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Leser-AutorOmuntes Perc: AUSLIEFERUNG VON GERD HONSIK (21.08.08)

August 21st, 2008 · Post your comment (28 Comments)

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Die Auslieferung Gerd Honsiks erfolgte auf Grund eines Europäischen Haftbefehles, der sich auf seine Verurteilung aus dem Jahre 1994 nach § 3g („Gummi“) des Verbotsgesetzes erfolgte. Es wurde ihm dabei ausschließlich gewaltlose Meinungsäußerung vorgeworfen, nämlich, daß er „die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen leugnete“ (OGH 13 Os 135/92), wobei der OGH ausdrücklich feststellte, daß wobei der OGH ausdrücklich feststellte,„Einer Verbindung mit „aktuellen politischen ns-Forderungen“, insbesondere nach einer Neuerrichtung des Nationalsozialismus (diese wäre tatbildlich nach § 3d VG), bedarf es für § 3g Abs 1 (aF = § 3g neu) VG ebensowenig wie eines die Ideologie des Nationalsozialismus in ihrer Gesamtheit bejahenden Täterverhaltens“.

Juristische Kritik an dieser Auslieferung bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

1. MERKWÜRDIGER ÜBERSETZUNGSFEHLER IM EU-AMTSBLATT

Gerd Honsik bei seiner Auslieferung

Der Rahmenbeschlusses der EU über den Europäischen Haftbefehl wurde im Amtsblatt der EU 190/2002 veröffentlicht. In Absatz 12 der Präambel war jedoch noch vorgesehen, daß die Auslieferung abgelehnt werden kann, wenn damit zu rechnen ist, dass die Stellung des Person in dem Land, in das er ausgeliefert werden soll, aus Gründen seiner politischen Überzeugung beeinträchtigt werden kann. Im deutschen Text lautet dies:

    (12)….Keine Bestimmung des vorliegenden Rahmenbeschlusses darf in dem Sinne ausgelegt werden, dass sie es untersagt, die Übergabe einer Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl besteht, abzulehnen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der genannte Haftbefehl zum Zwecke der Verfolgung oder Bestrafung einer Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen wurde oder dass die Stellung dieser Person aus einem dieser Gründe beeinträchtigt werden kann.

Der spanische Text lautet:

    (12)… Nada de lo dispuesto en la presente Decisión marco podrá interpretarse en el sentido de que impide la entrega de una persona contra la que se ha dictado una orden de detención europea cuando existan razones objetivas para suponer que dicha orden de detención europea ha sido dictada con fines de persecución o sanción a una persona por razón de sexo, raza, religión, origen étnico, nacionalidad, lengua, opiniones políticas u orientación sexual, o que la situación de dicha persona pueda quedar perjudicada por cualquiera de estas razones.

Man beachte die Wortgruppe „Nada… podrá interpretarse en el sentido que impide la entrega“. Der spanische Text im Amtsblatt bedeutet also just das Gegenteil, nämlich, daß nichts in diesem Rahmenbeschluß so ausgelegt werden kann, daß es die Übergabe (und nicht die Ablehnung der Übergabe) einer politisch verfolgten Person verhindert.

Auf dieser falschen Grundlage beruht das spanische Ausführungsgesetz (Ley 3/2003), in dessen Präambel (Exposición de motivos) es heißt: “Desaparecen, por tanto, motivos de denegación habituales en los procedimientos extradicionales, como los relativos a la no entrega de nacionales o a la consideración de los delitos como delitos políticos.” Es verschwinden daher die üblichen Ablehnungsgründe bei Auslieferung, wie die hinsichtlich der Auslieferung eigener Bürger oder hinsichtlich der Einschätzung der Delikte als politische Delikte”. Das spanische Ausführungsgesetz enthält daher auch keinen Hinweis auf die Ablehnungsgründe des oben zitierten Artikels der Präambel des Rahmenbeschlusses. Es enthält nicht die Ablehnung der Auslieferung von Personen, die politisch verfolgt werden und/oder aus Gründen ihrer politischen Überzeugung im Verfolgerstaat Nachteile erleiden. Auf dieser Grundlage wurde Gerd Honsik ausgeliefert.

