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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Greifswalder Verwaltungsgericht erklärt Ausschluß von NPD-Kandidaten für Landratswahl nachträglich für gültig (02.12.08)

December 2nd, 2008 · Post your comment (37 Comments)

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Michael Andrejewski

Greifswald / Vorpommern: Vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald fand heute die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Landratswahl in Ostvorpommern statt. Eingereicht wurde die Klage vom NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski. Dieser war im April dieses Jahres vom Kreiswahlausschuß für Ostvorpommern als Kandidat zurückgewiesen worden, indem man Zweifel an seiner Verfassungstreue vorgab. Ein ähnlicher Antrag Andrejewskis im ostvorpommerschen Kreistag war von den Angehörigen der Kartellparteien abgelehnt worden.

Vor dem Verwaltungsgericht Greifswald wollte Andrejewski nun erreichen, daß die Landratswahl im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Das Verwaltungsgericht stellte sich jedoch auf die Seite der Beklagten und erklärte das Vorgehen des Kreiswahlausschusses für rechtens.

In einer Meldung des NDR zum Ergebnis dieser Verhandlung heißt es:
“…Die Landratswahl im Kreis Ostvorpommern bleibt gültig. Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski ist am Dienstag mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gescheitert. Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses, Andrejewski wegen der Zweifel an seiner Verfassungstreue von der Wahl im Mai dieses Jahres auszuschließen, sei nicht zu beanstanden, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Als Mitglied der NPD vertrete er eine rechtsextreme Partei, die politische Ziele verfolge, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren seien. Dies dürfe berücksichtigt werden, auch wenn die NPD als Partei nicht verboten sei. Andrejewski habe die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wahlzulassung nicht erfüllt. Andrejewski kündigt Berufung an.

Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Kläger bleibt jedoch noch die Möglichkeit vor das Oberverwaltungsgericht Greifswald zu ziehen. Andrejewski kündigte an, in die Berufung zu gehen.

Siehe auch
NDR 02.12.08 15:49

Ostsee-Zeitung 02.12.08

NPD-MV 02.12.08



Tags: Allgemeines

37 responses so far ↓

  • 1 2. Münchner // Dec 2, 2008 at 11:29

    Leider ist mir nicht ganz klar, auf welcher Rechtsgrundlage die Zurückweisung von Andrejewski als Kandidat erfolgte. Soweit ich sehe, findet sich nur eine Vorschrift im Kommunalwahlgesetz, die sich mit „verfassungswidrigen Umtrieben“ und ähnlichem beschäftigt, d.i. der § 55 KWG MV. Dieser ist offensichtlich nicht einschlägig. Insoweit bitte ich um Nachhilfe.
    Aber wie auch immer: Wichtig ist nicht der Wortlaut der Gesetze, sondern deren Sinn. Mit Blick auf diesen kann an der Richtigkeit der Entscheidung des Wahlausschusses kein Zweifel bestehen.

  • 2 2. Münchner // Dec 2, 2008 at 11:55

    Nachtrag:
    Ich brauche jetzt doch keine Nachhilfe mehr. Ein (weiterer) Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: Der § 61 KWG MV verweist auf das Beamtengesetz, indem er vorsieht, daß die Kandidaten entweder „die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit“ oder „zur Ernennung zum Ehrenbeamten“ erfüllen müssen. In § 8 Beamtengesetz wiederum wird für Bewerber die Anforderung festgeschrieben, daß der Bewerber „die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintritt“. Da haben wir´s; es sind diesselben Voraussetzungen, die auch ein Bewerber für ein Richteramt erfüllen muß. Die Klage wird deshalb den Bach runter gehen. Schön, daß sich Sinn und Wortlaut des Gesetzes so passgenau decken.

