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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Fünf Monate für das falsche Hemd (21.01.09)

January 21st, 2009 · Post your comment (44 Comments)

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Augsburg / Bayern: Weil er bei einer Demonstration am 29. März 2008 in Augsburg ein Hemd mit einem Keltenkreuz getragen hatte, wurde am 14. Januar der NPD-Kreisvorsitzende von Cham-Schwandorf, Robin Siener, zu fünf Monaten Haft verurteilt. Siener hatte seinerzeit einen Strafbefehl von 1800 Euro erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Die Verurteilung wurde möglich, nachdem der Bundesgerichtshof am 1. Oktober beschlossen hatte, das Tragen von Keltenkreuzen, auch wenn sie keinen Hinweis auf verbotene Organisationen zeigen, unter Strafe zu stellen.

Der Beschluß wurde am 14. November veröffentlicht.

Wie die linke Nachrichtenseite redok mitteilt, hatte Siener argumentiert, daß wer wegen der gleichen Sache schon einmal in München vor Gericht gestanden hätte, aber nicht verurteilt wurde. Dazu schreibt redok: „Es stellte sich allerdings heraus, dass jenes Verfahren nur eingestellt worden war, weil die Höhe des Strafmaßes wegen eines anderen Urteils nicht relevant gewesen wäre.“.

In diesem Fall machte das Amtsgericht Augsburg jedoch kurzen Prozeß. Mit Hinblick auf andere Vorstrafen erkannte es auf schuldig und sprach eine Haftstrafe aus. Siener ging dagegen jedoch in Berufung.

Wie es heißt, gehört Siener der NPD seit 2000 an. Seit Frühjahr vergangenen Jahres ist er NPD-Kreisvorsitzenden. Daneben soll er auch der Kameradschaft “Urd & Skult” in Cham angehören, die dem Freien Netz Süd zugeordnet wird.

Siehe auch
Redok 20.01.09

Altermedia 19.11.08

Bundesgerichtshof Pressemeldung 209/2008



Tags: Allgemeines

44 responses so far ↓

  • 1 Madmann // Jan 21, 2009 at 7:23

    Vor was haben die denn Angst?
    Knast wegen einem Keltenkreuz, ich fall vom Glauben ab…..

    Auszug aus dem Link zum BGH:

    “Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird. ”

    Kann mir bitte jemand erklären was genau der “unverfängliche Zusammenhang” ist?!
    Langt es, wenn in direkter Verbindung zu dem Kreuz die Erwähnung des nordischen Glaubens vorhanden ist?

  • 2 Germershausen // Jan 21, 2009 at 8:09

    Was ist denn ein Keltenkreuz?

    Neulich gabs einen Film aus Indien. Eine Hochzeitsfeier. Da trugen die jede Menge echter Hakenkreuze in schönem Orange auf der Kleidung. Merkwürdig!

  • 3 Blutzeuge // Jan 21, 2009 at 9:15

    ERechts: Die Strafbarkeit dieses Symbols war bislang so geregelt, dass das Keltenkreuz dann einen Verstoß gegen den §86a Strafgesetzbuch (StGB) darstellte, wenn das Symbol im Zusammenhang mit der 1982 vom Bundesinnenminister verbotene Organisation “Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit” (VSBD/PdA) verwendet wurde.

    Siener war zum Zeitpunkt des Verbotes 4 Jahre alt, er ist in der NPD.

    ERechts: Nach Ansicht des Amtsgerichts sei „nach dem BGH-Beschluss die Rechtslage der Keltenkreuz-Verwendung gerade im Zusammenhang einer Neonazi-Demo eindeutig“.

    Wohlgemerkt, der BGH-Beschluss wurde etwa 6 Monate nach der „Straftat“ beschlossen.

    ERechts: Denn grundsätzlich gilt im Strafrecht ein so genanntes „absolutes Rückwirkungsverbot“. Das bedeutet, dass staatliche Akte grundsätzlich verboten sind, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Oder anders ausgedrückt: Keine Strafe ohne Gesetz.

    Wenn der Amtsrichter noch nicht einmal diese Grundlagen des 1. Semesters eines Jurastudiums kennt, ist nicht nur an seiner Grundgesetztreue und Rechtsstaatlichkeit, sondern an seiner richterlichen Befähigung generell zu zweifeln.

