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…würden das die Bundesrichter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zugeben und dementsprechend ein Signal gegen die staatlich verordnete Armut unter der augenwischerischen Bezeichnung “Sozialreform” bekennen und ihr somit Einhalt gebieten!
Stattdessen streitet man lieber über die Modalitäten und somit für den Arbeitslosen Menschen über nebensächliche Sachen wie beispielsweise aktuell um die Oranisationsformen…
Die wurde nämlich von den Bundesrichtern gerügt, sprich eine Organisation in Form der sogenannten Arbeitsgemeinschaften ist offensichtlich “verfassungswidrig”. Die nun angedachte Aufteilung der Zuständigkeiten zurück in zwei Anlaufstellen (Landratsamt & Arbeits(losen)agentur) wird ja im Altenburger Land ab 1. Januar nächsten Jahres so oder so wieder umgesetzt und hier wird es also in Zukunft wieder zwei aufgeblähte Bürokratieapparate und somit noch mehr Gefahren für Fehlentscheidungen geben…
Andere Landkreise haben dafür nun Zeit bis 2010, allerdings dürfte dies genügen um bis dahin -und sicherlich nach weiteren Versuchen die Arbeitslosenzahlen zu kaschieren und die Kosten zu drücken oder umzuverteilen- für die cleveren Bosse & Politikasse neue wohlklingende Worthülsen zu finden, warum nur die Modalitäten der Armut neu organisiert werden müssen, nicht aber das Problem Armut an sich angegangen werden soll.
Das dies wieder Millionen oder noch mehr verschlingt wird man derzeit wohl seltener hören oder lesen, aber wer etwas nachdenken kann, wird wissen, welches “Millionengrab” sich da wieder geöffnet hat! Man schüttelt also sprichwörtlich die “Pest” zugunsten der “Cholera” ab …
Da hilft es aber eben auch nicht, dass sich so genannte “Arbeitslosenverbände” wie die “Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen” (BAG-SHI) zwar aufregen, aber es nicht vermögen endlich das grundsätzliche Problem auf den Tisch zu bringen…
Die Verschiebung von real existierenden Zuständen hin zum bürokratischen Problem dürfte aber ein gutes und deutliches Zeichen dafür sein, dass dieser Staat und mit ihm die gesamte etablierte Politikgesellschaft nicht mehr wissen wie und was sie tun sollen.
Im Gegenteil, obwohl sie den angeblichen “Aufschwung” nicht spürbar zu den Menschen bringen können, die ihn wirklich brauchen, erfreut man sich lieber über den Wegfall weiterer staatlicher Souveränität, indem man den Fall der Grenzen in Richtung Osten feiert!
Uns, als Deutschen Sozialisten, ist allerdings klar, dass solche -wenn auch kleinen- Anzeichen, nur Zeichen der Schwäche sind und wir sind uns sicher, dass es dieser bundesdeutsche Staat nicht vermag, den Menschen wieder in eine Gemeinschaft und auch nicht in allgemeinen Lohn und Brot zu bringen…
In diesem Sinne:
Nicht Hartz 4 ist verfassungswidrig - sondern Armut und Kapitalismus sind es!
Nationaler Sozialismus - JETZT!
Quelle: Freies Netz Altenburg



11 responses so far ↓
1 Hindenburg // Dec 22, 2007 at 4:56
Die Systemrichter doktern bei Dingen, die den Drecksstaat Geld kosten, immer nur an unwichtigen Formalismen rum die keine Rolle spielen.
Ein Urteil, das den Bürgen zu mehr Geld verhilft, wird es nie geben.
2 NPD KV UNNA / HAMM // Dec 22, 2007 at 11:00
Wenn die Deutschen sich nicht wehren, werden sie weiter ausgequetscht werden.
Interessant an dem Urteil ist aber auch etwas anderes. Die herrschenden Parteien, die uns wegen unserer Verfassungsfeindlichkeit dauernd unterdrücken und uns verbieten möchten, produzieren laufend Gesetze, die dann wegen Verfassungswidrigkeit immer wieder aufgehoben werden.
Verbieten die sich denn jetzt selbst?
3 Prokurist // Dec 23, 2007 at 4:55
@ NPD KV UNNA / HAMM
Ich erlaube mir einmal ein Zitat:
“Verbieten die sich denn jetzt selbst?”
Warum sollten die das tun wollen?
Noch ein Zitat:
“Die herrschenden Parteien, die uns wegen unserer Verfassungsfeindlichkeit dauernd unterdrücken und uns verbieten möchten, produzieren laufend Gesetze, die dann wegen Verfassungswidrigkeit immer wieder aufgehoben werden.”
Wer ist denn da jetzt in der Pflicht?
Übernehmt doch mal die Initiative, anstatt immer nur zu reagieren!
4 griesgram // Dec 23, 2007 at 18:54
@Prokurist
Habe den Vorschlag, seitens der NPD ein Verbotsverfahren gegen die Blockparteien mit dem Wortlaut des letzten Verbotsantrages gegen die NPD einzureichen, bereits einmal gemacht.
Von den Heinis kommt nix!
Obwohl die Blockparteien genau das seit 20 Jahren betreiben, was sie der NPD vorwerfen.
Die Demokratie IST abgeschafft!
Rassismus gegen Deutsche ist Regierungspolitik.
Die BRD ist an mindestens zwei völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt bzw das gewesen.
Landesverrat ist Regierungspolitik.
NPD, es ist WAHLZEIT! AUFWACHEN!