2. MISSACHTUNG DES GRUNDSATZES DER GEGENSEITIGKEIT

Der zweite Skandal um die Auslieferung betrifft die Mißachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit. Österreich hat zum Rahmenbeschluß die Erklärung abgegeben, ihn “betreffend strafbare Handlungen,, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rahmenbeschlusses begangen worden sind“ nicht anzuwenden.

Als Handlungsform des Unionsrechts steht der Rahmenbeschluss außerhalb der supranationalen Entscheidungsstruktur des Gemeinschaftsrechts. Das Unionsrecht ist trotz des fortgeschrittenen Integrationsstandes weiterhin eine Teilrechtsordnung, die bewusst dem Völkerrecht zugeordnet ist.“ (BVerfG, 2 BvR 2236/04 vom 18.7.2005, 81). Es gelten daher die Regeln des Völkervertragsrechtes.

Nach Artikel 21 der Wiener Vertragsrechtskonvention gilt ein Vorbehalt, den ein Vertragsstaat anbringt, auch im Verhältnis der anderen Vertragsstaaten gegenüber diesem Staat. Daß heißt, daß auch für Österreich kein Anspruch auf die Anwendung des Europäischen Haftbefehles für vor diesem Zeitpunkt liegenden Taten besteht. Dies gilt daher auch für Spanien im Umgang mit österreichischen Haftbefehlen.

Die Gegenseitighkeit gilt auch ohne diesbezügliche Erklärung Spaniens ipso iure und ist von österreichischen Dienststellen und Gerichten amtswegig zu beachten.

Da die Auslieferung von Gerd Honsik wegen früherer Taten erfolgte hatte dieser Europäische Haftbefehl keine Rechtsgrundlage, und zwar weder bei der Ausstellung in Österreich als auch bei der Erfüllung in Spanien. Art 13.3 1.Satz der Spanischen Verfassung verweist ausdrücklich auf der Gegenseitigkeit in Ausliefrungsfragen. („“La extradición sólo se concederá en cumplimiento de un tratado o de una ley, atendiendo al principio de reciprocidad“)

Dennoch wurde Gerd Honsik ausgeliefert und die Rechte und Freiheiten eines Unionsbürgers damit aufs schwerste verletzt.

3. JURISTISCHE INSTRUMENTALISIERUNG POLITISCHER KAMPFBEGRIFFE

Um eine europäischen Haftbefehl ausstellen zu können, wurden die Gerd Honsik vorgeworfenen Taten unter die Kategorie „Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ eingestuft. Hier zeigt sich die Folge die tragischen Verirrung der Organe der Europäischen Union, unbestimmte ideologische Kampfbegriffe, die im politischen Alltagskampf auch gegen demokratische Konservative und sogar gegen geltende Gesetze und behördliche Maßnahmen eingesetzt werden, zur Grundlage rechtlicher Entscheidungen zu machen.

Das Spanische Verfassungsgericht (ein Monat NACH! der Auslieferung von Gerd Honsik) selbst festfestellt, daß der Vorwurf der „Leugnung“ nicht mit fremdenfeindlichen oder rassistischen Handlungen gleichgesetzt werden kann auch nicht notwendigerweise eine Verherrlichung von Völkermördern oder die Absicht einer Rufschädigung, Geringschätzung oder Erniedrigung der Opfer mit sich bringt. Die spanische Strafandrohung gegen „Leugnen“ wurde daher als verfassungswidrig aufgehoben. (Sentencia des Tribunal Constitucional vom 7.November 2007 über die Frage der Verfassungswidrigkeit STC Nr 235/2007)

Der herrschenden Lehre widersprechende Geschichtsdarstellung an sich ist somit für sich NICHT unter die Begriffe „Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ einzuordnen. Sowohl die Ausstellung des Europäischen Haftbefehls als auch dessen Vollstreckung durch Spanien erfolgten auch aus diesem Grunde rechtswidrig.