  • 4 JINA // Jan 21, 2009 at 9:24

    Absolut KRANK diese “freiheitlichen, toleranten Demokraten”! Irgendwann muss doch demnächst mal Schluß sein mit dem Verfolgungs-Wahnsinn gegen Anderdenkende …

    http://de.wikipedia.org/wiki/Keltenkreuz

  • 5 Alfons // Jan 21, 2009 at 9:28

    Schön blöd, wenn man dem System solche Steilvorlagen liefert und das noch als NPD-Funktionär! Wir wissen doch, wo wir hier leben. Anscheinend glauben manche noch an gerechte Justiz, Demokratie oder sonstigen BRD-Blödsinn!

  • 6 Walze // Jan 21, 2009 at 9:35

    Dazu heißt es in fetter Überschrift im zionistischen “Augsburger Allgemeine” Hetzblatt:
    “Neonazi muss fünf Monate ins Gefängnis”
    Und nach Luft-röchelnd-und-winselnd wird pro-zionistisch weitergehetzt:
    “Seit dem Attentat auf den Passauer Polizeichef steht die Neonazi-Szene im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dass die Justiz unabhängig davon Straftaten von Rechtsextremen unnachsichtig ahndet, zeigt ein Prozess vor dem Amtsgericht. Ein 30-jähriger Teilnehmer einer Demonstration 2008 am Oberhauser Bahnhof muss, wenn das Urteil rechtskräftig wird, fünf Monate ins Gefängnis, weil er ein Sweatshirt mit einem Keltenkreuz trug – das Symbol einer 1982 verbotenen Neonazi-Organisation.
    … zu Beginn hatte die Polizei den 30-jährigen festgenommen und das Kleidungsstück beschlagnahmt … Vor Richter Hartmut Wätzel war sich der Angeklagte keiner Schuld bewußt … Der Angeklagte ist vielfach, darunter zweimal einschlägig, vorbestraft … Der Bundesgerichtshof hat aber unangreifbar klargestellt, daß das Verwenden des stilisierten Keltenkreuzes strafbar ist, wenn es in einem entsprechenden Kontext, also z.B. auf einer rechtsextremen Demo, gezeigt wird … ” unterzeichnet mit (peri)
    So schnell wird einem vom zionistisch verseuchten “Rechtsstaat” eine “einschlägige Vorbestrafung” angehängt – durch ein simples Symbol! Die Zionisten fürchten diese Symbole – und das nicht ohne Grund!
    Übrigens waren sicher sehr viele “Leser” von der Weihnachtsausgabe des oben genannten Hetzblattes begeistert – denn da prangten auf fast jeder Seite mehrere “güldene sechszackige Zionisten-Sterne (Davidsterne)”
    Einfach eine Schande, was hier so abgeht, in dieser Besatzungszone!

  • 7 Odin // Jan 21, 2009 at 9:50

    Was hat der BGH gegen ein Keltenkreuz ? Sind die jetzt total schwachsinnig geworden ? Und für solche Richter zahlen wir Steuern.

  • 8 Adler // Jan 21, 2009 at 9:55

    Tja, der “freieste Staat, der jemals auf deutschem Boden existiert hat”…

  • 9 Axel Heinzmann // Jan 21, 2009 at 9:58

    So viel wieder einmal zum Thema “freiheitlichster Rechtsstaat, den die Deutschen je hatten”. Ich war, bin und bleibe zwar ein Gegner der Todesstrafe, aber für solche Richter soll das nie und nimmer gelten. Solcherart politische Justiz, auch noch im Namen der Menschenrechte einherkommend, muß in Anbetracht dessen, daß trotz lautstarker anderslautender Bekundungen keinerlei Lehren aus Roland Freislers und Hilde Benjamins Taten gezogen worden sind, brutalstmöglich geahndet werden!
    heinzmann.axel@web.de

  • 10 sachsenuwe // Jan 21, 2009 at 10:06

    Ich wurde deswegen auch schon einmal festgenommen. Die Anklage wurde aber fallen gelassen und ich bekam die Jacke sogar zurück! War so ungefähr 2002/2003.

