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Rostock / Mecklenburg: Wie sich unsere Leser zum Teil noch entsinnen werden, kündigte die Rostocker Ostsee-Sparkasse (Ospa) der NPD-Rostock* im Vorfeld der Demonstration am 1. Mai das Konto. Die Partei kündigte daraufhin rechtliche Schritte an, die, im Gegensatz zu früheren Sparkassenkontenkündigungen in Mecklenburg-Vorpommern, auch umgehend Gestalt annahmen. So fand bereits gestern vor dem Landgericht Rostock der erste Prozeßtag in dieser Angelegenheit statt.
* Inzwischen in Mecklenburg-Mitte umbenannt worden. - Die Schriftleitung
Seitens der NPD wird eine einstweilige Verfügung vom Gericht verlangt, welche die Sparkasse zur Weiterführung des Kontos nötigen soll. Begründet wird dies mit einer Verletzung der Chancengleichheit der Parteien sowie dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die NPD-Anwältin wies nach Bericht der Lokalpresse außerdem daraufhin, daß der NPD seit 2000 115 Kreditinstitute die Geschäftsbeziehung gekündigt hätten, während 21 sich geweigert hätten, überhaupt welche mit ihr einzugehen. Dazu wäre vielleicht noch hinzu zu fügen, daß diese Kündigungswelle mit dem sogenannten „Aufstand der Anständigen“ zusammenhängt, der seinerzeit infolge eines Sprengstoffattentates auf die Synagoge in Düsseldorf inszeniert wurde und bei dem man suggerierte, daß er von Rechtsextremisten aus antisemitischer Motivation heraus begangen worden wäre. Tatsächlich wurden bis heute keine Täter gefunden, während sich die letzten Spuren im Milieu der Russen-Mafia verloren. Die im Zuge dieser Verleumdungswelle entstandenen Repressalien gegen politische Gegner blieben größtenteils aufrecht erhalten.
Im Gegensatz zu anderen Sparkassen verläßt sich die Rostocker Ospa jedoch keineswegs auf den angeblich verfassungswidrigen Charakter der Partei als Kündigungsgrund, sondern schiebt eine angebliche Vertragsverletzung vor. So behauptet man seitens der Sparkasse, daß der NPD-Kreisverband sein Konto wiederholt als Spendenkonto angegeben hätte, obwohl es lediglich nur ein Girokonto sei. Da Spendenkonten jedoch gebührenfrei geführt würden, wäre so der Eindruck entstanden, daß die Sparkasse die NPD „nicht nur toleriert, sondern auch unterstützt“ hätte. Vor Gericht verglich der Vertreter dieses Verhalten der Partei mit einer ständigen Störung des Hausfriedens, bei welcher dem Mieter im wiederholten Fall ja auch gekündigt würde. Anlaß für diesen Vergleich waren verschiedene mündliche Absprachen, in denen die NPD von der Sparkasse angeblich darauf aufmerksam gemacht sein soll, ihr Konto nicht als Spendenkonto zu verwenden.
Seitens der NPD verwies man nun auf die Spitzfindigkeit zwischen diesen Begriffen sowie die Behauptung, daß man den Begriff „Spendenkonto“ nach der Aussprache nicht mehr benutzt hätte und daß man dies auch künftig nicht mehr tun wolle. Über die Reaktion der Sparkasse heißt es daraufhin heute in der OSTSEE-ZEITUNG:
„…Ihren Kollegen auf der Gegenseite hielt es da nicht mehr auf seinem Platz. „Lesen Sie doch selbst!“, rief er aufgebracht und reichte den Richtern einen Internetausdruck. „Den habe ich heute um 14.30 Uhr gemacht.“ Auf seiner Homepage werbe der Kreisverband noch heute mit der Ospa-Verbindung als Spendenkonto.
Der Computer des Kollegen habe eine alte Version heruntergeladen, erklärte die Anwältin. Es folgte ein längerer Vortrag über die Funktionsweise des Internets. „Auch wenn der Sender schon aus ist, sind noch Strahlen da, die empfangen werden.“ Sie habe viele „ungewollte Schrecklichkeiten“ mit dem Internet erlebt. „Manchmal wäre es gescheiter, das Internet nicht zu benutzen.“
Der Verteidiger reagierte mit schallendem Gelächter. Das umstrittene Flugblatt war gestern Abend zwar nicht mehr auf der Verbands-Homepage verlinkt, aber noch als Dokument auf der Seite abrufbar. …“
Das Urteil wird für den 22. Juni erwartet. In der Vergangenheit endeten Prozesse dieser Art für gewöhnlich mit einem Erfolg der NPD, indem die Sparkassen zur Weiterführung des Kontos verpflichtet wurden. Da in diesem Fall jedoch offenbar nicht allein politische Interessen eine Rolle spielen, verspricht das Urteil besonders interessant zu werden. Allerdings könnten wir uns schon vorstellen, daß die NPD ihr Konto behalten wird, da andere Banken ihr ja die Kontenführung verweigern und sie lediglich dazu verpflichtet wird, künftig den Unterschied zwischen Giro- und Spendenkonto besser zu wahren. Denkbar vielleicht auch, daß das Gericht vielleicht sogar sein Placet gibt, Konten dieser Art auch als Spendenkonto zu führen, zumal es ja nur im Interesse der Bank sein kann, wenn sie für Kontenführungen dieser Art auch noch Geld bekommt, schließlich will man ja nichts geschenkt. Man darf also gespannt sein.
Siehe auch
Altermedia 27.04.06
Ostsee-Zeitung Rostock 16.06.06
Quelle: Störtebeker-Netz 16.06.06

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