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HNG - Freundeskreis Sachsen: Festnahmen in Deutsch-Österreich - Solidarität jetzt! (23.03.07)

March 23rd, 2007 · Post your comment (22 Comments)

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Österreich eine Republik wo allein das öffentliche Bekenntnis zur deutschen Kultur und Nation ausreicht um vom Regime für Jahre eingekerkert zu werden, wo man sich mit der Verwendung des Wortes „Deutsch-Österreich“ bereits am Rande der Legalität bewegt. Was in Deutschland die bekannten und bei Strafverfolgungsbehörden des Systems beliebten Paragraphen §86a und §130 StGB, fällt im österreichischen Strafrecht unter den Wiederbetätigungsparagraphen §3a-g. Dieser stellt, wie andere seiner Art auch eine Rechtsauffassung dar, welche von Seiten der Strafverfolgungsbehörden willkürlich ausgelegt, ausgedehnt und angewandt werden kann - in Österreich mehr noch als in der Bundesrepublik Deutschland. Beim Wiederbetätigungsparagraphen §3g liegt der Spielraum beispielsweise zwischen 1 und 20 Jahren.

Nach der Bestimmung des § 3g des Verbotsgesetzes ist mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren (bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren) zu bestrafen, wer sich im nationalsozialistischen Sinn betätigt. Dieser Straftatbestand kann durch Handlungen verschiedenster Art verwirklicht werden, insbesondere dann, wenn typische Programmpunkte des Nationalsozialismus vertreten werden; einer Bejahung dieser Ideologie in ihrer Gesamtheit bedarf es dabei nicht. Strafbar ist etwa die propagandistische Verwendung politischer Schlagworte oder die vorteilhafte Darstellung der Gewaltmaßnahmen des Nationalsozialismus, wenn dies in einer Weise erfolgt, in der die verpönte Zielsetzung und Wertvorstellung des Nationalsozialismus zum Ausdruck kommt. Fremdenfeindliche Äußerungen sind nach dieser Norm dann als tatbestandsmäßig anzusehen, wenn sich in ihnen die rassenideologisch motivierte und begründete Haltung des Nationalsozialismus manifestiert, Ausländer gerade wegen ihrer vorgeblich “rassischen Minderwertigkeit” abgelehnt und derartige Gedanken insbesondere in einer dem Propagandavokabular des “Dritten Reiches” angenäherten Form geäußert werden. Weiters strafbar ist die propagandistische Verwendung typischer nationalsozialistischer Symbole (Hakenkreuz, SS-Rune) und Parolen (Sieg Heil!, Heil Hitler!, Verwendung des “Deutschen Grußes”). Auch die Leugnung der Massenvernichtung von Menschen unter der nationalsozialistischen Herrschaft sind bei entsprechendem Wiederbetätigungsvorsatz dem Straftatbestand des § 3g Verbotsgesetzes zu unterstellen.

Aktuellen Meldungen zu Folge wurden am Mittwoch, den 21.März 2007 gegen 14 Uhr zwei österreichische Widerständler verhaftet. Dabei handelt es sich um die Kameraden Rene Hönig und Stefan Magnet aus dem Umfeld des Bundes Freier Jugend. Ihnen wird Wiederbetätigung im Sinne des §3a, u.a. wegen Neugründung der HJ, und §3g, in diversen Fällen vorgeworfen. Unbestätigten Angaben nach soll sich zur Zeit noch ein weiterer Widerstandskämpfer in Untersuchungshaft befinden. Es dürfte von einem groben Fall menschenrechtswidrigen Missbrauchs des so genannten NS-Verbotsgesetzes auszugehen sein und eine der typisch austriakische Menschenrechtsmissachtungen vorliegen, so die vorläufig letzte Meldung des Widerstandes in Österreich.

