Für Verbote nationaler Veranstaltungen haben Behörden und Polizei immer viel Einfallsreichtum bewiesen. Der SPD-Landrat von Gotha hat jetzt eine originelle Variante hinzugefügt. Die vom nationalen Widerstand geplante Demonstration am 3. Juli unter dem Motto: „Nein zur Agenda 2010 – Ja zu sozialer Gerechtigkeit“ wurde mit der Begründung verboten, daß sie die öffentliche Diskussion in der Bundesrepublik verschärfe und den Stasatfrieden störe.
Offenbar waren selbst die Richter am Verwaltungsgereicht Weimar über diese Begründung so erstaunt, daß es ihnen die Sprache verschlug. So jedenfalls liest sich die Begründung für das Aufheben des Demonstrationsverbotes. Es wurde kurz und bündig geschieben: „Der Antragsgegner (das Landratsamt Gotha, die Redaktion) hat konkrete Tatsachen für das Bestehen einer Gefahrenlage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersammlG im Hinblick auf die Durchführung des Aufzuges und den zu erwartenden Teilnehmerkreis nicht hinreichend dargetan, geschweige denn nachvollziehbar belegt. Auch der Antragsgegener vermag, wie er selbst in dem Bescheid ausführt, nur eine vom zu erwartenden Teilnehmerkreis ausgehende abstrakte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erkennen. Einen konkreten Bezug zu der geplanten Veranstaltung vermag er nicht herzustellen.“
Auf den gestörten Staatsfrieden gingen die Richter gar nicht erst ein. Dann bleibt jetzt nur noch die Aufforderung, am Sonnabend nach Gotha zu kommen, um eben diesen Staatsfrieden kräftig zu stören. Es geht los um 12 Uhr auf dem Neumarkt. Informationen unter 1072 / 4455716, http://keine-agenda.fuer-thueringen.de.
Christian Sydow
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