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Deutsches Rechtsbüro: Vorsicht mit Spontandemonstrationen! (20.10.09)

October 20th, 2009 · Post your comment (8 Comments)

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Der Volkstrauertag naht und viele unkorrekte Deutsche beabsichtigen, an Denkmälern der Gefallenen der Weltkriege Kränze niederzulegen und hierbei auch Worte des Gedenkens zu sprechen und Lieder zu singen.

In der Vergangenheit hatten solche Aktionen oft unangenehme Folgen, weil die Behörden darin eine Versammlung sahen, die fehlende Anmeldung beanstandeten und gegen den Leiter dieser nicht angemeldeten Versammlung ein Strafverfahren einleiteten und es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kam. Dieses Vorgehen ist leider nicht willkürlich, sondern durchaus rechtmäßig.

Eine Anmeldepflicht besteht nur dann nicht, wenn eine Spontanversammlung vorliegt. Eine solche ist gegeben, wenn sie sich aus aktuellem Anlaß ungeplant und ohne Veranstalter augenblicklich bildet. Gegen das Vorliegen einer Spontanversammlung spricht es, wenn auf einer Versammlung Hilfsmittel verwendet werden, also z.B. Fahrzeuge, Megaphone, Rednerpulte, Spruchbänder, Fahnen usw.

Die Rechtsprechung hat dagegen das Vorliegen einer Spontanversammlung bejaht, wenn

- sich mehrere Personen kurzfristig nach Beendigung einer Kundgebung entschließen, noch an einem anderen Ort eine weitere Kundgebung abzuhalten (BayObLG, Beschluß vom 19.11.1969, Az. RReg 4a St 125/69, zu finden in NJW 1970, 479 f.),
- sich alle Versammlungsteilnehmer am Ende einer geschlossenen Saalveranstaltung kurzfristig entschließen, durch den Ort zu marschieren, wobei sie Fahnen und Plakate mit sich führen, die zuvor als Saaldekoration gedient hatten (BayVGH, Urteil vom 27.03.1991, Az. M 7 K 90.1611).

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

1. Wenn Sie eine Spontanversammlung durchführen, muß dies auch wirklich spontan, also ungeplant und aus der Situation heraus vonstatten gehen.
2. Nehmen Sie Hilfsmittel zu einer Spontanversammlung nicht mit oder nur so, wie es bei den oben genannten beiden Spontandemonstrationen der Fall war.
3. Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
4. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zum Versammlungsrecht und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!



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8 responses so far ↓

  • 1 Viba // Oct 20, 2009 at 14:17

    Gutmenschen in der rechten Ecke

    http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14369

    Warum haben eigentlich antideutsche Rotfaschisten so gut wie Probleme bei ‘Sponti-Demos’ und ‘Flashmobs’?

  • 2 x // Oct 20, 2009 at 14:41

    ***Flashmob*** (wäre eine Idee, aber kein Aufruf) in Stadt und Dorf (+ oder – ein Tag) erzeugt wieder in allen Medien Aufmerksamkeit. (Egal ob was stattfindet oder nicht)

  • 3 x // Oct 20, 2009 at 15:03

    natürlich mit Fotodokumentation und max. einem Bild pro Denkmal (das reicht) …

  • 4 Widerstand // Oct 20, 2009 at 15:54

    “Der Volkstrauertag naht und viele unkorrekte Deutsche beabsichtigen (…)”

    Unkorrekte Deutsche? Das hört sich zweideutig an, wie wäre es mit:

    “… viele ehrenhafte Deutsche beabsichtigen, wider dem “politisch-korrekten” Zeitgeist, an Denkmälern der Gefallenen der Weltkriege Kränze niederzulegen und hierbei auch Worte des Gedenkens zu sprechen und Lieder zu singen.”

  • 5 hauke haien // Oct 20, 2009 at 16:32

    Das System dreht das Recht auf Versammlungsfreiheit um in dem es Versammlungen kriminalisiert.

    Typisch Orwell’sche Denkweise.

    Freiheit ist Sklaverei

    oder vielleicht besser:

    Sklaverei ist Freiheit.

    Das sytsem wird immer offensichtlicher tyrannisch.

    H.H.

  • 6 Kampfgruppe Bitterfeld // Oct 20, 2009 at 17:35

    Spontandemos sind das Salz in der Suppe!
    Die Hinweise vom Rechtsbüro sind äußerst wichtig.

    Dennoch, bei den heutigen Möglichkeiten, wenn wir die absolut schädlichen Selbstdarsteller weglassen, ist dies die adequate Form, ohne vorgeschriebene Unterhose, unseren Willen zu manifestieren.

    Gegen kleine Gruppen können die Machthaber noch mit Sprüchen von „Recht“ kommen.
    Bei großen Manifestationen werden sie, wie seinerzeit Krenz & CO, vorgeführt.

    Also Angreifen und das Internet als Organisationsplattform nutzen!
    Keine E.Mail’s!
    Bewährt hat sich auch die Gerüchtform. Habe gehört am …. wollen… usw. .
    Seinerzeit reichte die Mund zu Mund Propaganda, die Stones spielen auf dem Springerhochhaus aus, um einige 100? zu mobilisieren.
    Also keine Aufrufe sondern das Gerücht!

    Die Bullen haben keine Change sich zu mobilisieren, die Situation verselbständigt sich.

  • 7 König // Oct 20, 2009 at 22:06

    “Dieses Vorgehen ist leider nicht willkürlich, sondern durchaus rechtmäßig.”

    Gesetzmäßig sollte es heißen!
    Was gesetzmäßig ist, ist aber noch lange nicht rechtmäßig!

  • 8 F.Heusinger // Oct 21, 2009 at 5:50

    In dem Gesetzesklima dieses Systems, in dem Mord und Vergewaltigung mit gleicher Haerte geahndet wird wie der Verstoss gegen die geeichte Meinung, sollte sich niemand ueber eine ploetzliche Brutalisierung des patriotischen Widerstandes wie auch des staatlichen Unterdrueckungsapparates wundern. Die geltenden Gesetze und deren Ausfuehrungshandhabe haben sich mittlerweile so weit von einem normalen Rechtsverstaendnis entfernt, dass anzunehmen ist, dass das moralische und zivilisatorische Grundverstaendnis eines jeden Einzelnen gegenwaertig schon eine nur schwer zu korregierende Schaedigung erfahren hat.

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