Altermedia Deutschland - Störtebeker-Netz
Altermedia Deutschland - Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Presseratsrüge für OBERBAYERISCHES VOLKSBLATT wegen allzu aufmüpfiger Leserbriefsveröffentlichung (28.12.06)

14:57 · Post your comment (6 Comments)

Bonn / Rosenheim: Leserbriefe haben für gewöhnlich die Aufgabe zum einen einer Zeitung die Kosten für eigene Artikel zu sparen und zum anderen die Stimmung zu bestimmten Ereignissen zu illustrieren. Dabei ist es kein Geheimnis, daß Auswahl und Plazierung von Leserbriefen von der jeweiligen politischen Tendenz der jeweiligen Zeitung bzw. der jeweiligen Zeitungsbesitzer abhängig ist. Aus diesem Grund verwundert es nicht, wenn man über bestimmte „Lesermeinungen“, zumal im Internetzeitalter, tagtäglich stolpert, während man entgegengesetzte nur recht selten oder gar nicht findet.

Geschieht dies dann aber doch schon einmal, dann kann es geschehen, daß sich die jeweilige Zeitung für ihr allzu großes Objektivitätsverständnis eine Rüge vom Deutschen Presserat einfängt. Dies geschah nämlich Anfang des Monats dem MÜHLDORFER ANZEIGER, einem dem OBERBAYERISCHEN VOLKSBLATT zugehörigen Regionalblatt, daß sich erdreistet hatte, während der letzten israelischen Aggression gegen den Libanon, einen Leserbrief eines gewissen Peter Rohrmoser aus Stephanskirchen zu veröffentlichen, indem einmal das gesprochen wurde, was man im Jiddischen für gewöhnlich Tacheles nennt. So sprach Rohrmoser darin offen von der „jüdischen Welteroberung“, die im Irak derzeit ins Stocken geraten sei und daß die Juden die Zeit bekämen, „die sie brauchen, um den Libanon zu vernichten und dort einen Holocaust auszulösen“. Darüber hinaus nannte er Großbritannien und die USA „jüdische Satelliten“, welche „die Arbeit für die Welteroberer durchgeführt“ hätten.

Anlaß für den Deutschen Presserat Anfang des Monats eine Rüge auszusprechen. So heißt es in einer entsprechenden Erklärung des Gremiums:
„…Als diskriminierend bewertete der Ausschuss einen im OBERBAYERISCHEN VOLKSBLATT (Mühldorfer Anzeiger) veröffentlichten Leserbrief zum Israel-Libanon-Konflikt. In der Zuschrift war die Rede davon, dass „die jüdische Welteroberung“ im Irak ins Stocken geraten sei. Weiterhin hieß es, die Juden bekämen die Zeit, „die sie brauchen, um den Libanon zu vernichten und dort einen Holocaust auszulösen“. Diese Aussagen diskriminieren mit antisemitischen Stereotypen unter dem Vorwand der Kritik an der Politik Israels Juden. Daher rügte der Beschwerdeausschuss die Zeitung nach Ziffer 12:

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder
nationalen Gruppe diskriminiert werden.

In diesem Zusammenhang betonte das Gremium, dass auch bei der Veröffentlichung von Leserbriefen die Publizistischen Grundsätze beachtet werden müssen. Die Redaktion besitzt hier eine eigene Prüfungspflicht.“

Eine Äußerung über die man im Grunde lachen müßte, wäre der Gegenstand eigentlich nicht so traurig. So mag man unter Umständen vielleicht über die Art und Weise dieser und jener Formulierung im besagten Leserbrief streiten, daß der Autor jedoch die Wahrheit gesprochen hat, zeigt sich jedem der die politische Entwicklung mit Aufmerksamkeit verfolgt, ohne dabei von ideologischen Scheuklappen geblendet zu sein.

