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Nationale Kunst

Michael Winkler: Reichsgesetz zur Aufarbeitung des BRD-Unrechts (29.08.07)

August 29th, 2007 · Post your comment (51 Comments)

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Weder nach dem Ende des Dritten Reiches noch nach dem Ende der ersten DDR hat es in Deutschland Gesetze gegeben, um das angerichtete Unrecht angemessen zu bestrafen. Wo immer möglich, wurden sogar die alten Leute in Amt und Würden belassen. Wenn man heute die früheren NS-Beamten allesamt als Verbrecher bezeichnet, dann ist das keine Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern praktizierte Feigheit. Nach der Befreiung Frankreichs waren ja auch alle Kollaborateure plötzlich in der Resistance gewesen.

Die Witwe von Roland Freisler bekam nicht nur anstandslos die Pension ihres Mannes ausgezahlt, man hat den Blutrichter des Dritten Reiches sogar noch regelmäßig virtuell befördert und die Pension erhöht. Heute bekommen die Folterknechte der Staatssicherheit ganz selbstverständlich ihre Sonderpensionen, als hätten sie niemals das geringste Unrecht begangen.

Eine solche Aufarbeitung darf nicht in Form einer willkürlichen Siegerjustiz erfolgen, mit einem Strafrecht, das erst im Verlauf eines Prozesses entwickelt wird, sondern es muß ein allgemein gültiges Gesetz geschaffen werden, das die Bestrafung der Täter verbindlich regelt. Dieser Text ist ein erster Entwurf für ein solches Gesetz.

Wenn im Folgenden von der gesetzlichen Höchststrafe gesprochen wird, so ist das nach heutigem Recht eine lebenslange Gefängnisstrafe. Während Terroristen und sonstige Kriminelle nach einigen Jahren trotz “lebenslänglich” wieder auf freiem Fuß gesetzt werden, büßten z.B. KZ-Wächter wirklich lebenslang, bis zu ihrem Tod hinter Gefängnismauern. An diese Vorgabe muß sich folglich die Strafjustiz halten, wenn es um die Bestrafung von BRD-Unrecht geht.

Dessen unbenommen kann die Verfassung des Deutschen Reiches durchaus die Todesstrafe zulassen oder die Reichsregierung die Bildung von Arbeitslagern beschließen. Da Arbeitslager eine härtere Strafe darstellen als heutige Gefängnisse, sollten höhere Gefängnisstrafen im Faktor zwei zu eins in Arbeitslager umgewandelt werden (zehn Jahre Gefängnis = fünf Jahre Arbeitslager).

§1: Behandlung der Beamtenverhältnisse

(1) Sämtliche Beamtenverhältnisse sind mit der untergegangenen Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen worden, nicht mit dem Deutschen Reich. Die Beamtenverhältnisse sind mit dem Ende der BRD erloschen. Die vormaligen Beamten werden angewiesen, bis zur Prüfung ihrer Amtsführung ihre Ämter als Angestellte weiterzuführen. Dabei ist das gleiche Nettogehalt auszubezahlen. Alle Mehraufwendungen, die sich durch das Rechtsverhältnis als Angestellte ergeben, trägt der Staat als Arbeitgeber.

(2) Für alle früheren Beamten mit Führungsfunktion ist eine Einzelprüfung auf begangenes BRD-Unrecht durchzuführen, bevor sie in ein Dienstverhältnis als Beamte des Deutschen Reiches übernommen werden können. Dabei ist ab einer Gehaltsgruppe von A9 immer von einer Führungsfunktion auszugehen.

(3) Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis des Deutschen Reiches kann aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
- Verstrickung des vormaligen Beamten in BRD-Unrecht
- mangelnde persönliche Eignung, da die Bestallung zum Beamten aus politischen Gründen erfolgte
- Wegfall der hoheitlichen Funktionen und Auflösung der Behörde.
Nicht zulässig ist die Ablehnung der Übernahme aus gesundheitlichen Gründen.

(4) Für Beamte in untergeordneten Funktionen kann die Reichsregierung behördenbezogen pauschal auf die Einzelfallprüfung verzichten.

(5) Ehemalige Beamte, die nicht in das Dienstverhältnis des Deutschen Reichs übernommen werden, behalten ihre Pensions- und Versorgungsansprüche, falls keine begangenen Straftaten zu deren Erlöschen führen.

Anmerkungen

Dieser Paragraph dient dazu, den Staatsdienst von belasteten Amtsträgern zu reinigen. Außerdem erhält das Reich die Möglichkeit, überflüssige Bürokratie abzubauen. Es soll jedoch verhindert werden, daß Behörden Personal abbauen können, das auf Grund von Alter oder Krankheit nur noch über eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit verfügt.

Die notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen und der Bürokratieabbau sind nicht Gegenstand dieses Gesetzesentwurfs.

§2 Volksverrat

(1) Handlungen im Amt oder im Mandat, die direkt oder indirekt zu Nachteilen für das deutsche Volk führen, werden mit Gefängnisstrafen von zwei bis zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen, wenn diese Taten nur in Ausnahmefällen begangen wurden und nicht zu gravierenden Schäden geführt haben, oder wenn dem Betreffenden auf Grund seiner Ausbildung die Einsicht in die Folgen seines Tun nicht möglich war, wird mit einer Geldbuße, einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.

(3) In schweren Fällen, in denen der geleistete Amtseid eine besondere Pflicht zum Dienst am deutschen Volk verlangt, wird mit Gefängnis von mindestens zehn Jahren bis zur gesetzlichen Höchststrafe bestraft.

(4) In allen Fällen ist von den Tätern Schadensersatz zu leisten. Dieser wird in das Vermögen vollstreckt und umfaßt eine Einbehaltung jeglicher Pensionen.

Anmerkungen

Volksverrat sind jegliche Handlungen von Beamten oder Politikern, welche gegen die Interessen des deutschen Volkes verstoßen und fremde Staaten zum Nachteil Deutschlands begünstigen. Dazu zählt der Abschluß von internationalen Verträgen, die Deutschland zu einseitigen Leistungen oder zu Leistungen ohne angemessene Gegenleistungen verpflichten.

Hierzu zählen auch Bestimmungen der Europäischen Union, bei denen die Regierung nicht ihre Möglichkeiten ausgenutzt hat, um Nachteile für Deutschland zu verhindern. Der Kreis der Hauptschuldigen umfaßt dabei die Regierungsmitglieder und die herausgehobenen Funktionäre der Regierungsparteien (Vorsitzende, Stellvertreter und Fraktionsvorsitzende). Die Abgeordneten der Parlamente sind dabei als Mittäter anzusehen, da sie die Aufgabe haben, die Regierung zu kontrollieren und sie bei den entsprechenden Vorlagen in der Regel kritiklos zustimmen.