4. ANWENDUNG EINES VERFASSUNGS- UND MENSCHENRECHTSWIDRIGEN SONDERGESETZES AUS DER BESATZUNGSZEIT

Die Anwendung des österreichischen Verbotsgesetzes, eines typischen Sondergesetzes aus der Besatzungszeit, ist im Jahre 2008 (!!!) kritisch zu hinterfragen. Es geht im Einzelnen um den 1947 eingefügten §3g („Gummi“), der denjenigen mit bis zu zehn Jahren, bei „besonderer Gefährlichkeit“ bis zu wanzig Jahren Haft bedroht, der sich „im nationalsozialistischen Sinn betätigt“.

§3g VerbotsG verläßt damit den Rahmen einer vorübergehenden Anlaßgesetzgebung einer bestimmten historischen Situation gegen eine bestimmte Partei und deren konkrete historischen Ziele und wendet sich gegen einen abstrakten politischen „Sinn“, der noch dazu inhaltlich nicht determiniert ist. Damit ist eine dauernde Verletzung des rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzips im Wesenskern bewirkt. Das Wesentliche demokratischer Staatsformen sieht die Staatslehre in der Selbstbestimmung (‚volonté generale’) nach jeder Richtung hin. Der Ausschluß einer politischen Richtung von der freien Beurteilung durch das Staatsvolk widerspricht daher dem demokratischen Prinzip des Bundes-Verfassungsgesetzes B-VG.

Das rechtsstaatliche Prinzip enthält den Grundsatz der Bestimmtheit von Rechtsnormen. Ein Gesetz muß so beschaffen sein, daß es behördliches Einschreiten ausreichend vorausbestimmt, daß es für den Normadressaten vorausberechenbar ist Dies wird durch die Bestimmung des § 3g VerbotsG offenbar verletzt, da nirgends definiert wird, was als Betätigung im „nationalsozialistischen Sinn“ anzusehen ist. Dies führt zu Willlkür und subjektiven politischen Wertungen. Die Judikatur hat keine Klarheit geschaffen. Sie setzt für die Strafbarkeit weder eine Verbindung mit „aktuellen politischen ns-Forderungen noch eine Bejahung der Ideologie des Nationalsozialismus in seiner Gesamtheit voraus und verfolgt als rechtlich relevante teilakte auch Hendlungen und Äußerungen, die auch von Vertretern ganz anderer politischer Richtungen gesetzt wurden. Es kann letztlich jede beliebige Tätigkeit verfolgt werden, wenn man einen „nationalsozialistischen Sinn“ unterstellt. Dies widerspricht dem Wesenskern des rechtsstaatlichen Prinzips.

Ein politisches Sondergesetz kann in einer demokratischen Gesellschaft nur dann notwendig sein, wenn sein Zweck nicht durch alllgemeine Gesetz erreicht werden kann. Nun enthält die österreichische Rechtsordnung ein umfangreiches System von rechtsschutzorientierten Strafnormen zum Schutz des Staates und seiner Einrichtungen wie Hochverrat, Bildung von staatsfeindlichen Verbindungen, Landfriedensbruch, Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Anstiftung zu Straftaten usw. Dazu braucht man das Verbotsgesetz nicht. Der behauptete Schutzzweck kann durch allgemeine Strafgesetze, Vereins- und Versammlungsgesetz ausreichend erfüllt werden.

