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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


DVU: Wie gut, dass wir ein Verfassungsgericht haben (21.12.08)

December 21st, 2008 · Post your comment (9 Comments)

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Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht einen Verfassungsbruch der Herrschenden gestoppt. Diesmal ging es um die Pendlerpauschale, doch auch dieser Fall wird wie hunderte andere davor in keinem Verfassungsschutzbericht erscheinen. Dabei müsste doch die Missachtung der Verfassung durch Regierung und Parlament besonders angeprangert werden, nachdem hier wesentlich gravierendere Auswirkungen für das Gemeinwohl drohen als wenn beispielsweise bei einer Minivereinigung von Narren eine Hakenkreuzfahne gefunden wird. Derlei Verfehlungen aber verfolgen die Verfassungsschutzbehörden akribisch, um sie anschließend als Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung darzustellen.

Die Pendlerpauschale, die ohnehin nur für die einfache Wegstrecke gilt, wurde bereits 2004 auf 30 Cent je Kilometer gekürzt. Seit dem 1. Januar 2007 ist sie im Grundsatz ganz abgeschafft worden. Anerkannt werden „zur Vermeidung von Härtefällen“ nur noch Entfernungen ab dem 21. Kilometer. Die willkürlich gezogene Grenze benachteiligte insbesondere die Nahpendler, die nun ganz leer ausgingen. Dies in einer Zeit, in der „Mobilität“ und „Flexibilität“ von arbeitssuchenden Menschen gefordert wird, gleichzeitig aber die Spritkosten sowie die Unterhaltskosten eines Autos massiv steigen. Mit der auf 19 Prozent angehobenen Mehrwertsteuer verdient übrigens der Staat an den Preissteigerungen kräftig mit.

Auf Klagen betroffener Bürger hin hat bereits der Bundesfinanzhof (BFH) in München im vergangenen Januar die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Finanzrichter begründeten ihren Beschluss mit der logischen Schlussfolgerung, dass Fahrtkosten zur Arbeit unvermeidbare Erwerbsaufwendungen sind, denen sich der Arbeitnehmer nicht beliebig entziehen kann. Pendler müssten daher das Recht haben, ihre Fahrtkosten steuermindernd geltend zu machen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf nun die neue Regelung aus mehreren Gründen als verfassungswidrig; so verletze sie den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Allein die räumliche Entfernung als entscheidend für die Abzugsfähigkeit der Kosten zu erklären, stelle eine Ausnahme innerhalb des geltenden Einkommensteuerrechts dar, so die Verfassungsrichter weiter. Eine solche Ausnahme vom Prinzip müsse hinreichend begründet werden. Der von der Bundesregierung vorgebrachte rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmeerhöhung reiche nicht aus. Das leuchtet umso mehr ein, als jetzt der Staat 500 Milliarden Euro zur Rettung von der Pleite bedrohter Banken bereitstellt, die Kürzung der Pendlerpauschale aber nur mit 2,5 Milliarden Euro jährlich zu Buche schlägt.

Die alte Regelung der Pendlerpauschale wird nun für die Jahre 2007, 2008 und 2009 weiter gelten. Millionen Steuerzahler erhalten bereits zuviel bezahlte Steuer zurück. Erst 2010, also nach der Bundestagswahl, will man in Berlin an eine Neugestaltung der Pendlerpauschale herangehen. Eine solche lässt der Spruch des Bundesverfassungsgerichts durchaus zu. Außerfiskalische Erwägungen wie z. B. verkehrs- und umweltpolitische Ziele hat Karlsruhe schon wiederholt akzeptiert. Einem solchen Ziel aber widerspreche es geradezu, so in dem neuen Urteil, nur noch die langen Fahrten von Fernpendlern zu fördern.