  • 3 Endstation ? // Dec 2, 2008 at 12:20

    Hier gibt es auch ein Interview zum Thema

    http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2461:interview-mit-jura-professor-maerz-&catid=95:verschiedenes&Itemid=222

  • 4 Beobachter // Dec 2, 2008 at 12:34

    Habe gerade mal den Verweis zur Ostseezeitung angeschaut

    “Nazi-Kandidat ficht Landratswahl vor Gericht an”

    Ich bin kein Rechtsexperte, aber wäre diese Überschrift nicht ein Grund für Andrejewski die Zeitung zu verklagen? Die Nazipartei wurde 1945 verboten, somit kann er gar kein Kandidat dieser Partei sein.

  • 5 Hermann Ludwig // Dec 2, 2008 at 12:48

    Das ganze nimmt immer bizarrere Formen an. Vorerst noch vorwiegend im Caffier-Land und anderen Teilen der Zone, aber zunehmend auch im Westen (Köln). Abenteuerlich, einen Wahlbeamten-Kandidaten den Einstellungskriterien des öffentlichen Dienstes unterwerfen zu wollen. Zumal Andrejewski als Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt ja besitzt.

    Maunz (im anderen Faden) hat recht: “Das heutige System zeigt, daß selbst im Rahmen eines durchaus vernünftigen Grundgesetzes eine totalitäre Herrschaft errichtet werden kann…”
    http://de.altermedia.info/general/bei-andern-gelesen-matze-brodkorb-und-die-nutzlichen-idioten-011208_19618.html#comment-400889

  • 6 Mithörer // Dec 2, 2008 at 13:16

    Dienstag (Heute) TV-Nachrichten 14.14: seine Klage wurde vom Gericht abgewiesen.

    Der CDU-Kaffer quatsche Gutmenschensprüche zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden und der NPD. Jusos-Linke wollen jetzt argumentativ gegen Rechte vorgehen.

  • 7 v. Leers // Dec 2, 2008 at 13:23

    Lustig:

    Wie betet Merkel das “Vater unser?

    Original:

    Vater unser im Himmel,
    geheiligt werde dein Name.
    Dein Reich komme.
    Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden.
    Unser tägliches Brot gib uns heute.
    Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.
    Und führe uns nicht in Versuchung,
    sondern erlöse uns von dem Bösen.
    Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit.
    Amen.

    Merkel Version:

    Jahwe unser in der Hölle
    gepriesen werde dein Name.
    Dein Reich der Hölle komme.
    Dein Wille geschehe, wie in der Hölle so auf Erden.
    Unser täglichen Holo-C gib uns heute.
    Und fördere unsere Schuld, so auch wir vergehen an unseren Schulden.
    Und führe uns in Versuchung,
    und erlöse uns von dem Guten.
    Denn dein ist das Höllenreich BRD und die Kraft und die Häßlichkeit in Ewigkeit.

  • 8 v. Leers // Dec 2, 2008 at 13:24

    UnserEN täglichen…

  • 9 waldkauz 98544 // Dec 2, 2008 at 13:55

    @ 2 Münchner

    Es ist doch wohl einWitz, dass eine Person zwar im Landtag als Abgeordneter die Gewähr für die
    Erhaltung der “Freiheltich demokratischen Grundornung” bietet, aber der selben Person auf kommunaler Ebene dies abgesprochen wird.

    Im übrigen handelt es sich in diesem Falle um eine Wahlfunktion und nicht um eine Verbeamtung.

    Wer entscheidet eigentlich wer nicht die vorgenannten “Rechtswerte ” vertritt? Etwa die “Genossen” ( CDU mit einbezogen) der etablierten Parteien um Konkurenz auszuschalten?

    Es gibt nur eine Instanz – nämlich das BVG – welches über ein Verbot, eben auch zum Wahlantritt ( Verbot einer Partei), entscheiden kann. Ein Wahlausschuss kann dies mit Sicherheit nicht.

  • 10 Supermann 01 // Dec 2, 2008 at 14:00

    Am Tag X werden die systemtreuen Hundesöhne den Dank von uns bekommen, den sie verdienen.