§3 Amtsuntreue

(1) Als Amtsuntreue zählen jegliche Handlungen von Amtsträgern, bei denen BRD-Unrecht gegen Einzelne oder Gruppen der Bevölkerung durchgesetzt oder vollstreckt wurden. Amtsuntreue führt zum sofortigen Ausschluß aus dem Staatsdienst, Aberkennung der Pensionsansprüche und Gefängnis von zwei bis zehn Jahren.

(2) In minder schweren Fällen, bei denen der Täter nur aushilfsweise mit solchen Handlungen betraut gewesen war oder ihm auf Grund seiner Ausbildung die Einsicht in das Unrecht seiner Taten nicht möglich war, beschränkt sich die Strafe auf eine Reduzierung der Pensionsansprüche, eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren.

(3) Als schwere Fälle gelten Täter, die in ihrer gesamten Karriere einen besonderen Eifer in der Verübung von BRD-Unrecht gezeigt haben. Das trifft generell auf Beamte in Spitzenpositionen zu, insbesondere wenn diese Karriere zusätzlich durch ein Parteibuch gefördert wurde. Schwere Amtsuntreue wird mit sofortigem Ausschluß aus dem Staatsdienst, Aberkennung der Pensionsansprüche und Gefängnis von acht Jahren bis zur gesetzlichen Höchststrafe bestraft.

Anmerkungen

Beamte sind zur Treue gegenüber dem Staat verpflichtet. Allerdings ist der Staat selbst dem Wohl des eigenen Volkes verpflichtet, als Res Publica, öffentliche Angelegenheit. Da die Bundesrepublik Deutschland sich offiziell zur freiheitlichen liberalen Demokratie erklärt hat, sind alle Beamte dem Wohl des Volkes verpflichtet.

Jeder Jurist muß durch seine Ausbildung erkennen, wenn sich die von ihm erwarteten Handlungen eindeutig von dem unterscheiden, was das Grundgesetz vorschreibt. In der BRD-Rechtsprechung wird regelmäßig bei NS-Verbrechern ein Befehlsnotstand nicht anerkannt. Folglich kann auch kein Amtsträger der BRD sich darauf berufen. Wer in ein Amt gelangt ist, in dem er Amtsuntreue begehen konnte, hat diese Amtsuntreue folglich vorsätzlich begangen.

Derzeit ist es üblich, daß Richter und Staatsanwälte ihre Urteile und Verfügungen nicht mehr unterschreiben. Das Argument des Zeitmangels und der Überarbeitung kann hierbei nicht vorgebracht werden, da der Aufwand für den Akt der Unterschrift vernachlässigbar klein ist gegenüber der Formulierung dieser Schreiben. Folglich muß davon ausgegangen werden, daß diese Unterschriften absichtlich nicht geleistet werden. Dies muß als Versuch angesehen werden, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Nicht geleistete Unterschriften müssen deshalb als Heimtücke im Amt gewertet werden, die zur Strafverschärfung führen muß. Untergeordnete Beamte, Amtsschreiber etc., die solche Papiere auf Anweisung abzeichnen müssen, sind Befehlsempfänger, bei denen auf Grund ihrer Ausbildung nicht davon ausgegangen werden kann, daß sie die Einsicht in die Strafbarkeit ihrer Handlungen besitzen. Deshalb unterliegt ausschließlich der im Schreiben genannte Vorgesetzte der Strafverfolgung.

Amtsträger können sich nicht darauf berufen, die Schriftstücke seien ohne ihr Wissen entstanden. Da nicht unterzeichnete amtliche Schriftstücke eine gängige Praxis der BRD sind, ist zwingend davon auszugehen, daß diese Schriftstücke mit Wissen und Billigung des Amtsträgers erstellt worden sind.

Heimtücke im Amt schließt die mindere Schwere der Amtsuntreue aus, selbst wenn die Vergehen nur in Einzelfällen begangen worden sind.

§4 Volksschädigung

(1) Alle Handlungen, die dazu führen, daß Deutschland einen volkswirtschaftlichen Schaden erleidet, werden als Volksschädigung bestraft. Darunter fallen Verkäufe von Staatseigentum an ausländische Gruppen und die Schwächung deutscher Unternehmen durch Zukauf überteuerter Firmen aus dem Ausland. Bestraft wird auch in Fällen, in denen die Reichsregierung durch Enteignung den Schaden in Grenzen halten konnte.

(2) Volksschädigung wird durch Einziehung des Privatvermögens und Pfändung sämtlicher Versorgungsansprüche bis zum Existenzminimum bestraft. Je nach Schwere des Schadens kann zusätzlich eine Freiheitsstrafe bis hin zur gesetzlichen Höchststrafe verhängt werden.

(3) Wurde die Volksschädigung von parlamentarischen Gremien begangen, ist jeder Mandatsträger, der für diese Vorlage gestimmt hat, der Volksschädigung schuldig. Läßt sich anhand der Sitzungsprotokolle nicht ermitteln, wer für die Vorlage gestimmt hat, sind alle Angehörigen der Regierungsfraktionen als Schuldige zu betrachten.

Anmerkungen

Unter Volksschädigung fällt die getarnte Übergabe von Firmengeldern ins Ausland, indem überteuerte Töchter gekauft werden. Dies passierte beispielsweise bei Mannesmann, der Telekom und Daimler-Benz. Die Volksschädigung besteht darin, daß die Substanz der deutschen Firmen geschwächt wird und damit Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen.

Volksschädigung durch parlamentarische Gremien erfolgt, wenn beispielsweise stadteigene Wohnungsbestände durch Beschluß des Stadtrats an ausländische Investoren verschleudert werden. Dies schwächt nicht nur die Kommune selbst, sondern verteuert obendrein noch die Mieten der Bewohner.

§5 Verbreitung von Feindpropaganda

(1) In beiden Weltkriegen wurden von den Feinden des Deutschen Reiches Propagandalügen in Umlauf gesetzt. Wer diese Propagandalügen nach der historischen Richtigstellung trotz besseren Wissens weiterhin verbreitet, wird mit Geldbuße oder Geldstrafe bestraft.

(2) Wer als Journalist wider besseren Wissens Feindpropaganda verbreitet, wird mit Publikationsverbot bis zu fünf Jahren, sowie mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.

(3) Die kommerzielle Verbreitung von Feindpropaganda und die Verunglimpfung von Deutschen als Tätervolk wird mit Entzug der Presselizenz bestraft.

(4) Bloße Meinungsäußerungen oder wissenschaftliche Recherchen in jeglicher Form zählen nicht als Verbreitung von Feindpropaganda.

Anmerkungen

Ziel dieser Bestimmung ist die Unterbindung von unreflektiertem Nachbeten deutscher Greueltaten, die historisch nicht nachweisbar sind. Schriften, Tonträger und Bilddokumente, die ausschließlich der Förderung des deutschen Schuldkomplexes dienen, dürfen nicht mehr verbreitet werden.

