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Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2008 einen Beschluß vom 1. Oktober veröffentlicht. Demnach hatte der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes- die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist-, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen “Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d.h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.
Die Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen-wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen- Verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, daß die Anwendbarkeit des §86aStGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestandes liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.
Quelle: Nationaler Widerstand 15.11.08
Siehe auch
Keltenkreuz (Wikipedia)





26 responses so far ↓
1 naziszuwurstverarbeiter // Nov 19, 2008 at 0:14
recht so
2 Eine andere Feldpostnummer // Nov 19, 2008 at 1:29
Diese Darstellung (besonders das Beispielbild) ist im Grunde falsch, das Keltenkreuz kann grundsätzlich genutzt werden, sofern eine Verwechslung mit dem Symbol der verbotenen Organisation nicht gegeben ist. Da das Symbol eben auf Grabsteinen, oder in anderen Zusammenhängen des europäischen Kulturraumes nicht in Form der verbotenen Organisation stilisiert anzutreffen ist, wohl aber auf dem Lappen der verbotenen Nazibande, dort auch durch die entsprechenden Farben untermalt, kam es zu diesem bereits bekannten Sachverhalt.
Nachzulesen z.b. hier http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/broschuere_0612_RE_Kennzeichen_12.2.07.pdf
(Seite 22/56 Orga bzw. 40/56 Keltenkreuz allgemein)
Ich verstehe nicht warum das nun als Neuheit verkauft wird.
3 Steinmeier // Nov 19, 2008 at 3:26
Die Bundesregierung begrüßt das längst überfällige Verbot des stilisierten Keltenkreuzes. Die von der verbotenen Vereinigung wohl bewusst gewählte Nähe dieses Zeichens zum traditionellen Logo der Fernsehreihe “Tatort” erweist erneut, wie schamlos die Nazis auch das kulturelle Erbe der Bundesrepublik plündern.
Anliegend findet der Bundesgerichtshof noch eine Reihe weiterer bedenklicher Zeichen. Bei vielen ist die Verwendung durch verbotene Vereinigungen erwiesen oder zu befürchten.
http://www.seiyaku.com/customs/crosses/index-all.html
Gerade auch angesichts des ausgrenzenden Charakters dieser überkommenen Symbolik sollte sich unsere demokratische Zivilgesellschaft ihrer Verantwortung für Geschichte, Gegenwart und Zukunft gewachsen zeigen und in der Kreuzfrage – mit Hilfe des Bundesgerichtshofs – endlich eine große Lösung anstreben!
4 Nordstern // Nov 19, 2008 at 5:28
Es wird zeit, dass der nationale Widerstand ganz normale Zeichen und Symbole okkupiert, umdeutet und massenhaft in Bezug auf sich selbst verwendet,
Im Zuge des 2000er Verbotsverfahrens wurde (ich glaube es war Udo Voigt) ein hochrangiger Vertreter der NPD gefragt was die Partei im Falle eines Verbotes wohl tun würde.
Zur AntwortkKam ” dann gründen wir die Stopp- Schild- Partei.”.
Auch “Einbahnstraße”, “Absolutes Parkverbot”, “Gefahrenguttransport” und dergleichen sollte sich verwenden lassen.
Und dann – > viel Spass beim verbieten.
5 Nordstern // Nov 19, 2008 at 5:29
Es wird zeit, dass der nationale Widerstand ganz normale Zeichen und Symbole okkupiert, umdeutet und massenhaft in Bezug auf sich selbst verwendet,
Im Zuge des 2000er Verbotsverfahrens wurde (ich glaube es war Udo Voigt) ein hochrangiger Vertreter der NPD gefragt was die Partei im Falle eines Verbotes wohl tun würde.
Zur Antwortk kam ” dann gründen wir die Stopp- Schild- Partei.”.
Auch “Einbahnstraße”, “Absolutes Parkverbot”, “Gefahrenguttransport” und dergleichen sollte sich verwenden lassen.
Und dann – > viel Spass beim verbieten.
6 Blücher // Nov 19, 2008 at 6:42
Nur noch ein kleiner Schritt,dann werden Andreas-,Fenster- und Grabeskreuz verboten.
Straßenkreuzung und Kreuzbube werden folgen.
Als letzter Schritt wird das Wort “Kreuz” aus dem Duden und somit aus dem deutschen Sprachgebrauch getilgt.
7 Richtige Quelle // Nov 19, 2008 at 6:58
ist wohl Beck-Online
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=270470&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
8 buntspecht // Nov 19, 2008 at 8:07
Wie glücklich und friedlich muß ein Land sein, dass offensichtlich keine anderen Sorgen hat.
9 PDRG/OvR // Nov 19, 2008 at 8:45
„Emblem der verbotenen VSBD/PdA“
Aha, wenn ich ein Keltenkreuz sehe, denke ich natürlich sofort an „VSBD/PdA“ … was ist das eigentlich? Etwa „VerfassungsSchutz-BundesDienst / Produktiv durch Ausspionieren“?
Übrigens hebt das grüne Ampelmännchen an jeder Straßenecke den rechten Arm zum Hitlergruß, ohne daß der BGH einschreitet. DAS ist ein viel gefährlicherer Umstand als ein offensichtlich völlig vergessenes VSBD/PdA.
10 Leseratte // Nov 19, 2008 at 9:23
Mir fehlen die Worte!!
Jetzt hat der Verfassungsschutz einiges auf den Britischen Inseln zu tun, teilweise auch in der Bretagne.
Jeeede Menge Keltenkreuze. Sperrt alle Briten ein, macht dort die Gräber platt, reißt dorte die Kirchen ein.