  • 11 Leni // Jan 21, 2009 at 10:12

    Bin ich zu dumm, das zu kapieren?

    Wie kann einer für das Zeigen eines Zeichens, das am 29. März 2008 noch nicht verboten war, sondern erst seit dem 1. Oktober 2008 (veröffentlicht am 14. November 2008) von Gesetzes wegen als illegal zu gelten hat, sich rückwirkend strafbar gemacht haben???

  • 12 RD // Jan 21, 2009 at 11:12

    “Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestandes liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.”

    Da sieht man einmal mehr, wie in diesem “Rechtsstaat” Gesetzt funktionieren.

    So darf als “schutzzweck” des Staates ein allgemein verbreitetes Symbol nicht mehr verwendet werden, weil eine unbedeutende kleine Gruppierung dies auch einmal verwendete.

    Ich möchte den entsprechenden Verein nicht klein reden, da mir dieser bis heute gänzlich unbekannt war.
    Allerdings zu bedenken geben, daß nach dieser “Recht”sprechung jeder Kasperlesverein als Verfassungswidrig eingestuft werden kann, welcher sich vorher völlig harmloser Symbole bedient hat, da er sich wohl keine eigenen anfertigen konnte.

    Somit besteht mit diesem Urteil folgerichtig die Möglichkeit alles zu verbieten, wenn man nur vorher dafür einen eigenen “verein” ersachaffen und anschließend verboten hat.

    Ich sage es ja immer: Es lebe der Rechtsstaat.

  • 13 anonymos // Jan 21, 2009 at 11:14

    Wie lächerlich will sich eigentlich diese US- Kolonie BRD noch machen?
    Oder ist man wirklich der Meinung,dass man mit noch mehr sinnlosen Verboten ,Vertrauen in die Bevölkerung bringt?
    Wenn das Volk mit sollchen “Gesetzen” immer mehr unterdrückt wird, dann schwächt es auch die Wirtschaftskraft, da auch deswegen immer mehr Deutsche auswandern.
    Oder ist es alles so gewollt, damit Menschen die Obama in den USA nicht mehr braucht, sich hier ansiedeln können?

  • 14 BdU // Jan 21, 2009 at 11:31

    Tja wäre er eine vielfach vorbestrafte Migratte und hätte einen Deutschen ins Koma und zum Krüppel geschlagen dann wäre er mit ein paar Stunden Antiagressionstraining davon gekommen. Für einen Deutschen der ein, historisch in keiner Weise mit dem Nationalsozialismus verbundenes, uraltes Symbol auf seinem Hemd trägt, gibt es keine Gnade.

  • 15 griesgram // Jan 21, 2009 at 12:12

    “Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird. ”

    Weshalb die Kreuze der freireligiösen Gemeinde hier auch stehen bleiben dürfen.
    Teile mir der Leiter des Ordnungsamtes die Woche mündlich mit.
    Man muß also nur den richtigen GLAUBEN nachweisen!
    Und den Nachweis zu führen, daß man nicht freireligiös ist, wird schwierig.

    :-)

  • 16 Dein Freund und Helfer // Jan 21, 2009 at 12:15

    Unglaublich!

    Der Wahnsinn hat Methode und nennt sich Demokratie.

  • 17 Thomas // Jan 21, 2009 at 12:22

    Die Spinnen echt, Kinderschänder laufen frei rum und ein Mensch der das falsche T-Shirt an hat soll in den Knast, das ist Demokratie!!!!

  • 18 Besserwisser // Jan 21, 2009 at 12:22

    Cham hat doch auch einen Nachbarort namens Chamerau der bis vor kurzem einen grandiosen Bürgermeister hatte. Vielleicht mal den nächsten Urlaub dort verbringen?