In beiden Weltkriegen passierten genügend Greueltaten und Kriegsverbrechen, durch alle Beteiligten. Eine alleinige Täterschaft von deutscher Seite muß deshalb als Feindpropaganda zum Nachteil des deutschen Volkes aufgefaßt werden. Ebenso sind die deutsche Alleinschuld und das deutsche Streben nach Weltherrschaft als Ursache der Kriege längst widerlegt.

Auf der anderen Seite darf die historische Forschung durch diesen Paragraphen nicht beeinträchtigt werden. Deshalb darf weder eine bloße Meinungsäußerung noch ein wissenschaftlicher Ansatz zu einer Strafe führen. Die Einschränkungen dieser Regelung sollen verhindern, daß die BRD-Meinungsdiktatur unter anderem Vorzeichen wieder auflebt. Deshalb wird hier klar unterschieden zwischen Meinungsäußerung, Forschung und bezahlter Verbreitung.

§6 Denunziantentum

(1) Die gezielte Denunzierung Andersdenkender zur Aufrechterhaltung des BRD-Unrechts wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Außerdem hat der Denunziant den Geschädigten Schadensersatz zu leisten.

(2) Hartnäckige Wiederholungstäter werden mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.

Anmerkungen

Wer einmal rechte Gewalt in seinem persönlichen Umfeld anzeigt, ist deshalb noch lange kein Denunziant. Dieser Paragraph richtet sich gegen Personen und Gruppen, die gezielt Veröffentlichungen und das Internet durchsuchen, um in inquisitorischer Absicht Meinungsabweichler aufzuspüren und den Behörden auszuliefern.

Die angemessene Strafe wäre ein Tag Arbeitslager für jeden Tagessatz, den solche Denunzianten bei ihren Opfern erreicht haben. Dabei sind auch die Kosten der Verfahren berücksichtigt, die auch im Fall einer Verurteilung auf den Steuerzahler fallen. Hexenjäger und Inquisitoren gehören ins Mittelalter, nicht in die heutige Zeit.

§7 Benachteiligung und Diskriminierung von Deutschen

(1) Jeglicher Amtsinhaber, der Deutsche härter behandelt als Nichtdeutsche, wird mit sofortigem Ausschluß aus dem Staatsdienst, Aberkennung der Pensionsansprüche und Gefängnis von zwei bis zehn Jahren bestraft.

(2) Minder schwere Fälle führen zum sofortigen Ausschluß aus dem Staatsdienst, der Halbierung der Pensionsansprüche und einer Geldstrafe.

Anmerkungen

Während gegen deutsche Staatsbürger mit Ausweis und festem Wohnsitz in der Regel bei jeder Straftat Ermittlungen durchgeführt und oft genug konsequent durchgegriffen wird, genießen Nichtdeutsche in Deutschland das besondere Wohlwollen der Justiz. Da werden Verfahren wegen Körperverletzung ganz schnell eingestellt, da werden Drogendealer von Haftrichtern umgehend auf freiem Fuß gesetzt. Das Ergebnis ist eine Diskriminierung und Benachteiligung von Deutschen.

Diese Diskriminierung und Benachteiligung setzt sich durch zahlreiche Ämter fort. Hier wird der Grundsatz gleiches Recht für alle massiv verletzt. Prügeln sich zwei Deutsche, ist das eine Kneipenschlägerei, verprügelt ein Deutscher einen Ausländer, ist es ein rassistischer Übergriff, der von allen Medien verbreitet wird, verprügelt ein Ausländer einen Deutschen, wird das mangels öffentlichem Interesses eingestellt.

Die Kriminalstatistik unterscheidet säuberlich zwischen rechts- und linksradikalen Straftaten, doch die Ausweisung von Straftaten durch Ausländer wird auf Anweisung von oben verhindert.

§8 Verbrechen gegen die Demokratie

(1) Verbrechen gegen die Demokratie können in zweierlei Weise stattfinden: Zum einen mit der Unterdrückung und Verfolgung von Minderheiten, zum anderen durch Mißachtung des erklärten Mehrheitswillens.

(2) Die Unterdrückung von Minderheiten und die gezielte Hetze gegen Andersdenkende durch Amtsträger in offizieller Funktion wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.

(3) Die Mißachtung des Willens der Mehrheit des Volkes durch gewählte Volksvertreter wird mit der Aberkennung jeglicher durch das Mandat erworbener Pensionen und Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Die Begünstigung von privilegierten Minderheiten auf Kosten der Mehrheit wird mit sofortiger Amtsenthebung, Streichung aller Pensionen und Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft.

Anmerkungen

Politische Parteien sind berechtigt, ihre politischen Gegner aus wahltaktischen Gründen zu beschimpfen. Ein Vorgehen gegen politische Gegner mit den Mitteln des Staatsapparats stellt jedoch eine unzulässige Einflußnahme auf die politische Willensbildung dar und verstößt gegen die Grundsätze der Demokratie.

Es ist zwar nötig, daß die Regierung zum Wohl des Staates unpopuläre Entscheidungen trifft. Das berechtigt die Regierung jedoch nicht, sich generell über den Willen des Volkes hinwegzusetzen, wie bei der Einführung des Euro oder der Zustimmung zur EU-Verfassung geschehen. Ein derartiges Vorgehen verstößt ebenfalls gegen die Grundsätze eines demokratischen Staatswesens.

Die Demokratie bedeutet den Schutz von Minderheiten, aber nicht deren Privilegierung gegenüber der Mehrheit des Volkes. Die gezielte und konsequente Begünstigung einer Minderheit ist ebenfalls mit den Grundsätzen der Demokratie nicht vereinbar.

Zur baldigen Vorlage an den frei gewählten Reichstag des deutschen Volkes!

Tags: Allgemeines

51 responses so far ↓

  • 1 Der Gilb // Aug 29, 2007 at 1:33

    Kein schlechter Gesetzesentwurf. Fragt sich nur wann und ob er jemals umgesetzt wird.
    Warten wir es ab.

  • 2 Josephine Baker // Aug 29, 2007 at 2:09

    Winkler ist echt cool!

    Heimtücke im Amt schließt die mindere Schwere der Amtsuntreue aus, selbst wenn die Vergehen nur in Einzelfällen begangen worden sind.

    Geile Banane! Und ein Satz chicer als der andere. Ich hoffe wir sind alle so hip drauf heute nacht?

    Es ist zwar nötig, daß die Regierung zum Wohl des Staates unpopuläre Entscheidungen trifft. Das berechtigt die Regierung jedoch nicht, sich generell über den Willen des Volkes hinwegzusetzen, wie bei der Einführung des Euro oder der Zustimmung zur EU-Verfassung geschehen. Ein derartiges Vorgehen verstößt ebenfalls gegen die Grundsätze eines demokratischen Staatswesens.