Bereits am 17.03.2007 wurde der jährliche „Tag der volkstreuen Jugend“ unter massivem Polizei- und Medienaufgebot aufgelöst. Wir solidarisieren uns mit den Kameraden in Deutsch-Österreich, deren Schicksal beispielhaft für das vieler Widerstandskämpfer steht, welche gemeinsam vereint im Kampf um die Freiheit der Völker und ein Europa der Nationen stehen.

Freiheit für Rene Hönig und Stefan Magnet! Freiheit für alle nationalen Gefangenen!

Freie Nationalisten

HNG - Freundeskreis Sachsen

Zum Thema
Bund Freier Jugend

Oberöstereischische Nachrichten 21.03.07

Oberöstereischische Nachrichten 21.03.07

Oberöstereischische Nachrichten 19.03.07

Quelle: Freie Offensive Sachsen

Tags: Allgemeines

22 responses so far ↓

  • 1 Freie Kraft aus Leipzig // Mar 23, 2007 at 13:00

    Grüße!

    Ist schon bekannt wo die Kameraden in Untersuchungshaft sitzen? Wenn ja, am besten öffentlich machen, zwecks Unterstützung (…und wenns nur Briefe, und damit geistiger Bestand, sind).

    Umbedingt nachforschen!!!

  • 2 griesgram // Mar 23, 2007 at 13:36

    Wer was gegen “Bereicherungen” hat, geht also wegen 3g 20 Jahre in den Knast?
    Warum dann nicht G3 und ein Dutzend Bereicherer abknallen? Das Strafmaß scheint ja das gleiche zu sein!

  • 3 bildad // Mar 23, 2007 at 13:53

    ” § 3a Gründung oder aktive Unterstützung einer nationalsozialistischen Organisation.
    Strafrahmen: 10-20 Jahre, in schweren Fällen lebenslange Haft.
    § 3b Teilnahme an einer nationalsozialistischen Organisation oder finanzielle Unterstützung einer solchen. Strafrahmen 5-10 Jahre, in schweren Fällen 20 Jahre.
    § 3c Wer sich selbst nach § 3a oder b anzeigt und mit den Behörden voll kooperiert, bleibt straffrei.
    …………………….
    § 3e, f Verabredung (§ 3e) oder Durchführung (§ 3f) eines schweren Verbrechens (Mord, Raub etc.) als Mittel der NS-Betätigung.
    Strafrahmen: 10-20 Jahre, in schweren Fällen
    lebenslange Haft.”

    http://de.wikipedia.org/wiki/NS-Wiederbet%C3%A4tigung

    Am dümmsten ist der §3f da hat man den gleichen Strafrahmen, wenn man wen ermordet als Mittel der NS-Betätigung wie im §3a bei aktiver Unterstützung einer nationalsozialistischen Organisation.

  • 4 Straight Edge // Mar 23, 2007 at 14:19

    Hoch die (Inter-)nationale Solidarität!

  • 5 TodosAlemanesUnidos // Mar 23, 2007 at 15:49

    “wenn typische Programmpunkte des Nationalsozialismus vertreten werden”

    Heutzutage weiß wohl keiner mehr, daß das Programm der “Deutschen Arbeiterpartei” - Wurzelgruppe der späteren NSDAP - bei seiner Aufstellung 1919/20 ausschließlich Punkte aufführte, die (bis auf zwei) ALLE im demokratischen Rahmen verwirklicht worden sind.

  • 6 HNG-Freundeskreis Sachsen // Mar 23, 2007 at 17:02

    Sobald aktuelle Informationen bereitstehen werden diese natürlich nicht zurückgehalten. Die Haftanschriften werden nach Bekanntwerden mit Sicherheit den Nachrichten der HNG zu entnehmen sein!

