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FKA: Richter: „Für 1933 hätte es noch gereicht“ (31.08.07)

August 30th, 2007 · Post your comment (12 Comments)

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Ein Richter am Landgericht Mainz hatte in einem Artzhaftungsverfahren im Juni den Fall eines türkischen Jungen zu entscheiden. Vor Gericht habe der Richter klären wollen, inwieweit das an einer Schulterlähmung leidende Kind beeinträchtigt sei. Zur Veranschaulichung soll das Kind den Arm gehoben haben. Daraufhin habe der Richter eine Anspielung auf den Hitlergruß gemacht: “Für 1933 hätte es noch gereicht.”

Was wäre ein solcher Vorfall, wenn man daraus nicht so etwas wie einen Skandal inszenieren würde, der aber in den Meldungen um vermeintlich rechte Gewalt und dem NPD-Verbotsverfahren ein wenig zu kurz kommt. So ist es lediglich der CDU-Fraktionschef Christian Baldauf im Landtag, welcher in der gewohnten Rhetorik die Meinung vertritt, dass der Vorfall eine unglaubliche Entgleisung die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei, wäre. Oder aber der Richter hat lediglich ein bisschen Sinn für Ironie, die dem CDU-Fraktionschef nur deshalb nicht aufgeht, weil man in der Politik für gewöhnlich nichts zu lachen hat.

Unterdes hat sich inzwischen auch der Präsident des Landgerichtes eingeschaltet, um den Fall zu untersuchen, schloss aber schon einmal großzügigerweise aus, den betreffenden Richter vor die Tür zu setzen. Warum auch, hat der Richter doch zweifellos Recht. Für einen Deutschen Gruß hätte es bei dem türkischen Jungen 1933 sicher gereicht – für eine deutsche Staatsbürgerschaft aber ganz sicher nicht.

Siehe auch
SWR 30.08.07

Tags: Allgemeines

12 responses so far ↓

  • 1 zaunkönig // Aug 30, 2007 at 21:22

    Da kann man nur noch sagen : BSE
    ( Betroffenheit, Sorge, Entsetzten )

  • 2 thomas // Aug 30, 2007 at 22:09

    http://video.google.com/videoplay?docid=4664969119079760194

    Play it again, Sam!

  • 3 wolzow // Aug 30, 2007 at 22:14

    http://www.youtube.com/watch?v=cOkYXENtrAo&mode=related&search=

  • 4 Peta Koscher // Aug 30, 2007 at 23:41

    @ thomas

    Die letzten 10 Minuten mit der Schächtungsquälerei müßte Renate Künast jeden Morgen vor dem Frühstück serviert werden!

    R E G E L :

    Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt - §§ 4ff TierSchG). Die Einfuhr des Fleisches im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen ohne Weiteres legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann - §§ 17ff TierSchG.

    A U S N A H M E :

    Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurde in der BRD Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss wegen der nach Art. 4 Grundgesetz verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten (Urteil vom 15. Januar 2002, sog. Schächturteil). Ob dies der Fall ist, kann eine Religionsgemeinschaft weitgehend selbst definieren, ohne sich etwa einer gutachterlichen Prüfung von außen aussetzen zu müssen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%A4chten

  • 5 H.H. // Aug 31, 2007 at 13:00

    Immerhin beruhigend und tröstlich, daß es noch Richter in Deutschland gibt, die Sinn für Humor haben.
    Mir stehen vor lachen die Tränen in den Augen.
    MDG
    H.H.

  • 6 Kriminalkommissar Freise // Aug 31, 2007 at 19:56

    Es ist ein Kennzeichen totalitärer Regime und ihrer herrschenden Doktrin, daß sie keinerlei Humor besitzen und selbst kleinste Anspielungen und Scherze verfolgen. Die BRD-Demokratur ist dafür ein gutes Beispiel.

  • 7 H5N3 // Aug 31, 2007 at 21:11

    “Es ist ein Kennzeichen totalitärer Regime”

    Dass gerade hier über derartiges geredet wird, lässt einen wirklich lachen.

    YMMD!

  • 8 2. Sachse // Aug 31, 2007 at 22:04

    H5N3, Du kannst also über Schächtung lachen? Naja, wen wundert es, bei so ner roten Birne!
    Aber wir gönnen Dir Dein Lachen, hast ja in Deiner tristen rot- grünen Einsamwelt eh nichts zu melden.
    Und wir haben auch was zu lachen- über dermassen dümmliche Beiträge…sehen wir aber nicht so eng, kommt ja halt von links…
    Was hälst Du eigentlich als Aussenstehender von einer guten Allgemeinbildung? Ist für Dich bestimmt wichtig!

  • 9 H5N3 // Sep 1, 2007 at 15:03

    Wie kommst du denn bitteschön auf Schächtung?

    Denke doch bitte einfach mal vor dem Schreiben nach, und nach dem Schreiben am besten noch einmal. Dein Kommentar ist nicht weniger spaßig.

  • 10 Kriminalkommissar Freise // Sep 2, 2007 at 12:27

    “Dass gerade hier über derartiges geredet wird, lässt einen wirklich lachen.”

    Wieso? Nur weil der NS ebenfalls totalitär war? Allenfalls zum Lachen ist, daß dieses System sich zwar als Antithese zum NS versteht und ihm trotzdem jedes Jahr in Punkto totalitärem Gebaren ähnlich wird. Aber der NS war wenigstens eine Diktatur die sich für DEUTSCHE Interessen eingesetzt hat. Die BRD-Demokratur dagegen setzt sich GEGEN deutsche Interessen ein, verrät sie sogar auf das schändlichste und ist ein schlimmerer Zerstörer der Nation als der NS es jemals war.

  • 11 Imm0 // Sep 4, 2007 at 15:19

    Dieser Artikel ist wirklich herrlich. Eigentlich kann man über die Geschichte nur lachen, wenn es nicht wieder Leute gäbe, die vom Denken her sich schon so weit von der Realität entfernt haben, dass sie überall einen Anflug von Paranoia der Braunen spüren. Wer die Aussage des Richters “menschenverachtend” findet der hat von mir mein aufrichtiges Mitleid. Anscheinend hat ihn die Gehirnmanipulation der letzten vergangen Jahrzehnte so stark geschädigt, dass er nun eine ausgeprägte braune Paranoia sein eigen nennen darf ! Glückwunsch!

  • 12 H.S. // Nov 14, 2007 at 15:44

    Keine Seltenheit in Mainz.
    Die Richterin am Amtsgericht Bäumler-Stolzer,
    die ich erfolgreich als befangen abgelehnt habe,
    verglich schriftlich die Wahrnehmung meiner Rechtsmittel
    in einem Verfahren wegen Sorge- und Umgangsrecht mit dem
    nationalsozialistischen “Vernichtungskampf” im Osten.
    Hierbei zitierte sie den Begriff aus einer Rede Adolf
    Hitlers vom 30.März 1941 vor der deutschen Generalität
    in Bezug auf den geplanten Rußlandfeldzug.
    Eine Umsetzung erfolgte im “Erlass über die Ausübung der
    Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet Barbarossa” vom 13.Mai 1941.
    Eine von mir geforderte Entschuldigung blieb aus.

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