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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Konzertverbote schon auf bloßen Verdacht hin (22.06.09)

June 22nd, 2009 · Post your comment (13 Comments)

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Nachtrag 20:57 Uhr: Wie uns der Veranstalter mitteilte, sind die Urteile des Verwaltungsgerichtes Koblenz noch nicht rechskräftig, da sie von ihm angefochten werden. – Die Schriftleitung

Koblenz / Rheinland-Pfalz: Während Bundeskanzlerin Angela Merkel den Iranern zuruft, dass Deutschland auf Seiten der Menschen im Iran stünde, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausüben wollen, demonstriert die deutsche Justiz, dass man so salbungsvolle Solidaritätsbekundungen nicht allzu sehr beim Worte nehmen sollte.

So veröffentlichte heute das Verwaltungsgericht Koblenz zwei Gerichtsurteile, die es der Polizei ermöglichen, politisch unerwünschte Musikveranstaltungen schon auf den bloßen Verdacht hin, man könne dort nationalsozialistisches Liedgut intonieren, verbieten können. Anlaß war eine Musikveranstaltung von November 2008 in Sinzig, die seinerzeit unter dem entsprechenden Vorwand aufgelöst wurde. Die Konzertteilnehmer bedachte man zudem mit Platzverweisen und Aufenthaltsverboten für Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen.

Das Argument des Veranstalters, es hätte sich um eine private Geburtstagsfeier gehandelt, wurde vom Gericht mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass es sich um eine kommerzielle Veranstaltung gehandelt habe, da man im Zuge der Auflösung eine Kasse und Verzehrbons gefunden hat. Außerdem machte man die Eingangsstempel auf den Handrücken vieler Konzertteilnehmer als Abweisungsgrund für die Einlassung des Veranstalters geltend. Die Aufenthaltsverbote wurden vom Gericht ebenfalls bestätigt und zwar mit dem Hinweis, dass die Konzertteilnehmer ja aus Frust Straftaten hätten begehen können.

Nun mag man von den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Koblenz halten was man will, aber welche Vorwürfe will man dann den Iranern machen, wenn diese Veranstaltungen von Oppositionellen mit dem Hinweis verbieten, es könnte dort ja etwas gesagt werden, was sich gegen die Regierung oder die Sitten des Landes richtet? Repressives Vorgehen gegen nationale Musik- oder Politveranstaltungen sind dabei in Deutschland nicht neu, sondern erfolgen immer nach dem gleichen Schema.

Man sollte sich daher mit den Lobeshymnen auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gegenüber dem Ausland nicht allzu sehr aus dem Fenster lehnen, könnte sein, dass man nur ausgelacht oder verächtlich angespuckt wird.

Siehe auch
RP-Online 22.06.09



Tags: Allgemeines

13 responses so far ↓

  • 1 Mars Ultor // Jun 22, 2009 at 12:21

    Erstaunlich wie in der BRD immer wieder die Meinungs – und Versammlungsfreiheit aufgehoben wird und gleichzeitig führende Politapparatschicks nach Menschenrechten im Ausland rufen. Vielleicht sollte Obama die deutsche Bundesregierung einmal bloßstellen und auf die Verletzung der Menschenrechte hierzulande verweisen. Sonst war Merkel ja auch immer bemüht auf Guantanamo Bay hinzuweisen. Ich finde Obamas Hinweis wäre nur eine Quittung dafür.

  • 2 Heizölkutscher // Jun 22, 2009 at 13:50

    Haben die Konzertteilnehmer auch 250 Euro zum verlassen der Stadt bekommen, wie die Zigeuner in Berlin?

  • 3 Red Flag // Jun 22, 2009 at 14:03

    Ein großartiges Urteil, betrachtet man es grundsätzlich ist allen Anhänger des N”W” damit das Durchführen von Musikveranstalltungen potentiell zu verbieten. Nur werden die Bürgerlichen sich wieder in irgendwelchen Formalien ergehen, das Urteil nicht schnell genug verbreiten, eben die Waffe aus Karlsruhe nicht zu führe wissen.

    Als nächsten Schritt schlage ich vor den Nazis das benutzen kommunaler, landes- und bundeseigener Einrichtungen zu verbieten. Für Uunmgängliche Behördengänge könnte man die regionalen Nazis ja nach Anmeldung alle paar Monate geschlossen zuführen.

    Eine solche Verengung der Lebens- und Agitationsmöglichkeiten muss sein, das wird die Lauen sofort zurückschrecken lassen und, wird es nur weit genug geführt, lediglich ein paar Hanseln in den Untergrund bringen, die sind eingedenk der Anti-Terrormaßnahmen dann auch kein Großes Polizeiproblem.

    @Ultor

    “ach Menschenrechten im Ausland rufen.”

    Wann wurde den nach Menschenrechten für Nazis gerufen? Nennen sie mir einen Fall.