11 Zeckenaufkopfpisser // Nov 19, 2008 at 10:01
Lasst uns doch einfach unter dem Davidstern marschieren hrhr mal sehn mit welcher Lüge die Gipsköppe die hier in Deutschland Richter und Politkasper sind das dann verbieten wollen.
12 griesgram // Nov 19, 2008 at 10:29
Schlechte Nachricht für die örtliche reformierte Gemeinde!
Am Ortseingang steht ein Schild mit den Gottesdienstzeiten, auf denen genau das kreuz abgebildet ist.
Gleich mal Anzeige erstetten.
Gibt es ein Aktenzeichen ?
13 Thorhammer // Nov 19, 2008 at 11:05
Was haben wir für ein Glück, daß unsere Wahlkompjuter uns schon die Wahl der Qual abnehmen. Ein ganzes Volk würde wohl sippenverhaftet in den Knast wandern, wenn es sein Kreuzerl macht.
14 Eisenheinrich // Nov 19, 2008 at 11:29
“Anhänger der VSBD/PdA” Wo gibts die denn? Ansonsten würde ich mir wünschen, daß endlich auch “Bomberjacken”, Tarnklamotten, künstlich erzeugte Glatzen und im Alltag sichtbare Tätowierungen verboten werden. Die bisherigen Verbote haben ja immerhin den gröbsten Kostümierungen auf Demos ein Ende gesetzt.
15 Karl-Heinz // Nov 19, 2008 at 13:45
Wiedermal ein völlig sinnloses Verbot, wer verbietet schon einen Kreis mit nem Kreuz drin?
Völlig lächerlich dieses Verbot. Bin mal gespannt wann die Triskele und die schwarze Sonne dran sind…
16 bruno der stoibär // Nov 19, 2008 at 14:12
griesgram: Sofort Anzeige gegen die Gemeinde stellen! Die sollen auch was von der Meinungsfreiheit haben! Staatsanwälte und BRD-Bürger wollen sich gegenseitig beschäftigen, also ran, kurze Anzeige verfassen und Resultat genießen!
17 griesgram // Nov 19, 2008 at 21:47
@stoibär
Genau das wird morgen geschehen!
18 stephan // Nov 19, 2008 at 22:37
Wenn dieses Urteil überhaupt irgendetwas bedeutet, dann nur daß die bundesdeutschen Juristen jeglichen Bezug zur Realität verloren haben. Wer kennt denn schon die Volkssozialistische Bewegung? Ich nicht und ich bin mir sicher das auch niemand an die VSwasweißich denkt, wenn er ein Keltenkreuz sieht. Das würden ja wohl selbst die ganz harten eher mit dem Klan in Verbindung bringen oder irgendwie als White Pride deuten. Möglich wäre allerdings auch, daß man mal wieder was konstruieren wollte, damit man mal wieder Gelegenheit hat, alle möglichen und unmöglichen nationalen Versände mit Repressalien zu überziehen, die eventuell Textilien mit aufgetragenen Keltenkreuzen im Angebot haben. Und das sind ja nicht wenige.
19 wolzow // Nov 19, 2008 at 23:51
Da gabs mal so eine Umweltterroristin die wollte den “rechten Winkel” in 90- Grad- Winkel umtaufen…..
Dumm- Dümmer- bekloppte brd- Politiker
20 AA Reinfeld // Nov 20, 2008 at 7:41
Wir sollten einfach mal den Davidsstern für unsere Zwecke benutzen! Villeicht wird er ja dann auch endlich verboten!
21 S.BRaun // Nov 20, 2008 at 11:48
Wenn das Keltenkreuz ( wieder mal ) verboten werden sollte, muß ich mir dann einige meiner Tätowierungen zwangsentfernen lassen, oder was ?
Mal abgesehen davon, schaut Euch mal Bilder von schottischen oder irischen Friedhöfen an, da wimmelts nur so von verbotenen Symbolen !
22 The Dude // Nov 20, 2008 at 13:08
Betrifft mich, gelinde gesagt, eher nicht – da ich meine Gesinnung eh im Herzen trage und nicht auf dem Laufsteg der Eitelkeiten. Sollen sie verbieten und zensieren was sie wollen. Je größer die Angst vor uns um so widersinniger und abstruser werden die Verbote und Verbotsanträge. Immer mehr legen die Marionetten des systems die Maske an und man erkennt landsläufig die widerliche Fratze der Vasallen. Eine Demokratie die nur verbietet, die ist keine Demokratie – sondern eine Gesinnungsdiktatur. Hat sie immer versucht den Schein einer demokratischen Republik zu wahren, fällt jetzt immer mehr die Maskerade und das Trugbild verwässert. Vielleicht wacht der michel irgendwann mal auf und sieht die Widersprüchlichkeit des Systems und bäumt sich auf.
Ansonsten – “Denk ich an Deutschland in der Nacht…
23 Deutscher aus Sachsen // Nov 20, 2008 at 19:37
Wenn wird eigentlich der kurze Haarschnitt Namens Glatze verboten?
Oder gar das denken?
Denken und sagen was man denkt steht ja schon unter Strafe…
Schaut auch hier vorbei:
http://nationalesforum.de.tl/
24 Hektor // Nov 21, 2008 at 11:51
Die Linksgedrehten erinnern an Vampire. Die haben Angst vor allem was nach Kreuzen aussieht.
25 Adolf // Dec 11, 2008 at 23:43
Na hoffentlich belöäßt es der Betroffene nicht bei diesem BGH Urteil, sondern ruft nun das BVerfG an…
26 Leni // Dec 12, 2008 at 0:09
Bekannte aus Irland und Amerika tippen sich nur noch an die Stirn, wenn man denen sowas berichtet. Die halten uns hier echt für Waschlappen, weil wir diese Idiotie dulden.
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