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Richterliche Belehrung nicht verstanden? -Überraschende Holocaust-Freisprüche in Wien (31.07.06)

July 31st, 2006 · Post your comment (18 Comments)

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Wien / Österreich: Für Aufsehen sorgte in der ersten Juliwoche vor dem Wiener Schwurgericht ein Gerichtsurteil, nachdem die beiden österreichischen Revisionisten Herbert Pitlik und Karl Steinhauser freigesprochen wurden, obwohl sie wegen sogenannter Leugnung des „Holocaustes“ sowie der Gaskammern des KZ Mauthausen angeklagt worden waren. In einer Zusammenfassung gibt das NATIONAL-JOURNAL die Geschehnisse wie folgt wieder:

„Der Buchautor Herbert Pitlik und sein Verleger Karl Steinhauser wurden von den Laienrichtern des Schwurgerichts Wien vom Vorwurf der Holocaust- und Gaskammerleugnung freigesprochen. Die Holocaust-Lobby war entsetzt, Minutenlang erstarrt. Der Vorsitzende Richter muß in den Augen der Laienrichter Unheil erblickt haben und erinnerte sie vor dem Rückzug in die Beratung an “ihre Verantwortung”. Verantwortung gegenüber wem, der Holocaust-Industrie?

Dann kam der Kracher als die Geschworenen zurückkamen. “Mit einem völlig unerwarteten Ergebnis”, so die Medien, “ist der Prozess gegen den in Revisionistenkreisen anerkannten Buchautor Herbert Pitlik und seinen Verleger Karl Steinhauser am Freitag zu Ende gegangen. Pitlik wurde von dem Vorwurf, mit seinen beiden Büchern gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben, freigesprochen. Seinen Verleger sprachen die Geschworenen mit 6:2 Stimmen frei.” (Kurier, 7.7.2006)

Selbst in ihren Schlußworten hielten die Angeklagten nicht mit ihrem Wissen hinter dem Berg, was ihnen von den Hetzmedien später als “antisemitische Äußerungen” ausgelegt wurde. Dennoch, die Laienrichter entschieden auf Freispruch. Denn sie waren erzürnt darüber, daß die Angeklagten ihre Behauptungen nicht mit angebotenem Beweismaterial in diesem Prozeß belegen durften.

Man kann von einer wirklichen Sensation sprechen, daß es Laienrichter gewagt haben, in Sachen Holocaust ihrem Gewissen und den Menschenrechten zu folgen. In der BRD wäre derzeit so etwas noch völlig undenkbar.

“Staatsanwalt Karl Schober hielt den Wahrspruch für verfehlt und meldete gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.” (Kurier, 7.7.2006) Damit sind die Freisprüche nicht rechtskräftig. Selbstverständlich waren die Berufsrichter mit der Entscheidung der Geschworenen nicht einverstanden, setzten das Urteil aber nicht aus.

Die Anklage hatte dem Autor Pitlik zur Last gelegt, mit seinen Büchern “Die Protokolle der Weisen von Zion nach 100 Jahren” und “Eine Spur zur Wahrheit? Der Nürnberger Prozess” nationalsozialistische “Wiederbetätigung” betrieben zu haben. Der 78-jährige Autor verwies auf das seinem Buch zugrunde liegende Dokumentenmaterial, weshalb er unmöglich schuldig sein könne. Wer die Wahrheit schreibt, kann sich nicht strafbar machen, erklärte der Angeklagte. Pitlik, dem man wie seinem Mitangeklagten jede Beweiserhebung untersagte, referierte mehr als zwei Stunden lang im Rahmen seines Schlußwortes. Seine Ausführungen waren plausibel und überzeugten offenbar die mutigen Geschworen, die sich von der Macht der Holocaust-Industrie offensichtlich nicht haben beeindrucken lassen.

Ohne auf die von Pitlik erwähnten Dokumente sachlich einzugehen, schrie Staatsanwalt Karl Schober: “Hier wird versucht, den Nationalsozialismus zu relativieren und zu verharmlosen.” (Kurier, 7.7.2006)

Mauthausen als “technische Unmöglichkeit”

“Als während des Prozesses die Sprache auf sein zweites Buch kam, wollte Pitlik den Geschworenen alle möglichen Unterlagen nahe bringen, ‘damit Sie nicht vier Jahre die Akten durcharbeiten oder ein Studium beginnen müssen und es dann doch nicht verstehen’. Schließlich kam Pitlik aufs Dritte Reich zu sprechen. Er habe Mauthausen besichtigt. Als Folge davon habe er die Art und Weise der in Konzentrationslagern betriebenen Vernichtung in Zweifel gezogen. In Bezug auf das Lager Mauthausen habe er ‘die technische Unmöglichkeit aufgezeigt’, sagte Pitklik.” (Kurier, 7.7.2006)

