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Toulouse / Frankreich: Wieder einmal wegen des Transportes von Juden während des Zweiten Weltkrieges verklagt, wurde die Bahngesellschaft SNCF. Kläger sind der Abgeordnete der französischen Grünen, Alain Lipietz (eigentlich Lipiec, *1947), und dessen Schwester Helene. Offenbar hofft das geschäftstüchtige Geschwisterpärchen in diesem Fall mehr Erfolg zu haben, wie ihr Volksgenosse Kurt Schaechter, der vor einigen Jahren ebenfalls die französische Bahngesellschaft auf einen Euro symbolischer Entschädigung verklagt hatte, weil seine Eltern seinerzeit angeblich mit einem Zug dieses Unternehmens nach Auschwitz bzw. nach Sobibor befördert wurden, wo sie den Unbilden des Klimas, vielleicht aber auch des Krieges – wer kann das heute so genau und ohne Kenntnis des amtlichen Totenscheines mit Sicherheit sagen – erlagen.
Schaechters Anwalt entschuldigte die Verspätung seiner Klage seinerzeit damit, daß vor 1991 von einer „aktiven Kollaboration“ der französischen Bahn während des Krieges nichts gewußt habe. Eine Räuberpistole, die dann freilich noch nicht einmal die französische Justiz für bare Münze nehmen wollte, obwohl deren Willfährigkeit gegenüber jüdischen Interessen im Allgemeinen außerhalb jeden Zweifels steht. Darüber hinaus ist auch in Frankreich längst allgemein bekannt, daß es mit dem französischen „Widerstand“ gegen die deutsche Besatzung längst nicht so weit her war, wie gewisse Geschichtslegenden heute zuweilen gerne glauben machen möchten. Tatsächlich entdeckte die Masse der Franzosen ihr Herz für den „Widerstand“ erst, als die Alliierten in der Normandie gelandet waren und das Ende abzusehen war. Naturgemäß fanden die meisten antideutschen Heldentaten dann auch erst nach der Besetzung statt, indem man sein Mütchen an Gefangenen oder Kollaborateuren kühlte.
Schaechters Anwalt machte darüber hinaus außerdem geltend, daß ein rechtliches Vakuum bestünde, wenn Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zwar nicht verjähren, schadenersatzmäßig aber nicht mehr in klingende Münze umgewandelt werden können. Dem mochten die französischen Richter aber nun gar nicht folgen, hätte doch der Erfolg einer solchen Klage vermutlich im Gefolge, daß man sich noch in Hunderten von Jahren mit Regreßansprüchen aus dem Zweiten Weltkrieg herumschlagen müßte. Kein Wunder also wenn diese jüdischen Forderungen auch in der Berufungsverhandlung im Juni 2004 durchfielen.
| Alain Lipietz (Lipiec) |
Jetzt versucht man also erneut sein Glück. So meint Grünen-Abgeordneter Lipietz: „Die SNCF war ziemlich eigenständig, als es darum ging, Geld einzunehmen. Also muss sie ihre Verantwortung für ihre Entscheidungen im Umgang mit Juden übernehmen.” Zudem fügt seine Schwester Helene hinzu, daß die Bahngesellschaft angeblich 200 Juden in Frachtwagen für 60 Pferde gestopft hätte und für jeden eine Fahrkarte dritter Klasse berechnet hätte. Tatsächlich? Hätte die Leitung der SNCF noch ein Restchen vom berühmten französischen Esprit, so würde sie auf die jüdischen Unverschämtheiten kurzerhand nachprüfen, ob die Anverwandten von Lipietz denn auch tatsächlich eine Fahrkarte gelöst haben, oder ob sie „schwarz“ gefahren sind. In diesem Fall sollte man den Lipietzens, sofern sie die besagte Fahrkarte dritter Klasse nicht vorweisen können, einfach eine Rechnung schicken, in dem dieser dazu aufgefordert wird, den Fahrpreis mit Zins und Zinseszins nachzulösen, heißt es doch nicht umsonst, ganz Israel bürgt füreinander.
Ein solches zivilcouragiertes Verhalten mit Witz und guter Laune würde möglicherweise mehr dazu beitragen, solche Frechheiten zu verhindern, als ein Dutzend Prozesse bei denen eigentlich nur die Anwälte gewisser Opferfirmen gewinnen. Abgesehen davon wäre es vielleicht nicht unangebracht, wenn die Bahn diesem sauberen Geschwisterpärchen einen Kalender von diesem Jahr verehren würde, denn möglicherweise hat es sich ja noch nicht in allen Gegenden der Grrrande Nation herumgesprochen, daß der Krieg bereits schon seit 1945 zu Ende ist.
Siehe auch
Oberösterreichische Nachrichten 17.05.06
Quelle: Störtebeker-Netz 18.05.06





4 responses so far ↓
1 Legionär // May 18, 2006 at 23:23
Weiß man noch welches Gleis es war und die Abfahrtszeit ?! War es ein Schnellzug oder ein Regionalexpress ?!
All das müßte dahingehend zusätzlich berechnet werden…
2 Kristallnacht // May 19, 2006 at 0:58
Noch mehr Wünsche ? Koschere Süßigkeiten als kleine Aufmerksamkeit der SNCF oder eine Thorarolle in den WC´s der Bahngesellschaft für den erfolgreichen Abschluß von Wuchergeschäften ? Eines Tages werden auch die Palästinenser die israelische Regierung auf Entschädigungszahlungen verklagen, weil sie unter der zionistischen Besatzung gelitten hatten, aber für´s Gewesen gibt der Jude wohl nix.
“… noch in Hunderten von Jahren mit Regreßansprüchen aus dem Zweiten Weltkrieg herumschlagen müßte …”
Dann würde es in Deutschland Tausende von Jahren dauern oder auch in alle Ewigkeit. Mag sein, daß es in ihrer fragwürdigen Wüstengottreligion eine “ewige Schuld” gibt, aber wir sind hier nicht in einem phantastischen Jenseits.
3 H.Schneider // May 19, 2006 at 16:10
man sollte die Zugbenutzer nachtraeglich die Karten bezahlen lassen aber mit Zins und Zinseszinz, bezw.deren Hinterbliebenen…
4 wilde Sau // May 20, 2006 at 16:39
Man stelle sich vor die Herrschaften hätten zu Fuß laufen müssen………Das wäre ein Gezeter geworden
Ja, vermutlich wäre dann jetzt die französische Schuhmacherinnung wegen “Kollaboration” dran gewesen.
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