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Mit einem Freispruch endete heute eine Berufungsverhandlung vor dem Münsteraner Landgericht. Möglicherweise stellvertretend für den NPD-Kreisverband war das Landesvorstandsmitglied der NPD-NRW, Matthias Pohl, angeklagt. Pohl wurde vorgeworfen, auf den Weltnetzseiten des NPD-Kreisverbandes Münster im Jahre 2005 eine Mitteilung verbreitet zu haben, mit der er die Leser dazu aufrief, bei der damals anstehenden Wahl zum Studierendenparlament der Universität Münster nicht die “Demokratische Internationale Liste -DIL-” zu wählen. Der Aufruf wurde mit den Worten
,,(…) oder habt Ihr noch zu wenig multi-kriminelle Wirklichkeit in Münster?” unterstrichen. In der ersten Instanz sah das Tecklenburger Amtsgericht den Tatvorwurf der “Beleidigung” als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten Pohl zu einer Geldstrafe in Höhe von 960,- €. Das Landgericht Münster hob dieses Urteil mit seiner heutigen Entscheidung wieder auf.
Unter den heutigen Prozessbeobachtern befanden sich der Kreisvorsitzende der NPD-Münster, Dennis Dormuth, und der Kreisgeschäftsführer, Markus Pohl. Sichtlich erfreut äußerte sich Dennis Dormuth nach der Verhandlung wie folgt: ,, *Es ist eine Genugtuung*, dass das Tecklenburger Urteil durch den heutigen Richterspruch wieder aufgehoben wurde. Eine gewisse Genugtuung empfinde ich, da dieser Rechtsstreit nur zustande gekommen ist, weil sich die Mitglieder der DIL anscheinend erst in ihrer Ehre verletzt fühlten, nachdem ihnen die Mitarbeiter der “politischen Polizei” dazu rieten. Wie bereits der Beweisaufnahme in Tecklenburg zu entnehmen war, wurden den Mitgliedern der DIL vorgefertigte Strafanzeigen vorgelegt, welche sie nur noch unterschreiben brauchten, damit die “politische Polizei” in Münster gegen die NPD losschlagen konnte. Die Suppe wurde denen heute gehörig versalzen!”. Markus Pohl sagte: ,,Natürlich denkt kein Nationaldemokrat, dass alle Ausländer oder gar die DIL-Kandidaten kriminell sind. Die NPD in Münster wird sich aber konsequent mit rechtmäßigen Mitteln gegen eine “multikulturelle Gesellschaft” einsetzen und sich dabei von eilfertigen Oberverdachtsschöpfern jeder politischer Couleur nicht das Wort verbieten lassen.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes wird von uns hochgeschätzt und völlig legal in Anspruch genommen. Wäre dies unmöglich, sollte man das Wort “Demokratie” nicht im Munde führen. Es täte mir zwar leid, wenn sich die Kandidaten der DIL durch unseren damaligen Aufruf tatsächlich persönlich beleidigt gefühlt haben sollten, was ich jedoch stark anzweifle. Die Aussage, dass eine “multikulturelle Gesellschaft” quasi zu einer “multikriminellen Gesellschaft” verkommt, ist unbestreitbar. Wer sich in den Großstädten umschaut und nicht blind durch die Gegend läuft, wird dieses nicht übersehen können.
Allein ein Blick in die Kriminalitätsstatistiken der Polizei wird auch bei dem letzten “Gutmenschen” Zweifel an einem friedlichen Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen aufkommen lassen. Je größer die Zahl der hierzulande lebenden Ausländer und damit die „multikulturelle Gesellschaft“ ist, desto überproportionaler ist der Prozentsatz ausländischer Straftäter beziehungsweise solcher Zeitgenossen, denen man neuerdings einen bundesrepublikanischen Personalausweis gegeben hat.”. ,, Des Weiteren werden wir uns auch immer wieder gegen die Wahl einer “internationalen Liste” aussprechen. Besonders die DIL hat es in der Vergangenheit immer wieder verstanden, das politische Klima in Münster zu vergiften, in dem sie gegen vermeintlich “rechtsextreme Parteien” auf agitatorische Weise vorgegangen ist. Solchen Auswüchsen werden wir auch in Zukunft durch rechtmäßige Mitwirkung an der Meinungsbildung entschieden entgegentreten”, sagte Markus Pohl weiter.
Münster, den 27.09.2006
NPD Münster
Quelle: NPD Münster




1 response so far ↓
1 Freibeuter // Sep 30, 2006 at 17:57
Geht´s eigentlich noch in dieser realexistierenden, sich immer mehr zu einer “DDR-light” entwickelnden BRd, in der selbst solche Wortspielereien wie “multikriminell” zum Anlaß genommen wird, Maulkörbe gegen die angeblich bestehende freie Meinungsäußerung zu verteilen ?
Zum Glück scheint es noch Chargen in der BRd-Justiz zu geben, die nicht ganz so hysterisch auf den Zug der politischen Korrektheit aufgesprungen sind und die Sache ein wenig nüchterner angehen lassen. Ein Silberstreif am Horizont sozusagen….
Was das erstinstanzliche Urteil anbelangt, so sollten die Berufs.- und Gelegenheitsbetroffenen Exponenten aus der hohen Politik besser ihre inquisitorisch-besserwisserischen Mäuler im Zaum halten, wenn´s beispielsweise mal wieder zu Besuch in die Volksrepublik China geht und die “ach so schlimmen Menschenrechtsverletzungen” dort anzuprangern gilt….
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