    Yo, man! Keep it rockin’ all right!

  • 3 PA // Aug 29, 2007 at 2:13

    Ich finde, dass Arbeitslager eine bessere erzieherische Wirkung entfalten und zu einer besseren Resozialisierung führen als der bloße Gefängnisaufenthalt, der häufig nur abstumpfend wirkt und die Gefangenen eher sich zum Tier rückentwickeln lässt. Arbeit ist ein Grundelement menschlichen Lebens, ein wichtiges Strukturelement beim Aufbau der Persönlichkeit. Auch dann, wenn die Arbeit als Folge einer schweren Straftat zwangsweise erfolgt, entwickelt sich durch die Arbeit vor allem in der Gemeinschaft ein tieferes Verständnis vom Sinn des Lebens: Es wird die Einsicht und Befriedigung darüber geweckt, mit der eigenen Arbeit einen Wert geschaffen zu haben, der über das Individuum hinausgeht und dem Gemeinwohl dient. Auf diese Weise erhalten auch verkommene Subjekte die Möglichkeit, sich nicht nur tätig sondern auch bekennend wieder in die Volksgemeinschaft zu integrieren.

    Ansonsten finde ich die Liste von Herrn Winkler eine sehr gelungene Grundlage für die Schaffung von Übergangsgesetzen, um damit begangenes BRD-Unrecht zu sühnen und soweit es möglich ist wiedergutzumachen. Juristen voran - die weitere Ausarbeitung und Kodifizierung sollte eine lohnende Aufgabe sein!

  • 4 Josephine Baker // Aug 29, 2007 at 2:21

    Übrigens, meine Herren, bevor Sie über mich herfallen (stilistisch-formal, meine ich):

    Das deutsche Offizierscorps, insbesondere auch das der Luftwaffe, bediente sich gern und häufig anglizistischer Begriffe und Redewendungen. Göring beschreibt das oft und keineswegs abwertend. Wenn das auch nicht so au courant, so up-to-the-minute ‘rüberkommt wie beim smarten Winkler, dem ich deshalb gern den Bart kraule.

    Give me more, sugar-babe!
    Politische Parteien sind berechtigt, ihre politischen Gegner aus wahltaktischen Gründen zu beschimpfen.
    Ohh, yeah! arrraauuuuu!

  • 5 Anti-Winkler-Denunziant // Aug 29, 2007 at 3:45

    Benjamin Schöler, Sie mieses kleines Satanswürstchen, ich hoffe Sie merken wie falsch es war, einen Herrn Winkler anzuzeigen. Dieser Knalltüte noch hundert Tagessätze zu zehn Hartz IV-Euros aufzudrücken! Wär’ er doch bei seiner Christlich-Sozialen Union geblieben. Jetzt ist er der Aufarbeitung des BRD-Unrechts fette Beute und verfasst - auch Ihnen zuliebe! -Reichsgesetze zu Volksverrat, Volksschädigung, Feindpropaganda und Denunziantentum. Diese werden sicher als „Lex Benni“ schon bald in die Rechtsgeschichte eines neuen, freien Deutschland eingehen. Das haben Sie nun davon.

    Fahren Sie zur Hölle, Schöler, Sie Teufelsbübchen – und nehmen Sie den Würzburger ALG II-Carl Schmitt gleich mit. Es soll ja schließlich wehtun.

  • 6 Nemo // Aug 29, 2007 at 3:53

    Ich bin auch ziemlich begeistert. Allerdings würde diese Gesetzgebung möglicherweise das Deutsche Volk wegen der Kosten bei der hohen Täterzahl ruinieren. Statt einfacher Gefängnisstrafen mit Fernsehen und Wasserpolospiel empfehle ich doch die grundsätzliche Variante mit produktivem Arbeitseinsatz bei diesen Volksverbrechern.

    Statt allerdings die Strafzeit hierdurch zu halbieren schlage ich einen allgemeinen Vorlaufbonus von zwei Jahren als Ausbildungszeit vor der eigentlichen Strafzeit vor. Ansonsten könnte man dieses Personenklientel ja nur zum Straßenkehren und hier auch nur mit Besenbewaffnung verwenden.

    Die Bestrafung sollte allerdings gerade nicht bei den “höheren” Chargen beginnen sondern beim kleinsten Rädchen. Genau dieser Personenkreis ist es nämlich, welcher bisher wegen mangelnder Fähigkeiten oder allgemeiner fauler Bequemlichkeit sich den verantwortungslosen Staatsjob ausgesucht hat.

    Dazu gehört dann z.B. auch der beliebte Knöllchenschreiber und sein artverwandter Gerichtsvollzieher nebst den mithelfendem Erzwingungspolizisten. Auch die faulen Wegelagerer (Radarfalle) gehören zu dieser Spezies.

    Beim Finanzamt gibt es sicher auch haufenweise Schädlinge. Insbesonders solche, welcche aufstrebende produktive deutsche Firmen mit dezenten Kontopfändungen ruiniert haben. In der seligen Zeit hat sich der Staat schließlich auch nur mit der Hälfte oder einem Drittel der heutigen Gesamtsteuern zufrieden gegeben. Und dies sogar bei voller “Hochrüstung” bei Anfangsrüstungsstand Null.

    Natürlich sollen diese Volksschädlinge ihre Arbeit nicht umsonst ableisten. Mit einem Euro je Monat oder Stunde (Eineurojob) könnte die Akkordarbeit bei 130% Leistung (relativ) vielleicht abgegolten werden. Immerhin wird die ungewohnte Leistung bei diesen Leistungserbringern eh nur bei höchstens 4% eines Normaldeutschen liegen.

  • 7 §§§ // Aug 29, 2007 at 4:02

    Gute Idee, Gilb. Warten wir es also ab.

    PA: “Juristen voran - die weitere Ausarbeitung und Kodifizierung sollte eine lohnende Aufgabe sein!”
    Davon bin ich überzeugt. Damit können wir uns ja die Wartezeit verkürzen, und lohnen tut’s sich auch noch! thomas, alter freidemokratischer Freiberufler, das wäre noch was!

  • 8 Freibeuter // Aug 29, 2007 at 5:39

    So sehr ich die Gedanken Herrn Winklers auch schätze : Diese Diskussion bleibt eine akademische, da die Grundvoraussetzungen einer Wiedereinsetzung des Deutschen Reichs nicht oder noch nicht gegeben sind. Daran wird sich - mit der Blockpartei CDUCSUSPDFDPGrüneLinke - in absehbarer Zeit nichts ändern.

    @Josephine Baker :

    Nehmen Sie sehr starke Tabletten ?