Auch das vermeintliche Rechtsschutzbedürfnis gegen die Gefahr politischer Gewalt hält einer Analyse nicht stand. Denn ein Versuch der gewaltsamen Änderung von Staatsform und Staatsgrenzen wäre als Hoch- bzw. Gebietsverrat ohnehin strafbar. Gerade diese Bestimmungen zeigen die Abwägung von Staatsschutz und Volkssouveränität im System der österreichischen Rechtsordnung: Versuche einer gewaltsamen Änderung sind strafbar; gewaltfreie gesellschaftskritische Tätigkeit ist hingegen straffrei, da sie als Ausdruck der Volkssouveränität rechtmäßig erfolgt. Es zeigt die tiefe Systemwidrigkeit des Verbotsgesetzes, daß es politische Meinungsäußerung verfolgt, die nicht gewaltsam erfolgt, gegen kein allgemeines Strafgesetz verstößt und kein allgemein geschütztes Rechtsgut verletzt. So betreibt §3g VerbotsG die Kriminalisierung Nicht-Krimineller.

Das Bundes-Verfassungsgesetz verlangt die Vornahme einer Abstimmung des Bundesvolkes als Voraussetzung für eine Gesamtänderung der Verfassung. Der VfGH bezeichnete als Gesamtänderung der Verfassung eine Änderung, die einen der leitenden Grundsätze der Bundesverfassung berührt, wobei Grundsätze das demokratische, das rechts¬staatliche und das bundesstaatliche Prinzip in Betracht kommen. Er unterläßt bisher die aus der Verletzung dieser Prinzipien durch die – ohne Volksabstimmung beschlossenen – Strafbestimmungen des § 3g Verbotsgesetz ergebende Konsequenz, nämlich die Aufhebung, allenfalls Nichtigerklärung dieser verfassungs- und menschenrechtswidrigen Bestimmung. Die Rechte und Freiheiten der Europäer verlangen hier dringend ein Umdenken. Im Jahre 2008 brauchen weder Österreich noch Europa politische Sondergesetze.

Tags: Allgemeines

28 responses so far ↓

  • 1 Tyr // Aug 21, 2008 at 17:54

    Abermals der lächerliche Versuch der Sekte “nationaler Widerstand”, einen verurteilten Nazi-Terroristen und Geschichtsfälscher zum Opfer zu stilisieren.

  • 2 griesgram // Aug 21, 2008 at 18:30

    Wen oder was hat er denn “Terrorisiert”?

  • 3 GermannX // Aug 21, 2008 at 18:35

    Ja Tyr/Bruzzelwilli, ist gut. Und jetzt geh schlafen :-)

  • 4 Kraven // Aug 21, 2008 at 18:36

    Im Jahr 1961 trat Honsik erstmals als Südtirol-Terrorist in Erscheinung. Er war an Anschlägen in Wien, unter anderem bei der Deponierung eines Brandkörpers mit Zeitzünder bei der italienischen Fluggesellschaft Alitalia, beim Anbringen von Sprengkörpern vor der US-Botschaft und dem Parlament sowie Schüssen auf das Parlament beteiligt. 1976 warf er eine Rauchbombe in das Wiener Künstlerhaus.

  • 5 Reconquista // Aug 21, 2008 at 19:01

    @ Tyr
    Wenn Gerd Honsik Deiner Meinung nach ein “Terrorist” ist, als was würdest Du dann Joschka Fischer bezeichnen?

  • 6 Widerling // Aug 21, 2008 at 19:04

    Interessant, was so ein Übersetzungsfehler bewirken kann. Schlimmer noch, wieviele andere solche Fehler werden sich noch so eingeschlichen haben in die ganzen anderen Gesetze?

    Interessant auch, wie die zu ewiger Dummheit und Systemanschleimung programmierten “Gut”menschen reagieren. “Tyr” ist ein perfektes Beispiel für solch einen Idioten.

  • 7 Tyr // Aug 21, 2008 at 19:07

    @ Reconquista:

    Sie wollen Steineschmeißer mit einem Attentäter vergleichen, der Anschläge auf eine italienische Fluggesellschaft, die US-Botschaft und das österreichische Parlament verübt hat?

  • 8 griesgram // Aug 21, 2008 at 19:09

    Könnte man sagen:
    Er hat Terroristen terrorisiert?

