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FKA: Kurioses aus Rauen - Alt-Eigentümer fordert: Andreas Molau soll verschwinden! (20.09.07) Ergänzt

September 20th, 2007 · Post your comment (22 Comments)

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Rauen/Brandenburg: Für 200.000 Euro hat das Objekt Johannesberg im brandenburgischen Rauen den Besitzer gewechselt. Ende Juli sorgte der Kauf bundesweit für Schlagzeilen: Andreas Molau, Spitzenkandidat der NPD in Niedersachsen, wolle in Rauen eine Waldorfschule eröffnen. Eigentümer der Immobilie wäre die Ehefrau des NPD-Spitzenkandidaten. Soweit, so gut.

Wie inzwischen laut TAGESSPIEGEL bekannt geworden ist, erhebt der Alt-Eigentümer inzwischen auch wieder Ansprüche auf das Anwesen in Rauen. Das klingt paradox, sollte man doch eigentlich meinen, dass mit dem Verkauf des Objektes der vorherige Besitzer eigentlich keine Ansprüche mehr darauf erheben dürfte. Dennoch verlangt dieser die Räumung bis Ende September! Der Alt-Eigentümer hält den im Mai notariell bekundeten Kaufvertrag für nichtig und hat eine Rückabwicklung anstrebt. Der Alt-Eigentümer hatte die Vollmacht für den von ihm beauftragten Makler widerrufen. Damit ist die Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch blockiert. Der Anlass für den Rückzieher des Alt-Eigentümers, der nicht zu erreichen war, bleibt allerdings offen. Ein Rechtsstreit zwischen Molaus Frau und dem Alt-Eigentümer ist wahrscheinlich. Auf Anfrage des Tagesspiegels erwiderte Molau hingegen, das keineswegs „geräumt“ werden wird.

Dass Molau inzwischen kaum noch Chancen hat, wie ursprünglich beabsichtigt in Rauen eine Waldorfschule zu eröffnen, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Dass nun aber die Chancen für den Alt-Eigentümer besser stehen sollen, ein bereits verkauftes Objekt wieder zurück zu bekommen, halten wir hingegen auch nicht für sonderlich wahrscheinlich. Dafür spricht bereits, dass der Tagesspiegel es vorsichtig ausdrückt, und dem Wunsch des vorherigen Besitzers hinzufügt, dass er sich im Recht dazu sieht.

Ergänzt: Kurze Stellungnahme des NPD-Spitzenkanidaten Andreas Molau

Die probieren mit allen schäbigen Mitteln, den Kauf rückgängig zu machen. Man setzt sogar den alten Mann unter Druck, der völlig überschuldet ist. Man hat ihn zu einer Selbstanzeige getrieben, weil es angeblich Nebenabreden gegeben hat – also zusätzliche Leistungen neben dem Kaufvertrag. Das ist aber Unsinn. Wir haben dem Mann nur Mobiliar abgekauft.

Es gibt also bisher nur die Aufforderung des Alten (von einem Anwalt aus Köln – Sitz des Bundesamtes… :-)), Rauen zu räumen. Dem werden wir nicht nachkommen. Eckart Bräuninger hat dort schon fabelhafte Arbeit geleistet und wir hoffen, in Rauen bald ein erstes Konzert starten zu können. Am 29. ist Erntedankfest auf dem Hof.

Siehe auch
Tagesspiegel

Tags: Allgemeines

22 responses so far ↓

  • 1 Andere Feldpost // Sep 20, 2007 at 2:17

    Immerhin wird durch der Verunmöglichmachung der Grundbucheintragung Zeit gewonnen und zemürbedes ist leichter möglich, wenn Hr. Molau seine brennende Liebe zu Niedersachsen nach der wahlschlappe spontan verliert - sie wird ihm wahrscheinlich von einem Linken kriminellen Antifanten geklaut - und einen genialen taktischen Rückzug nach Brandenburg einläutet wird das wieder aktuell.