  • 19 Nationaler Beobachter Fulda // Jan 21, 2009 at 12:57

    Ging mir ähnlich, hatte zur Weihnachtszeit in Anlehnung an das germanische Julfest für meine Kinder die Fenster mit Schneespray dekoriert, unter anderem ein “Keltenkreuz” im Dachfenster. Erfolg: Anzeige wegen 86a inkl. Erkennungsdienst. Nach meiner Stellungnahme zum “Vorfall” hat man das ganze Odin sei Dank wegen geringfügigkeit eingestellt, jedoch mit dem Hinweis das bei einem erneuten zeigen eines KK nicht mehr mit Milde zu rechnen ist und dann die ganze Härte des Gesetzes greifen wird. Tolles Land in dem ich hier lebe!

  • 20 Völkischer Beobachter // Jan 21, 2009 at 13:26

    @ griesgram:

    Weshalb die Kreuze der freireligiösen Gemeinde hier auch stehen bleiben dürfen.
    Teile mir der Leiter des Ordnungsamtes die Woche mündlich mit.
    Man muß also nur den richtigen GLAUBEN nachweisen!

    Schade!
    Sonst hätte ich jetzt dafür plädiert, daß unsere Hardcore-Fraktion (wie Friese usw.) jetzt eine ganz, ganz böse Vereinigung gründen und als deren Emblem den Davidstern wählen.

    Nach dem zu erwartenden Verbot der Vereinigung…. :mrgreen:

  • 21 2. Münchner // Jan 21, 2009 at 13:42

    @Blutzeuge

    „… grundsätzlich gilt im Strafrecht ein so genanntes „absolutes Rückwirkungsverbot“.“

    Richtig. Allerdings haben wir hier im Zusammenhang mit dem Keltenkreuz kein Problem, da das Gesetz, nach dem er verurteilt wurde, zum Zeitpunkt der Tat bereits galt. Nur die Auslegung des Gesetzes hat sich geändert … ich zitiere aus dem Standardkommentar Tröndle/Fischer § 1 Rn 17: „Auf eine ständige höchstrichterliche Auslegung des Rechts, die noch nicht zum Gewohnheitsrecht geworden ist, bezieht sich das Rückwirkungsverbot nicht“.

    „Wenn der Amtsrichter noch nicht einmal diese Grundlagen des 1. Semesters eines Jurastudiums kennt …“

    Wer hier die Grundlagen nicht kennt, ist nach Obigem ja klar. Trotzdem verwundert es immer wieder, mit welcher Anmaßung sich die Hiesigen derartigen Themen nähern. Seien Sie sicher, daß jeder deutsche Richter alles, was es zum Rückwirkungsverbot zu sagen gibt, jederzeit aus dem Ärmel schütteln kann.

  • 22 Journalistenkicker // Jan 21, 2009 at 13:56

    Was ist jetzt mit den ganzen Leuten die das Symbol direkt auf der Haut haben?

  • 23 anonymos // Jan 21, 2009 at 14:05

    Diese Teufel haben vor jeder Form vom Kreutz Angst.

  • 24 Madmann // Jan 21, 2009 at 14:08

    Ich werde mein KK-Shirt mit dem “Odin”-Schriftzug weiter tragen. Noch gläubiger geht es doch kaum……
    Ausserdem stört es bei mir im Ort eh keinen. Selbst die net, die wissen wie ich ticke

    Perry, Pit Bull, Lonsdale, Thor Steinar und jetzt Kleidung mit dem Keltenkreuz…. Gibt es schon einen Fachbegriff für Klamotten-Phobie?

    Werden die Linken jetzt durchgestrichene Keltenkreuze tragen? Und dürfen die das?

  • 25 Aryer // Jan 21, 2009 at 14:19

    “Tja, der “freieste Staat, der jemals auf deutschem Boden existiert hat”…

    Natuerlich,weil in der BRD dfie groesste NS Bewegung der Welt exitiertund mit Erfolg!

    Zum Beispiel-Pasau am 3 Januar,Magdeburg am 17 Januar,13-14 Februar in Dresden und so was!

  • 26 Frankenmädel // Jan 21, 2009 at 15:35

    Interessant sind immer die Reaktionen aus dem Ausland, in diesem Fall speziell aus Irland und Schottland ;-)

    Die können das gar nicht glauben, was hier abgeht.
    Es ist auch unglaublich, aber leider wahr.

    Buchstaben, Ziffern, uralte Zeichen … was wird als nächstes verboten? Die Farbkombination schwarz-weiß-rot?