  • 9 's Fritzle // Aug 21, 2008 at 19:22

    Justitia verbiegt sich halt, wenn das ihren Herren Lust verschafft. Was will man da machen können? Nicht viel, befürchtet ’s Fritzle. Zumindest auf dem Rechtsweg nicht. Don’t wrest a wrestler, don’t box a Boxer… Was wir bräuchten ist ein Skorzeny, der sie rausholt, alle! Und ein freies Land, das Asyl gewährt! Vielleicht der Iran? Kann das mal jemand abklären?

  • 10 Tyr // Aug 21, 2008 at 19:23

    @ griesgram:

    “Könnte man sagen:
    Er hat Terroristen terrorisiert?”

    Nein, das kann man höchstens über die Sowjets hinsichtlich ihres Verhaltens 1945 sagen.

  • 11 Tyr // Aug 21, 2008 at 20:07

    @ Fritz:

    “Vielleicht der Iran? Kann das mal jemand abklären?”

    Amüsant. Da schüren Rechtsextreme unaufhörlich absurde Ängste, indem sie behaupten, Deutschland werde bald ein Scharia-Staat sein und beantragen gleichzeitig Asyl in der aktuell fanatistischsten Theokratie der Welt. :)

    Naja, gute Reise, “Nazis raus” habe ich schon immer für eine gute Parole gehalten.

  • 12 Thorhammer // Aug 21, 2008 at 20:17

    Ich trenne das deutsche Beamtensatzchaos einmal auf:

    “(12)….Keine Bestimmung des vorliegenden Rahmenbeschlusses darf in dem Sinne ausgelegt werden, dass sie es untersagt, die Übergabe einer Person abzulehnen.”

    Anschließend wird nur noch beschrieben, welche “Delikte” alle darunter fallen:

    “wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der genannte Haftbefehl zum Zwecke der Verfolgung oder Bestrafung einer Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen wurde oder dass die Stellung dieser Person aus einem dieser Gründe beeinträchtigt werden kann.”

    Beide Inhalte, der spanische und der deutsche sind also identisch und es liegt kein Übersetzungsfehler vor.

    Nachfolgende Schlußfolgerung des Autors ist also falsch:
    “Der spanische Text im Amtsblatt bedeutet also just das Gegenteil, nämlich, daß nichts in diesem Rahmenbeschluß so ausgelegt werden kann, daß es die Übergabe (und nicht die Ablehnung der Übergabe) einer politisch verfolgten Person verhindert.”

    Der Rahmenbeschluß kennt also keinerlei Begrenzungen bei einer Auslieferung!

  • 13 Prinz Eugen // Aug 21, 2008 at 20:20

    Soviel zur Rechtssprechung, bzw. Gesetzgebung. Vielleicht haben sich diese Übersetzungsfehler auch mehr als zufällig in die Übersetzung eingeschlichen?

  • 14 's Fritzle // Aug 21, 2008 at 21:28

    Tyr // Aug 21, 2008 at 20:07

    Amüsant. Da schüren Rechtsextreme unaufhörlich absurde Ängste, indem sie behaupten, Deutschland werde bald ein Scharia-Staat sein und beantragen gleichzeitig Asyl in der aktuell fanatistischsten Theokratie der Welt.

    Scharia im Iran entspricht dem Rechtsempfinden des iranischen Volkes. Ist dort also vollkommen legitim und in Ordnung, meint ’s Fritzle. In Deutschland aber nicht. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Die kulturelle Differenz ist doch leicht erkennbar. Und jede Kultur hat ihr genuines Recht, das sich naturwüchsig aus ihr selbst heraus entwickelt und entfaltet. Jeder Versuch das im “eigenen” Sinn zu beeinflussen ist schlicht als Kulturimperialismus abzulehnen.
    Und die “aktuell fanatistischste[n] Theokratie der Welt” ist ausgesprochen germanophil. Vielleicht hängt das sogar damit zusammen, daß Allah ein Mondgott ist (deshalb der Mond in den Fahnen der islamischen Länder) und es diese alte Prophezeiung gibt: “Aus dem Lichte des Mondes … “?

