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Ein Schandurteil

January 15th, 2004 · Post your comment (No Comments)

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein Ende des vergangenen Jahres gesprochenes Urteil ( Aktenzeichen: 4 StR 84/03 ) gegen einen 32jährigen Kinderschänder auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht Bielefeld.

Die Begründung des BGH’s dürfte nicht nur allen Müttern und Vätern Angstzustände bereiten, da diese mit normalen Menschenverstand kaum nachzuvollziehen ist.. Der BGH sah die vom Landgericht ausgesprochene Haftstrafe von 4 Jahren als zu hoch an, weil das sexuell missbrauchte Kind erst 3 Monate alt war und deshalb “Spätfolgen nicht zu erwarten” seien. Diesen “zu Gunsten des Täters sprechenden Umstand” hätten die Bielefelder Richter bei der Verurteilung berücksichtigen müssen.

Der Direktor der Universitäts-Klinik Homburg, Peter Falkai, bezeichnete die Entscheidung des Bundesgerichtshofes als “inhaltlich völligen Blödsinn”. Die Richter verstünden offenbar nichts von Traumafolgen, welche auch schon bei Kleinstkindern unkalkulierbare psychische Schäden nach sich zögen. “Konsequent zu Ende gedacht, wissen Pädophile jetzt: Ist das Opfer nur jung genug, fällt das Strafmaß niedriger aus”, so der Professor in seiner Stellungnahme.

Angesichts dieses Skandalurteils muss die Frage erlaubt sein: Haben die Bundesrichter gemeinsam mit Friedman (CDU) gekokst?

Quelle: HNG-Nachrichten

Tags: Allgemeines

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