Hamburg / Bayreuth: Wie das Wunsiedel-Komitee meldet, geht der Kampf um die Genehmigung der für den 19. August geplanten Demonstration zum Gedenken an Rudolf Heß in die nächste Runde. Nach dem Verbot der Demonstration durch das zuständige Landratsamt reichten die Veranstalter Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein, daß diese jedoch jetzt zurückwies.
In der offiziellen Pressemeldung des Verwaltungsgerichtes heißt es zu diesem Verbot wie folgt:
Bayreuth, 19. Juli 2006
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
- Pressemitteilung –
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Heß-Kundgebung am
19. August 2006 in Wunsiedel.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Eilantrag des Veranstalters der für den 19. August 2006 in Wunsiedel angemeldeten Versammlung zum „Gedenken an Rudolf Heß“ abgelehnt. Mit diesem Antrag wandte sich der Veranstalter gegen einen Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel vom 06. Juli 2006, mit dem die für den 19. August geplante Gedenkveranstaltung untersagt wurde.
Nach Auffassung des Gerichts konnte die Gedenkveranstaltung zu Recht aufgrund § 15 Versammlungsgesetz verboten werden. Nach jetzigem Erkenntnisstand sei bei der Veranstaltung von einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen, weil konkret eine Straftat drohe. Die maßgebende Vorschrift sei der im März 2005 geänderte § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch. Danach macht sich strafbar, wer in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts sieht bei der geplanten Veranstaltung die konkrete Gefahr der Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, obwohl der Veranstalter die Gründe für das Gedenken an Rudolf Heß nicht eindeutig klarlegte. Nach dem gesamten Kontext solle aber Rudolf Heß „als Märtyrer des Friedens“ dargestellt werden, was den historischen Tatsachen widerspreche. Diese Verherrlichung des Nationalsozialismus verletze auch die Würde der Opfer. Entgegen den historischen Erkenntnissen werde das Täter-/Opferverhältnis geradezu auf den Kopf gestellt, da eine der maßgeblichen Repräsentationsfiguren des Dritten Reiches selbst als Opfer und Märtyrer dargestellt wird. Damit werde die Würde der Opfer in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.
Gegen den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichts Bayreuth kann der Antragssteller Beschwerde zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München erheben.
(Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 18.07.2006, Az. B 1 S 06.634)
Wie das Wunsiedel-Komitee mitteilt, geht der Fall nunmehr in die nächste Instanz. Angesichts des gerichtlichen Prozederes sollte es uns jedoch nicht wundern, wenn in diesem Jahr wieder einmal mehr das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muß, um ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit zu fällen.
Siehe auch
Wunsiedel-Komitee 22.07.06
Quelle: Störtebeker-Netz 22.07.06




5 responses so far ↓
1 Hans Kolpak // Jul 23, 2006 at 14:41
In Deutschland geschehen komische Sachen. Da werden Geschichtsbücher an die politische Großwetterlage angepaßt und gleichzeitig historische Namen als Aufhänger genutzt, um gegenwärtige Personen und Ereignisse propagandistisch einzufärben.
Vom Gefälligkeitsgutachter bis zum Richter spielen unsere Eliten auf einem breitgefächteren Instrumentarium, um persönliche Interessen und Gruppeninteressen ganz subtil zu lancieren.
Das Volk glotzt fern, schaut BILDer an und kühlt sich die heißgearbeiteten Finger an Gefäßen voll des kühlen Bieres. Alles ist versalzen – nicht nur die Chips.
Hans Kolpak
Biß der Woche
2 Baldur Nauheim // Jul 23, 2006 at 18:52
Als ich gestern in der Stadtmitte war formierte sich gerade eine Demonstration von Libanesen. Diese richtete sich gegen Israel. Das harmloseste was die Demonstranten von sich gaben war “Terrorist Israel”. Als sich der Zug in Bewegung setzte, tauchten plötzlich von verschiedenen Richtungen Kurden mit Hammer und Sichel Flaggen auf. Diese reihten sich hinter die Libanesen ein und skandierten in ihrer Sprache.
Ich bin mir sicher, hätten Deutsche eine solche Demo organisiert wäre sie verboten worden. Ganz sicher wurde von den Trägern der Hammer und Sichel-Flaggen der Kommunismus verharmlost und damit die Würde vieler Millionen Opfer in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.
In der ganzen Stadt war kein einziger Polizist zu sehen. Der Demonstrationszug konnte somit vollständig unbeaufsichtigt machen was er wollte. Ich sah auch keine Zivil-Polizisten oder Stasi-Leute. Keine Kameras und keine Tonaufnahmen.
Schon seltsam das.
3 koenig // Jul 23, 2006 at 18:58
Ich verstehe immer noch nicht, wie man bloß alljährlich soviel Kraft, Zeit und Geld für eine ohnehin sinn- und zwecklose Demo verschwenden kann?
4 Jürgen Günz // Jul 23, 2006 at 19:09
Diese DVD, produziert als Langfassung, von
n-tv kann den Richtern Geschichtsuntericht und einen klaren Blick verschaffen.
Der Tittel der Dokumentation: “Geheimakte Hes”.
Zu beziehen über DS Verlag in Riesa.
Gruß Günz
5 Jürgen Günz // Jul 23, 2006 at 19:12
Natürlich Heß mit ß. Verzeihung. Günz
Leave a Comment