5 Steinmeier // Dec 23, 2007 at 20:36
@ NPD KV UNNA / HAMM
Ein gesetzliches Verbot der die Bundesregierung bildenden Parteien SPD, CDU und CSU ist derzeit nicht geplant. Ihre Sorge ist insofern unbegründet.
6 NPD KV UNNA / HAMM // Dec 23, 2007 at 21:41
Die Idee einen Verbotsantrag gegen die regierenden Parteien zu stellen ist natürlich nett, aber nicht durchführbar. Derartige Anträge dürfen nur bestimmte ” Verfassungsorgane ” stellen.
7 Steinmeier // Dec 23, 2007 at 23:34
@ NPD KV UNNA / HAMM
Für Ihren Hinweis, wie ein Parteienverbotsverfahren ins Werk zu setzen sei, danke ich.
Ich darf erinnern, dass die Idee zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die die Bundesregierung tragenden Parteien SPD, CDU und CSU nicht von mir ausging, sondern dass ein solches vielmehr von Ihnen befürchtet zu werden schien. Nach Rücksprache mit dem Herrn Bundesinnenminister habe ich mich aber vergewissern können, dass ein förmliches Verbotsverfahren gegen die genannten Parteien derzeit nicht geplant ist. Der Herr Kollege riet mir in meiner Eigenschaft als Verfassungsorgan auch davon ab, derzeit einen solchen Antrag zu stellen.
Mit dieser Entwarnung im Rücken wünsche ich uns allen frohe und gesegnete Festtage!
8 GBI // Dec 28, 2007 at 1:45
“Derartige Anträge dürfen nur bestimmte ” Verfassungsorgane ” stellen.”
Stimmt. Und zwar nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Womit garantiert ist, daß Verfassungsfeinde, die bereits an der Macht sind keinesfalls verboten werden können! Gegen diese hilft nur Art. 20 Abs. 4, das Recht zum Widerstand wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. Und das könnte irgendwann mal der Fall sein.
9 Individualistin // Dec 30, 2007 at 19:24
“wir sind uns sicher, dass es dieser bundesdeutsche Staat nicht vermag, den Menschen wieder in eine Gemeinschaft und auch nicht in allgemeinen Lohn und Brot zu bringen…”
Weder schafft das irgendeine (!) der existierenden Parteien,
noch altermedia.
10 GBI // Dec 31, 2007 at 15:49
@Individualistin
Altermedia hat als Nachrichtenportal wohl kaum den Anspruch und was die existierenden Parteien angeht: Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Rückführung von ca. 4-5 Mio. migrantischen Kulturbereicherern durch eine NPD-Regierung gänzlich ohne Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bleiben würde. Und selbst wenn, alleine die Summe der Milliarden die man aus dem Kindergeld, der Arbeitslosen- und Sozialhilfe usw. einsparen würde wenn der letzte Flug nach Istanbul weg wäre ist so gigantisch, daß man davon zahllose Maßnahmen bezahlen könnten die neue und durchaus nachhaltige Arbeitsplätze schaffen würden.
11 Joachim Kraus // Jan 14, 2008 at 13:24
Schön wärs … eine Verfassungskonformität!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Datenbevorrater!
Ich wünsche mir wieder frei und unbeschädigt zu sein, wie vor der Pflicht zur Wahrnehmung strafrechtsbezogener hoheitsrechtlicher Aufgaben für den Staat.
Wer realisiert die Aufgabenstellungen dieser Gesetzgebung?
Welche Rechtsnormen rechtfertigten nachstehende Verhältnisse?
Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass eine privatrechtlich s a i s o n a l e Aushilfskraft einer Bundes(Verfolgungs)behörde gegen seine eigenen zwangsläufig zukünftigen potenziellen Arbeitgeber als Prüfungsleiter strafrechtlich ermitteln muss, ohne das für diese hoheitsrechtlichen Dienste und polizeivollzugsdienstlich gleichen Maßnahmen seine persönliche Einwilligung zu diesen Leistungen vorliegt?
Warum werden hier durch politische Ziele der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern verbürgte Rechte eines Aushilfsangestellten mit der Folge verletzt, die nachweislich seine Chancengleichheit beruflicher Betätigung am Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern massiv benachteiligen?
- - Zitat aus einer Bewerbungsabsage: “… teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten”
Muss nach unserer Grundordnung nicht ausgeschlossen sein, dass mit solchen behördlich aufoktroyierten staatlichen Daueraufgaben persönliches und berufliches Fortkommen dauerhaft ruiniert wird?
Aus welchem Grunde besteht eine Pflicht diese Aufgaben im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis zu offenbaren, die ja als Bewerbungsunterlagen dienen sollen?
Warum dürfen für betreffende Ermittlungspersonen hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt und staatliche Fürsorge geleistet werden?
Warum werden dieser Zustand und die zynischen Vorgehensweisen eines Verwaltungsleiters und ehemaligen DDR-Blockpartei- Kreisvorsitzenden, der sich doch mit den Zielen und der Politik der damaligen SED identifizierte, durch die Gerechtigkeitspartei SPD gestützt?
Kann man denn außerhalb eines hierzu bestimmten autorisierten Rechtsverhältnisses zu hoheitsrechtlich polizeivollzugsdienstlich gleichen Handlungen ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?
Mit Hinsicht auf die Zeit und zum Mut auf eine Antwort, bis bald und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Träger hoheitlicher Gewalt im privatrechtlichen Dienstverhältnis a.D.
Joachim Kraus
Hofer Straße 27
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Tel. 037436 83988
Mail: kraus.Joachim@web.de
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