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Für 19. August geplante Heß-Gedenkdemo in Wunsiedel bleibt erneut verboten (14.08.06)

21:10 · Post your comment (12 Comments)

Karlsruhe / Ba-Wü: Vor der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe fiel heute die Entscheidung über die für kommenden Samstag geplante Gedenkdemonstration für Rudolf Heß in Wunsiedel. Wie hier und da bereits schon im nationalen Spektrum gemutmaßt wurde, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Veranstaltungsverbote durch das zuständige Landratsamt und die bisherigen gerichtlichen Instanzen. Das Landratsamt hatte die Veranstaltung wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch verboten gehabt. Mit seiner heutigen Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf die Gewährung von Eilrechtsschutz für die geplante Veranstaltung zurück.

In der Begründung heißt es dazu wie folgt:

Zum Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06
„…Bereits im vergangenen Jahr hatte die Behörde eine Heß-Kundgebung des Antragstellers verboten. Anträge auf Gewährung von Eilrechtsschutz waren erfolglos geblieben (vgl. Pressemitteilung Nr. 74/2005 vom 17. August 2005). Zwischenzeitlich hat das Verwaltungsgericht Bayreuth im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des damaligen Versammlungsverbots entschieden und die Klage des hiesigen Antragstellers abgewiesen. Über die vom Antragsteller beantragte Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist noch nicht entschieden.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 16. August 2005 zu der im Jahr 2005 geplanten Demonstration dargelegt hat, werfen der Ausgangskonflikt und die dem versammlungsbehördlichen Verbot zu Grunde liegende Strafnorm des § 130 Abs. 4 StGB eine Reihe schwieriger verfassungsrechtlicher Fragen auf, die hinreichend nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden können. Daher ist über den Eilantrag im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden. Diese fällt zu Lasten des Antragstellers aus:

Könnte die Versammlung wie geplant stattfinden und erwiese sich eine Verfassungsbeschwerde später als unbegründet, wäre die Versammlung unter Verstoß gegen § 130 Abs. 4 StGB durchgeführt worden. Mit Rücksicht auf diese Folge und insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB hatte die Kammer bereits im vergangenen Jahr den Eilantrag abgelehnt. Dabei hatte die Kammer in ihre Abwägung eingestellt, dass der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sich auf eine in jährlichen Abständen immer wieder am Todestag von Rudolf Heß geplante Veranstaltung bezieht und es dem Antragsteller - im Falle eines Obsiegens im Hauptsacheverfahren - unbenommen bleibt, zukünftig wieder derartige Gedenkveranstaltungen durchzuführen.

Wird der Erlass einer einstweiligen Anordnung auch in diesem Jahr abgelehnt, ist der Antragsteller allerdings für zwei nacheinander folgende Jahre an der Durchführung der Versammlung gehindert. Der ihn treffende Nachteil gewinnt bei mehrmaliger Verweigerung einer einstweiligen Anordnung an Gewicht. Aber mit Rücksicht darauf, dass das Verwaltungsgericht Bayreuth schon eine Entscheidung in einem vergleichbaren Hauptsacheverfahren getroffen hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über das vom Antragsteller in jenem Verfahren eingelegte Rechtsmittel so frühzeitig entscheiden wird, dass eine endgültige Entscheidung vor der schon jetzt für den 18. August 2007 angemeldeten Versammlung ergeht und gegebenenfalls einer verfassungsgerichtlichen Prüfung zugeführt werden kann. In Anbetracht dieses Umstandes führt eine Folgenabwägung vorliegend zum Ergebnis, dass eine einstweilige Anordnung nicht zur Abwehr schwerer Nachteile für den Antragsteller geboten ist.

§ 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) lautet wie folgt:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Siehe auch
Bundesverfassungsgericht Pressemeldung 14.08.06

Letzte Heß-Gedenkdemo in Wunsiedel am 21.08.04

Quelle: Störtebeker-Netz 14.08.06

Tags: Allgemeines

12 responses so far ↓

  • 1 Thomas Brehl // Aug 15, 2006 at 10:36

    Wenn wirklich durch das ehrende Gedenken an Rudolf Hess der Nationalsozialismus “verherrlicht oder gerechtfertigt” wird, fordere ich die sofortige Aberkennung des Nobelpreises von Günther GraSS.

    Gleichzeitig müssen alle ehrenden Veranstaltungen, insbesondere Preisverleihungen an den Schriftsteller grundsätzlich verboten werden, denn es ist doch offenkundig, daß hier nur vordergründig die Person des Günther GraSS geehrt werden soll, in Wahrheit ehrt man damit aber die SS, der anzugehören der fast 80-jährige in seiner Jugend die Ehre hatte.