  • 15 Staunemann // Aug 21, 2008 at 23:50

    Vor noch knapp einem Jahr glaubte und vertrat ich - wie sicherlich auch alle um mich herum - die offiziellen Ansichten zur sogenannten Shoa.
    Dann las ich das Interview mit Horst Mahler in der Vanity Fair und informierte mich daraufhin. Bis dahin war das Holo-Thema mir ziemlich egal, doch seitdem verfolge ich die Meldungen dazu. Folgerichtig kam ich auch auf diese Webseite hier.
    Mit jedem Prozess gegen weitere Revisionisten verfestigt sich die Ahnung, dass die offizielle einzig erlaubte Darstellung ja wohl offensichtlich etwas vertuschen oder vorenthalten muss.
    Eine spannende Zeit, in der wir leben.

  • 16 Le Bor // Aug 22, 2008 at 0:01

    @ GermannX(3)
    Bist du sicher, daß Tier(666)=Brutzelwilli? Oder hält sich das Tier für Tyr-annosaurus rex?
    Den haben die Wissenschaftler aber falsch interpretiert, der hat kein Raubtiergebiß und war denzufolge kein Jäger, sondern er war nach seinem Gebiß ein Aasfledderer!
    Vielleicht ist das Tier auch so einer, der sich am Fleddern des deutschen Volks beteiligt?
    Von der Dummheit seiner Texte her könnte er aber auch die schwule Feldpostkloake sein.
    Zum Text:
    Die führen die Zicke schon so, daß sie nicht auf den Strick sch…., will sagen, daß diese EU-Strolche durch bewußte Verdrehungen, Übersetzungsfehler, falsche Auslegung alle Gesetze so hinkriegen, daß sie mit den EU-Bürgern machen können, was sie wollen - ein echtes, verbrecherisches Gesindel, das alles an den Haken gehört.
    Heute lese ich in ‘Der Schlesier’, daß dieser Volksverräter Steinbrücke (wer weiß, ober der aber überhaupt zum deutschen Volk gehört?), Formulare an alle Bürger mit der neuen, lebenslang gültigen Steuernummer(=KZ-Nummer) ausschickt.
    Sind schon diese persönlichen Steuernummern ein Verbrechen an den Bürgern - denn zu diesen Nummern werden im Laufe des Lebens eines jeden Menschen alle gespeicherten Daten angefügt, so daß jede Behörde darauf zugreifen kann und sofort einen vollkommenen Überblick über den Lebensverlauf eines jeden einzelnen hat. Es gibt dann keinen geschützten privaten Bereich für diese Verbrecher und keinen Schutz gegen die Ausschnüffelung mehr.
    Die größte Schweinerei - bei den Bürgern, die noch in den deutschen Ostgebieten geboren wurden, steht z.B.: geb.: Breslau/P o l e n, d.h., sie machen aus den Ost-Deutschen Polen und verdrängen aus den Köpfen den Menschen und der Nachwachsenden die Kenntnis und das Wissen darüber, daß die alliierten Verbrecher und die Polen uns in zwei Kriegen ein Fünftel unseres Landes geraubt und die Deutschen vertrieben haben.
    Ich bin der Auffassung, daß zumindest die Verantwortlichen für diese Schweinerei gehenkt werden - das hat sich noch nicht einmal die DDR gewagt!

  • 17 Anne Tanke // Aug 22, 2008 at 0:10

    Auch auf Zitate kann Strafe stehen:
    http://pressemitteilung.ws/node/132825

  • 18 Der Kommentator // Aug 22, 2008 at 0:40

    1. Übersetzungfehler bzw. Deutungsfehler gibt es auch gerne mal bei der allgemein gehüteten Offenkundigkeit!

    2.Angebliche offenkundige Taten zu denen zu Ausführungszeit noch kein Gesetz bestand werden nun Rechtswidrig als illegitim bezeichnet und verfolgt.

    3.Offenkundige Taten als Fälschungen aufzudecken ist auch eine Straftat und schürt Fremdenhass.