Pitlik erging sich außerdem wortreich in Äußerungen über das Beweismittelverbot, das der Oberste Gerichtshof für das “Leugnen der Holocaust-Verbrechen” ausgesprochen hat. “Für den 78-jährigen Autor ein ‘Verbrechen’, da er so keine Gelegenheit habe, nachzuweisen, dass die im KZ Mauthausen überlieferten Verbrechen nicht wie behauptet abgelaufen wären.” (Kurier, 7.7.2006)

Ohne Angst auf Erkenntnisse verwiesen

Der zweite Angeklagte, der Verleger Karl Steinhauser, war in seinem Schlußvortrag trotz mehrmaligen Warnungen des Gerichtsvorsitzenden nicht zu stoppen, seine Erkenntnisse vorzutragen. “Er werde ‘weiter kämpfen’, selbst wenn er verurteilt werde, kündigte Steinhauser an. Der Staatsanwalt könne nicht ‘zwischen anständigen Bürgern und Ganoven unterscheiden’.” (Kurier, 7.7.2006)

Steinhauser prangerte auch den Obersten Gerichtshof, die Freimaurer, die Politiker und die Jugend an, “die nichts anderes als Sex, Saufen, und Fressen im Kopf hat.”

Gerade wegen dieser trotzig-offenen Beweisreferate kam dann der Ausgang des Verfahrens für die Holocaust-Lobby mehr als überraschend. “Eine Staatsanwältin meinte nach Schluss des Verfahrens, die Laienrichter hätten womöglich die Belehrung durch den Vorsitzenden ‘nicht verstanden’.” (Kurier, 7.7.2006) Die Laienrichter verstanden die Belehrungen sehr wohl. Sie wußten, daß damit gemeint war, an die politische Tragweite zu denken, weil den Interessen der Holocaust-Industrie am besten mit einem Schuldspruch gedient gewesen wäre. Doch die Geschworenen folgten ihrem Gewissen, der juristischen Sachlage und machten die Verweigerung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Beweismittelverbot gegenüber den Angeklagten zur Maxime ihrer Freispruchentscheidung.“

Quelle: National-Journal Juli 2006

Tags: Allgemeines

18 responses so far ↓

  • 1 Ferrier // Aug 1, 2006 at 0:08

    Bravo!

  • 2 gnulf // Aug 1, 2006 at 9:58

    Jawoll, das war wohl eines der treffendsden Urteile der letzten 10 Jahre.
    Ich vermute aber das die “Nasenlobby” sich das nicht so ohne weiteres gefallen lassen wird und entsprechende “Auslieferungsanträge” für sämtliche Geschworenen erwirkten wird um diese dann wieder im Kernland des Zionismus auf “Linie” zu bringen.

  • 3 Ulrich // Aug 1, 2006 at 11:36

    Ich glaube die Geschworenen werden jetzt wegen Verschwörung mit den Angeklagten verurteilt ;)

  • 4 Oskar // Aug 1, 2006 at 12:08

    Das ist mehr als mutig, wird auf die Laienrichter jetzt auch Jagd durch die Anitfa gemacht oder haben die Nasen schon zum Angriff aufgestachelt?
    Kann mir mal jemand die Bezugsquelle für die Bücher verraten?Ich fürchte unsere Stadtbücherei kann/will diese Bücher wohl nicht beschaffen, die haben sich bei “Mein Kampf” schon angestellt als stünde der Untergang des Abendlandes erst noch bevor.
    MfG Oskar

  • 5 Braveheart // Aug 1, 2006 at 13:49

    Jetzt schlägt es 13….

    Wer nun auf meinen Namen “Braveheart” clickt kommt direkt in die traurige Realität!

    OHOHOHOHOHHHHHHAAAAAAAAAAAA

  • 6 Braveheart // Aug 1, 2006 at 13:58

    Jetzt schlägt es 13….

    Wer nun auf meinen Namen “Braveheart” clickt kommt direkt in die traurige Realität!

    “Der Niedergang des Mel Gibson”

    Bei seiner Festnahme soll er zudem judenfeindliche Bemerkungen gemacht haben. Der Entertainment-Webseite TMZ.com zufolge sagte Gibson unter anderem: “Die Juden sind für alle Kriege in der Welt verantwortlich. Sind Sie ein Jude?”