  • 27 Mönch Gregor // Jan 21, 2009 at 15:55

    Hallo Blutzeuge und 2. Münchener.

    Zitat:
    “ERechts: Denn grundsätzlich gilt im Strafrecht ein so genanntes „absolutes Rückwirkungsverbot“. Das bedeutet, dass staatliche Akte grundsätzlich verboten sind, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Oder anders ausgedrückt: Keine Strafe ohne Gesetz.”

    Wenn Sie sich da man nicht irren!
    Diese gesetzliche Schutzbehauptung ist nichtig, seit ein “Rückwirkungsgebot” das Prinzip der Nürnberger “Rechtssprechung” war. Man denke nur an vielen “NS”- Prozesse der Nachkriegszeit. Auf diesen Rechtsgrundlagen ist die BRD aufgebaut, und diese Gesetze haben noch heute ihre Gültigkeit, egal was für diesbezügliche “BRD”-Gesetze unsere etablierten Volksfeinde zu ihrem eigenen Schutz anführen. Daß diese “Befreiergesetze” im Falle der Zeitenwende ausnahmsweise übernommen und auf die BRD-Volksverräter angewandt werden, versteht sich von selbst.

  • 28 Dieter // Jan 21, 2009 at 16:04

    Wir sollten uns alle T-Hemden machen lassen mit einer Banane vorne drauf . Vielleicht werden dann die Bananen verboten !!!!!!!!!!!!

  • 29 BlauGelbNational // Jan 21, 2009 at 16:43

    Vielleicht muß man sich die Taten von Gesetzgebern und Rechtsprechender Gewalt in Bezug auf die Verfolgung zahlreicher unschuldiger Symbole einfach auch als Mangel an guter Allgemeinbildung erklären. Wer nichts weiß, der kommt, zumal unter politischem Druck, womöglich noch schneller zu absurden Urteilen, die von keiner sachlichen Erkenntnis getrübt werden.
    Das “Keltenkreuz” (in der Literatur manchmal auch Radkreuz oder Sonnenrad genannt) ist zunächst mal gar kein originäres Zeichen der Kelten. Es darf vielmehr als gemeinsames nordisches Zeichen angesehen werden und findet sich bspw. auch in skandinavischen Höhlenzeichnungen aus der Steinzeit, fernab des Siedlungsraums der späteren Kelten. Die Kelten (ein indogermanisches Volk wie Germanen, Italiker und Illyrer) wiederum haben neben dem “Keltenkreuz” genannten Symbol ebenso häufig das Hakenkreuz in verschiedenen Formen verwendet.
    Ob bei größerer Kenntnis vor- u. frühgeschichtlicher Kulturen und Vorgänge heutzutage eine grundsätzlich andere Politik u. Gesetzgebung herauskäme, kann man auch anzweifeln. Aber einige Übertreibungen, wie am Beispiel “Keltenkreuz” zu sehen, die ja nichtmal auf die alliierten Kontrollratsbeschlüsse ab 1945 zurückzuführen sind(!), wären so vielleicht nicht denkbar.

    Ein wenig zum Keltenkreuz nachzulesen bei:
    Jörg Lechler/Wilhelm Scheuermann, “Woher kommt das Hakenkreuz? Geschichte des Symbols und internationale Verbreitung”, Sammelband, 2001, Roland Faksimile, Bremen

  • 30 Germershausen // Jan 21, 2009 at 17:08

    Hahahahahahaha … das hier http://de.wikipedia.org/wiki/Keltenkreuz ist verboten? Ich glaube das nicht. Es muss noch andere Keltenkreuze geben, denn eine Verurteilung wegen dem http://de.wikipedia.org/wiki/Keltenkreuz wäre doch Schwachsinn.

  • 31 F.Heusinger // Jan 21, 2009 at 17:51

    @Leni
    `46 in Nuernberg ging es doch genauso. Es ist voellig sinnlos die gesetzliche Situation in der unser Volk sich seit 64 Jahren befindet mit einer, von gesundem Menschenverstand gebildeten, Rechtsgrundlage zu vergleichen.