    4.Aussagen als menschenrechtswidrig hinzustellen und daraus Straftaten zu konstruieren ist auch bei uns Gang und Gäbe.

    So sehr unterscheidet sich auch heute die (OMF) BRD nicht mit dem abgespaltenen Teilreich nicht. Denkt mal drüber nach!

    Und nun singen wir alle “Brüh im Glanze” oder “Land der Berge”, aber niemals mehr unsere Hymne. Wir sind halt nicht nur besetzt, sondern unterdrückte Versager die ohne Stolz und Ehre, alles mit sich machen lassen.

  • 19 Teutscher Terror Total // Aug 22, 2008 at 1:27

    @ Tyr: Mei Jung, lass es doch endlich bleiben.

    Glaubst du wirklich, daß du Knilch mit deinem inhaltsleeren Gewäsch und Propagandageschwafel hier irgendjemanden von deiner naiv-verdrehten Sicht überzeugst?

    Jeder Nationalist wird durch nerviges Geschmeiss wie dich doch nur in seiner Überzeugung und der unbedingten Richtigkeit seiner Ansichten gefestigt. Das wirkt wie eine Schluckimpung, verstehste?

    Stell dich doch in die Fußgängerzone deiner Wahl oder vor einen Spiegel und üb da deine erbärmliche Rabulistik bis zum Sankt Nimmerleinstag.

    Denn mehr als nerven kannste eh nicht, egal unter welchem Namen du es auch versuchst, Genosse.

  • 20 Nordstern // Aug 22, 2008 at 5:57

    an: Widerling // Aug 21, 2008 at 19:04

    “Interessant, was so ein Übersetzungsfehler bewirken kann. Schlimmer noch, wieviele andere solche Fehler werden sich noch so eingeschlichen haben in die ganzen anderen “Gesetze?”

    Ich glaube nicht an einen Übersetzungsfehler. Ist doch eine prima Schleuse um,wie im vorliegenden Falle, Mißliebige auszusortieren.

    und an: Thorhammer // Aug 21, 2008 at 20:17

    Den span. Text und seine Sinnumkehrung sprichst Du aber gar nicht an. Die Argumentation beruht aber auf dem Vergleich der Inhalte von Gesetzestexten, die inhaltlich gleich sein sollten, es aber anscheinend nicht sind.
    Die daraus resultierende Verletzung der Gegenseitigkeit berührt deine Argumentation auch nicht.

  • 21 jochen // Aug 22, 2008 at 7:54

    @ Le Bor

    Interessant, daß Breslau wenigstens in der uns vertrauten Muttersprache aufgeführt ist. Habe im polnischen Konsulat in Köln erleben dürfen, daß man einer Deutschen stur einzureden versuchte sie sei in “Wroclaw” geboren! Die Dame verließ das Konsulat stehenden Fußes.

  • 22 Le Bor // Aug 22, 2008 at 12:13

    Nachschlag
    Dieser Staat mit seiner politischen Gesetzgebung und politischen Willkür richtet seine Macht gegen jeden ihm mißliebigen Bürger, der sich nicht in das geforderte Schema des politischen Denkens oder der politischen Korrektheit einfügt.
    Dieser Staat unterdrückt die Bürger mittels der Judikative und der Exekutive in ihrem freien politischen Denken und Handeln, ermöglicht durch die Unterstützung durch die Legislative.
    Dieser Staat verstößt dauernd und zunehmend gegen das Grundgesetz.
    Deshalb sind die Bürger im Grundgesetz auf gerufen, sich gegen diesen Staat und seine Regierungsorgane zu wehren.
    Meine Schlußfolgerung: Diese Regierung und seine Legislative müssen gestürzt werden, um die Forderungen des Grundgesetzes zu erfüllen - leider haben wir aber nicht die Mehrheit dazu.

  • 23 Tyr // Aug 22, 2008 at 12:43

    @ Fritz:

    “Und die “aktuell fanatistischste[n] Theokratie der Welt” ist ausgesprochen germanophil.”