  • 2 Wadz // Aug 15, 2006 at 12:53

    @Thomas Brehl
    War denn in deiner Terminplanung ein Gedenkmarsch für Grass vorgesehen? Da bist du ein wenig zu früh. Außerdem liegt da bei dir ein grundsätzlicher Denkfehler vor. Grass wurde durch Beeinflussung in Kindertagen und in seiner Jugend, und dies hat er ja schon früh zugegeben, mit der NS-Ideologie verblendet. Wie viele seiner Generation. Um so bemerkenswerter ist, dass er später seine Lernfähigkeit bewies, dem NS-Regime abschwor und sogar ein entschiedener Gegner dieser Denke wurde.

    Ganz anders der offenbar jetzt doch nicht gedenkwürdige Bruchpilot. Der wurde ja nun bürgerlich erzogen und war noch als Erwachsener das Faktotum seines Führers. Keine Spur von Lernfähigkeit. Wie sie übrigens auch bei vielen nicht zu finden ist, die da in Wunsiedel marschieren wollten.

  • 3 Heime // Aug 15, 2006 at 14:04

    In seinem 1953 erschienen Buch ” Der Barbarei entgegen” formuliert der Engländer F.J.P. Veale, daß sich in dem besiegten Land (Deutschland) “eine neue Klasse von Kollaborateuren” etablieren würde, “deren zukünftiges Leben von ihrer Fähigkeit abhängen wird, jegliches Wiedererwachen von Patriotismus in ihrem Land zu verhindern.”

    Schauen wir uns einmal um, in diesem “unserem” Lande…

  • 4 Lisa // Aug 15, 2006 at 14:54

    @Wadz
    Über Sinn und Zweck eines Gedenkmarsches kann man ja denken und streiten wie man will. Auch darüber, ob man nun verblendet war oder nicht.

    Aber das Abschwören eines G. Grass ob seiner jugendlichen Überzeugungen nach dem Zusammenbruch war wohl offensichtlich und hauptsächlich seiner Karriere geschuldet.

    Männer und Frauen sind mir lieber, die nicht von heut auf morgen ihr Fähnchen nach dem Wind hängen und alles verteufeln, was sie vorher offensichtlich nicht abgelehnt haben. Leute wie Riefenstahl oder Breker bewiesen Charakter und Menschlichkeit, wenn sie zu dem was sie unter einem anderen Regime geleistet haben, stehen.

    Auch Rudolf Hess sollte man differnzierte beurteilen können, als es uns heute von der veröffentlichen Meinung vorgedacht wird.

    Mir sind 100%ige NS-Leute genauso unglaubwürdig und unangenehm wie 100% ige Anti.
    Beide zeigen mangelndes Denkvermögen, da sie nur in gut oder böse unterscheiden können. Aber so einfach ist Welt nun mal nicht, obwohl die Massenmedien es suggerieren möchten und zu viele Deines Schlages darauf leider reinfallen .

  • 5 ksgberlin // Aug 15, 2006 at 15:17

    Danke. Ich hab nichts anderes erwartet von diesem Bundeskommunistengericht!

  • 6 Thomas Brehl // Aug 15, 2006 at 16:48

    @ Wadz

    Rudolf Hess war das, was man charakterfest nennt. Eben nicht “Fähnchen nach dem Wind”, sondern zu dem stehen, was man einst geschworen hatte. (”…treu zu Ihnen zu stehen, mein Führer, komme da, was da wolle!”)

    Daß das heute nicht mehr “en vogue” ist, gehört zu den dekadenten Verfallserscheinungen unserer Zeit. Und offenbar gehört es auch dazu, einen miesen Opportunisten wir GraSS eher zu ehren, denn einen Rudolf Hess. Es ist eben nicht das Verhalten seiner Jugend, welches ich GraSS zum Vorwurf mache, sondern daß er sich zum Ankläger einer ganzen Generation seines eigenen Volkes aufschwang und gleichzeitig verschwieg, daß er zu der am meisten dämonisierten militärischen Einheit der Weltgeschichte gehörte.

    Der Gipfel aber -und ein untrügliches Zeichen seiner Charakterlosigkeit- war der Protest von GraSS gegen den Besuch des amerikanischen Präsidenten Ronald Reagen und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl auf dem Soldatenfriedhof in Bittburg, weil dort auch Angehörige der Waffen-SS begraben liegen.