  • 7 GB/BHE // Mar 23, 2007 at 17:04

    21.10.1918 Einstimmiger Beschluß der provisorischen Nationalversammlung von Deutsch-Österreich:

    Forderung nach Selbstbestimmungsrecht und territoriale Präzisierung

    »Das deutsche Volk in Österreich ist entschlossen, seine künftige staatliche Ordnung selbst zu bestimmen, einen selbständigen deutsch-österreichischen Staat zu bilden und seine Beziehungen zu den anderen Nationen durch freie Vereinbarungen mit ihnen zu regeln.
    Der deutsch-österreichische Staat beansprucht die Gebietsgewalt über das ganze deutsche Siedlungsgebiet, insbesondere aber auch in den Sudetenländern. Jeder Annektion von Gebieten, die von deutschen Bauern, Arbeitern oder Bürgern bewohnt werden , durch andere Nationen wird sich der deutsch-österreichische Staat widersetzen. Die provisorische Nationalversammlung beansprucht das Recht, bis zum Zusammentritt der konstituierenden Nationalversammlung das deutsche Volk in Österreich bei den Friedensverhandlungen zu vertreten, Verhandlungen mit den anderen Nationen über die Übertragung der Verwaltung an die neuen Nationalstaaten und über die Neugestaltung der Beziehungen zwischen den Nationen zu führen und eine Gesetzgebungs- und -vollzugsgewalt
    einzurichten.«

    12.11.1918 Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutsch-Österreich

    »Kraft Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung verordnet der
    Staatsrat wie folgt:
    Art. 1: Deutsch-Österreich ist eine demokratische Republik. ..
    Art. 2: Deutsch-Österreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutsch-Österreichs an der Gesetzgebung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung (…) von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutsch-Österreich. …
    Art. 11: Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft.«

    22.11.1918 Gesetz der provisorischen Nationalversammlung von Deutsch-Österreich

    Über Umfang, Grenzen und Beziehungen des Staatsgebietes

    §1.
    »Die Republik Deutsch-Österreich übt die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der bisher im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus.
    Die Republik umfaßt:
    Die Länder Österreichs unter der Enns einschießlich des Kreises Deutschsüdmähren und des deutschen Gebietes um Neubistritz, Österreich ob der Enns einschließlich des Kreises Deutschsüdböhmen, Salzburg, Steiermark und Kärnten mit Ausschluß der geschlossenen jugoslawischen Siedlungsgebiete, die Grafschaft Tirol mit Ausschluß des geschlossenen italienischen Siedlungsgebietes, Vorarlberg, Deutschböhmen und Sudetenland, sowie die deutschen Siedlungsgebiete von Brünn, Iglau und Olmütz.«

    Anhand dieses kleinen geschichtlichen Aufrisses soll nur gezeigt werden, daß der deutsch-nationale und der Anschlußgedanke zutiefst demokratisch verwurzelt sind. Aber in diesen idiotischen Staat von heute, der sich um nichts weniger zum Erfüllungsgehilfen der Interessen der Alliierten und Vertreiberstaaten gemacht hat wie die BRD, wird dieses Bekenntnis zur Wiederbetätigung im Sinne des NS uminterpretiert.

  • 8 Kommentar_adS // Mar 23, 2007 at 19:48

    Hat aber sehr lange gedauert, bis Ihr hier berichtet!

    Die Festnahmen waren ja schon am Dienstag. Es wurden drei Leute festgenommen - nach den Medienberichten.

  • 9 Kommentar_adS // Mar 23, 2007 at 20:00

    Rene Hönig nahm zu den Vorwürfen folgendermaßen Stellung:

    “Zu zwei besonders markanten Anschuldigungen möchten wir hier Näheres wissen. Beginnen wir mit der heftigsten Anschuldigung, wonach man mit dem BfJ die „HJ“ wiedergründen wollte. Was sagst du dazu?