    Achso? Deshalb forderte Ahmadinedschad ja auch, Schleswig-Holstein den Juden zu geben.

  • 24 der Mossad // Aug 22, 2008 at 15:05

    Gebt ruhig mir die Schuld! ^^ ;)

  • 25 Cogito // Aug 22, 2008 at 15:40

    Langer Rede kurzer Sinn: Gerd Honsik muß ein tüchtiger Anwalt zur Seite stehen! Der vor Jahren gegründete Verein für derartige Hilfestellungen wurde vor Wochen durch staatliche Gewalt im Sturm genommen und „erleichtert“ – ich schrieb darüber. Es wird G.H. doch hoffentlich ein deutscher oder österreichischer Freund zur Seite stehen und für eine erstklassige Verteidigung sorgen? Leuten mit Gerechtigkeitssinn wird es ein Bedürfnis sein zu helfen.

  • 26 griesgram // Aug 22, 2008 at 19:48

    Nun, Genosse Tyr, daß Du ein “Sowjet” bist (das sind die Leute, die Rußland ruiniert haben, die mit den Gulags und dem Millionenmord in der Ukraine, glaube ich mich zu erinnern?), war uns schon klar.
    Was dem einen sein Kulacke ist….

  • 27 Schwabe // Aug 23, 2008 at 6:35

    Wie schön, Fritzle (14),
    daß Sie aufs Geheimnisvolle des Nachtgestirns anspielen:
    aus dem Lichte des Mondes,
    aus dem Dunkel der Nacht,
    trittst du herbei…
    Es ist schon so, wie Sie sagen, jedes Volk hat sein eigenes Rechtsempfinden, weshalb wir das der Fremdländer in ihrer Heimat achten, in unserer aber unser Recht geachtet sei.
    Nichts da mit Menschenrechten nach westlichen Vorstellungen, die ja jederzeit von den Westlern verraten werden, wenn sie jemanden wie Herrn Gerd Honsik wegen des Habens einer eigenen Meinung und Kundgebens derselben jahrelang einkerkern und selbst Riesensummen anderer Leute Geldes aufwenden, um ihn in fremdem Land zur Strecke zu bringen.
    Ich kenne ein paar Iraner und kann bestätigen daß wir Deutsche dort in hohem Ansehen stehen.
    Allah ist ein Mondgott? Das ist mir durchaus gänzlich neu.

    Staunemann (15):
    Nur durch ständige auf Manipulation ausgerichtete Wiederholung kann die absurde „Holocaust“geschichte aufrechterhalten werden. Jeder normale Mensch kann die Fadenscheinigkeit einer Geschichte durschauen, die auf Romanen, uralten Geschichten (jüdische Zahlenmagie), absurden „Zeugen“aussagen, umgeschriebenen Erinnerungen aus dem KZ, Filmen und Erinnern an Ereignisse, wie sie im letztjährigen Film gezeigt wurden, Museumsschauen mit zusammenhangslosen und wahllosen Objekten (z.B.Schuhe und Koffer), der Androhung vieljähriger Kerkerhaft beim sinnbildlichen schallenden Lachen angesichts einer offensichtlichen Lügenschau und den endlosen öffentlichkeits(wirksamen) Entrüstungen karrieresüchtiger Versager beruht.
    Viele sind schon vom Glauben abgefallen, Heerscharen werden es werden, die diesen Unterweltsgott Holocaust nicht mehr anbeten werden.

  • 28 Blondi // Aug 25, 2008 at 9:09

    68er !
    Legt euch endlich zum Sterben hin !
    Diese Verirrung. das ist ja nicht mehr zum Aushalten.
    Eure Zeit ist vorbei. Akzeptiert das endlich. Euer Leben, euere Existenz hängt direkt an der Existenz Deutschlands. Außerhalb von Deutschland will euch keiner. Weltbürger gibt es für die Reichen schon genug.

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