  • 11 Theo Kunze // Dec 2, 2008 at 14:52

    Ich erwarte von Bundesdeutschen Gerichten keine Gerechtigkeit mehr.

  • 12 Gustav // Dec 2, 2008 at 15:14

    Keine Frage, dass die Zurückweisung von Andrejewski ein Skandal darstellt. Die Begründung entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage und es ist nicht zu verstehen, dass nationale stets behindert werden. Aber man muss auch mal ehrlich sein. Will man jemanden, der so aussieht und sich in der Öffentlichkeit dermaßen gebärdet denn wirklich als Vertreter unserer politischen Gesinnung. Und ausserdem frage ich mich, weshalb wir hier jemanden unterstützen sollen, dessen Name (ANDREJEWSKI) nicht gerade prädestiniert ist nationale Interessen zu vertreten.

  • 13 Alter // Dec 2, 2008 at 15:51

    Ein weiteres Stückchen Totalitarismus hält schleichend Einzug in der BRD.
    Die Demokratie verkommt hier eindeutig zur Diktatur und kaum jemand beachtet es. Deutsche, wacht endlich auf!
    Es kann doch nicht sein, dass man Kandidaten aufgrund ihrer politischen Einstellung einfach ausschließt, nur weil man vermutet, sie seien nicht verfassungstreu.
    Im Übrigen kandidiert Herr Andrejewski ja für eine legale Partei und sitzt auch schon im Landtag, von daher kann es keinen vernünftigen Grund mehr geben, ihn jetzt von Landratswahlen auszuschließen.
    Schon alleine deswegen muss man NPD wählen.

  • 14 sachsenuwe // Dec 2, 2008 at 16:28

    Gewaltenteilung war gestern. Die Demokratie besiegt sich selbst.

  • 15 Populist // Dec 2, 2008 at 17:46

    Aber wehe der jüdische Schachspieler wird in Rußland bei nichtgenehmigten Demos festgenommen. Da heulen die BRD-Gutmenschen von wegen Unterdrückung der “Opposition”

  • 16 Kameradschaft Lichtenfels // Dec 2, 2008 at 17:52

    @ Alter
    @ sachsenuwe

    Alter schrieb: “Die Demokratie verkommt hier eindeutig zur Diktatur…”
    sachsenuwe schrieb: “Die Demokratie besiegt sich selbst.”

    Das politische System der BRD hat tatsächlich nur das Gewand einer Scheindemokratie. Mit Demokratie im etymologischen Sinne hat das nichts zu tun, weil die Interessen des Volkes nicht berücksichtigt werden. In der Tat ist die Scheindemokratie der BRD eine Oligarchie (Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit). Die Scheindemokratie verstößt im Falle des Ausschlusses des NPD-Kandidaten Michael Andrejewski für eine Landratswahl ganz offenkundig gegen demokratische Prinzipien. Zu den demokratischen Prinzipien zählt das Gleichheitsprinzip. In diesem Falle ist die Einschränkung des Wahlrechts für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands nicht hinnehmbar und ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Weil das politische System akute Demokratiedefizite aufweist, muß die NPD von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, dieses einer grundlegenden Kritik zu unterziehen, um daraus praktikable staatspolitische Reformvorschläge ableiten zu können. Alle Landräte müssen direkt vom Volk gewählt werden können, auch Nationaldemokraten.

  • 17 Meckerer // Dec 2, 2008 at 18:01

    @ v.Leers -8-

    danke, da haben Sie den Vogel wirklich abgeschossen mit dem Merkel-Vater-Unser. Man sollte weit verbreiten, nicht nur in der BRD sondern in ganz Europa..

    Echt spitze geschrieben…. haben tollen Lachanfall bekommen und mir vorgestellt was Merkel dazu sagen würde, wenn sie es liest, noch besser die häßliche Schalotte Knopfloch..

  • 18 W. Hamburg // Dec 2, 2008 at 18:14

    Das waren Verbrecher in Robe!