Doch nicht nur der Deutsche Presserat echauffiert sich über den Leserbrief. Auch die redok-Nachfolger der Denunziationsseite IDGR nahmen sich dieses Falls an, um dem Leserbriefschreiber Rohrmoser vorzuwerfen, daß er sich auch schon andernorts politisch inkorrekt geäußert habe. So heißt es in einer entsprechenden Meldung vom zweiten Weihnachtstag:
„…Bei anderen Gelegenheiten zeigte sich der Leserbriefschreiber Rohrmoser deutlich sensibler. Zu den Mohammed-Karikaturen einer dänischen Tageszeitung schrieb er den Rosenheimer Nachrichten: “Alle Journalisten und Verleger kennen die Empfindlichkeiten und die Reaktionen der Muslime schon vorher. Warum also diese Provokationen?” und gab gleich die Antwort: ” … um das deutsche Volk für die Teilnahmen an den nächsten US-Überfällen einzuschwören und fit zu machen”….“

Auch hier eine Äußerung, die von der politischen Wirklichkeit durchaus bestätigt wird. Doch nicht nur Leserbriefschreiber Rohrmoser bekommt sein Fett weg, auch der Chefrekakteur des gerügten OBERBAYERISCHEN VOLKSBLATTES, Willi Börsch, gilt den linken redok-Betreibern als suspekt, hatte er doch im Juni dieses Jahres der JUNGEN FREIHEIT zum 20jährigen Jubiläum gratuliert und ihr bescheinigt, „ein nationalliberaler Stachel im Gesäß politischer Dampfplauderer“ zu sein.

Na wenn das nicht wenigstens im Ansatz schon rechtsradikal ist. Beckstein, bitte übernehmen.

Siehe auch
Redok 26.12.06

Ab kommendem Jahr gültiger Pressekodex des Deutschen Presserates. ( Sollte man wirklich gelesen haben, doch dürfte dieses bereits im November vom Presserat abgesegnete Pamphlet eher mehr Dichtung als Wahrheit enthalten, sieht die journalistische Praxis in der Regel doch anders aus. Daß sich daran in Zukunft etwas ändern wird, ist allen schönen Redensarten zum Trotz nicht zu erwarten.– Die Schriftleitung)

Altermedia 11.04.06

Direktiven für den journalistischen Umgang mit Rechtsextremisten – Altermedia 16.09.05

Deutscher Presserat

Quelle: Störtebeker-Netz 28.12.06

Anhang:
An dieser Stelle noch ein Beispiel für die freiwillige Selbstzens… pardon Selbstkontrolle gedruckter Medien durch den Presserat:

Ein Fall für den Presserat - Gegen Diskriminierung: Prüfpflicht für Leserbriefe

Fall
Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Der Kluge geht, bevor das Böse kommt“ einen Leserbrief zum Thema EU-Beitritt der Türkei. Darin äußert der Schreiber die Ansicht, dass das deutsche Volk seit dem Dreißigjährigen Krieg nicht mehr so sehr in seiner Existenz bedroht gewesen sei wie heute. Aufgrund der rasch anwachsenden muslimischen Bevölkerung in Deutschland würde sich Moslems die Chance bieten, die Deutschen aus Deutschland zu werfen und deren Vermögen an sich zu nehmen. Anzunehmen, dass die im Rahmen des EU-Beitrags verstärkt nach Deutschland kommenden Türken, sich integrieren würden, sei ein naiver Traum, denn Sure 4,89 des Koran fordere alle Moslems auf, jene zu töten, die nicht an Allah glauben. Ein Leser findet den Leserbrief diskriminierend. Mit der Überschrift, ein Satz, der in dem Brief nicht vorkomme, signalisiere der verantwortliche Redakteur dem Leser, dass die Redaktion die Ansichten des Verfassers mehr oder weniger teilt und in den Moslems „das Böse“ sieht.

Redaktion
Die Zeitung teilt mit, dass der Leserbrief inhaltlich nicht der Grundhaltung der Zeitung entspreche. Der Leserbrief artikuliere durchaus vorhandene Ängste bezüglich eines um die Türkei erweiterten Europas. Der Tenor der Leserbriefe werde immer vom zuständigen Redakteur in der Überschrift kurz zusammengefasst. Die Überschrift gebe nicht die Meinung des Redakteurs, sondern den Inhalt des Leserbriefes wieder.