    Warum der BfJ gegründet wurde habe ich ja schon gesagt. Der BfJ hat keine Struktur, keine Organisation, keine Mitglieder, keine Vorgesetzten. Objektiv gesehen sind alle subventionierten und etablierten Jugendorganisationen Österreichs, und zwar nicht nur in diesen Punkten, der Hitlerjugend viel, viel ähnlicher als der BfJ. Die Ablehnung des Political-Correctness-Faschismus und aller anderen totalitären Ideen ist für den BfJ fundamental. Das ist für die erwähnten Jugendorganisationen gar nicht so selbstverständlich. Unsere Handlungsweise war immer zukunftsorientiert und basisdemokratisch. Wir leben in der Jetztzeit und müssen für die Zukunft arbeiten. Fast immer waren tagespolitische Themen und die ungelösten Probleme von heute wie die Jugendarbeitslosigkeit, die Verlagerung unserer Industrie in Billiglohnländer oder der Zusammenbruch der sozialen Netze ausschlaggebend für unsere Aktivitäten. Ich persönlich habe mich nie näher mit der staatlichen Jugendorganisation des NS-Systems auseinandergesetzt, kann mich folglich auch nicht an der Hitlerjugend orientiert haben. Jene Methoden und jene Leute, die mich verfolgen und als HJ-Führer verdächtigen und verleumden, erinnern mich vielmehr ganz stark an all das, was man heute so über das 3. Reich hört. Dazu will ich noch einen wichtigen Punkt aus unserem Statut vorlesen, ganz einfach weil er vom BfJ in seiner ganzen Arbeit mit Freude gelebt wird: „ Die Verwirklichung von Demokratie und Humanismus ist die Basis der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen und Völker. Das Vorhandensein von demokratisch nicht legitimierten politischen und wirtschaftlichen Machtstrukturen ist mit diesem Ziel unvereinbar. Jede Politik hat der Gemeinschaft und den Menschen zu dienen und keinen Dogmen, Parteien, Cliquen oder Einzelpersonen“. Ausschließen sollte man aber in der heutigen Zeit rein gar nichts mehr. Schon gar nicht, daß der „Verfassungsschutz“ mit seinen „Analysten“ auch diesen vorgelesenen Programmpunkt als schlagenden und eindeutigen Beweis für eine erfolgte HJ-Neugründung und Wiederbetätigung anzeigt. So wie es der „Verfassungsschutz“ zu vor zwei Jahren beim BfJ am Rande diskutierten Thesen eines bekannten Publizisten bereits tat; oder auch wie es der „Verfassungsschutz ohne schamrot zu werden zu nach erledigter Überprüfung weggelegten fremden Schulungsunterlagen tat.”

    Quelle:
    http://www.b-f-j.de/bewegung-inhalt/gespr%E4ch-mit-rene.h%F6nig.htm

    Näheres erfährt man hierüber an der Quelle!

  • 10 Schulle // Mar 23, 2007 at 22:53

    Der Druck auf das System muss erhöht werden,das ist klar.

  • 11 Suebe // Mar 24, 2007 at 6:28

    Wie sicher bekannt, sollte auch ein gewisser Emil Lachout (Im I-Net: Das “Lachout-Dokument” oder auch die “Gaskammer-Lüge von Mauthausen”) wegen des Wiederbetätigungs-Paragraphen für ein einige Jahre in österreichische Gesinnungshaft verschwinden.

    Das sich ein langer Atem und eine gewisse Hartnäckigkeit eines so Angeklagten durchaus auszahlen kann, hat nicht nur der Fall Lachout bewiesen, für dessen Rechte sich u.a. die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg eingesetzt … und letztendlich mit und für ihn gewonnen hat.

    Deshalb Kopf hoch.
    Letztendlich wird das Recht obsiegen, da der Lachout-Fall zukünftig sicher nicht der Einzige in Österreich und anderswo bleiben kann … und sicher auch nicht wird.

  • 12 bildad // Mar 24, 2007 at 21:14

    ” Der BfJ hat keine Struktur, keine Organisation, keine Mitglieder, keine Vorgesetzten.”