  • 19 Logiker // Dec 2, 2008 at 18:43

    “Zeifel an seiner Verfassungstreue vorgab”

    Soweit ich weiß muss man vor Gericht beweisen können!
    Ich habe Zweifel an Merkels Verfassungstreue.

  • 20 Loreley // Dec 2, 2008 at 19:19

    Wenn das ein Grund ist, Kandidaten von Wahlen auszuschließen, dann sollte man bei den etablierten Parteien anfangen. Kohl, Schäuble, Fischer, Bütikofer usw. Es sind doch gerade diese Typen, die eindeutig gezeigt haben, was sie unter Verfassungstreue verstehen. Auch Gysi, Bisky und Co. haben doch so ihre Probleme mit dem Rechtsstaat. Ehemalige Stasimitarbeiter sitzen doch auch in den Parlamenten. Auch ein Özdemir kann man keine Verfassungstreue unterstellen. Wer so wie er und die anderen so gegen die Strafgesetze verstoßen haben, sollten ebenfalls ausgeschloßen werden. Das wäre mal eine echte Bereicherung für dieses Land.

  • 21 Gunvald Larsson // Dec 2, 2008 at 19:23

    Was sagt der 2.qualifizierte Krachlederne denn zu den Landräten der pds?
    Einige dieser ehemaligen sed-ler verteidigen diese “freiheitliche blablabla” natürlich bis zum Äussersten, wie? Lachhafter Staat, dieser.

  • 22 Dr. H. G. // Dec 2, 2008 at 19:27

    brd – Justiz halt – nennt sich auch “Rechtsstaat”.
    Eine Revision ist sicher angezeigt, wobei ich glaube, dass man sich diese Mühe sparen könnte. Es kommt ohnehin nur zu einem politisch vorgegebenen Urteil (der ach so unabhängigen Justiz).

  • 23 v. Leers // Dec 2, 2008 at 19:43

    @Meckerer

    danke, da haben Sie den Vogel wirklich abgeschossen mit dem Merkel-Vater-Unser.

    Vielen Dank. :)
    Ist mir heute einfach so in der Früh spontan eingefallen.

    Man sollte weit verbreiten, nicht nur in der BRD sondern in ganz Europa..

    Ja, mach’ das.
    Hast meine Erlaubnis dazu.
    Wäre ja schade, wenn mein Talent niemand liest.

    :D

    ps

    Ich hatte vor einiger Zeit meine 1. Version hier rein gestellt. (Merkel ist Version 2.0)

    Hier nun die v1.0

    Adolf unser in Walhall,
    geheiligt werde dein Name.
    Dein Deutsches Reich komme.
    Dein Wille geschehe, wie in Walhall so auf Erden.
    Unser tägliches Brot gib uns heute.
    Und nimm uns unsere Bürde von Versailles, so wollen auch wir für dich alles geben.
    Und führe uns zum Endsieg,
    auch erlöse uns von dem Bösen Alljudas.
    Denn dein ist das Deutsche Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit.
    Heil.

    Heute fiel mir nun ein, man könnte das Gebet auch in die satanische Merkel-Version 2.0 umwandeln.

  • 24 Freiherr v. Boeselager // Dec 2, 2008 at 20:21

    @Loreley
    “Wenn das ein Grund ist, Kandidaten von Wahlen auszuschließen, dann sollte man bei den etablierten Parteien anfangen. Kohl, Schäuble, Fischer, Bütikofer usw. Es sind doch gerade diese Typen, die eindeutig gezeigt haben, was sie unter Verfassungstreue verstehen. ”

    Die genannten treten aber für die demokratische Grundordnung in unserem Staat, Deutschland, ein, die für die NPD, wie bekannt, abgeschafft gehört.*
    Wenn demokratische Verhältnismäßigkeiten der NPD, in dem Fall gerade Andrejewski in den Kragen passen, dann wird nach der Demokratie geplärtuaf ide man sonst nur scheißt.

