Bochum - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Namen des Volkes die Demonstration der NPD und freier nationaler Kräfte als rechtmäßige Veranstaltung bestätigt (1 BvQ 19/04).
Der Versuch des Oberverwaltungsgerichtes Münster die Meinungsfreiheit für nationalpolitische Kräfte auszugrenzen, scheitert somit an der objektiven Beurteilung des Bundesverfassungsgerichtes. Das OVG Münster hatte mit anscheinlich subjektiven Interpretationen in Bezug auf das Veranstaltungsmotto: ?Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit!?, versucht die Grundrechte auszuhebeln. Die Wunschvorstellung des OVG Münster, die Demonstration mit mutmaßlichen Unterstellungen gegen die NPD verhindern, findet somit ein Ende!
Aus Sicht der NPD ist es jedoch bedauerlich, das nun der Steuerzahler die Kosten des Verfahrens und der Auslagen übernehmen muss, weil diverse Behörden und Instanzen die Grundrechte nach eigener Fasson auslegen wollten. Allerdings passt dieses Verhalten nahezu maßgeschneidert zum Grundtenor der Demonstration, wo über den Umgang mit Steuergeldern Klartext gesprochen werden wird.
DEMONSTRATION
der nationalen Opposition gegen Stergeldverschwendung am am 26. Juni in Bochum
Keine Steuergelder für den Synagogenbau!
FÜR MEINUNGSFREIHEIT


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