Ergebnis
Der Beschwerdeausschusses erklärt die Beschwerde für begründet und spricht wegen Verstoßes gegen die Ziffer 12 eine öffentliche Rüge aus. Nach seiner Meinung wären einige Ansichten für sich allein gestellt möglicherweise noch als Meinungsäußerung presseethisch vertretbar gewesen. In einer Passage heißt es aber, „Sure 4,89 des Koran fordert alle Moslems auf, jene zu töten, die nicht an Allah glauben“. In dieser Formulierung erkannte der Ausschuss eine Diskriminierung, da sie allen Angehörigen des türkischen Volkes unterstellt, potenzielle Mörder zu sein. Dies geht eindeutig zu weit und überschreitet die Grenze zur Diskriminierung. Der Ausschuss weist die Zeitung in diesem Zusammenhang auf die Ziffer 2, Richtlinie 2.6, Absatz 1 hin, in der es heißt, dass es der journalistischen Sorgfaltspflicht entspricht, bei der Veröffentlichung von Leserbriefen die Publizistischen Grundsätze zu beachten. Dies heißt nicht, dass alle in einem Leserbrief aufgestellten Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen. Enthalten Leserzuschriften allerdings extreme Meinungsäußerungen, so liegt es im Verantwortungsbereich der Redaktion, diese auf Vereinbarkeit mit dem Pressekodex zu prüfen und ggf. zu redigieren. Dies hätte im vorliegenden Fall geschehen müssen. Nach Meinung des Ausschusses war es zudem äußerst unglücklich, dass die Redaktion in eigenen Worten den Inhalt des Briefes mit der Überschrift „Der Kluge geht, bevor das Böse kommt“ zusammengefasst hat. Dadurch könnte bei einem Teil der Leser durchaus der Eindruck entstehen, dass die Redaktion sich zumindest in Teilen mit dem Inhalt des Briefes identifiziert.

Quelle: Ein Fall für den Presserat-Gegen Diskriminierung: Prüfpflicht für Leserbriefe

Tags: Allgemeines

6 responses so far ↓

  • 1 fips // Dec 28, 2006 at 17:13

    Leserbriefe sind sicher der interessanteste Teil vieler Zeitungen und sollten in einer wirklichen Demokratie als Zeichen der freien Meinungsäußerung (Volkes Stimme) auf keinen Fall zensiert werden.

  • 2 PA // Dec 28, 2006 at 19:16

    “Niemand darf wegen … seiner Zugehörigkeit zu einer … sozialen … Gruppe diskriminiert werden.”

    Auch die Mafia ist eine soziale Gruppe. Darf die Mafia also nicht verfolgt d.h. diskriminiert werden?

    Außerdem ist das, was international von diversen Interessengruppen fälschlich als “Judentum” propagiert wird, in Wirklichkeit eine mafiöse Organisation, oder besser gesagt die gefährlichste Mafiaorganisation, welche die Menschheit je gekannt hat.

    Man muss das den Leuten immer wieder und ganz deutlich zu Gehör bringen, damit sie es irgendwann einmal vielleicht verstehen.

  • 3 michael // Dec 28, 2006 at 20:21

    Die beiden gemeinschaftschädlichsten bzw. -feindlichen Rechtsinstitute des Grundgesetzes, die es erfolgreich verhindert haben, eine homogene deutsche Volksgemeinschaft zu etablieren, sind das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit.
    Mit einem verfassubgsrechtlichen DiskriminierungsGEBOT könnten Juden und Türken weniger schädlich wirken und wäre der Vernegerung unseres Genpools sowie der Masseninvasion Artfremder besser entgegenzuwirken. Ohne Religionsfreiheit wären die gemeinschaftsschädlichen und atavistischen Machenschaften der Christ-Juden, Moses-Juden und Muslime und auf ein kümmerliches Schattendasein in den letzten verruchten Nischen einer ansonsten blühenden Volksgemeinschaft vertrieben.

  • 4 Hoffnungsloser // Dec 28, 2006 at 22:32

    “Niemand darf wegen … seiner Zugehörigkeit zu einer … nationalen … Gruppe diskriminiert werden.”

    Ausnahme: Es handelt sich bei der zu “diskrimierenden Gruppe” um bekennende Deutsche….

  • 5 stromerhannes // Dec 28, 2006 at 23:14

    re.PA:

    Lese doch einmal diesen Leserbrief und kümmere dich um die dort eingeblendeten Netzverweise…

    http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=32615

    st.

  • 6 Unahängiger Publizist // Dec 31, 2006 at 13:40

    “Hoffnungsloser” hat recht, gegen Deutsche - außer sie
    sind jüdischen Glaubens - darf man alles sagen, was man
    sonst gegen niemand sagen darf! Im Übrigen: ich lese in
    jeder Zeitung, die ich aufschlage, als erstes die Leserbriefe
    weil nur dort ein bißchen oder gar mehr Wahrheit steckt als im ganzen redaktionellen Teil, deren Verfasser alle
    beaknnten Tabus beachten müssen, wollen sie nicht die
    o.e. Schwierigkeiten oder noch mehr bekommen!

Leave a Comment