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Mannheim / Ba-Wü: Im Mannheimer Landgericht wurde gestern nachmittag der Prozeß gegen den Dissidenten Ernst Zündel fortgesetzt. In einem leider ohne nähere Quellenbezeichnung angegebenen Bericht, den man uns unter die Kommentare gesetzt hat, den wir aber an dieser Stelle für effektiver halten, heißt es dazu wie folgt:
„Einziges Thema war das Gutachten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters eines Max-Planck-Institutes (MPI), das sich scheinbar mit internationalem Recht beschäftigt. Ein gewisser Herr Straub aus Freiburg, Alter ca. 31, hatte die undankbare Aufgabe, den Prozeßbeteiligten zu erzählen, wie die Ausweisung von Zündel aus Kanada rechtlich durchgeführt würde bzw. wie der Ausweisungsbeschluß, ein gewisses Zertifikat, rechtlich begründet wurde.
Zur Erinnerung: Nachdem Zündel 2003 aus den VSA ausgewiesen worden war, wurde er bei der Einreise nach Kanada sofort inhaftiert und ca. 2 Jahre in U-Haft gehalten, dann nach Deutschland abgeschoben.
Kurz gesagt: der gute Herr Straub tat einem am Schluß fast schon leid, denn es zeigte sich schnell, vor allem dank der kurzen und präzisen Fragen von RA Rieger und RA Bock, daß das Gutachten mehr als dürftig war (Bearbeitungszeit nicht mehr als 2 Wochen) und im Grunde nicht das Papier wert war, auf das es geschrieben war. Zwar versuchte der etwas schleimig wirkende Jurist vom MPI, durch eine betonte ruhige, fast süffisante Art, seine Professionalität und Fachsicherheit darzustellen, nur brach dieses unter dem “Trommelfeuer” von RA Rieger schnell zusammen. Auch im wissenschaftlichen Raum ist also der qualitative Niedergang gemäß der PISA-Untersuchung festzustellen.
Nebenbei: RA Rieger stellte die Frage, ob denn der “Herr Gutachter” wüßte, daß seine Vorgesetzte aus den VSA, eine gewisse Frau Silbermann (ausgesprochen: silbermän), Jüdin sei. Eine gewisse Befangenheit zum Thema Holocaust dürfte da doch zu erwarten sein, und dieses dürfte ja wohl auch das “Gutachten” zumindest atmosphärisch etwas beeinflußt haben. Dieses fand der junge Mann aus Freiburg überhaupt nicht lustig und wurde das einzige Mal richtig laut (mit Ankündigung), doch auch das half dem Armen nicht. Ach, auch Richter Meinerzhagen regte sich ob dieser Frage von RA Rieger unheimlich auf.
Zurück zum “Gutachten”: Die Ausweisungsverfügung/der Ausweisungsbeschluß gründet wohl auf ein spezielles ausländerrechtliches Gesetz, daß nach den Ereignissen vom 9. September 2001 erheblich verschärft wurde (was der Gutachter nicht in seinem “Gutachten” vermerkt hatte und dieses von RA Rieger um die Ohren gehauen bekam). So unterliegen etliche Beweismittel, die den Ausweisungsbeschluß begründen, der Geheimhaltung und dürfen selbst von der Verteidigung nicht eingesehen werden. Inhaltlich begründet wurde wohl die Ausweisung Zündels durch etliche Indizen bzw. Behauptungen (um die 100), so u.a.
- Kontakte zur angeblich gewalttätigen “White-Supremacy”-Bewegung in den VSA (denn, so die Begründung, wenn man Kontakte zu solchen Leuten hat, dürfte man selbst auch gewalttätig sein)
- Aufstachlung zum Rassenhass
- Destabilisierung der BRD (genüßlich fragte RA Bock nach, wie denn dieses als Straftatbestand bewertet werden könne, vor allem, wie auch RA Schaller feststellte, wenn die BRD dieses dem Angeklagten gar nicht vorwerfe) (Anmerkung: natürlich geht es letztendlich doch darum, denn würde die Holocaustbombe platzen, würde die BRD wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Denn, wie sagen Merkel, Fischer & Co. zu Recht: der Gründungsmythos der BRD ist der Holocaust).
Der “Gutachter” stimmte den Aussagen der Verteidigung im wesentlichen zu, daß dieses spezifische Ausländerschutzgesetz nach deutschem Rechtsverständnis fragwürdig sei. Erst RA Rieger klärte aber auf, daß die Verschärfung dieses Gesetzes auch in Kanada höchst umstritten sei und vom höchsten Gericht (supreme court) noch nicht bestätigt worden sei.
Sehr klar stellte die Verteidigung dar, daß der ganze Vorgang der Verhaftung, Inhaftierung und Ausweisung von Zündel ein Skandal sei, da es das Recht mit Füßen trete. Es sei offensichtlich, daß Zündel vor allem auf Betreiben des BND, der BRD und verschiedener jüdischer Organisationen verhaftet und ausgewiesen worden sei. Der hauptsächliche Grund für diese Aktion sei natürlich die Leugnung des Holocaust, wie dies ja auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim vertrete.
