. Deren bezeichnendes Symbol, das (absichtlich?) an einen Orden von Kannibalen erinnert, kann unter http://altreligion.about.com/library/glossary/symbols/bldefsskullbones.htm
besichtigt werden.
2 Virruber // Sep 12, 2007 at 6:51
Nun …, es gibt eine Redewendung, die, sofern ich nicht irre, wie folgt lautet:
“Wenn zwei das Gleiche tun, ist dies noch lange nicht Dasselbe.”
Mir scheint, das “trifft des Pudels Kern”.
3 arafats-engel // Sep 12, 2007 at 9:19
Mich würde wirklich interessieren was die Damen und Herren des „Deutschen Rechtsbüros“
zu der Darstellung der rechtlichen Lage in der BR (D) sagen. ( siehe Verweis )
Aus eigenen Erfahrungen und dem Umgang mit BR (D) „Behörden“ kann ich bestätigen:
Konfrontiert man die Lakaien des System mit den nachfolgenden Feststellungen werden Verfahren eingestellt oder man hört lange Zeit nichts mehr von ihnen um sich dann hinter nichtssagendes bla,bla zu verstecken. Sie spielen auf Zeit die ihnen wahrlich mit rasender Geschwindigkeit davon läuft.
Wertes „Recht(s)büro“ wenn es keine BR (D) gibt dann diskutiert man auch nicht mit ihnen !
http://forum.thiazi.net/showthread.php?t=59818&page=4
4 Léon D. // Sep 12, 2007 at 9:28
Mir fehlen die Worte!
Es ist wirklich nicht zu fassen. Und das soll hier librale Demokratie sein????
Oh Gott, die Feuerwehrmänner sollten sich in acht nehmen: Ihre Helme sehen mir verdächtig nach M42 – SS-Helmen aus….oh weh…
Na gut,zieh ich mir eben ein T-Hemd mit dem Konterfei Josef Stalins an, oder Pol Pots oder Laurenti Berijas, mit viel Hammer und Sichel garniert und pfeif auf die hundert Millionen Opfer des Kommunismus, weil ich jetzt kein “Fluch der Karibik”-piratenhemd mehr tragen darf…. *schluchz*
Langsam nimmt das Rechtsverständnis in diesem Land groteske Formen an, aber ich deute das als Zeichen des Verfalls….hoffentlich!!!!!!!!
GruSS!
Léon
5 Heimatschutz // Sep 12, 2007 at 9:54
“…daß das Zeigen von Totenköpfen durch eine rechtsgerichtete Person eine strafbare Verwendung…”
Ich frage mich gerade ob es noch schlimmer ist “rechts” zu sein, wenn man auch noch `88 geboren ist… vielleich muß man sich dann von Amtswegen ein Jahr jünger bzw. älter machen? Jemand hier aus diesem Jahrgang…
6 nederlander // Sep 12, 2007 at 11:41
Was is wenn de Totenköpfe tättoowiert hast ??soll man die wegätzen, rausschneiden ,arm abhacken oder sonstiges??
grüße klaas
7 Boandlkramer // Sep 12, 2007 at 11:55
Mal ehrlich! Jeder lebende Mensch trägt im Normalfall einen mit Weichteilen überzogenen Totenkopf mit sich herum. Können die Hirnis nicht Ravioli (kotz) strafbar machen?
8 NPD KV UNNA / HAMM // Sep 12, 2007 at 11:56
Ein Glück, dass Jonny Depp kein Mitglied einer rechten Partei ist, sonst müßten seine Filme ” Fluch der Karibik” aus dem Verkehr gezogen werden. Da wimmelt es nur so von Totenköpfen.
9 die times // Sep 12, 2007 at 12:51
Der frühe SS-Totenkopf (aus dem 1.Wk. übernommen) ist aber nicht strafbar.
Zumindest war’s das letzte Jahr noch so.
Erlaubt:
http://www.waffen-ss.no/merker/ss-luemerke-1st.jpg
Verboten:
http://www.adf-berlin.de/images/symbole/totenkopf.gif
10 Gunvald Larsson // Sep 12, 2007 at 13:14
Was mache ich denn nun mit meinen Black u. Death-Metal-T-Shirts?
Na egal, der nächste Sommer kommt bestimmt…
Dieser Staat wird immer lächerlicher.
11 Freki28 // Sep 12, 2007 at 15:51
Danke an das Deutsche Rechtsbüro für die regelmäßigen Aufklärungen!
Nichts desto Trotz interessiert es mich einen Dreck,was die Justiz im Namen der Jüdischen Republik Deutschlands für Urteile fällt.Ich erkenne das ganze kranke BRD-Gezeter nicht an.Da werde ich mich auch weiterhin nicht an jüdisches Gesetz halten.
12 Wintertag // Sep 12, 2007 at 17:47
Ja, auch Röntgenärzte haben es nicht leicht…. Jeder Patient muß, bevor er das Röntgenbild sieht, einen Fragebogen ausfüllen:
“Nein.. X. Auch nicht…. X Nie und nimmer..X
Freundschaft!”
13 Elisa // Sep 12, 2007 at 19:06
angesichts der wahren Probleme des 21. Jhdts. gehören derlei Verrückte nach…na ja…was wurde grade renoviert?
14 Jörg // Sep 12, 2007 at 20:55
Tja, da werd ich wohl auch bald eingebuchtet, weil ich als “rechtsgerichtete Person” bei der Arbeit einen Giftmüllbehälter mit dem dafür vorgeschriebenen Totenkopfaufkleber gekennzeichnet habe.
15 Freki28 // Sep 13, 2007 at 14:39
@Jörg
Nicht das bei Gelegenheit jemand auf die Idee kommt,das du von der SS bist,weil du Behälter mit den bösen Totenköpfen geschmückt hast.
Sicherlich geht die Nasen-Justiz auch selbstverständlich sofort davon aus,das sich in diesen Behältern Zyklon B befindet und du grad auf dem Weg zu einem Lager bist.
16 Olsen // Sep 15, 2007 at 14:12
Was ist mit all den Begrabenen auf Friedhöfen? Nun, sie tragen kaum ihren Schädel in der Öffentlichkeit herum, doch nagt der Zahn der Zeit besonders an ihrem Fleischgewebe. Werden die jetzt alle ausgebuddelt und für ihr natürliches Aussehen bestraft? Wo soll dieser erneute “Rechtssatz” hinführen? Neigen doch Menschen gewöhnlich zur Maßlosigkeit. *tzztzz*
Und was ist mit den Gräbern der “Auserwählten”? Ihr biblischer Grundsatz entbindet sie vom Gleichheitsprinzip? Fragen über Fragen (und doch gibt es wichtigere).
17 Weiterdenker // Sep 16, 2007 at 18:50
Nun, der Totenkopf war auch das Abzeichen der Husaren (Mackensen) und wurde von der Panzertruppe der Wehrmacht übernommen. Mein Alter hat noch ein paar in der Schublade … :gg:
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