    Übrigens : Überpigmentierte “Weltbürger” aus Amiland mit französischer Staatsbürgerschaft im Bananenröckchen tanzend reißen hier niemanden (mehr) vom Sockel !

    http://de.wikipedia.org/wiki/Josephine_Baker

  • 9 Waldemar // Aug 29, 2007 at 8:33

    Wer die Artikel des Herrn Winkler liest, muß doch wirklich glauben, daß dieser Mensch eingesperrt gehört. Nicht in ein Gefängnis, sondern in eine Irrenanstalt!
    Das Geschreibsel dieses frustierten Versagers ist eine Zumutung für alle Leser.

  • 10 KleinerAnonymerFeigling // Aug 29, 2007 at 9:06

    Solches Recht wäre durch das Gut- und Böseempfinden des Volkes legitimiert, wie ich meine.

    Und das ist die einzig gültige Legitimationsquelle. Von außen an das Volk herangetragenes und seinem Empfinden übergestülptes Recht ist Unrecht.

    Daraus erklärt sich auch die Differenz zwischen Recht und Gesetz in der “OMF” (Prof. Dr. Carlo Schmid, SPD, “Vater” des GG) -BRD.

  • 11 Beobachter aus Deutsch Südwest // Aug 29, 2007 at 11:10

    Lieber Waldemar,
    “Das Geschreibsel dieses frustierten Versagers ist eine Zumutung für alle Leser.”

    Sie scheinen an einer Zwangsneurose zu leiden (lesen müssen).
    Gehen Sie mal zum Psychiater, da wird Ihnen geholfen.
    Kein Mensch muß müssen.

    Beobachter

  • 12 Josephine Baker // Aug 29, 2007 at 11:16

    Ja gut, Freibeuter, diese Diskussion ist und bleibt eine akademische, solange Winkler und Sie sie führen. Aber davon verstehe ich nichts. Meine Welt sind Bananen. Und deshalb sag’ ich’s auch: Winkler ist phat und right on the ball! Peel it!

    Zu Ihrer Frage: Nein.

    Und gut, ich reiße niemandem mehr vom “Sockel” (aarrraaauu). Aber meinen Sie, ich hätte ich eine Chance gehabt, als Sie noch jünger waren?

  • 13 Eva // Aug 29, 2007 at 11:47

    Dieser von Herrn Winkler dankenswerterweise erarbeitete Entwurf eignet sich hervorragend als Postwurfsendung im Stile H. G. Wells’ an alle Haushalte.

  • 14 PA // Aug 29, 2007 at 11:57

    An die Schriftleitung: Man kann nicht in einem Raum eine ernsthafte Diskussion führen, in dem aufdringlicher Latrinengeruch herrscht. Kontroverse Meinungen sind in Ordnung, aber Exkremente im Diskussionsraum stören doch etwas. In diesem Sinne …

    Das ist hier nicht zur Diskussion gedacht, sondern öffentlicher Raum. Melde dich ansonsten hier an.
    Blogwart

  • 15 Rastus P.Coon // Aug 29, 2007 at 12:26

    Ach, Deutschlands Negerin Nummer 1 weilt auch mal wieder unter uns, jetzt als jüdischer Negerbastard, der Frankreich ganz enorm bereichert hat, indem sie, um gegenRassismus i Amilan zu protestieren12 Kanaken adoptiert und so Frankreich reich mit neuen “Bürgern” beschenkt hat
    Na, wenigstens nicht Deutschland.
    Halb Morgenländer, halb Nigger, sozusagen ein Dune Coon, was?

  • 16 Josephine Baker // Aug 29, 2007 at 13:27

    PA: Ich bitte um Verzeihung für die Strapazierung Ihrer anspruchsvollen Sinne. Lernen Sie bitte gewissenhaft vom Herrn Winkler. Schönen Tag noch.

  • 17 Nemo // Aug 29, 2007 at 13:36

    Man gebe einmal in Google:
    “Bundesrepublik Deutschland GmbH” oder Finanzagentur ein und fange dann nach und nach das Staunen an.

  • 18 Josephine Baker // Aug 29, 2007 at 13:51

    Rastus P.Coon
    Du kannst einen Wikipedia-Verweis öffnen, lesen, das Gelesene aufnehmen und in Kommentarform selbständig nutzanwendend vorbringen? Komm schon, Du bist gar kein Neger!

    Have a nice day, brother. Träum was Schönes vom Herrn Winkler.

  • 19 die times // Aug 29, 2007 at 13:52

    Mein Beitrag dazu vom Vormittag ist wieder im Papierkorb, stimmt’s?

    ;)

  • 20 Simplicius Simplicissimus // Aug 29, 2007 at 13:57

    Es gibt hierzulande leider etliche kleine Ganoven, die ihre Ämtchen zur schamlosen Selbstbereicherung und zur Durchsetzung ihrer eigennützigen Interessen mißbrauchen.

    Ihre Untaten begehen sie dabei ohne alle Skrupel, ohne alle Gewissensbisse und im hehren Selbstgefühl trotz, oder gerade wegen ihrer schmierigen Gaunereien die “Guten” und Anständigen zu sein.

    Der Tag an dem solchen Lumpen das Handwerk gelegt würde, wäre wahrlich ein Tag der Befreiung. Und man sollte diesen Leute dann auch keinerlei Strafmilderung dafür gewähren, daß sie durch ihr Treiben - wenn auch unfreiwillig - die allerbesten Propagandisten für die letztendlich siegreiche gerechte Sache waren.

  • 21 Rastus P. Coon // Aug 29, 2007 at 14:16

    @Josephine Baker
    He Sissa, hatte gehofft, mit Dir 10 kleine Negerlein machen zu können und Du verweist mich an den Massa?
    Das iss nich nett zu nem armen Nigga, jetzt muß ich wieder ins Bahnhofsviertel…

  • 22 PA // Aug 29, 2007 at 14:34

    An die Schriftleitung: Na, es ist doch öffentlicher Raum, den Sie zur Verfügung stellen. Meinen Sie nicht, dass Sie da für diesen Raum auch etwas Verantwortung tragen?

    Stellen Sie sich vor, jemand würde einen Spielplatz, der mit Glasscherben übersät ist, öffentlich zur Verfügung stellen. Hätten Sie da nicht das Gefühl, dass derjenige für die vielen anfallenden Schnittwunden verantwortlich wäre …?

    Natürlich ist es öffentlicher Raum, und wir sorgen nach bestem Wissen und Gewissen für die Einhaltung der Regeln des derzeitigen StGB. Allerdings, um Ihre Metapher aufzugreifen, steht am Rande des Spielplatzes ein Schild “Vorsicht Glasscherben!”. Wer als mündiger Bürger trotzdem den Spielplatz betritt, nimmt durch schlüssiges Handeln die Verantwortung auf sich. Wer als unmündiger Bürger sich an Scherben schneidet, sollte sich an sein Mündel wenden.
    Blogwart

  • 23 PA // Aug 29, 2007 at 14:45

    Ach ja, eh ich’s vergesse: Jüdische Straftäter sollten nach Überwindung der BRD selbstredend zur Straßenreinigung herangezogen werden … Mich hat schon immer der Unrat gestört, der da überall herumliegt …

  • 24 wolzow // Aug 29, 2007 at 15:46

    Sehr gut Herr Winkler, weiter so!
    Einen Fehler habe ich denn noch gefunden:
    “Nicht zulässig ist die Ablehnung der Übernahme aus gesundheitlichen Gründen.”
    Was machen wir mit den geisteskranken Beamten, die gibt es ja zuhauf, dürfen die weiter beschäftigt werden?