    In Häusern mit ungeklärten Eingetumsverhältnissen können Molaus dienstbare Geister wohl kaum herumwerkeln, über kurz oder lang ist es dann ein Fall für die Bauaufsicht, sobald dem so ist kann Hr. Molau das Haus gerne in Besitzt nehmen, evtl. fliegt er dann wg. Versäumnissen bzgl. bautechnischer Mängel gleich wieder raus oder muss umgehend massiv investieren…in einem “Schul”(lungs)gebäude müssen - im Interesse der Gesundheit der Kameraden - doch wohl gewisse Standards gehalten werden.

  • 2 griesgram // Sep 20, 2007 at 4:46

    “Dass nun aber die Chancen für den Alt-Eigentümer besser stehen sollen, ein bereits verkauftes Objekt wieder zurück zu bekommen, halten wir hingegen auch nicht für sonderlich wahrscheinlich”.

    Das Regime beugt das Recht dochmittlerweile ganz offen.
    Siehe Zündel.
    Im BRD geht alles, wenn es der Rat denn befiehlt.

  • 3 griesgram // Sep 20, 2007 at 4:47

    “Dass nun aber die Chancen für den Alt-Eigentümer besser stehen sollen, ein bereits verkauftes Objekt wieder zurück zu bekommen, halten wir hingegen auch nicht für sonderlich wahrscheinlich”.

    Das Regime beugt das Recht doch mittlerweile ganz offen.
    Siehe Zündel.
    Im BRD geht alles, wenn es der Rat denn befiehlt.

  • 4 griesgram // Sep 20, 2007 at 4:47

    “Dass nun aber die Chancen für den Alt-Eigentümer besser stehen sollen, ein bereits verkauftes Objekt wieder zurück zu bekommen, halten wir hingegen auch nicht für sonderlich wahrscheinlich”.

    Das Regime beugt das Recht doch mittlerweile ganz offen.
    Siehe Zündel.
    Im BRD geht alles, wenn es der Rat denn befiehlt.

  • 5 NPD KV UNNA / HAMM // Sep 20, 2007 at 7:41

    Wir leben in einer Zeit, die manchmal an das Mittelaltere erinnert. Damals kannte man die Einrichtung der Acht, d.h. der Geächtete war vogelfrei und jeder konnte machen mit ihm was er wollte. Heute sind wir aber noch einen Schritt weiter.Der Geächtete darf noch weiter Steuer an das System zahlen, das ihn ächtet. Auf diese Idee war man im Mittelalter noch nicht gekommen. Man sieht also der Fortschritt marschiert.

  • 6 Nordlicht // Sep 20, 2007 at 8:27

    Die Frage ist an welchem Punkt der Abwicklung des Kaufvertrages die Parteien standen. Wurde der Vertrag bereits beiderseitig unterschrieben, war der Verkäufer alleiniger Eigentümer und somit zum Verkauf berechtigt (wenn nicht währen Schadensersatzforderungen durch Molau möglich), gab es Einreden anderer mögl. Besitzer usw. Dass der ehem. Eigentümer die Beauftragung des Maklers zurückzieht mag “Chupze” zeigen, ist verfahrenstechnisch aber eher banal. Im Ernstfall muss die Gemeinde eben ala Delemenhorst den Hut rumgehen lassen.
    Hern Molau ist zu empfehlen dass er derjenigen Person die sich als immernoch gültiger Besitzer sieht entgangene Mieteinnahmen in Rechnung stellt. Ist zwar die Sprache des Geldes, aber man muss mit den Leuten die Sprache sprechen die sie verstehen.

    : Andere Feldpost :
    September 20th, 2007 at 2:17

    immer wenn´s spät wird………..
    “über kurz oder lang ist es dann ein Fall für die Bauaufsicht”
    1.) Bild im Hauptext ansehen
    2.) darüber nachdenken ob der Besitzer oder Verkäufer zurm Erhalt der Sache verpflichtet ist. Sollte diejenige Person, welche Anspruch auf die Sache erhebt, dieser Pflicht nicht nachkommen und eine Wertminderung eintreten, so ist es möglich die letztendliche Kaufsumme zu schmälern oder die die Sache zurückhaltende Partei leistet Schadensersatz.