  • 32 dangel // Jan 21, 2009 at 18:37

    Dieser Gesinnungsjustiz-Verbrecherstaat BRDDR glaubt also inzwischen, mit Kriminalisierung des Keltenkreuzes “Recht und Ordnung” schaffen zu können.
    Eher wird die BRD und deren us-zionistischen Statthalter über kurz oder lang untergehen, als daß das Keltenkreuz und viele andere germanischen Symbole durch deren psychopatisches Repressionsgehabe untergehen.

  • 33 tdurban@mail.ru // Jan 21, 2009 at 19:42

    Sorry..selber Schuld. Im Grunde sollte man diesem Staat noch dankbar sein. Nur durch solche Maßnahmen gibt es doch so Phänomene wie den Domestos Skin kaum noch.

    Statt sich also wie ein bescheuerter Redneck zu kleiden, sollte man, gerade wenn man sich in einer bürgerlichen Partei engagiert, eben auch wie ein Mensch kleiden der wählbar sein will. Wählbar ist man nur, wenn man in der Lage ist, einen wie auch immer gearteten Konsenz zwischen Wählendem und der eigenen Person herzustellen.

    Der Idiot hätte genau so gut ein normales T Shirt von jedwegem Durchschnittshersteller tragen können. Stattdessen benimmt er sich lieber wie genau der Vorzeigeprollnazi den die Medien suchen. Sich zu wundern das man dafür noch aufs Maul kassiert ist nur noch als absolut Blöd zu bezeichnen. Wenn man laut schreit hier bin ich und holt mich, dann sollte man eben einkalkulieren das man ab und zu gholt wird. Mit nem Billigstanzug von CundA für 69 Euro würde ne Pressemeldung weniger exisiteren und von der Optik will ich gar nicht reden…

  • 34 Kreis (noch nicht verboten) // Jan 21, 2009 at 21:23

    Wir sollten diese GmbH mit ihren eigenen Mitteln schlagen.

    Es wird so lange ein Zeichen verwendet, bis es verboten wird. Dann kommt das nächste Zeichen dran. Das machen wir solange, bis alle Zeichen und geometrischen Formen verboten sind.

    Kreuz – verboten
    Rechteck verboten
    Kreis- verboten
    Stern-verboten
    usw.
    Danch kommen Zahlen und Buchstaben dran (ich meine natürlich die Zahlen und Buchstaben die noch nicht verboten sind – gruunzzzz)

  • 35 Fritz von der Leine // Jan 21, 2009 at 23:00

    http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2246:streit-um-e

    Der Künstler Benjamin Jahn Zschocke aus Chemnitz hat auch Ärger.

  • 36 Madmann // Jan 22, 2009 at 4:46

    @tdurban
    Das ist doch Schwachsinn. Wie sieht das denn aus, wenn auf jeder Demo nur Anzugträger rumlaufen. Was glauben sie wie lang es dauert bis der C&A-Anzug als Uniform gilt (Uniform auf Demo…)….oder schwarze, weiße, olive T-Shirts. Verbieten können “die” alles.
    Ich trage keltische/nordische Motive schon ewig. Lang bevor ich mich für Politik interessiert habe. Und lasse es mir jetzt nicht verbieten!!!!
    Freie Meinung für freie Bürger!

  • 37 Blutzeuge // Jan 22, 2009 at 8:27

    @2. Münchner:
    Nur finde ich kein Gesetz, in welchem das Keltenkreuz genannt wird. §86a spricht von „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, wobei die Frage ist, welche Verfassung für den § herangezogen wird und ob überhaupt eine autorisierte Institution eine Verfassungswidrigkeit des VSB/PdA festgestellt hat. Über die VSB/PdA bzw. wer sie verboten hat und warum und ob das BVerfG eine Feststellung bzgl. des Verbotes traf findet man im Netz nichts, mir selbst war die Gruppierung bisher unbekannt, das Keltenkreuz jedoch bekannt.

    Als ein Kennzeichen der verbotenen VSB/PdA hat sie der Beschuldigte sicherlich nicht verwendet, wenn er diese Miniaturorganisation überhaupt kennt, zu deren Verbot er 4 Jahre alt war.