    *Na ja, da wird die NPD wohl zu spät kommen, denn viel abzuschaffen ist da wohl nicht mehr.
    Die Schriftleitung

    “Auch Gysi, Bisky und Co. haben doch so ihre Probleme mit dem Rechtsstaat. Ehemalige Stasimitarbeiter sitzen doch auch in den Parlamenten.”

    Ach ja? Hast du da mal Quellen?
    Von Gysi Bisky und co kamen aber noch nie Aufrufe, die Demokratie abzuschaffen und bekennen sich zu unserer Verfassung.
    Kleiner, aber feinder Unbterschied.

    “Auch ein Özdemir kann man keine Verfassungstreue unterstellen. Wer so wie er und die anderen so gegen die Strafgesetze verstoßen haben, sollten ebenfalls ausgeschloßen werden. Das wäre mal eine echte Bereicherung für dieses Land.”

    Was haben “Verstöße gegen das Strafgesetz mit dem Bekentnis zer Demokratie und Verfassung unseres Landes zu tun?
    Um bei den Vergleichen zu bleiben, es ist ja nicht so, dass Nazis nur wegen ihrer Kriminalität von den Menschen abgelehnt werden, dass ist ja für die Gesellschaft schon ein Fakt, der als gegeben gesehen wird.
    Nein, sie werden abgelehnt auf Grund ihrer faschistischen Ideologie.

  • 25 Lodmund // Dec 2, 2008 at 20:52

    Wenn ich das schon lese: “freiheitlich demokratische Grunzordnung… bla,bla”. Gibt es auch unfreiheitliche Demokratien? Gibt es auch freiheitliche Diktaturen?
    Die Phrase, das Schlagwort, sind eine der Hauptwaffen des internationalen Khasaren(Henry Ford, Der internationale Khasare). Berufsverbote gibt es nicht in diesem edelsten aller Staaten, wer frecherweise so etwas behauptet, kriegt eins.
    Köstlich: Der “Wortlaut” des Gesetzes ist Wurscht, nur der “Sinn” wäre wichtig…Grrr…Da lobe ich mir den Vater des Alten Fritzen, der da angeordnet haben soll, daß die Winkeladvokaten als Schandmal ein nur ihnen vorbehaltenes, schwarzes Mäntelchen tragen mußten “…damit man die Spitzbuben erkenne…” – wenigstens gut erfunden!

  • 26 Profaner // Dec 2, 2008 at 22:29

    Landratswahl ist was anderes als Abgeordnetenwahl. Die einen werden von den Wählern der Partei in ihns Parlament gewählt. Da können auch, wie bei den Grünen oft geschehen, verurteilte Bombenleger, RAF-Terroristen auf die Wählerlisten gesetzt und gewählt werden. Landräte oder Ausschußmitglieder zur Kontrolle der Geheimdienste werden von den Parteien nach dem Schlüssel ihrer Sitzverteilung vorgeschlagen. Aber nicht jeder aufgestellte Kandidat muß auch in dieses Amt gewält werden. Bei erheblichen Zweifeln an seiner Tauglichkeit kann das Parlamet ihn ablehnen. Das ist wie bei einer schwarzen Kugelung in der Loge…

  • 27 Friese // Dec 3, 2008 at 0:09

    Sowas gibt es in keinen anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland . DAS IST WIE ZU DDR ZEITEN, STAATLICH VERORDNETER ANTIFASCHISMUS. Caffier und die ehemalige SED Stasi , (Bullen und Richter) verwalten dieses dünnbesiedelte Bundesland, wie Warlords nach Gutsherrenart. IN MECKLENBURG IST DIE DEMOKRATIE WIEDER ABGESCHAFT WORDEN und durch das alte Blocksysten der DDR ersetzt worden.