  • 7 Ignatz Borgenicht // Sep 20, 2007 at 8:27

    Um einmal in die Zeitung zu kommen muss man schon mal zu so einem Schwachsinn greifen, man ist ja schliesslich Gutmenschlicher demokrat stromlinienformiger Prägung, wie z.B. der Feldpostheini hier.

  • 8 Sigurd // Sep 20, 2007 at 9:49

    Ich bitte Euch nochmal die Begriffe Eigentümer und Besitzer etwas korrekter zu verwenden.

    Als Mieter einer Mietwohnung ist man Besitzer der Wohnung wohingegen der Eigentümer eine Privatperson oder auch eine Wohnungsgesellschaft sein kann.
    Oder noch besser zur Erklärung: Laß dir die Rolex vom besten Kumpel geben und frage ihn, ob du jetzt Eigentümer oder Besitzer bist. Sagt er Eigentümer kannst du sie behalten, sagt er Besitzer, bleibt sie seine.

    Herr Molau bzw. seine Frau sind Eigentümer und Besitzer der Immobilie. Ein nachträglicher Widerruf des Maklerauftrages ist nichtig, wenn vor dem Notar die beiderseitige Willenserklärung zum Übertrag des Eigentums an der Immobilie vom Verkäufer und vom Käufer ausgedrückt und unterschrieben wurde.

    Sobald Herr Molau die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt überwiesen hat und der Kaufpreis gezahlt wurde, muß er bzw. seine Frau als Eigentümer in Abt. 1 des Grundbuches eingetragen werden.

    Allerdings hat die Kommune ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb einer bestimmten Frist nutzen kann, d.h. sie kann in den abgeschlossenen Kaufvertrag zu den da niedergelegten Bedingungen eintreten.

    Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen, so daß es sich hier wieder nur um öffentliches Geklapper irgendwelcher Systemlinge handelt.

  • 9 Worch // Sep 20, 2007 at 10:21

    @Sigurd:

    Ergänzend ist zu erwähnen: Jeder notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag sieht einen sogenannten “Übergabetag” vor, mit dem die Nutzung ebenso wie Kosten und Lasten des Grundeigentums auf den Käufer übergehen. Die Frage der Eigentumsumschreibung ist insofern nachrangig. Ab dem “Übergabetag” steht dem Käufer die Nutzung zu, sofern andere vertragliche Bedingungen (beispielsweise Zahlung des Kaufpreises oder Hinterlegung auf dem Anderkonto des Notars) erfüllt sind.

    Ist also alles nur Show.

    Andreas Molau wird es nicht stören; einem Spitzenkandidaten im Landtagswahlkampf kann ja kaum was Besseres passieren, als in der Presse erwähnt zu werden, und wenn es auch Presseorgane sind, die vorwiegend in einem anderen Bundesland gelesen werden. ‘n paar Niedersachsen werden ja auch den Berliner Tagesspiegel lesen. (Ich als Hamburger lese ihn ja auch gelegentlich…)

    Grüße
    Christian Worch

  • 10 wolzow // Sep 20, 2007 at 10:39

    Verkauft ist verkauft, wieder holen ist gestohlen!

  • 11 Freki28 // Sep 20, 2007 at 11:50

    @wolzow

    Da magst du Recht haben.Aber die Supernasen,die hinter dieser Aktion stehen,haben sich beim stehlen nicht so.Das gehört quasi zu deren Kultur!

  • 12 Julius // Sep 20, 2007 at 15:45

    Im Prinzip haben Sigurd und Worch es richtig erklärt. So ist es korrekt. Die Frage bleibt, ob sich ein Unrechtsrichter in erster Instanz an Recht und Gesetz hält. Und so bleibt dann wieder nur ein langer Weg durch die Instanzen. (siehe Wunsiedel etc.)
    Heute gilt für das System nicht nur VERHINDERN. Es sieht seine Felle wegschwimmen und versucht dann eben auch zu BEHINDERN wo es geht. Aber auch dies kann die Bewegung nicht aufhalten.

  • 13 Schnecke // Sep 20, 2007 at 16:32

    Der Alt-Eigentümer muß doch zu finden sein,damit man mit ihm mal deutsch reden kann,wer ihn so beeinflußt hat.Oder hat er Redeverbot.