  • 25 Nationalkommunist // Aug 29, 2007 at 15:52

    Man stelle sich vor.
    BeeRDe : Ein (Denk)verbot jagt das andere.
    versus 4. Deutsches Reich: Die Verbote werden fortgesetzt. Es treten nur andere Schikanen in Kraft.
    Welch IRRsinniger Fortschritt gegenüber unserer Bunten Republik. Jede Ideologie nährt sich nun mal von Verboten
    Der Text von Herrn Winkler ist zwar diesmal gut durchdacht und manchmal würde es mich freuen, wenn die Vorschläge tatsächliches Gesetz würden, aber wünschen tue ich es trotz Hass auf die politische Organisierte Kriminalität letztendlich doch niemanden.
    Trotzdem, Leute die Andere aufgrund ihrer Aussagen ins Gefängnis bringen, sollte man nicht vergessen und zur Wiedergutmachung heranziehen.
    Hoffentlich lesen diese Zeilen die zahlreichen Denunzianten.

  • 26 Gast // Aug 29, 2007 at 18:20

    Super Ausarbeitung - bleibt zu hoffen, dass sie mal gültiges Recht wird

  • 27 die times // Aug 29, 2007 at 19:35

    Wo ist schon wieder mein Beitrag?

    Der vom Vormittag ist nicht da, und als ich ihn am Nachmittag wieder schrieb, auch nicht.

    :(

    Keine Ahnung. Versuch’s noch mal. Du weißt, falls gelöscht wird, so lassen wir zumindest einen Hinweis darauf stehen.
    Blogwart

  • 28 albalongus // Aug 29, 2007 at 20:02

    @Waldemar :
    August 29th, 2007 at 8:33
    Wer die Artikel des Herrn Winkler liest, muß doch wirklich glauben, daß dieser Mensch eingesperrt gehört. Nicht in ein Gefängnis, sondern in eine Irrenanstalt!

    Und wie lebt es sich auf dem Stern Sirius, oder wo bist Du gerade.

    @Josephine Baker :
    August 29th, 2007 at 11:16
    Meine Welt sind Bananen.

    Schälst Du sie vorher?

  • 29 Wigbold // Aug 29, 2007 at 21:27

    Wieder mal ein ausgezeichneter Winkler! Meine Hochachtung. Der Mann hat’s wirklich drauf. Wie er den gewissenlosen Systembütteln, die die Meinungsfreiheit mit Füßen treten und einen klugen Kerl wie ihn durch alttestamentarische Verfolgungsmaßnahmen (1000 EUR) zum Dissidenten gemacht haben, mit Arbeitslager, Freiheits- und Todesstrafe (”Gefängnis von acht Jahren bis zur gesetzlichen Höchststrafe”) antwortet! Bleibt zu hoffen, daß es diesmal klappt.

    In gewisser Weise ist es deshalb gut, daß der Phasenzähler heute auf 0,8 gestiegen ist. Es wird nun wohl nicht mehr lange dauern! Butter, Milch und Honig kosten jetzt schon fast wieder soviel wie 1975. Da waren Sie noch garnicht geboren, gell, Fräulein Dagmar? Aber gut, meine Welt sind Bananen.

  • 30 Reichsicherheitshauptamt // Aug 29, 2007 at 22:27

    Ich habe nur §1 gelesen.

    §1: Behandlung der Beamtenverhältnisse

    (1)
    (2)
    (3) Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis des Deutschen Reiches muss/wird aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
    - Verstrickung des vormaligen Beamten in BRD-Unrecht
    - mangelnde persönliche Eignung, da die Bestallung zum Beamten aus politischen und ähnlichen (Couchbesetzung etc.) Gründen erfolgte
    - Wegfall der hoheitlichen Funktionen und Auflösung der Behörde. Wohin mit etwaigen Kapazitäten, welche kein Unrecht begangen haben?
    Nicht zulässig ist die Ablehnung der Übernahme aus rein gesundheitlichen Gründen.

    (4) Für Beamte in untergeordneten Funktionen kann die Reichsregierung behördenbezogen pauschal auf die Einzelfallprüfung verzichten. dieses Schlupfloch ist ersatzlos zu streichen! allein die Gefahr für volksschädliche Vetternwirtschaft und Korruption ist bereits hierbei zu groß

    (5)

  • 31 ReichSSicherheitshauptamt // Aug 29, 2007 at 22:34

    Im Übrigen läuft Winkler erhebliche Gefahr, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.
    Theorie und Praxis sind oftmals (zu oft) zwei unterschiedliche Schuhe. Und der ärgste Feind jeden Gesetzes ist die Fehlerquote Mensch. Womit nicht die Täter gemeint sind.

  • 32 Silke // Aug 29, 2007 at 23:12

    Ein bürokratisches Monstrum, Herr Winkler!

    Belästigen Sie doch bitte nicht den Reichstag mit diesem intelektuellen Gedöns. Die Henker arbeiten auf Zuruf bei Akkordlohn, Notizen werden keine gemacht, Juristen vom Verfahren ausgeschlossen und binnen drei Tagen ein Schlußstrich gezogen. Das wollen Sie doch!

  • 33 Dike // Aug 29, 2007 at 23:32

    “Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen.” (Otto von Bismarck)

    M. Winkler schrieb u.a.:” Die Demokratie bedeutet den Schutz von Minderheiten, aber nicht deren Privilegierung gegenüber der Mehrheit des Volkes. Die gezielte und konsequente Begünstigung einer Minderheit ist ebenfalls mit den Grundsätzen der Demokratie nicht vereinbar.”

    Graf Coudenhove-Kalergi beschrieb 1925 das Wesen der Demokratie mit diesen Worten:

    “Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie: Weil die
    Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen
    die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht
    in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie
    in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner
    Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die
    Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf
    der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und
    gesellschaftliche Beziehungen die Minister.”, (Adel S. 31)

    So lange die BRD Verwaltungsstaat der Besatzer ist und dadurch abhängig auf Gedeih und Verderb von der Hochfinanz, verharren beachtenswerte Denkansätze wie oben v. M.W. formuliert unerfüllt.

    Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, wie es heißt im Volksmund. ;-)

  • 34 Olsen // Aug 29, 2007 at 23:57

    @Dike
    “Welche Regierung die beste sei? Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren.”
    -Goethe-

    Damit ist wahre Demokratie gemeint, so wie sie einst vorherrschte. Alles andere ist abseits der Begrifflichkeit Demokratie; es sei denn man definiert den Begriff “Volk” oder “Gemeinschaft” im Orwellschen Sinn (wie derzeit) um. ;-)

  • 35 Olsen // Aug 30, 2007 at 0:10

    Nachtrag:
    Bevor wieder Mißverständnisse entstehen. Auch die Germanen kannten einen “Volksadel”. Nur ist dieser in Pflicht und Recht mit dem Adel darauffolgender Zeiten vergleichbar. Damaliges Recht und Pflicht eines jeden Freien würden auf die letzten tausend Jahre bezogen, durchgängiger Volksaufstand bedeuten. Kein Freier hätte sich jemals die Ehre gegeben, Verbrechern und Verrätern die Treue zu halten. Dann wäre er selbst zum unehrenhaften Gesetzlosen mutiert. Tacitus, Caesar & Co. haben diesbezüglich einiges vermerkt. Vielleicht ist das die stärkste aller deutschen Tugenden und leider auch die größte Schwäche? Zwei Seiten einer Medaille.

  • 36 Olsen // Aug 30, 2007 at 0:12

    “Nur ist dieser in Pflicht und Recht mit dem Adel darauffolgender Zeiten vergleichbar.”

    unvergleichbar

    Fehlerteufel!

  • 37 Reichstagspräsidium // Aug 30, 2007 at 0:34

    @Reichsicherheitshauptamt:

    Volle Zustimmung.

    Gut, daß das dem Herrn Winkler gerade noch rechtzeitig gesagt wird. Man merkt noch manchmal seinen bürgerlich-behäbigen Hintergrund. Schluss damit!

    Von der Wortmeldung @ReichSSicherheitshauptamt habe ich dagegen nur “Bahnhof und Liedersingen” verstanden. Naja, Fehlerquote Mensch!

    Grundsätzlich aber gilt: Mit Kämpfern wie denen, die sich heute für Herrn Winkler ins Zeug gelegt haben ist mir nicht bange, wenn es losgeht! Ich hatte aber auch nichts anderes erwartet.

    P.S.: Herr Winkler sollte noch einen § einfügen, der sich mit dem Hinterlassen von Exkrementen im öffentlichen Raum befasst (xx Jahre Arbeitslager, gesetzliche Höchststrafe oder sowas). PA kann da Formulierungshilfe leisten.

  • 38 KleinerAnonymerFeigling // Aug 30, 2007 at 9:49

    Zitat Silke :
    Die Henker arbeiten auf Zuruf bei Akkordlohn, Notizen werden keine gemacht, Juristen vom Verfahren ausgeschlossen und binnen drei Tagen ein Schlußstrich gezogen. Das wollen Sie doch!
    Zitat Ende

    “Das wollen Sie doch!” glaube ich nicht. Und Sie, Fräulein Silke, vermutlich auch nicht.

    Worum es m.E. gehen muß, ist “Recht” als ein Normensystem zu konstituieren, das deckungsgleich die “Moral” des Volkes abbildet und genau dadurch (gleichsam naturrechtlich) legitimiert ist.

  • 39 Josephine // Aug 30, 2007 at 10:45

    Nicht gleichsam naturrechtlich, Herr Klein-Feigling, wird das Normensystem konstruiert, sondern vom frei gewählten Reichstag auf Vorschlag eines der führenden Dissidenten Würzburgs. Erst dann wird der Meinungsverbrecher für einige wenige Jahre ins Arbeitslager verbracht und der Volksschädling gemäß Volksmoral mit der gesetzlichen Höchststrafe belegt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! Sie müssen Herrn Winklers im Kampf für Freiheit und Recht erstellten Entwürfe schon lesen. Beeilen Sie sich, bald geht’s los!

  • 40 KleinerAnonymerFeigling // Aug 30, 2007 at 14:32

    Wertes Fräulein Josephine,

    vielen Dank für den überaus richtigen Hinweis “Sie müssen Herrn Winklers im Kampf für Freiheit und Recht erstellten Entwürfe schon lesen”.

    Hätten Sie meinen Beitrag gelesen, so hätten Sie ohne Zweifel leicht bemerken können, daß es hier nicht um “Konstruktion” geht, wie Sie belieben zu vermeinen, sondern um “Konstitution”.

    Nachdem Sie sich die Bedeutung der kleinen, feigen Differenz angelesen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne für einen weitere Befruchtung zur Verfügung.

    Honi soit qui mal y pense.

  • 41 Dike // Aug 30, 2007 at 16:52

    @ Olson

    Gutes Zitat.

    “Demokratie” und Kapitalismus dienen der Elite (Hochfinanz) zum Zweck der Erlangung der Weltherrschaft. Deshalb wird den Ländern, die sich nicht freiwillig dem Kapitalismus beugen, zunächst die Demokratie übergestülpt. Erst der Kapitalismus und die Demokratie, sind Sprungbrett zu ihrer erstrebten Weltmacht.
    Das Volk ist nicht in der Lage, sich der Dominanz der
    Hochfinanz entgegenzustellen, solange es in deren Wirtschafts- und Finanzsystem “eingeschlossen ist , bzw. von diesem abhängt.

  • 42 wartender Krieger // Aug 30, 2007 at 19:52

    Freut euch Leute, Michael Winkler arbeitet gerade an einem kompletten Buch in diesem Stil und Niveau.

    Nur wirklich schade, daß all diese durchdachten Konzepte erstmal die kommenden Krisen durchstehen müssen und sich hinterher noch jemand daran erinnern muss, sonst sind Sie wirklich nur eitel Sonnenschein.

    Wie viele haben schon tolle Pläne für “hinterher” ausgearbeitet, während sie nichtmal genau wissen, wie sie das “Vorher” durchstehen sollen?

    Fakt ist: nur die Harten kommen in den Garten!

    @ Reichstagspräsidium :

    Ich schlage mal vor, sie bewesien erstmal, daß Sie es besser können als Herr Winkler, bevor Sie ihn so niveaulos kritisieren.

    Können Sie nicht? Na, hat ja auch niemand ernsthaft erwartet. Also Klappe halten und wieder ab in die zweite Reihe.

  • 43 Radulf // Aug 31, 2007 at 9:17

    Die Beschäftigung mit vorstehendem Thema ist zwar nicht neu, hat sich doch aber meist nur in Gedankenspielen vollzogen. Zum erstenmal hat sich hier jemand strukturierte Gedanken gemacht und diese auch schriftlich fixiert. Bravo! Die Volksfeinde haben sogar den Vorteil, vorher zu wissen, was sie möglicherweise erwartet. Der kommende nationale Rechtsstaat wird dann richten und strafen. 1945 wurde “gestraft” ohne vorherige
    Gesetzesgrundlage. Wir sagen vorher, was passieren kann. Das ist der Unterschied bei ehrlicher Politik!