  • 4 nefret // Jun 22, 2009 at 14:48

    Nun muss man vielleicht auch einmal darauf hinweisen, dass Hillary Clinton durchaus bewusst war, dass es in Deutschland Menschenrechtsverletzungen gibt. Sie wusste zum Beispiel, dass Väter in Deutschland so gut wie keine Rechte haben und war durchaus bereit, gegen diesen Mißstand tätig zu werden. Dann kamen die Präsidentschaftswahlen. Und Hillary verlor…

  • 5 Léon D. // Jun 22, 2009 at 15:03

    “Während Bundeskanzlerin Angela Merkel den Iranern zuruft, dass Deutschland auf Seiten der Menschen im Iran stünde, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausüben wollen, demonstriert die deutsche Justiz, dass man so salbungsvolle Solidaritätsbekundungen nicht allzu sehr beim Worte nehmen sollte.”

    Das müßte man dem Rest-Volk immer und immer wieder vor Augen führen!

    Soll das von “Red Flag” komische sein? Für ne Satire langt das nicht…

    Suum cuique!

    GruSS!

    Léon

  • 6 Galland // Jun 22, 2009 at 15:30

    Red Flag Nr.3
    Hast du schon einmal etwas von unserem Grund-
    gesetz und der freiheitlich, demokratischen
    Grundordnung gehört.

  • 7 Vsen Etak // Jun 22, 2009 at 16:03

    Sieht man sich bei meiner örtlichen Universität so die Studenten der Rechtsfakultät an – zunehmend Kanacken, Juden und andere Farbige – dann können solche Urteile nicht verwundern.

    Die messbare Verdummung der deutschen Bevölkerung schlägt sich halt auch im Rechtswesen nieder.

    Einfache Menschen brauchen halt einfache Regeln! Man kann das in jedem Kanackenghetto seiner Wahl beobachten: Gäbe es dort die Sharia, ein einfaches und gerechtes Gesetz, wären die schwarzen Teufel freundliche und charmante Südländer, wie man sie aus dem Urlaub kennt. Das komplexe deutsche Strafrecht funktioniert bei denen einfach nicht.

    Und so, wie der einfache türkische Landmann in Anatolien einfach weiß, was man mit Christen zu machen hat, wissen dunkeldeutsche BRDler halt, wie mit Nazis umzugehen ist.

    Idiokratie – da gibt es bereits einen Film drüber:
    Sieht man sich bei meiner örtlichen Universität so die Studenten der Rechtsfakultät an – zunehmend Kanacken, Juden und andere Farbige – dann können solche Urteile nicht verwundern.

    Die messbare Verdummung der deutschen Bevölkerung schlägt sich halt auch im Rechtswesen nieder.

    Einfache Menschen brauchen halt einfache Regeln! Man kann das in jedem Kanackenghetto seiner Wahl beobachten: Gäbe es dort die Sharia, ein einfaches und gerechtes Gesetz, wären die schwarzen Teufel freundliche und charmante Südländer, wie man sie aus dem Urlaub kennt. Das komplexe deutsche Strafrecht funktioniert bei denen einfach nicht.

    Und so, wie der einfache türkische Landmann in Anatolien einfach weiß, was man mit Christen zu machen hat, wissen dunkeldeutsche BRDler halt, wie mit Nazis umzugehen ist.

    Idiokratie – da gibt es bereits einen Film drüber:
    http://www.youtube.com/watch?v=c-hX07Dhxxs

  • 8 Gunvald Larsson // Jun 22, 2009 at 17:12

    @Galland :

    Der Typ (rat fleck) ist psychisch schwer krank. Stell dir vor, es gäbe dieses Medium Altermedia nicht, wo würde er sonst seine wahnwitzigen Allmachtsphantasien ausleben können? Hier kanalisiert er die.
    Eigentlich ein typischer Amokläufer, wenn ihm nicht dafür der nötige Mumm abginge.
    So bleibt er eben nur ein versponnener Tropf, der wahrscheinlich sogar beim Spaziergang noch Selbstgespräche führt.
    :-D

  • 9 Reichsmusikkammer // Jun 22, 2009 at 17:19

    Deutsche Musik

    http://www.nseuropa.org/marschmusik/index.htm

    Anspieltipps:
    Hans Albers – Flieger, Grüß mir die Sonne
    Ilse Werner – Wir machen Musik
    Joseph Schmidt – Ein Lied geht um die Welt
    Marika Rökk – Musik, Musik, Musik
    Ich bin von Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt-
    !!! Zahrah Leander – Ich weiß es wird einmal ein Wunder geschehen !!!

  • 10 Unperson // Jun 22, 2009 at 17:42

    @Schriftleitung

    Hier wäre die sich vor Lachen krümmende „Justitia“ doch eigentlich wieder die passende Illustration. Oder nicht?