  • 14 griesgram // Sep 20, 2007 at 16:45

    Oh, heute morgen wurde das dreimal übertragen?
    Zuerst wollte das gar nicht.
    Wie ging denn das?

  • 15 jochen // Sep 20, 2007 at 19:23

    Das soll nur eifrig berichtet und kommentiert werden. Der Mann auf der Straße wird sich auch über diese “demokratische” Sauerei seine Meinung bilden.
    Nichts wäre wichtiger als ein sauberes Ergebnis in NS, dann kommen manche (vieleicht gutmeinende) Kommentatoren in sachen NPD zur Vernunft.
    Tatsache bleibt doch, daß wir zwar hoffen können aber mit dem, was wir haben, zufrieden sein müssen

  • 16 Heinz_OH // Sep 20, 2007 at 19:46

    Ich sehe das auch so wie Christian Worch.
    Was da abläuft, ist nur rituelles Gebärdenspiel. Der Verkäufer und vor allem die dortige Gemeinde muß doch klarstellen, daß sie nichts falsch gemacht haben. Sonst könnten die Gutmenschen doch behaupten, sie hätten sich von einem “Nazi” übertöpeln lassen. Und “Nazi” ist alles, was national ist.

    Auch stimmt “Bad news are good news”. Wenn Andreas Molau klarmacht, daß hier eine Kampagne abläuft, dann steigern die Meldungen nur seinen Bekanntheitsgrad.

    Man sollte das so rüberbringen: “Schaut ‘mal, was ‘die da oben’ sich jetzt schon wieder gegen einen unbescholtenen Steuerzahler leisten,… Endlich will mal einer richtig Geld ins strukturschwache Brandenburg investieren und schon ist es ‘denen da oben’ auch wieder nicht recht.’”

    Heinz

  • 17 Schnecke // Sep 20, 2007 at 21:14

    Da hat doch bestimmt wieder der Zentralrat der Juden seine Finger im Spiel.Oder ist dieses Anwesen für Herrn Friedman schon wieder vorgesehen.Nach dem Motto:” Auf dem Land bin ich noch nicht bekannt,
    hier kann ich in Ruhe schnupfen,
    die Nutten hat mir der Rat gesand.

  • 18 Rurik // Sep 20, 2007 at 22:08

    Auch etwas zum Thema brd-(un-)Recht.
    Siehe dort: http://www.jlosachsen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=62&Itemid=1

  • 19 Hindenburg // Sep 21, 2007 at 2:20

    Merkwürdig, wie viele hier das formale Recht ins Feld führen.

    Leute, da ist ein N A Z I in den Sachverhalt involviert.

    Somit endet die Gültigkeit formalen Rechts offiziell und das Gesinnungsrecht tritt an seine Stelle.

    Mann, Mann, Mann, daß man so einfache Sachen gerade hier erklären muß:

    Am Ende wird dem N A Z I die Bude weggenommen und sein Geld kriegt er auch nicht wieder.

    Das geht bei Volksverhetzung und den vorliegenden Sachverhalt kann man ja wohl unter diesen § fassen. Irgendwie. So wie alles.

  • 20 Martin // Sep 21, 2007 at 11:10

    Damit war fast schon zu rechnen. “Das System regiert schlecht, aber verteidigt sich sehr gut”, sagte schon der französische Nationalist Maurras. Trotzdem: das System ist nicht unsterblich. Weiterkämpfen!!!

  • 21 BMCM // Sep 21, 2007 at 21:32

    @ Sigurd

    Leider muss ich Deiner Aussage, Molau und Frau sind Eigentümer der Immobilie, widersprechen. Sie werden erst dann Eigentümer, wenn die Grundbucheintragung stattgefunden hat. Laut Artikel hat diese jedoch noch nicht stattgefunden. Vorher haben sie nur einen Anspruch auf Vertragserfüllung

    @Worch

    Leider ist die Frage nach dem Eigentumsübergang nicht nachrangig. Wäre das Eigentum schon auf Molau übergegangen, dann könnte er über das Grundstück verfügen und die die Gegenpartei müsste auf Herausgabe klagen. So muss Molau auf Vertragserfüllung klagen. Sollte der Vertrag gültig sein, dann könnte Molau aber Schadensersatz verlangen und zwar ab dem vertraglich zugesicherten Tag der Übergabe. Im Artikel werden aber keine Gründe für die Nichtigkeit des Vertrages genannt.