Die Kanadier hatten nämlich bei ihrer Ausweisung versucht darzustellen, daß die Verhaftung und Ausweisung Zündels vor allem wegen seiner angeblichen Beziehungen zu der “White Supremacy”-Bewegung begründet sei und er deswegen eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstelle. Die Leugnung des Holocaust als Meinungsdelikt sei wohl im wesentlichen in Kanada straffrei (Kanada ist da wohl nicht ganz so frei wie die VSA). Deswegen hätte, so die Aussagen des jungen Manns aus Freiburg, die Ausweisung Zündels nur “am Rande” mit dem Thema Holocaustleugnung zu tun gehabt. Damit widersprach er seinem im November 2005 eingereichten schriftlichen “Gutachten”, in dem er geschrieben hatte, es hätte überhaupt keine Rolle gespielt.
Die Bedeutung dieses Sachverhaltes liegt wohl darin begründet, daß die Verteidigung nachzuweisen versucht, daß Zündel gerade wegen der Holocaustleugnung 2 Jahre inhaftiert war und deshalb diese Zeit auf die erwartete Strafe in Deutschland angerechnet werden müsse.
Im Vergleich zur Verteidigungsstrategie von Fräulein Stolz (inkl. Horst Mahler), die ja sozusagen die Nichtzuständigkeit des Gerichtes herausstellte und das Verfahren ad absurdum führen wollte, scheint sich nun die Verteidigung formal auf das Verfahren einzulassen mit dem Bestreben, das Ausmaß der in dem Mannheimer Prozeß zu erwarteten Verurteilung des Angeklagten durch die Elemente der Doppelstrafung bzw. Haftanrechnung zu verringern. Insoweit ist der Prozeß nicht mehr ganz so unterhaltsam wie unter Fräulein Stolz (die mit Mahler im Zuschauerraum saß), aber dennoch dank der Aktivitäten von RA Rieger immer noch sehr aufschlußreich. Ach ja, das Gericht selbst kann nur als äußerst erbärmlich angesehen werden.
Zündel selbst schien recht gesund und munter zu sein, wobei er sich selbst nicht äußerte, dies aber auch wegen der Intervention von RA Rieger, wohl um seine Verteidigung nicht zu schwächen.
Im Zuschauerraum waren vielleicht ca. 50 Personen, vornehmlich ältere Herren. Die bekanntesten unter den Zuschauern: Deckert, Mahler, Stolz.
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9 responses so far ↓
1 Alexander // May 13, 2006 at 11:57
Man kann es Euch auch nie recht machen.
AvL
“Es jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann.” (Freidanks Bescheidenheit) Mit diesem Elend schlagen wir uns nun schon seit Jahren herum, sei aber getrost, irgendwann wächst auch dir so ein dickes Fell wie unsereinem und dann winkst du auch nur noch ab. Im Übrigen was hast du, so haben doch alle was davon.
Schriftleitung Altermedia
2 Alexander // May 13, 2006 at 12:15
Na, immerhin mit Humor. Das versöhnt dann doch wieder.
Gruß
AvL
3 Alexander // May 13, 2006 at 12:19
Es ging um das “leider ohne Quellenbezeichnung”. Die Plazierung, so wie Ihr es gemacht habt, ist prima. Wußte nur nicht, wie es anders geht. Wie meistens, Mißverständnisse und Verhärtungen können meistens mit einem klärenden Wort behoben werden.
Gruß
AvL
4 Freiheit für Germar Rudolf & David Irving // May 13, 2006 at 14:09
@ Alexander (& Schriftleitung):
Danke für den Bericht!
5 Dike // May 13, 2006 at 19:31
Von mir auch ein DANKE!!
6 Verschwörer // May 13, 2006 at 20:09
“eine gewisse Frau Silbermann (ausgesprochen: silbermän)”
Emily Silverman heißt die Dame. Hier ist die Seite des Institutes (allerdings nicht sehr interessant):
http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/straf/referate/laender/usa.html
7 Alexander // May 13, 2006 at 20:10
@ FfGR&DI und Dike:
Gern geschehen. Geben ist seliger als nehmen.
8 LordHeruur // May 14, 2006 at 9:57
“daß seine Vorgesetzte aus den VSA, eine gewisse Frau Silbermann (ausgesprochen: silbermän), Jüdin sei. ”
Das ist bei dem Namen ja offensichtlich, aber gerade deshalb wäre ich darauf herumgeritten bis dem Richter um dem “Gutachter” vor Wut die Köpfe geplatzt wären. Auch wenn Ernst Zündel den Prozess mit aller höchster Wahrscheinlichkeit nicht gewinnen kann, da das Urteil schon längst feststehen dürfte, sollten doch wenigstens seine Verteidiger dem Richter und seinem Kartell das Leben zu Hölle machen. Ernst Zündel wird mit Sicherheit lange Zeit (wenn nicht sogar bis zum Ende seines Lebens, denn er ist nicht mehr der Jüngste) im Gefängnis sitzen, da ist es doch nur gerecht die Leben des Richters und seines Kartells ähnlich zu ruinieren indem man sie zu einem nervlichen Wrack macht.
9 Alexander // May 15, 2006 at 5:30
Hier der Bericht von Günter Deckert:
http://www.adelaideinstitute.org/Dissenters1/Zundel2/zundel_12May.htm
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