![]() |
Potsdam / Brandenburg: Im Zuge der unlängst abgesegneten Föderalismusreform geht u. a. auch die Handhabung bislang allgemeiner Bundesrechte in Landeshoheit über. Dazu gehört auch das Demonstrationsrecht. In Brandenburg will man die neu gewonnenen Möglichkeiten dazu nutzen, daß grundgesetzlich verbriefte Demonstrationsrecht noch weiter ad absurdum zu führen als bisher. So will man durch Sonderregelungen verhindern, daß es künftig nationale Veranstaltungen an Soldatenfriedhöfen oder Kriegsdenkmälern gibt. Ein Anlauf im vergangenen Jahr scheiterte trotz der eigens verschärften Gesetzgebung am Bundesrecht. Mit einer faktischen Lex Halbe will Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm nunmehr sein Glück erneut versuchen. Über die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten dieses Vorstoßes Christian Worch, in einem Kommentar für den Freundeskreis Halbe vom 25. Juli:
„Nach einem durchbruchsartigen Erfolgen im Rechtskampf um Veranstaltungsverbote entschied sich im Jahr 2002 der Kamerad Lars Jacobs, die ein Jahrzehnt lang nicht mehr stattgefundene traditionelle Heldengedenk-Veranstaltung in Halbe erneut anzumelden. Ausgerechnet ein ehemaliger Soldat – Brandenburgs Innenminister Schönbohm, Ex-General der Bundeswehr – funkte uns dazwischen und veranlasste die zuständige Behörde zu einem Verbot. Wegen des Landes-Feiertagsgesetzes funktionierte es, so dass wir für die späteren Jahre das Heldengedenken eben von Sonntag auf Sonnabend vorverlegten. Letztlich sogar ein Vorteil, denn Halbe ist eine Randlage in der heutigen Republik, und wenn der nächste Tag arbeitsfrei ist, können noch mehr Menschen teilnehmen. So ging es Schönbohm wie dem Teufel in Goethes klassischem Drama Faust; er war „die Kraft, die stets das Böse will und doch das Gute schafft…“
2005 versuchte er es mit der Beharrlichkeit eines ehemaligen Militärs erneut. Die Landesregierung erließ ein „Gräberstättengesetz“, das speziell auf Halbe gezielt war und Rechtsgrundlage für ein Verbot der dortigen Demonstrationen sein sollte. Um Verunsicherung bei den Teilnehmern zu vermeiden, wurde prompt für den Frühsommer 2005 eine Demonstration angemeldet, sozusagen als Testlauf, ob denn das neue Gräberstättengesetz halten würde, was Herr Schönbohm sich davon versprochen hat. Aber es hielt natürlich nicht.
Die Gerichte sahen nicht, durch unsere Veranstaltungen in Halbe die Würde der auf dem dortigen Waldfriedhof beigesetzten Soldaten beeinträchtigt wäre. Was ja auch völlig verständlich ist, weil insbesondere der Veranstalter, Kamerad Lars Jacobs, alles Erdenkliche unternimmt, um für einen nicht nur geordneten, sondern vor allem würdigen Ablauf zu sorgen. Was Herrn Schönbohm zu der öffentlichen Bemerkung veranlasste, die Versammlungen in Halbe würden von „fanatischen Soldaten-Verehrern“ ausgerichtet. Nein, Herr General a. D. Schönbohm, da irren Sie! Unsere in der Tat fanatische Verehrung gilt den soldatischen Angehörigen der Kriegsgeneration, die unter schwierigsten Bedingungen und hohem Blutzoll geradezu übermenschliche Leistungen vollbracht haben. Eine auch nur annähernd vergleichbare fanatische Verehrung für Generale der Bundeswehr kann es bei einer reinen Friedenstruppe schwerlich geben.
Da Herr Schönbohm nun einmal Politiker ist, meinte er im Frühsommer 2005, ein Schlupfloch entdeckt zu haben. Ja, die bösen Rechtsradikalen hätten diesmal vor Gericht gewonnen, sagte er, aber mit Wirkung zum 01.Juli 2005 gäbe es nun mal das Oberverwaltungsgericht Brandenburg nicht mehr, sondern ab diesem Termin sei es mit dem von Berlin zu einem neuen gemeinsamen OVG zusammengelegt. Also eine andere Besetzung der Senate, ein anderer Geschäftsverteilungsplan. Sein Gedanke war: Neues Gericht, neues Glück ! – Er irrte allerdings. Schon ein weiterer Vorlauf im September 2005 zeigte, dass das gemeinsame OVG der beiden Länder genau so entschied wie vorher das nur für das Land Brandenburg zuständige OVG. Trotzdem lässt Herr Schönbohm nicht locker. Ob man diese Beharrlichkeit nun soldatisch oder eher demokratisch nennen soll, sei dahingestellt. So ist es halt mit Politikern. Wenn ihnen was nicht gefällt, versuchen sie es halt mit einem neuen Gesetz. Deshalb will Herr Schönbohm die Föderalismusreform ausnutzen, um ein spezielles „Lex Halbe“ zu erlassen.
