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Altermedia Deutschland - Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Neue Maulkorbgesetze geplant

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Das Verherrlichen von Repräsentanten des Dritten Reiches und verurteilter Kriegsverbrecher soll unter Strafe gestellt werden, das kündigte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), an. Das Strafmaß soll bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reichen. Es werde auch überlegt, den Straftatbestand des Verherrlichens von NS-Organisationen auszuweiten, wurde mitgeteilt.

Mit dieser geplanten Strafverfolgung bestimmter Verhaltensweisen wolle man Veranstaltungen wie die in Wunsiedel zum Gedenken an Rudolf Heß und in Halbe zum Andenken an die gefallenen deutschen Soldaten unterbinden ohne das geltende Versammlungsrecht zu ändern.

Schon die gegenwärtige Gesetzgebung, die das Leugnen des Holocaust, die Verherrlichung des NS-Regimes oder das Tragen bestimmter Abzeichen unter Strafe stellt, öffnet der Willkür Tür und Tor. Vor etwa 20 Jahren, als diese Gesetze nach und nach eingeführt wurden, waren sie noch heftig umstritten. Die Darstellung historischer Vorgänge könne man nicht gesetzlich festschreiben, meinten damals Juristen in allen Bundestagsparteien richtigerweise. Erst als Helmut Kohl Bundeskanzler wurde und der Druck von bestimmten Zentralräten immer stärker wurde, fügte man die entsprechenden Paragrafen in das Strafgesetzbuch ein. 1994 ergfolgte der nächste Schlag, indem das Aufbewahren unliebsamer Schriften in Privatwohnungen unter Strafe gestellt wurde. Die Zahl der nach diesen Maulkorbgesetzen verurteilten Deutschen wird immer größer und so mancher unbescholtene Bürger muß es denn hinnehmen, künftig als Vorbestrafter zu gelten, weil er ein falsches Abzeichen getragen hat oder sich nicht ganz so negativ über bestimmte Vorgänge zwischen 1933 und 1945 geäußert hat. Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz nennt für das Jahr 2002 insgesamt 8538 und 2003 7951 Propagandadelikte, also Straftaten wie das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust oder das Tragen von verbotenen Abzeichen. Jüngster Fall: Im brandenburgischen Neuruppin muß ein junger Mann für vier Monate ins Gefängnis, weil er auf seiner Kleidung ein runenähnliches Zeichen getragen hat.

Diese Zahlen sind ein Armutszeugnis für einen Staat, der sich als der freieste in der deutschen Geschichte bezeichnet. Bedenkt man, daß es Jahr für Jahr um die achttausend Verurteilungen wegen unangepaßter Meinungen gibt, dann steht die verflossene DDR geradezu als mustergültig hinsichtlich der Meinungsfreiheit da.

Vollkommen frei agieren dürfen jedoch Leute, die das Ende unseres Landes fordern (”Nie wieder Deutschland”), die eindeutigen Kriegsverbrechen von Winston Churchill und Arthur Harris (”Harris do it again”) nicht nur bejubeln sondern auch noch rechtfertigen oder die blutbefleckten Berufsrevolutionäre Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in aller Öffentlichkeit ehren.

Welches Armutszeugnis stellt sich dieser Staat aus, der es nötig hat, seine Legitimation mit derartigen Knebelgesetzen abzusichern. Wie moralisch verkommen muß eine politische Elite sein, die zehntausende Bürger in die Gefängnisse steckt nur deshalb, weil sie andere Meinungen äußern. Und die Schraube der Verfolgung wird weiter angezogen. Nur eines ist sicher. Irgend wann einmal geht das nicht mehr. Dann werden sich die verantworten müssen, die das alles betrieben haben.

Frank Schwerdt

Quelle: www.NPD.de

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