    Kann man als Ausrede vergessen, wurde früher bei der VAPO auch gebracht und vor Gericht wurde man verurteilt als Nichtmitglied.
    Waren die Briefbombenzeiten, da musste man ja Schuldige finden, OK sind jetzt andere Zeiten in Ö, aber die Ausrede wird trotzdem nicht reingehen.

  • 13 bildad // Mar 24, 2007 at 21:20

    ” Ex-FPÖ-Chef Norbert Steger darf ab sofort wieder behaupten, dass der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) nach einer “offen gesagt”-Sendung geweint habe und eingeknickt sei. Dies hat das Oberlandesgericht Wien im Provisorialverfahren rechtskräftig entschieden, wie Steger am Freitag mitteilte. Eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien vom November, die Steger die weitere Verwendung der Äußerungen untersagt hatte, sei damit aufgehoben worden. ”

    http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/385492/index.do

    Das ist aber superwichtig in Ö.

    Dass sich der Haider in seiner Endphase wirklich so zum Narren macht, hab doch nicht geweint und das vor Gericht noch einklagt, hätte ich mir nie gedacht.

  • 14 bildad // Mar 24, 2007 at 23:01

    Außerdem ist weinen nichts negatives, ich hab seit 20 Jahren Kontaklinsen, wenn die schlecht geputzt sind, wein ich auch immer.

  • 15 Kommentar_adS // Mar 26, 2007 at 11:22

    Schulle:
    „Der Druck auf das System muss erhöht werden,das ist klar.”

    Das System schlug und schlägt (noch immer) zurück! Solange es am längeren Hebel sitzt, ist es stärker!

    an bildad

    Leider hast recht. Aber es fehlt doch ein gewisser Grad an Organisiertheit.
    Somit ist es m.E. doch schwerer nachzuweisen, daß diese Leute angeblich zusammengehören.
    Stimmt, wenn man jemanden einkastln will, findet man immer Gründe, sei es, daß das Verhör so lange dauert, bis dort einem die Worte im Mund umgedreht werden.

    Meines Erachtens ist war/ist die VAPO ganz ein anderes Kaliber als der BFJ. Mindestens 2 Stufen höher anzusiedeln.
    Du wusstest sicher, dass bei Eingabe in google.de google.at die BFJ Seite nicht ausgegeben wird! Aber über google.li funktioniert alles (noch).

    Du vergißt eines, der BFJ ist nicht die VAPO! Der VAPO Chef hat sich öffentlich bekannt. Er hat bewußt Themen und Dinge der Vergangenheit angesprochen (auch im Ausland).
    Beim BFJ hingegen ist mir davon
    1. nichts derartiges öffentliches bekannt und
    2. intern (ab 8 Leute) soll es derartiges auch nicht gegeben haben, zumindest nach meinem Kenntnisstand.

    Beim möglichen Prozeß kommt es neben einer guten Verteidigung m.E. vorallem darauf an welche Geschworenen zu urteilen haben werden. Mit den falschen Geschworenen kannst zu 1000% unschuldig (vor Gericht heißts: nicht schuldig) sein, verurteilt wirst trotzdem!
    Aber so ist das leben nun mal.

    Wie kannst Du nachweisen, daß eine Jugendgruppe, ohne Organisation zu sein, eine “Nachfolgeorganisation” bzw. eine “Neugründung” der HJ sei.
    Wie muß eine Jugendgruppe aufgebaut sein, damit sie keine “Neugründung” der HJ ist? Geht dies nur mit den Inhalten der Roten Falken, von kommunistischen Jugendorganisationen aller Art oder einer religiösen, z.B. katholischen Jugend (selbstverständlich eine nach dem 2. Vatikanum - eine andere würde ja auch verboten werden)? Oder glauben Sie, daß das öffentliche Lesen von Schriften, Reden und dergleichen gefahrlos und sanktionsfrei möglich ist? Alle anderen Jugendgruppen sind also eine “Neugründung” wenn sie nicht nur in Räumen verstauben wollen, sondern in die freie Natur gehen. Und wie soll dies bei Gruppen gehen, die gar keine Gruppe sind. „Wo einer einfach ins Dorfzentrum geht und ins Horn bläst” und auf einmal sind ein paar Leute da.