Bundeskanzlerin Merkel aber, die bis zuletzt alle Forderungen stur ablehnte, freiwillig die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen, um sich nicht vom Verfassungsgericht dazu zwingen lassen zu müssen, vollzog einen gekonnten Salto mortale. Flugs erklärte sie die nun unabwendbaren Steuerrückzahlungen als eine von ihr gewünschte Maßnahme zur Konjunkturbelebung: „Ich halte es für absolut richtig, dass wir angesichts der Wirtschaftslage das Geld den Menschen jetzt direkt zurückgeben.“ Ja was denn sonst? Oder sollen nun die Bürger auf die Knie fallen, weil man ihnen ihr rechtswidrig abgenommenes Geld zurückgibt?

Quelle: DVU 17.12.08



Tags: Allgemeines

9 responses so far ↓

  • 1 Adler // Dec 21, 2008 at 1:47

    Immerhin muss man den “Herren in der roten Robe” ja zugute halten, dass sie einige Unrechtsmaßnahmen des BRD-Regimes bisher ausgebremst haben, z. B. auch das NPD-Verbot 2003.

  • 2 Grampax // Dec 21, 2008 at 9:11

    Komisch, dass in unruhigen Zeiten die Oberen so zahlungsfreudig sind.

    Das erinnert mich an PC-Strategiespiele. Da muss man unter anderem ein Volk verwalten und es mit allem versorgen was die so brauchen um nicht rebellisch zu werden. Also wenn man merkt, dass die Stimmung gereizt ist und die Revolution nahe, lässt man sich gerne dazu hinreissen ein paar Zückerlein zu verteilen. Schliesslich will Seinereiner ja an der Macht bleiben, weiterregieren und eine Welt erobern.

    An genau diese Abläufe muss ich bei der Pendlerpauschale denken. Erst ham`se rumgejammert, dass die 2-3 Milliarden ja gar nicht finanzierbar wären und jetzt, wo scheinbar die Suppe am Kochen ist gibts die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer wieder, 500Euro Gutscheine werden in Erwägung gezogen und Bürgschaften in astronomischen Höhen gegeben. Übrigens unser aller Geld was die hier grosszügig den Bankster´n als Belohnung für ihre “hervorragende” Arbeit zugesagt wird.

    Fazit: Der BRD-Regierung geht der Arsch auf Grundeis wenn sie unser aller Geld so freizügig verteilt. Wahrscheinlich haben einige Herrschaften, zuviel Strategiespiele intus. Der Unterschied ist allerdings oder leider, dass im Spiel, die Elemente rebellischer sind als im wahren Leben.

    Wir werden sehn, was denen noch so alles “nicht” einfällt um die Wirtschaft und damit unser Wohlergehen am Laufen zu halten.

    GruSS

  • 3 Axel Heinzmann // Dec 21, 2008 at 12:20

    Das Bundesverfassungsgericht wie die Richter überhaupt stellen sich als die “edelste” Staatsgewalt dar, die wir haben. Diesem Anspruch werden sie aber am wenigsten gerecht, wobei ich weiß, daß bei ungebremster Exekutive und Legislative wir alle schon an irgendwelchen Bäumen baumeln würden und die “Liberalen” und “Menschenrechtler” darüber klagen würden, daß man uns nicht vorher noch die Eier abgeschnitten hat. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls, würde es wirklich etwas taugen, müßte mindestens 95 % der Urteile gegen rechts aufheben, weil sie auf die eine oder andere Weise gegen das Grundgesetz, gegen Bürger-, Grund- und Menschenrechte verstoßen. Eine Schwalbe macht eben noch keinen Sommer, ganz abgesehen davon, daß es bei der Pendlerpauschale nicht um links oder rechts geht. Auch im Hitler- oder Ulbricht-Honecker-System hat es Urteile gegeben, die manchen Machthabern nicht paßten, wenn sie nur nicht das System an sich in Frage stellten. Außerdem muß das Bundesverfassungsgericht wie auch andere höhere Gerichte ab und zu beweisen, daß es vonnöten ist. Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, alle diese kostenträchtigen Damen und Herren einzusparen, wegzurationalisieren, “freizustellen”, “abzuwickeln”! heinzmann.axel@web.de

  • 4 anonymos // Dec 21, 2008 at 15:57

    Die Bilderberger ziehen ihre Schlinge immer enger und die Herren der NWO werden immer mächtiger. Aber es kommt wie im Film ” Herr der Ringe”, dass Auge wird durch den Zusammenhalt der Völker und durch die Menschlichkeit besiegt werden.

