www.radio-freiheit.com findet: Interessant, daß sich das Volk vor Gericht das Recht erstreiten muß, “Wir sind das Volk” rufen zu dürfen, wenn es sich nicht um die vermeintlich “anständigen” Bestandteile handelt. Und übrigens, wer hat eigentlich zu entscheiden, wer oder was ein “böser Neo-nazi” ist? Ist das nicht die Erfindung eines abgehalferten Regimes, um seine Gegner zu verunglimpfen?
NEONAZI-DEMONSTRATION
Richter gestatten die Parole “Wir sind das Volk”
LEIPZIG, 14. Juli (epd). Neonazis dürfen am Samstag, 19. Juli, in Leipzig unter der Parole der ostdeutschen Demonstranten von 1989 “Wir sind das Volk” marschieren. Das Untersagen des Slogans durch das Leipziger Ordnungsamt sei “rechtswidrig”, teilte das Verwaltungsgericht Leipzig am Montag seine Entscheidung mit. Zur Begründung verwies die Kammer auf ihren Beschluss vom März 2002, der diese Losung als “vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt” erklärt.
Die Verwendung der Losung “Wir sind das Volk” durch Rechtsradikale “verletze das sittliche Empfinden der Leipziger Bevölkerung”, hieß es dagegen in der Begründung der Stadtverwaltung für das Verbot. Vor dem Hintergrund, dass das Motto untrennbar mit den Leipziger Montagsdemonstrationen im Herbst 1989 verbunden sei, stelle dies “mehr als eine Provokation” dar. Die Stadt kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Für die vom Hamburger Neonazi Christian Worch angemeldete Demonstration gestattete das Gericht dagegen nicht das Marschieren im Block sowie den Gebrauch von Parolen wie “Ruhm und Ehre der Waffen-SS”, “Wir sind wieder da” oder “Wir kriegen euch alle”.
Frankfurter Rundschau, 15.7.2003
Richter gestatten die Parole “Wir sind das Volk”
July 15th, 2003 · Post your comment (No Comments)
Tags: Allgemeines



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