  • 11 Weiterdenker // Jun 22, 2009 at 18:04

    @10 – Unperson

    Selbst Heino – “100 Mann und ein Befehl” ;)

  • 12 Red Flag // Jun 22, 2009 at 18:31

    @Galland

    Da sie es erwähnen, habe ich mir den Text noch ein Mal durchgeblättert, musste allerdings ewig suchen. Irgendein Komiker (oder vllt. ein Schläfer der sich bei mir ausgeruht hat, während ich mal nicht da war) hatte es zu den Märchenbüchern gestellt.

    Gerade der Anfang erinnert mich aber unglaublich an die Verfassung der UdSSR unter Stalin.

    “Artikel 125. In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und zur Festigung der sozialistischen Ordnung werden den Bürgern der UdSSR durch das Gesetz garantiert:
    a) die Redefreiheit;
    b) die Pressefreiheit;
    c) die Kundgebungs- und Versammlungsfreiheit;
    d) die Freiheit der Durchführung von Straßenumzügen und -demonstrationen.

    Artikel 127. Den Bürgern der UdSSR wird die Unverletzlichkeit der Person gewährleistet. Niemand kann anders als auf Gerichtsbeschluß oder mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft verhaftet werden.

    Artikel 128. Die Unverletzlichkeit der Wohnung der Bürger und das Briefgeheimnis werden durch Gesetz geschützt.

    Artikel 129. Die UdSSR gewährt den Bürgern ausländischer Staaten, die wegen Verfechtung der Interessen der Werktätigen oder wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen Teilnahme am nationalen Befreiungskampf verfolgt werden, das Asylrecht. “

  • 13 http://ab-mittelrhein.info/ // Jun 22, 2009 at 19:41

    Koblenzer Verwaltungsgericht im Demokratisierungswahn
    Montag, 22. Juni 2009 um 17:27

    Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied am heutigen Montag, daß die Auflösung eines sogenannten “Skinheadkonzertes” im vergangenen November in Sinzig rechtsmäßig war.

    “Die Polizei kann eine öffentliche Veranstaltung durch einen Platzverweis beenden, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme eine Reihe von Tatsachen die Annahme rechtfertigt, dass bei der Veranstaltung die konkrete Gefahr der Begehung von Straftaten besteht.” – So heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

    Woraus diese “Reihe von Tatsachen” im konkreten Fall bestanden haben soll, bleibt das Gericht allerdings schuldig. So wird auf “zerissene Zettel mit ausländerfeindlichen Texten” verwiesen, die in den Räumlichkeiten gefunden wurden. Welche Straftat diese erfüllen sollen, und wie diese als Grund für die Auflösung dienen konnten – konnte die Polizei doch bei Beginn des Auflösungsprozesses von diesen gar nichts wissen – wird ebenfalls nicht erwähnt.

    Während dem ganzen Prozeß verdeutlichte sich, daß es sich bei der Auflösung des benannten “Konzertes” und dem sich daraus ergebenden Prozeß um ein abgekartertes Spiel zwischen Politik, Polizei und Justiz handelt.

    So konnte der Einsatzbefehl, der im November zur Auflösung der geschlossenen Veranstaltung geführt hatte, nicht als Beweismittel eingebracht werden, weil darauf ein Sperrbeschluß des rheinland-pfälzischen Innenministeriums bestand. Jenes Innenministerium, dessen vorsitzender Minister in Vergangenheit nicht nur durch Vetternwirtschaft und Vergabe von Aufträgen in sechsstelliger Höhe an seinen Schwiegersohn, sondern auch durch rechtlich grenzwertiges Vorgehen gegen “Rechts” von sich reden machte.

    Der Einsatzleiter der Polizei, der sich an besagtem Novemberabend für die Auflösung der Veranstaltung verantwortlich zeigte, führte als Begründung für ebendiese Auflösung an, daß bei Überprüfungen von Halterdaten, die zu vor dem Gebäude, in dem die Veranstaltung stattgefunden hatte, stehenden Fahrzeugen gehörten, zum Teil als politisch Rechts registrierte Personen festestellt worden sind. Ebenso hätten einige der Besucher gar “Glatzen und Springerstiefe” getragen. Vor Gericht sagte er sogar aus, daß innerhalb des betroffenen Gebäudes keine Straftaten festgestellt werden konnten.

    In jedem anderen Fall dürfte solch eine dürftige Begründung für die Auflösung einer geschlossenen Veranstaltung noch nicht einmal für einen Richter, der sein Staatsexamen auf der Haribo-Goldbär-Juristen-Universität für Zurückgebliebene gemacht hat, ausreichend sein.

    Als Verwaltungsrichter aus Koblenz hingegen, kann man wohl fünfe einmal gerade sein lassen, wenn es um die Aushebelung von Gesetzen für einen guten Zweck geht.

    Quelle: http://ab-mittelrhein.info/

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