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Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen – Urteilsverkündung im Prozeß gegen Kameradschaft Westerwald (29.12.05)

21:47 · Post your comment (No Comments)

Koblenz: In Koblenz wurden gestern vier Mitglieder der „Kameradschaft Westerwald“ zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegenstand der Verhandlung war ein Überfall auf einige Punker während eines Konzertes Ende 2004 in Daaden. Hauptangeklagter dabei war ein gewisser Lars Heinz, der auch die Höchststrafe von drei Jahren erhielt und der sich in seinem Schlußwort offenbar mehr als unwürdig benahm. So berichtet die TAZ, daß Heinz förmlich in Tränen ausgebrochen sei und dem Gericht weinend versichert hätte, daß eigentlich ein NPD-Mann auf die Anklagebank gehöre, weil dieser die Kameradschaft zu Gewalttaten aufgerufen habe. Gleichzeitig warf er der Staatsanwaltschaft vor, daß sie diesen nur deshalb nicht unter Anklage gestellt habe, weil dieser für den Verfassungsschutz arbeite.

Nicht viel besser die Abschlußshow eines Timo Purper, der vom Gericht zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde. Sein Versprechen im Schlußwort, dem Rechtsextremismus abzuschwören und finanzielle Wiedergutmachung zu leisten, nutzte ihm gar nichts. Ähnlich verhielt es sich offenbar auch mit den anderen beiden Angeklagten die zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt wurden, von denen eine zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Urteile sind nicht die einzigen, waren in diesem Prozeß doch insgesamt 16 Mitglieder der „Kameradschaft Westerwald“ angeklagt worden.

Zu denen die gestern außerdem noch verurteilt wurden gehört der frühere NPD-Bundestagskandidat für den Westerwald, Christian Steup, der zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt wurde. Wie es heißt, gab es Zeugenaussagen, die bestätigten, daß Steup sich gegen die Anwendung von Gewalt gewandt hatte. Verurteilt wurde er wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, weil man bei ihm bei einer Hausdurchsuchung drei Übungshandgranaten gefunden hatte. Immerhin verhielt sich Steup im Gegensatz zu seinen oben genannten Mitangeklagten eher mannhaft, indem er in seinem Schlußwort von einem „Schauprozeß gegen national gesinnte Menschen“ sprach und dem Publikum zurief: „Ich glaube an euch – und an Deutschland“, was zu Ovationen beim Saalpublikum führte und den Richter veranlaßte mit der Räumung des Saales zu drohen.

In dem Verfahren wurde die Kameradschaft Westerwald als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft, gleichzeitig hieß es, daß weitere Anklagen gegen Mitglieder dieser Kameradschaft vorbereitet werden. Der Prozeß, und das Verhalten einiger Angeklagter, zeigt wieder einmal, daß man es sich schon sehr genau überlegen sollte, ob und wobei man mitmacht, wenn man sich politisch engagieren will. Dabei sollte einem schon im Vornherein klar sein, daß politische Opposition zuweilen mit juristischen Konsequenzen verbunden sein kann. Das hat nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist Ausdruck des Überlebenskampfes eines bereits gezeichneten und um sein Überleben kämpfenden Systems, das dabei keine Rücksichten nimmt. Wenn man dessen eingedenk ist, sollte es bei politischen Prozessen dieser Art Peinlichkeiten, wie die oben geschilderten, gar nicht geben, doch fällt es schon auf, daß solche Jammerlappen sich nicht selten gerade aus der Klientel rekrutieren, die nach dem fünften Bier den rechten Arm nicht hoch genug kriegen und dabei alles verkloppen wollen, was ihnen irgendwie nicht in den Kram paßt. Ein Grund mehr gerade auf solche Schreihälse ein besonderes Auge zu haben.

Siehe auch
taz Nr. 7857 vom 29.12.2005

Quelle: Störtebeker-Netz 29.12.05

Tags: Allgemeines

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