  • 16 bildad // Mar 28, 2007 at 15:38

    “…. vorallem darauf an welche Geschworenen zu urteilen haben werden.”

    Genau ist ein reines Glückspiel, wenn du ein paar eingebürgerte Ausländer und ein paar Obergutmenschen unter den Geschworenen hast, hast den schwarzen Peter gezogen.

  • 17 Kommentar_adS // Mar 29, 2007 at 16:45

    Es reicht schon die Hälfte, die der Meinung ist, schuldig und Punkt. Z.B. 3 überzeugte SPÖ-Mitglieder und 2 “Grünen”-Mitglieder, wenn 8 oder 9 Leute als Geschworene tätig sind! Das ist dann die Mehrheit, dann wars.

  • 18 bildad // Mar 29, 2007 at 18:28

    Nicht nur bei schuldig oder nicht, sind die Geschworenen wichtig, das entscheiden sie alleine, auch bei der Strafhöhe können sie, die dann teilnehmenden, Richter überstimmen.

    So bekam Schimanek 15 Jahre in 1.Instanz.

    Soviel Tonnen Heroin kannst du nicht verkaufen, soviel kleine Kinder kannst du nicht vergewaltigen, um 15 Jahre zu bekommen.

  • 19 gesinnungshaft // Mar 30, 2007 at 11:42

    Es sind 3 Personen in U-Haft in Wels!

    Die Anschrift lautet:

    Justizanstalt Wels
    z.H. NAME DES INSASSEN
    Hamerlingstrasse 1
    A- 4600 Wels

    Die Namen der Insassen:

    Stefan Magnet
    Rene Hönig
    Michael Scharfmüller

    Es wird gebeten, gleich eine Briefmarke beizulegen, damit zurückgeschrieben werden kann.

  • 20 Kommentar_adS // Mar 30, 2007 at 16:03

    „.. soviel kleine Kinder kannst du nicht vergewaltigen, um 15 Jahre zu bekommen.”

    Naja, stimmt nicht ganz. Hängt sehr stark vom Richter (und Bundesland) und - wie gesagt - den Geschworenen ab. (Wie dir wahrscheinlich eh bekannt, kann der LH mögliche Geschworenen von der Kandidatenliste streichen!)

    Vor 1, 2 Jahren war in der Umgebung ein Prozeß, wo ein Hafturlauber als Wiederholungstäter um ~ 6 Uhr früh die im Zitat angeführte Handlung bei einem 25jährigen Mädchen, an ihrer Arbeitsstätte im Kindergarten ausgeführt hat, die ….

    Er bekam 15 Jahre Haft (m.W.n. Höchststrafe) und anschließend die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Oder umgekehrt - jedenfalls das schlimmere, mit dem gedachten Ziel, daß er nie mehr rauskomme.

    Die Frau ist seitdem auch in einer Anstalt bzw. stationär in Behandlung - wahrscheinlich ihr Leben lang.

  • 21 Xaxa // Oct 22, 2007 at 16:04

    Ja ja ja… Österreicher sind zu 80 % Deutsche, das ist richtig… wenn man nach der Volksgruppe fragt. Nur interessiert das keinen in meinem schönen Heimatlande! Werte Deutschnational-Gesinnte… Die mehrheit aller Österreicher scheißt einen großen Haufen auf Euch ;-), no imma ned kapiat?

  • 22 Sonnhild // Apr 7, 2008 at 11:21

    In Österreich ist die Justiz so durch die linken Gutmenschen unterwandert worden, daß es schlicht Unsinn ist zu behaupten, daß eine Meinungsfreiheit gegeben ist. Diese Tatsache allein widerlegt die angebliche Demokratie in unserer schönen Heimat!

    Gruß Sonnhild

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