    Wenn die Gesetze nachträglich verschärfend ausgelegt werden und diese Verschärfung rückwirkende Geltung hat, dann ist von einer Rechtssicherheit keine Rede mehr. §86a ist sowieso ein Willkürparagraph, der dem Grundsatz, daß jeder vor dem Gesetz gleich ist und jeder Mensch prinzipiell für die gleiche Tat auch die gleiche Strafe erhält, Hohn spricht. Denn hier wird allein die politische Meinung des Abzuurteilenden als Maßstab für eine Bestrafung herangezogen.

    Genauso gut könnte man jetzt jeden, der nach Einführung des §86a bzw. Verbot der Wiking-Jugend und vor dem BGH-Urteil einen stilisierten Fisch am Autoheck kleben hatte, nachträglich wegen des gleichen Tatbestandes aburteilen. Vorwurf: Er präsentiert in einer um 90° abgewinkelten Version die Odalrune, das Zeichen der verbotenen Wiking Jugend. Und selbst, wenn er diese Gruppierung nicht kennt, könnte man seine Gesinnung prüfen, um dann ein Urteil abzuwägen. Rechtsstaat? Da war mal was…

    „…mit welcher Anmaßung sich die Hiesigen derartigen Themen nähern.“

    Die „Anmaßung“ stammt von Endstation Rechts, die wiederum haben diese von redok übernommen. Gegen diese „Anmaßung“ ist allerdings nichts einzuwenden, denn die herrschende Rechtsauslegung sollte auch von Nichtjuristen kritisiert werden dürfen, wenn sie dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Die Gesetze haben den Menschen zu dienen, nicht die Menschen den Gesetzen!

    Sie sind schon ein echter Winkeladvokat!

    @Mönch Gregor
    „Daß diese “Befreiergesetze” im Falle der Zeitenwende ausnahmsweise übernommen und auf die BRD-Volksverräter angewandt werden, versteht sich von selbst.“

    Es wäre nach einer Wende verfehlt, neues Unrecht anzuwenden und damit den neuen Staat, durch die Herrschenden selbst, zu diskreditieren und zu mißbrauchen.

    @tdurban@mail.ru
    Natürlich, zunächst hätte er diese Proletenkleidung überhaupt nicht anziehen brauchen. Aber auch Proleten sollten die Freiheit haben, anzuziehen, was sie wollen.

  • 38 Gunvald Larsson // Jan 22, 2009 at 11:00

    @tdurban :
    @Madmann :

    Naja, die Domestosscheisse ist allerdings auch das krasseste Beispiel für Geschmacksverirrung.

    Aber wer macht sich denn im Endeffekt zum Horst? Der, der solche Klamotten trägt? Oder der, der das Tragen solcher Kleidung (mit Keltenkreuz) verbietet?
    Und wer solche Gesetze nötig hat, unter “demokratischer” Ägide wohlgemerkt, der ist doch nicht ganz dicht. Da ist doch geistig-moralisch schon lange Konkurs.
    Wurde nicht auch in der ddr jeder Träger von West-Jeans für verdächtig gehalten?
    Insofern hast du, Madmann, schon recht. Diese Gängelung schon in solchem Kleinscheiss ist ne Frechheit. Das Aufzeigen solcher staatlichen Hirnrissigkeiten ist insofern schon richtig.
    DAFÜR werden Gerichte beschäftigt. Und die tatsächlichen Verbrecher kommen mit ganz anderen Sachen ganz anders davon. Da ist das Verhandeln eines Nachbarschaftsstreites noch sinnvoller. Und das ist schon höchst grenzwertig.

  • 39 LINKS! // Jan 22, 2009 at 12:08

    5 Monate sind wahrscheinlich wirklich zuviel. Aber: Was glaubt ihr, warum der Kerl das T-Shirt mit dem Keltenkreuz getragen hat? Weil er auf Kelten steht?
    Und sorry, aber ich hab mir echt einen abgelacht, als ich sah, dass ihr hier irgendwelche “Freidenker” verteidigen wollt.
    Ihr mögt zwar (unbewusst) recht haben, dass der Staat bei der freien Meinungsäusserung Scheisse baut, (Siehe der Verbot des ‘Weggeworfenen-Hakenkreuz-Buttons’) aber wie gesagt, dass rechtes Gesindel wie ihr auf freie Meinungsäusserung plädiert, ist einfach nur lächerlich.

