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Mehr ziviles Engagement gegen Rechts in Brandenburg? (29.12.05)

December 29th, 2005 · Post your comment (No Comments)

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Potsdam / Brandenburg: Mehr ziviles Engagement gegen Rechts im Jahre 2005 will Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wahrgenommen haben. Schönbohm bezieht sich dabei besonders auf die Aktionen von Potsdam und Halbe im vergangenen November, als man offiziell genehmigte nationale Demonstrationen von Gegendemonstranten quasi stoppen ließ, ohne daß sich die Polizei bemüßigt fühlte, für die Durchsetzung des Demonstrationsrechtes zu sorgen, bzw. den nationalen Demonstranten zu gestatten, sich den Weg selber freizumachen. In diesen offenkundigen Rechtswidrigkeiten sieht Schönbohm nunmehr „sehr wichtige Signale“ in Richtung ziviles Engagement gegen Rechts. Gleichzeitig forderte er „Elternhäuser, Schulen, Kirchen und Vereine“ auf, in dieser Richtung noch mehr zu tun.

Bezüglich Halbes meinte der Innenminister außerdem, daß der dort am Volkstrauertag zelebrierte „Tag der Demokratie“ die „wichtige Wirkung“ gehabt hätte, Rechtsextremisten verstehen zu geben, daß sie den Ort nicht einfach „besetzen und zu ihrer Ortschaft machen“ könnten. Gleichzeitig gab er jedoch unfreiwillig zu, daß dies nur auf rechts- und verfassungswidrige Weise zustande gebracht wurde, indem er davor warnte, die Situation in Halbe auch auf andere Anlässe übertragen zu wollen. So meinte Schönbohm, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit „ein hohes Gut unserer Demokratie“ sei, das es zu schützen gälte und das, wenn eine Demonstration genehmigt sei, diese auch stattfinden müsse, „ob man sie mag oder nicht“. Eine erstaunliche Feststellung, von der wir freilich annehmen, daß es die vielen Anzeigen gewesen sind, die nach Halbe den zuständigen Staatsanwaltschaften auf den Tisch flatterten, welche die Justiz dazu bewogen, entsprechenden Einfluß auf das Innenministerium zu nehmen. So dürften sich gerade in Brandenburg nicht wenige Richter in der Vergangenheit gefragt haben, was ihre Entscheidungen überhaupt wert sind, wenn man sich gerade von staatlicher Seite nicht daran hält.

Bezeichnend ist freilich, wenn Schönbohm im gleichen Atemzug erklärt, daß er die vom Einsatzleiter der Polizei getroffene Entscheidung, nicht gegen die Gegendemonstranten vorzugehen, billige, da dies angeblich dem Grundsatz der Verhältnismäßig Rechnung getragen hätte. Eine Äußerung die verdeutlicht, daß es sich beim Recht auf Demonstrationsfreiheit inzwischen um eine Art Gummiparagraphen handelt, den jeder Polizeiwachtmeister auslegen kann wie es ihm beliebt. Geht doch eben nichts über eine klare Formulierung von Recht und Gesetz. Was in der Praxis davon zu halten ist, machte Innenminister Schönbohm somit wieder einmal mehr deutlich.

Polizei behindert nationale Demonstranten bei Ausübung ihres Demonstrationsrechtes am 12. November in Halbe

Um dem zivilen Engagement außerdem noch ein wenig auf die Sprünge zu helfen, betont man, daß es bis Ende November eine Zunahme der „Propagandadelikte“ um 203 auf 817 gegeben hätte und daß die „rechtsextremen“ Gewalttaten im gleichen Vergleichszeitraum für das Vorjahr von 100 auf 84 gesunken wären. Betont wird dabei, daß sich 13 Übergriffe gegen Menschen gerichtet hätten, die von der NS-Ideologie als „lebensunwert verachtet“ würden, für uns eher die Kaschierung von Attacken auf Behinderte für die man keinerlei politisches Motiv, geschweige denn einen vorzeigbaren „rechtsextremen“ Hintergrund konstruieren konnte, so daß man zu derart konstruierten Definitionen greifen mußte. Im Jahr 2004 zählte man 105 rechtsextreme Gewalttaten.
Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2005 gab es in Brandenburg insgesamt 107.769 Straftaten, davon 2726 Gewaltdelikte.

Siehe auch
Märkische Oder-Zeitung 28.12.05

PM Innenministerium Brandenburg 150/2005

Quelle: Störtebeker-Netz 29.12.05

Tags: Allgemeines

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