    EGAL OB CDU SPD ODER PDS/SED/LINKE , ALLES REGIERT UND ARBEITET ZUSAMMEN AUF EINER ANTIFASCHISTISCHEN LISTE. AUSSER DER NPD SIND ALLE GLEICHGESCHALTET IN MV. VOM POLITIKER BIS ZU DEN BULLEN UND RICHTERN. Hauptsache es geht gegen die Nazis, denn an den alten Klassenfeind traut man sich (NOCH) nicht ran.

    Man wundert sich wirklich, das die Regierung in Mecklenburg, Margot Honecker noch nicht wieder zur Familienministerin gemacht hat.

    gruss Friese Hamburg

  • 28 Mönch Gregor // Dec 3, 2008 at 6:43

    @Freiherr v. Boeselager
    Zitat.
    “Die genannten treten aber für die demokratische Grundordnung in unserem Staat, Deutschland, ein, die für die NPD, wie bekannt, abgeschafft gehört”.
    Um mit Ihren Worten zu fragen: “Ach ja? Haben Sie da mal Quellen?”

    Es ist eine Tatsache, daß die etablierten Parteien schon mehrfach gegen das GG, vulgo Verfassung, verstoßen haben, in einer Weise, die auch gegen die “demokratische Grundordnung” verstößt. Man denke nur an die Überwachung der JF durch den VS in NRW. Auch daß die etablierten Parteien die “Verfassung” so hinbiegen wollen, daß nur ihnen selber noch die dem Steuerzahler abgepreßten Gelder per Parteienfinanzierung zufließen, ist ein schwerer Verstoß gegen die “”demokratische Grundordnung” deren eine Säule der neutrale Gleichheitsgrundsatz ist.
    In Köln haben die Etablierten doch beispielhaft gezeigt, wie sie gegen eine andere Säule der “demokratischen Grundordnung” verstoßen haben, nämlich der Vereinigung von Legislative und Exekutive (ob auch Iudikative wird sich noch zeigen). Offen bekennen sich Parlamentsmitglieder zur einseitigen Demokratie nämlich zur Demokratie nur für Gesinnungsgenossen, ähnlich wie in der DDR.

    Was die NPD betrifft, bleibt in dieser Hinsicht, um es mit Pierre-André Taguieff zu sagen, nur die Philosophie des Verdachts. Und diesen juristisch als Tatsache hinzustellen ist ein erneuter Verstoß gegen die “demokratische Grundordnung”, wie er viele Vorbilder im 3. Reich gehabt haben soll. Wer aber Verhältnisse wie im 3. Reich anstrebt, sollte der nicht von Wahlen ausgeschlossen werden, Freiherr v. Boeselager?
    Zitat:
    “Von Gysi Bisky und co kamen aber noch nie Aufrufe, die Demokratie abzuschaffen und bekennen sich zu unserer Verfassung.”

    Nein, sie haben nicht dazu aufgerufen, die Demokratie abzuschaffen, sie sind schließlich Männer der Tat, sie haben die abgeschaffte Demokratie als SED Mitglieder in der DDR tatkräftig unterdrückt, und haben sich zu Wendezeiten offen dafür ausgesprochen, es bei der DDR-Diktatur zu belassen.
    Diese Leute wissen allerdings genau, und da ist Ihnen zu zustimmen, daß heute ein geäußerter Wunsch, eine Diktatur a la DDR wieder herzustellen, am Wählervotum scheitern würde, deshalb schweigen sie.. Aber wie gesagt: Sie sind keine Männer der Worte, sondern Männer der Taten…..

  • 29 kphp // Dec 3, 2008 at 8:27

    @FvB,

    „treten aber für die demokratische Grundordnung in unserem Staat, Deutschland, ein“

    „JAAAAAA!!!“ das tun die wirklich und wie die treten!! Deshalb nennt man sie auch Volkszertreter!

    „und bekennen sich zu unserer Verfassung.“

    Könntet du Pfeife mir mal sagen zu welcher Verfassung? Ich bin ganz Ohr!

    Özdemir, da kann doch Schäuble seinen Traum in Erfüllung gehen? Herr Bundeskanzler Özdemir!