Es soll an oder auf Gräberstätten künftig all jene Versammlungen verbieten, die den Widmungszweck des Ortes beeinträchtigen. (Vergleiche Bericht aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 17.7.2006. Schon die bald folgende Ausgabe der MAZ vom 18.7.2006 äußerte jedoch eine ganze Reihe schwerer Bedenken. SPD und Linkspartei warnen davor, mit einem „unausgegorenen Gesetz“ Schiffbruch zu erleiden. Der Bundesvorsitzende der Neuen Richtervereinigung, der Potsdamer Verwaltungsrichter Wilfried Hamm, gibt einem märkischen Versammlungsgesetz auch künftig kaum Chancen. Tatsächlich wäre von der Begründungsseite her das neue Gesetz nichts anderes als das letztjährige, von den Gerichten in Sachen Halbe einfach „kassierte“ Gräberstättengesetz. Denn das Versammlungsrecht darf nur eingeschränkt werden, wenn ein höherrangiges oder gleichrangiges Grundrecht betroffen ist. Das infrage kommende Grundrecht ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht der auf dem Waldfriedhof bestatteten toten Soldaten. Ihre Würde ist zu schützen. Darin sind wir sogar mit Herrn Schönbohm völlig einig. Und mit den zuständigen Gerichten sind wir uns völlig einig, dass unsere Veranstaltungen die Würde dieser Toten selbstverständlich respektieren; ja, daß der Ausdruck des Respekts vor ihren Leistungen, ihrem Heldenmut und letztlich ihrem Blutopfer der vornehmste Zweck unserer Veranstaltungen ist.
Das neue Gesetz wird also genauso ins Leere laufen wie das Brandenburgische Gräberstättengesetz vom letzten Jahr. Ein erneuter Schiffbruch der Brandenburgischen Landesregierung ist absehbar, wie SPD und Linkspartei zu recht befürchten. Ein weiterer Angriff in der Kette von Angriffen gegen unsere Versammlung wird zurückgeschlagen werden. Wir lassen es uns nicht nehmen, dem Mut und dem Leiden unserer Väter, unserer Großväter ein ehrendes Andenken zu bewahren; öffentlich und auf dem Vorplatz von Deutschlands größtem Heldenfriedhof. Wie sie mit dem Mut der Verzweiflung gegen das Anbranden der roten Flut gekämpft haben, kämpfen auch wir; aber nicht mit Verzweiflung im Herzen, sondern mit der ruhigen Zuversicht und Gewissheit, dass auch die nächste Runde im Rechtskampf um Halbe an uns gehen wird.
Das sind wir ihnen einfach schuldig !
Hamburg, den 25.Juli 2006
Christian Worch
Quelle: Freundeskreis Halbe 25.07.06




5 responses so far ↓
1 Mönch Gregor // Jul 27, 2006 at 8:54
Es muß ein neues Gesetz her; aber eines, das bei mehrmaligen (erfolglosen) Versuchen von Politikern, Recht und Gesetz zu brechen, schärfste Konsequenzen für diese zum Inhalt hat.
2 Thomas Brehl // Jul 27, 2006 at 10:29
Es müssen unzählige neue Gesetze her, dafür können wir hunderte der alten abschaffen.
3 Florian // Jul 27, 2006 at 15:33
Wieso neue Gesetze? Wir haben doch hervorragende Gesetze.
Nur muss unser Staat wieder handlungsfähig werden, dann können wir auch diese Gesetze durchführen und wieder zum tragen bringen.
4 Thomas Brehl // Jul 27, 2006 at 18:02
@ Florian
Sicher mag es in vielen Fällen genügen, die bestehenden Gesetze nur konsequent anzuwenden, neue werden wir trotzdem brauchen.
So gibt es in vielen Ländern Gesetze, die gegen das Land gerichtete Umtriebe unter Strafe stellen. In der Türkei stellt das öffentliche Erwähnen des Genozid an den Kurden einen Straftatbestand dar und das völlig unabhängig davon, ob die Aussagen wahr sind oder nicht. Da sie das Ansehen der Türkei herabsetzen, werden sie als antitürkische Umtriebe gewertet und bestraft.
In Deutschland ist hingegen alles erlaubt, was uns im Ansehen anderer herabsetzt, Entlastendes hingegen steht unter Strafe. Darin offenbart sich der ganze Aberwitz einer von Deutschen gegen Deutschland gerichteten Kampagne, die letztlich dazu führt, daß immer mehr Patrioten hinter Kerkermauern landen, obwohl sie ihr Vaterland nur verteidigen und gegen Vorwürfe in Schutz nehmen wollen, die nach ihrem Dafürhalten nichts weiter als widerlegbare Lügen sind.
Selbst wenn sie wahr sind, muß man sie straflos in Zweifel ziehen können, wie jeden anderen geschichtlichen Ablauf auch.
5 Martin // Jul 28, 2006 at 9:56
Ach ja?! Und wie ist es dann bei leugnung vom Holocoust? Und ähnlichem wie gegen die Demokratie sein?
Leave a Comment