Horst Mahler, NPD-Vertreter im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, droht eine neue Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. Anlaß seien “volksverhetzende, insbesondere antisemitische Passagen” in einem Schriftsatz, den der 67-jährige Rechtsanwalt bei einer NPD-Veranstaltung im September 2002 an Journalisten verteilt habe, sagte in der letzten Woche ein Justizsprecher.
Ein weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung sei seit März anhängig, führte der Sprecher hinzu. Die Richter hätten allerdings noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Beide Verfahren seien vor derselben Strafkammer anhängig.
Wegen seiner Äußerungen über die Anschläge vom 11. September 2001 war Mahler ins Visier der Ermittler geraten. Das Amtsgericht Hamburg sprach ihn im Mai vom Vorwurf der Billigung von Straftaten frei.



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