    Was haben “Verstöße gegen das Strafgesetz mit dem Bekenntnis der Demokratie und Verfassung unseres Landes zu tun?

    Nun hör du Pfeife deine Worte:

    Was haben “Verstöße, der NPD, gegen das Strafgesetz mit dem Bekenntnis zur Demokratie und Verfassung unseres Landes zu tun?

    „Nein, sie werden abgelehnt auf Grund ihrer faschistischen Ideologie.“

    Ideologie mit dieser Platzpatrone füllt ihr immer euren Hohlblock auf? „verbrecherische“, „unmenschliche“, „faschistische“ IDEOLOGIE. Kommt das jetzt bei euch Ideologie, von Idee, oder mehr von Idiotie?

  • 30 jochen // Dec 3, 2008 at 9:46

    Warum regt sich Herr Andrejewski eigentlich auf? Er muß doch am besten wissen was wir von diesem System zu erwarten haben: Nicht das Schwarze unter’m Fingernagel.

  • 31 Beobachter // Dec 3, 2008 at 9:58

    @ Friese
    Vollkommen richtig. Allerdings sehe ich das Problem nicht nur in MV. Schwierig wird es, wenn Freie Kräfte in Mitteldeutschland auch die NPD (bei aller berechtigten Kritik an der Partei)mit den anderen Parteien in einem Topf werfen.

    http://freies-leipzig.org/?p=588

    “Das derzeit herrschende System mit sämtlichen Parteien von die LINKE über SPD, CDU und NPD haben versagt und werden uns dabei nicht helfen!”

  • 32 2. Münchner // Dec 3, 2008 at 10:15

    @Hermann Ludwig
    @waldkauz 98544

    „Abenteuerlich, einen Wahlbeamten-Kandidaten den Einstellungskriterien des öffentlichen Dienstes unterwerfen zu wollen. Zumal Andrejewski als Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt ja besitzt.“

    Als Landratskandidat unterliegt er den Einstellungskriterien des öffentlichen Dienstes. Dies folgt direkt aus dem Gesetz, vgl. oben § 61 KWG MV iVm § 8 Beamtengesetz … wäre zur Ablehnung der Kandidatur erst ein Verbot der NPD erforderlich, würde der § 61 KWG MV leer laufen, da er keinen Anwendungsbereich hätte, vgl. auch § 55 KWG MV.
    Die „Befähigung zum Richteramt“ besitzt Andrejewski. Der Ausdruck „Befähigung zum Richteramt“ sagt jedoch nichts darüber aus, ob jemand auch Richter werden kann. Der Begriff ist rein technisch zu verstehen. Jeder, der das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolviert hat, erreicht die „Befähigung zum Richteramt“. Um Richter werden zu können, muß er darüber hinaus die Gewähr bieten, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ einzutreten … ein Anwalt muß nur schwören, „die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren“; er ist der „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ weit weniger verpflichtet als ein Richter.

    @ Gunvald Larsson

    Untergefreiter Larsson, stillgestanden: Sie widersprechen sich selbst. Üblicherweise bezeichnen Sie und Ihre “sauberen” Kameraden doch die demokratischen Parteien als Blockparteien oder CDUCSUSPDFDPGRÜNEPDS. Warum soll die Linke jetzt plötzlich verfassungsfeindlich sein?

  • 33 ostlicht // Dec 3, 2008 at 10:26

    @ Beobachter
    Die NPD wird mit den anderen Parteien sicher lich nicht in einen Topf geworfen. Jedoch wird die NPD unseren Volk genauso wenig nützen, wie der Rest. Diese Ansichten sind in Mitteldeutschland nichts neues. Aktionen für den Wahlboykott werden dort bereits 2004 durchgeführt.