    GraSS polemisierte also gegen die Ehrung seiner eigenen, ehrmaligen Kameraden und im Endeffekt demonstrierte er damit auch gegen sich selbst, denn hätte ihn eine Feindeskugel getroffen, als er selbst noch Waffen-SS-Mann war, hätte er ebensogut selber auf dem Bittburger Gräberfeld liegen können, dieser erbärmliche Heuchler.

  • 7 Lutz Merkel // Aug 15, 2006 at 17:36

    Na, hat sich dieser unerträgliche MORALAPOSTEL G.G. selber vom Sockel gestoßen. Perfekt!!! :-)

    Das dürfte allen Gutmenschen sicher richtig wehtun! Und das ist gut so. :-)

  • 8 Wunsiedler // Aug 15, 2006 at 20:13

    Juhu! Meine Stadt bleibt dieses Jahr wieder sauber!

  • 9 Stephan // Aug 15, 2006 at 22:00

    @Wunsiedler

    Es zeugt ja schon von einer seltsamen Art des Denkens, wenn man die Anwesenheit von Menschen, die offenbar eine andere Meinung, als die eigene vertreten als Verunreinigung empfindet. Aber was heißt hier denn gleich großspurig “dieses Jahr”, wir müssen ja nicht alle am 19. August gleichzeitig auftauchen, wir können auch alle jeden Tag des Jahres einzeln und in kleinen Gruppen in “deine” Stadt kommen, was machst du dann?

  • 10 wartender Krieger // Aug 15, 2006 at 22:45

    @ Wunsiedler:

    Nicht ganz! Solange du und Konsorten noch da sind, bleibts leider schmutzig.

    Diesmal bleibt lediglich die Putztruppe aus, so daß sich das Ungeziefer weiter in Sicherheit wiegen kann - vorerst!

  • 11 Watzmann // Aug 16, 2006 at 14:52

    Leute, bloß weil hier eine Person unter dem Decknamen “Wunsiedler” schreibt, ist doch nicht sicher, daß dies wirklich ein Deutscher aus Wunsiedel ist.
    Es gibt in Wunsiedel Leute, die wegen des Hess-Gedenkmarsches gegen ihre Mitbürger hetzen und die Verbotsverfügungen werden herausgegeben, um eine erfolgreiche deutsche Veranstaltung zu unterbinden.
    Das Gedenken an sich, da hat Stephan recht, kann aber nicht so leicht unterbunden werden. Alle können die längste Zeit des Jahres hindurch den Wunsiedler Friedhof aufsuchen. Die Absperrung erstreckt sich auf einige Tage in dieser Woche, etwa vom 17. bis zum 20. August. Wer Zeit hat, kann also das Grab von Rudolf Hess besuchen, am Wochenende vorher oder nachher, unter der Woche, wer im Umkreis wohnt. Es empfiehlt sich vorerst, dies in begrenzten Gruppen zu tun, im stillen Gedenken, ohne offene politische Herausforderungen dabei.
    Es gilt, der Hetze, welche in Wunsiedel verbreitet wird, beharrlich entgegenzuarbeiten. Man kann z.B. am Wochenende die vielleicht stattfindende Gegenveranstaltung besuchen. Die meisten BESUCHER derselben dürften Oberfranken, Fichtelgebirgler, ostbayrische Grenzländer sein, Deutsche wie wir.

  • 12 Watzmann // Aug 17, 2006 at 0:10

    Die Veranstaltung gegen ein verbotenes Gedenken am 19.08.2006:

    http://www.tag-der-demokratie.de/2006/index.php?menue=startseite

    Man ist im schönen Fichtelgebirge und in der Stadt Wunsiedel durchaus willkommen. Es liegt kein Grund vor, eine Reise abzusagen. Man kann als Bürger und als Gast allein oder im Rahmen einer Reisegruppe Veranstaltungen besuchen, um sich zu informieren. Als Zeichen des Gedenkens vielleicht ein schwarzes Halstuch, oder ähnliches, zusammen mit Alltagskleidung tragen. Im Fotoalbum auf der oben angegebenen Seite sind dann die Menschen mit den schwarzen Halstüchern zu sehen. Wenn es 5000 sein sollten, macht das nichts. Das ist keine “Demonstration”, und falls doch, eine die keiner Anmeldung bedarf, weil deutsche Staatsbürger und Gäste jederzeit eine deutsche Stadt besuchen dürfen. So kann ein Gedenkmarsch aussehen.

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