  • 5 Antiislamist // Dec 23, 2008 at 16:55

    Hervorragender Artikel der DVU!

  • 6 Gab // Dec 24, 2008 at 13:31

    Die Pendlerpauschale ist nicht anderes als eine staatliche Subvention der Unflexiblen und Begünstigten.

    Ich zahle in der Stadt fast 400 Euro für eine bescheidene 1-Mann Wohnung. Dieselbe Wohnung 30 Kilometer außerhalb auf dem Land kostet nichtmal die Hälfte.

    Und dann wird denjenigen, die ohnehin nur die Hälfe der Mietausgaben haben auch noch auf staatskosten der Sprit bezahlt.

  • 7 griesgram // Dec 25, 2008 at 16:06

    @Adler
    Der Club der roten Richter hat das NPD Verbot “ausgebremst”, weil es nie beabsichtigt war, dieses Schauaquarium für den VS abzuschaffen, in dem man so gut alles beobachten kann, was sich tut.
    Dazu ist es schließlich eingerichtet worden.
    Der “Verbotsantrag” hat 3 Ziele verfolgt:
    1.Zu zeigen, wie engagiert man in der BRD gegen “NAZIS” vorgeht und das ganze in aller Welt in der Judenpresse zu verbreiten.
    2.Zu zeigen, daß man ein soooo toller “Rechtsstaat” ist, daß selbst “NAZIS” eine Partei haben dürfen.
    3.Die Szene in Sicherheit zu wiegen.
    Was wirklich geplant ist, hat der Dümmste spätestens in Köln begriffen:
    Es soll eine Hexenjagd geben, gegen die sich Hilde Benjamin wie die Göttin Justizia persönlich ausnimmt.
    Oder was soll man von einem System erwarten, welches mal eben 3000 Leute in ein paar Hochhäusern und Flugzeugen grillt, um seine Ziele zu erreichen?
    Die Drahtzieher hinter beidem sind die gleichen.
    In der BRD geschieht rein NICHTS ohne Abstimmung.
    Da

  • 8 Michael // Dec 26, 2008 at 5:58

    Ob es auch noch GERHARD FREY vor seinem (hoffentlich baldigen) biologischen Abgang lernen wird?
    Die BRDDR, eine Organisationsform der Modalität der Fremdherrschaft, hat kein “Verfassungsgericht”; denn sie hat keine “Verfassung”, sondern noch das besatzungsrechtliche Provisorium “Grundgesetz”.
    Der Zeitpunkt, zu dem sich das ethnisch DEUTSCHE Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben wird, steht immer noch aus.
    Im Übrigen hat das FREYsche “Verfassungsgericht” nicht nur den multiethnischen Völkermord an den ethnisch Deutschen durch millionenfache Ausbreitung Art- und Rassefremder à la Friedman, Edathy, Al-Wazir, Özdemir sanktioniert, sondern auch – fremdherrschaftsdevot- den eindeutig “verfassungswidrigen” § 130 Abs. 3 StGB (”Holocau$tleugnung”) bisher nicht angefaßt.
    Schließlich war die Einschränkung der Pendlerpauschale unter ökologischen Gesichtspunkten (Zersiedelung/Verstädterung des verbliebenen ländlichen Kulturraumes) eine höchst sinnvolle gesetzliche Maßnahme, die durch dieses obskure “Verfassungsgericht” wieder rückgängig gemacht wurde. Schande, “Verfassungsgericht”! Schande, FREY!

  • 9 Patriotischer Nazi-Gegner // Dec 26, 2008 at 14:03

    RE: “Im Übrigen hat das FREYsche “Verfassungsgericht””

    Es gab auch positive Ausnahmen wie 1987 das Teso-Urteil zum Deutschtum und zur deutschen Staatsbürgerschaft, wonach es verfassungsrechtliche Pflicht sei, die Identität des Staatsvolkes zu wahren.

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