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Haben wir doch gleich gesagt – Rostocker Sparkasse muß NPD-Konto weiterführen (01.09.06)

September 1st, 2006 · Post your comment (No Comments)

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Rostock / Mecklenburg: Am 22. Juni fällte das Rostocker Landgericht ein Urteil, wonach es der Rostocker Ostsee-Sparkasse (Ospa) ermöglicht wurde, der NPD das Konto zu kündigen. Bei der Kündigung handelte es sich um einen Akt typischer Politschikane, die man bislang in Mecklenburg-Vorpommern vornehmlich nur von der Sparkasse Vorpommern kannte. Diese hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach NPD-Konten willkürlich und aus rein politischen Gründen aufgelöst gehabt. Ankündigungen der NPD, dagegen rechtlich vorzugehen, blieben seinerzeit auf dem Papier stehen.

Bereits in unseren damaligen Berichten zu diesem Fall wiesen wir auf ähnlich gelagerte Fälle in der Bundesrepublik hin, bei denen die Gerichte letztlich zugunsten der NPD und gegen die Sparkassen entschieden. So schrieben wir bezüglich des Urteils des Rostocker Landgerichtes schon am 2. Juli:
„…Wir gehen davon aus, dass es für Mecklenburg-Vorpommern bald eine ähnliche Entscheidung gibt. Bis dahin tut die NPD gut daran, diesen Fall als erwünschte Wahlkampfpropaganda zu sehen, bestätigen Willkürmaßnahmen dieser Art doch nur einmal mehr, dass die Bundesrepublik von einem regelrechten Parteienkartell regiert wird, dessen Ableger in nahezu jedem Teil der Gesellschaft dafür sorgen, dass mögliche politische Konkurrenten in jeder Weise drangsaliert und behindert werden. In diesem Fall setzt es sich außerdem in einer solchen Weise selbst ins Unrecht, dass es selbst bei Leuten Kopfschütteln erregt, die sonst für gewöhnlich nichts mit der NPD zu tun haben wollen, ist doch das was hier praktiziert wird, nichts weiter als Totalitarismus in Reinkultur. Das stets in solchen Fällen angewandte Argument, dass die NPD ja die Demokratie abschaffen wolle ist dabei unsinnig, da man bekanntlich nur abschaffen kann, was auch existiert. Derzeit aber kann man wohl davon ausgehen, dass man die Demokratie in Deutschland sicherheitshalber schon einmal im Voraus abschafft, damit die NPD sie später einmal nicht abschaffen kann und das ist natürlich auch eine Logik.“

Wie nicht anders zu erwarten, so behielten wir auch dieses Mal Recht. So entschied das Oberlandesgericht Rostock (AZ: 1 U 116/06), an das sich die NPD in nächster Instanz gewandt hatte, dass die Rostocker Sparkasse das Parteikonto weiterführen muß. Wie schon so viele andere Gerichte zuvor, erklärte auch das Oberlandesgericht Rostock den politisch überkorrekten Kreditinstitutbetreibern, dass die NPD keine verbotene Partei sei und sie daher nicht zu behindern sei. Gegenüber MVregio hielt es der verantwortliche Richter Wolfgang Hillmann allerdings für opportun, sicherheitshalber darauf hinzuweisen, dass sein Urteil „nichts mit Sympathie oder Antipathie zu tun“ habe, da, „wenn es danach ginge“, man „den Laden gleich zumachen” könne. Darüber hinaus bemerkte er, dass das Oberlandesgericht es nicht zu bewerten hätte, ob die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder nicht.

Die Behauptung der Sparkasse, durch die Angabe der Bankverbindung könnte der Eindruck entstehen, dass sie mit der Partei gemeinsame Sache mache, wurde vom Gericht ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen. Statt dessen erhielt sie, wie so viele andere Sparkassen der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren auch, die richterliche Belehrung, dass die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts an die Grundrechte gebunden sei und daher alle Parteien gleich behandeln müsse, selbst wenn ihr die mögliche Zielsetzung der NPD nicht gefalle.

Ob die Sparkasse das Verfahren in eine neue Instanz treibt ist uns derzeit zwar nicht bekannt, doch gehen wir davon aus, dass diese auch nicht anders entscheiden würde. Allerdings wäre es vielleicht einmal angebracht, dass man ein Verfahren wie dieses wirklich bis in die allerletzte Instanz treibt, damit der politischen Willkür gegenüber missliebigen Parteien durch Kreditinstitute dieser Art endgültig ein Ende gemacht wird. Möglicherweise ist es ja sogar an der Zeit, dass man die Entscheidung des Rostocker Oberlandesgerichtes einem Verfahren gegen die Sparkasse Vorpommern zugrunde legt, um dieser endlich einmal begreiflich zu machen, dass auch sie kein rechtsfreier Raum ist. Überfällig ist dieser Schritt ja schon seit langem und nimmt man es ganz genau, versprochen ist ja schließlich versprochen, auch wenn das Versprechen schon ein wenig bejahrt ist.

Siehe auch
MV Regio 31.08.06

Ostseezeitung-Stralsund 30.08.06

Altermedia 02.07.06



Tags: Allgemeines

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