  • 40 Eisenheinrich // Jan 22, 2009 at 13:26

    Pech für den Kameraden aber ansonsten haben sich ähnliche Bekleidungsverbote bisher sehr heilsam auf das nationale Spektrum ausgewirkt, indem sie die Kameraden davon abhalten, sich durch Szenekostümierung selbst zum Affen zu machen. Warum kann man als nationaler eigentlich nich ganz normal rumlaufen?

  • 41 Madmann // Jan 22, 2009 at 15:02

    @Eisenheinrich
    Was ist denn normal?
    Jeans und Polo tragen x-tausend Leute.
    Tarnhose… schon mal auf nem Motorradtreffen gewesen?
    Anzug? Fühl ich mich net wohl damit. Ist für mich also net normal. Ich trag auch lieber T-Shirts als Hemden. Ich besitze auch, wie ein Haufen “nichtrechter”, einen schwarzen Ledermantel. Im Winter ist der ein Traum….
    Also, was ist normal?
    Sollten sie allerdings die “Hitler-look-a-like-Wettbewerbe” meinen gebe ich ihnen völlig recht. Affig.

  • 42 Oliver Twist // Jan 22, 2009 at 16:35

    @Blutzeuge // Jan 22, 2009 at 8:27

    “@tdurban@mail.ru
    Natürlich, zunächst hätte er diese Proletenkleidung überhaupt nicht anziehen brauchen. Aber auch Proleten sollten die Freiheit haben, anzuziehen, was sie wollen.”

    Es ist toll, dass Sie sich so für die Meinungfreiheit einsetzen. Aber sind es nicht gerade die Nationalen, die lauter Verbote fordern. Verbote von Schwulendemos oder Mischehen, um nur einige zu nennen.

  • 43 Oliver Twist // Jan 22, 2009 at 16:39

    @LINKS! // Jan 22, 2009 at 12:08

    “5 Monate sind wahrscheinlich wirklich zuviel. Aber: Was glaubt ihr, warum der Kerl das T-Shirt mit dem Keltenkreuz getragen hat? Weil er auf Kelten steht?
    Und sorry, aber ich hab mir echt einen abgelacht, als ich sah, dass ihr hier irgendwelche “Freidenker” verteidigen wollt.
    Ihr mögt zwar (unbewusst) recht haben, dass der Staat bei der freien Meinungsäusserung Scheisse baut, (Siehe der Verbot des ‘Weggeworfenen-Hakenkreuz-Buttons’) aber wie gesagt, dass rechtes Gesindel wie ihr auf freie Meinungsäusserung plädiert, ist einfach nur lächerlich.”

    Wie wussten Sie nicht, dass wir in einer “besetzten Diktatur” leben. Und die Herrschaften hier die einzigen verbliebenen “Demokraten” und “Freiheitskämpfer” sind? Wie Sie wussten das nicht???

    Na dann sollten Sie mehr Altermedia lesen. Die beste Satire überhaupt. ;)

  • 44 Robin Siener // Jan 24, 2009 at 12:22

    Da sich die Leute hier über mein Urteil unterhalten, möchte ich auch etwas dazu sagen. Ich trug kein Keltenkreuz auf meinem Hemd. Ich trug einen Aufdruck einer Musikgruppe “DNA”. Auf diesem Aufdruck war die Aufschrift “Sport frei” und darunter stilisiertes FADENKREUZ. Dieses wurde in der mitte unterbrochen durch die Buchstaben DNA. Kurz: Das sog. Keltenkreuz hat keinen pol. Bezug und wird auch nicht als solches Dargestellt. Ich bin vieleicht unbewußt in diese Falle gelaufen, einen solchen Fehler macht man aber eben nur einmal. Ich bin in Berufung gegangen und hoffe das der nächste Richte kein Systemblödel ist und diesmal richtig entscheidet und mich frei spricht. (Anm. Ich bin auch religiös und nicht gerade Christlich/Jüdisch) Danke an alle die sich für mich ausgesprochen haben und sich von niemanden eine Meinung diktieren lassen.

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