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Landser - eine ganz neue kriminelle Vereinigung

9:15 · Post your comment (No Comments)

Zum ersten Mal wurde jetzt vom Kammergericht in Berlin eine Musikgruppe als „kriminelle Vereinigung“ verurteilt. Der Sänger und Liedtexter der Rockband, Michael R., muß für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die beiden anderen Angeklagten kamen glimpflicher davon. Sie erhielten Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten. Dazu kommen Arbeitsstunden bei jüdischen und Ausländer integrierenden Einrichtungen.

Die Wandlung der zuständigen Kammer muß schon als erstaunlich bezeichnet werden, ließ sie doch zu Beginn des Prozesses an der Einstufung „kriminelle Vereinigung“ erhebliche Zweifel durchblicken und wollte das Verfahren gar nicht erst eröffnen. Erst auf „regelrechten Druck des Bundesgerichtshofes“ wurde die Kammer „gezwungen“, den Anklagepunkt kriminelle Vereinigung überhaupt zuzulassen. Der Druck wird dann wohl nicht so sehr vom Bundesgerichtshof sondern von den Systemmedien im Verbund mit den etablierten politischen Kräften im Land ausgeübt worden. Einen Druck, dem manchmal auch hochrangige Richter nicht widerstehen.

Die Folgen nicht nur für die nationale sondern für die populäre Musikszene insgesamt dürften nach dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, noch nicht abzuschätzen sein. Politisch unkorrekte Musik, die gerade bei jungen Leuten gut ankommt, kann damit ganz schnell auf die kriminelle Ebene geschoben werden. Bisher fiel das, was Musikgruppen produzierten unter dem Begriff der Kunstfreiheit. Allerdings haben nachgeordnete Gerichte schon mal wegen „Gewaltverherrlichung“ oder „Volksverhetzung“ verurteilt, wenn die Texte dem bundesdeutschen Mainstream widersprachen. Der Prozeß gegen Frank Rennicke wegen seines Heimatvertriebenenliedes dauert immer noch an.

Bundesanwalt Lampe zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Die Ermittlungsbehörden hätten damit in Zukunft bessere Möglichkeiten zur „Aufklärung rechter Straftaten“. Das ist denn auch die Stoßrichtung dieses politisch motivierten Prozesses. Man will ganze Bereiche rechter politischer und kultureller Wahrnehmungen kriminalisieren.

Man darf gespannt sein, ob denn das, was links angesiedelte Musikgruppen auf den Markt bringen, eine ähnliche Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden erregen wie die Musik der „Landser“. Die „toten Hosen“ wären mit Sicherheit geeignete Kandidaten für die Bundesanwaltschaft. Da aber kein einziges Verfahren gegen eine linke Gruppe bekannt ist, wird es interessant sein, mit welcher Begründung denn juristisch differenziert wird zwischen linken und rechten Musiktexten.

Christan Sydow

Quelle: www.NPD.de

Tags: Allgemeines

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