    Zum Eigentumsübergang an Immobilien:

    BGB § 873
    Erwerb durch Einigung und Eintragung

    (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung UND Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

    (2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teil eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.

    Etwas verständlicher ausgedrückt:

    Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge:

    1. einen notariell beurkundeten Kaufvertrag
    2. die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung), siehe auch Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung),
    3. und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

    Was heißt das hier in dem konkreten Falle?

    zu 1) KAUFVETRAG

    Laut Artikel wurde ein Kaufvertrag geschlossen und notariell beurkundet. Das heißt, die Parteien haben sich darauf geeinigt, das Anwesen zu bestimmten Konditionen zu verkaufen.

    Zu 2) AUFLASSUNG

    Dann müsste die AUFLASSUNG erfolgen:

    http://www.immobilienscout24.de/de/finanzierung/kaufplaner/lexikon/auflassung.jsp

    Auflassung ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet die zum Eigentumswechsel von Flurstücken (§ 873 BGB) notwendige Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber.

    Mit dem Verkauf von Grundstücken verhält es sich folgendermaßen: Für den Eigentumswechsel an einem Grundstück sieht das Gesetz (§ 925 Absatz 1 BGB) vor, dass Verkäufer und Käufer eine Erklärung, die sog. Auflassung, vor einem Notar abgeben müssen. Dazu ist es erforderlich, dass beide Parteien anwesend sind.

    zu 3) EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH

    Allein mit der Auflassung findet der Eigentumswechsel jedoch noch nicht statt. Hinzu kommt noch die Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch. In der Regel wird die Auflassung gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrags erklärt. Möglich ist aber auch, dass zunächst der Kaufvertrag beurkundet und erst später die Auflassung erklärt wird. Daraus erschließt sich, dass die Auflassung nicht zwangsläufig Vertragsbestandteil sein muss. Da aber eine nachträgliche Auflassung weitere Kosten nach sich zieht, ist es üblich die Auflassung gleich zum Vertragsbestandteil zu machen.

    Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch wird laut Artikel “blockiert”, das heißt, sie hat nicht stattgefunden. Dann hat auch keine Eigentumsübertragung stattgefunden.

    Das heißt, Molau hat zwar einen Anspruch aus dem Kaufvertrag auf Übereignung, aber die Übereignung selbst hat noch nicht stattgefunden.

    Der Alteigentümer wiederum hält diesen Kaufvertrag für nichtig, das heißt, von Anfang an unwirksam. Gründe für die Nichtigkeit werden aber im Artikel keine angeführt.

    NICHTIGKEIT VON RECHTSGESCHÄFTEN

    Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es so schwere Mängel aufweist, dass das Gesetz dem Rechtsgeschäft keine Rechtswirkung zuspricht.

    Rechtsgeschäfte können aus verschiedenen Gründen nichtig sein:

    * Formmangel,
    * Fehler bei der Willenserklärung,
    * Sittenwidrigkeit,
    * mangelnde Geschäftsfähigkeit des Erklärenden.

    Ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wird es so angesehen, als sei es überhaupt nicht vorgenommen worden.

    Die Nichtigkeit wirkt grundsätzlich dauernd, eine Heilung ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen.
    http://www.rechtslexikon-online.de/Nichtigkeit_von_Rechtsgeschaeften.html

  • 22 biggi // Jan 3, 2008 at 1:10

    für uns wäre es eine gute sache wenn dort in rauen eine waldorfschule eröffnen würde zum anfang klasse 1-6, denn es suchen immer mehr eltern einen platz auf einer nicht staatlichen schule, um es mal vorsichtig auszudrücken. und die schule wird doch sowieso vom senat überwacht und dann sieht man doch ob alles rechtens dort langläuft oder ob missbrauch betrieben wird.

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