  • 44 BMCM // Aug 31, 2007 at 22:17

    @ Michael Winkler

    “Politische Parteien sind berechtigt, ihre politischen Gegner aus wahltaktischen Gründen zu beschimpfen. ”

    Was haben Beschimpfungen mit Politik zu tun? Hat derjenige recht, der lauter schimpfen kann oder derjenige, der die besseren Sachargumente hat? Wer am lautesten schimpft, kann die Argumente des Gegners nicht widerlegen. Haben Sie das nicht selbst schon oft genug am eigenen Leibe erlebt? Ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass Sie es nötig haben, Ihre politischen Gegner zu beschimpfen. Sollte ich mich da getäuscht haben?

    “Ein Vorgehen gegen politische Gegner mit den Mitteln des Staatsapparats stellt jedoch eine unzulässige Einflussnahme auf die politische Willensbildung dar und verstößt gegen die Grundsätze der Demokratie.”

    Kommt darauf an, weshalb man gegen den politischen Gegner vorgeht. Wenn man beispielsweise weiß und sogar Beweise dafür hat, dass der politische Gegner mit Drogen handelt oder sich an Kindern vergeht, ist es sogar die Pflicht eines jeden, dagegen mit den Mitteln des Staatsapparates vorzugehen.

    Das gleiche muss gelten, wenn jemand versucht, die Rechte des politischen Gegners einzuschränken. Manchmal muss Demokratie auch wehrhaft sein. Hat denn noch niemals jemand versucht, Ihre politischen Rechte einzuschränken, etwa das Recht auf Meinungsfreiheit?

  • 45 Josephine // Aug 31, 2007 at 22:45

    Herr Klein-Feigling,

    ich konnte auch nach gewissenhafter Lektüre nicht erkennen, warum die Konstituierung eines Normensystems nicht dessen Konstruktion beinhaltet - um die es mit Winklers Reichsgesetz im ganzen Stang geht. Oder wurde das vorgeschlagene Normensystem von der Vorsehung zu Ihrem Herrn Winkler gesandt?

    Den Satzbau müssen Sie noch üben. „Wie Sie belieben zu vermeinen“ klingt arg nach Schönbrunnerdeutsch für Zugereiste, aber nicht authentisch nach Ihrer mitteldeutschen Heimat.

  • 46 KleinerAnonymerFeigling // Sep 1, 2007 at 8:45

    Zitat Josephine :

    Herr Klein-Feigling,
    ich konnte auch nach gewissenhafter Lektüre nicht erkennen, warum die Konstituierung eines Normensystems nicht dessen Konstruktion beinhaltet …
    Zitat Ende

    Ich will’s kurz machen, und so, daß Sie es leicht verstehen können:

    Qua “Konstruktion” trägt man etwas von außen an eine Sache heran und stülpt es ihr über.
    Qua “Konstitution” wird die Sache von sich aus zu dem, was sie von sich aus sein will.

    In der Hoffnung, Ihnen hiermit gedient zu haben…

  • 47 Josephine // Sep 1, 2007 at 12:27

    Herr Klein-Feigling:

    Also Vorsehung. Und Sie meinen, das wäre Hegel. Es ist Winkler, und der passt zu Ihnen.

    Alle Gute für Ihren weiteren Lebensweg
    Josephine

  • 48 wartender Prüfer // Sep 1, 2007 at 15:02

    „Freut euch Leute, Michael Winkler arbeitet gerade an einem kompletten Buch in diesem Stil und Niveau.“

    Noch eins, dessen Erlöse er offensichtlich an der Steuer vorbei vereinnahmen will, der Retter des Vaterlands, der. Es ist mir überhaupt nicht egal, dass man dieser Knalltüte mit Steuern und Sozialbeiträgen die Gelegenheit dazu gibt.

    Ich wäre vorsichtig an Ihrer Stelle, Winkler. Glauben Sie nicht, dass 100 Tagessätze zu 10 EUR das letzte Wort eines Staates sein müssen, dem Sie in diesem Stil und Niveau auf der Nase herumtanzen.

    Grüße

  • 49 wartender Krieger // Sep 1, 2007 at 17:38

    @ wartender Prüfer:

    Hört, hört! Haltlose Anschuldigungen und leere Drohungen vom Feinsten!

    Das letzte Wort dieses Staates wird sein Todesröcheln sein in wenigen Jahren.
    Und jeder verfolgte Dissident, jeder illegal eingekerkerte Systemgegner und jede vorsätzlich ruinierte Existenz werden das Ganze nur beschleunigen. Wo werden Sie dann sein, “wartender Prüfer”? Und sind sie bereit, ihrerseits geprüft zu werden auf ihre Gesinnung und ihre Vergehen gegen das Deutsche Volk?

    Also stecken Sie sich ihr Geblubber mal am besten dorthin, wo ihr Hirn und Charakter sind. Sie wissen schon, da wo die Sonne nicht scheint. Hinten rein eben.

    Ohne Grüße

  • 50 wartender Prüfer // Sep 1, 2007 at 21:30

    @ wartender Krieger:

    Die Anschuldigung ist haltlos, da haben Sie recht. Das sagt nichts über ihre Richtigkeit aus. Eine Drohung steht hier nicht. Ich stelle fest, dass Winkler dem Staat gegenüber Einnahmen von ca. 300 Euro im Monat nachgewiesen hat. Wann sieht man im Hinweis auf die Abgabenordnung eine Drohung?

    Frage 1: Als Volksschädling im Arbeitslager oder unter dem Fallbeil, nehme ich an.
    Frage 2: Auf meine Gesinnung nein, auf Vergehen ja, aber nicht von Ihnen.

  • 51 Kommentar_adS // Sep 2, 2007 at 21:39

    Und wie steht es mit dem Straftatbestand
    „Völkermord am deutschen Volk” ?

    Darauf hat m.E. von 10 Jahren bis zur Höchststrafe zu stehen!
    Herr Winkler, bitte um Ergänzung!

    Bei mehrfachen methodischen Erfüllung dieses Tatbestandes kann nur die Höchststrafe stehen, die - wie fas alle Strafen - befristet zur Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. SO-Angriffe gegen feindliche Kräfte!).

    Uuuuuupppppppppppsss.
    Völkermord ist ja nach geltendem Recht schon strafbar.

    Echt?

    Warum wird dieser Straftatbestand dann nicht angewandt?

    Oh!
    Als eine Antwortmöglichkeit fällt mir ein aus dem Zusammenhang gerissener Satz eines Bekannten ein, der sagte, dann können sie die Parlamente in Gefängnisse umwandeln.

    - Er/Sie hat nicht mal so unrecht. Wobei aber die Quote der unschuldigen im Gefängniss derzeit sicher höher ist, fuhr der Genosse in der Erzählung fort.

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