Berlin - Die Äußerungen etablierter Politiker ändern sich derzeit stündlich. So heißt es zunächst: „Die NPD kann wegen der hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht verboten werden.“ Einen Tag später machen Bundesverfassungsrichter angeblich wieder Mut und schon wird gefordert: „Die NPD muß verboten werden“. Wenig später sind sich alle Etablierten wieder weitestgehend einig, daß sich zu 2003 (Einstellung des Verbotsverfahrens in Karlsruhe) ja nichts verändert habe und man der NPD den Triumph eines möglichen Sieges vor Gericht nicht gönnen sollte. Offensichtlich sind die Etablierten völlig ratlos und verhalten sich mit ihren täglich nahezu geschlossen wechselnden Meinungen wie die Lemminge, so der NPD-Parteivorsitzende heute. Voigt wörtlich: „Kaum zu glauben, aber für jeden sichtbar: Sie wissen nicht, was sie tun sollen und verhalten sich wie ein aufgeregter Hühnerhaufen. Wenn die selbsternannten Gralshüter der BRD-Demokratie schon beim Einzug einer NPD-Fraktion in einen Landtag so reagieren, was kommt dann, wenn die NPD am 20. Februar in den Kieler Landtag und am 22. Mai in das Düsseldorfer Parlament einzieht?“
Zur Richtigstellung: Kein Richter des obersten deutschen Gerichtes hat mit seiner öffentlichen Richtigstellung einen ungewöhnlichen Schritt getan und etwa zu einem neuerlichen Verbotsantrag aufgefordert. Das wäre mit ihrer Stellung und ihrem Ehrenkodex unvereinbar. Wer dies behauptet, beleidigt das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter haben sich lediglich gewehrt, daß ihnen die etablierten Politiker ständig den „Schwarzen Peter“ zuschieben wollten. Sie haben mit ihrer Erklärung nur in Erinnerung gerufen, was der Sachstand bei der Einstellung des Verfahrens war. Da es keine Verbotsgründe gibt, kann die NPD auch nicht wegen bloßer Verstöße gegen die „Political Correctness“ verboten werden.
Diejenigen Etablierten, die ständig das Wort „verfassungsfeindlich“ im Mund führen, wissen zudem ganz genau, daß dieser Begriff lediglich ein „politisches Werturteil ohne juristischen Belang“ ist (so das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen der Jahre 1973 und 1975). Niemand wirft der NPD folglich vor, sie sei „verfassungswidrig“. Denn das darf nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Das wissen diese Herrschaften ganz genau und täuschen so die Öffentlichkeit, beleidigen die Richter und weichen erneut einer wirklichen politischen Auseinandersetzung aus.
Berlin, den 01. Februar 2005
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