  • 34 Der Lichtschalter // Dec 3, 2008 at 10:55

    @beobachter
    …genau! Diskutiere das hier in aller Ruhe mit deinen Parteikollegen aus, derweile sich nationale Aktivisten auf der Straße um den politisch Kampf kümmern. Es ist kein Geheimnis, daß in Leipzig die NPD nichts anderes als eine Kneipen- und Stammtischopposition ist (wie jede andere Systempartei auch!). Ich möchte nicht abstreiten, daß es auch fähige Köpfe in dieser Partei gibt. Sind aber auch sie nicht gut durch die NPD, wohl eher da sie es auch schon im Vorfeld waren bzw. sie diese Charaktereigenschaften immer schon in sich besaßen. Ich möchte jetzt hier keine Keile in die Köpfe der Menschen treiben, nur ist es trotzdem immer wieder erstaunlich wie getroffene Hunde bellen können. Nationale Sozialisten kennen die Problematik in Leipzig. Die größten Nörgeler sind zu gleich die weltanschaulich ungebildesten und am wenig interessierten Geister überhaupt.
    PS.: Anmerkungen auf diesen Kommentar werden nicht ausdiskutiert, da mir dafür -über dieses Medium- die Zeit und der Sinn fehlt.

  • 35 Politischer Soldat // Dec 3, 2008 at 11:37

    Lieber Beobachter,

    ich berufe mich einmal auf eine Aussage von Frank Rennicke, der da einst sagte: “Wenn eine Partei in 40 Jahren Arbeit nur 9% erreicht und daraus propagandistisch eine Revolution macht, ist das kein gutes Zeichen.”

    Niemand sagt dass die NPD nicht willens ist, etwas zu verändern, sie kann es gar nicht. Ich stütze meine Aussage auf die derzeitige politisch-gesetzlische Lage:

    “Dazu wurde der Zusatzpunkt des 2+4-Punkte-Vertrag ausgearbeitet. Dieser besagt, dass es verboten ist, auf internationaler Ebene gegen alliierte Besatzung oder gar für eine Souveränität zu klagen.

    Des Weiteren hätte eine Partei, auch wenn sie alle Ämter inne hätte, Bundestag zu 100% von der Partei besetzt ist, Bundeskanzler und Präsident nationale Sozialisten sind, keine Möglichkeit, etwas zu bewegen, da jedes Gesetz, jede Verordnung, egal was immer vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden kann.”

    Als Beweislast erlaube ich mir alle vom Bundesverfassungsgericht gekippten Gesetze.

    Wo ist also dein Problem, wenn freie Kräfte sagen dass auf demokratischer Ebene nix mehr zu bessern ist? Ich kann das nicht verstehen. Anstatt dich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen hetzt du, wo du nur kannst gegen alles, was nicht in dein Raster passt.

    Sowas ist kein Zeugnis von Verständlichkeit oder ein Zeichen von Respekt.

  • 36 Gunvald Larsson // Dec 3, 2008 at 12:01

    2.klassige Lederhose :

    Die NPD ist eine zur Wahl stehende Partei in dieser brd. Aufgrund dessen hat sie auch das Recht zur Aufstellung von Kandidaten zu Bürgermeiser- und Landratswahlen.
    Da helfen auch keine “demokratischen” Taschenspielertricks und winkeladvokatische Spiegelfechtereien.
    Es ist so und fertig. Sollte auch einem Hiwi wie ihnen einleuchten.
    Mir ist das ja grundsätzlich egal womit dieser Staat sich lächerlich macht, einem selbsternannten Juristen wie ihnen aber…also ich weiß ja nicht…

  • 37 Hermann Ludwig // Dec 3, 2008 at 12:35

    @ 2. Münchner

    “Als Landratskandidat unterliegt er den Einstellungskriterien des öffentlichen Dienstes. Dies folgt direkt aus dem Gesetz…”

    Tja, wenn Sie meinen. Aber warum das Volk, den großen Lümmel, überhaupt wählen lassen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen zum Wahlbeamten-Kandidat doch leider noch enger gehandhabt werden müssen als eine Ernennung zum Staatssekretär? Da sollte Verfassungsminister Caffier doch lieber direkt berufen.

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