    Unterdessen rief eine jüdische Organisation die Filmindustrie zu einem Boykott von Gibsons Filmen auf. Der nationale Direktor der Liga gegen Verleumdung, Michael Foxman, sagte, in einer Zeit eskalierender Spannungen in der Welt dürfe Gibson “mit derart aufrührerischen Äußerungen” nicht so davonkommen. Seine Entschuldigung sei ohne Reue und unzureichend. “Menschen in der Unterhaltungsindustrie, ob Juden oder nicht, müssen ihn professionell meiden und sich weigern, mit ihm zusammenzuarbeiten - selbst wenn es ihnen am Ende selbst ein Opfer abverlangt”, sagte er.

    traurig aber wahr! So, jetzt ist`s vollständig….
    wäre nett, wenn der Admin den anderen Beitrag löscht> Danke!

  • 7 Heimatschutz // Aug 1, 2006 at 15:36

    Ein hervorragendes, richtiges und mutiges Urteil der Schöffen! Allerdings befürchte ich, dass eine Revsion dieses Verfahrens durch linientreue Berufsrichter eine harte Strafe zur Folge haben wird. In der Ostmark steht auf “Wiederbetätigung” doch immer noch lebenslanger Freiheitsentzug, oder? Ich drücke den mutigen Kameraden die Daumen! Kein Unrecht kann ewig bestehen!

    Grß vom Heimatschutz

  • 8 TodosAlemanesUnidos // Aug 1, 2006 at 17:24

    “Pitlik, dem man wie seinem Mitangeklagten jede Beweiserhebung untersagte,…”

    Das ist nicht nur Indiz, sondern Beweis für den zum religiösen Glaubensinhalt verwandelten politischen Sachverhalt.

    Dort wie hierzulande vermengt sich die bürgerrechtliche Glaubensfreiheit mit der Reichweite der staatlichen Exekutive, indem der Staat Inhalte dieses politischen Glaubens unter seinen Schutz stellt, d.h. die Nichtbefolgung der Inhalte unter Strafe.

    Weder der Katholizismus noch irgendeine andere Religion hat solches Anrecht, weil es nicht Sache des Staates ist, sich um Glaubensfragen zu bekümmern. Die Glaubensautorität liegt bei den Religionsorganisationen.
    Aber Geschichtsforschung, deren Ausrichtung und Ergebnis durch Vorgaben vorgebahnt wird, ernennt eine “Autorität” in der Person der Leidtragenden, macht aus deren Anspruch auf Würdewahrung ein Zutrittsverbot für die historische Forschung.
    Der Zweck solcher Entzugsmaßnahmen mag ja die sittliche Grenzziehung zwischen “Tätern” und “Opfern” sein, um damit eine unüberwindliche Moralschranke zwischen Aktiv und Passiv aufzurichten. Jedoch kann eine solchermaßen eingetretene Heiligung des Anderen - primär und sogar “singulär” durch das Judentum durchgesetzt - nur etwas Bestimmtes bezwecken wollen:
    Sie will mehr als nur das Recht auf “körperliche Unversehrtheit”, -
    sie will das Recht auf seelische und denkerische Kontrolle !
    (siehe Interview mit Michael Blumenthal vom 14.11.2003, NetZeitung) :

    Diese Tabuisierung greift in die ideelle Integrität der Betroffenen ein, indem sie ihnen die Vergebung und christliche (!) Entsühnung durch Menschenwollen versagt.
    Denn die Sensibilität der Überlebenden hat nichts mit der Verletzbarkeit der Nachgeborenen zu tun, sondern vielmehr bedingt die erstere die zweite.

    Dadurch wird nicht Frieden, sondern Unruhe gesät, die bis zur Forderung nach “Revision” der Nürnberger Urteile geht. Der Scheinfrieden, der sich in der Folge einstellt, daß alle dem “moralischen Kompass” zu folgen haben, gärt und treibt eine Wiederauflage des Ungeklärten hervor.

    Wenn man ein “Schelm ist und Arges dabei denkt”, dann sieht dieser theologisierte Geschichtsunterricht aus wie die bilderstürmerische Abnahme Christi vom Kreuz - und seine Ersetzung durch eine ganze “Nation”: Denn “für” unsere “Sünden” gestorben ist dann - das ist die Aussage vom “Feueropfer” - jeder mit dem “gelben Stern”.
    Aber gemach - der Schelm ist nicht, wer erkennt, sondern der, wer verkennt:

    Christus hat Weisheit gelehrt und war damit “öffentliches Ärgernis” für die römische Provinz Judäa. Die deutschen Juden waren Mitbürger und wurden zum “öffentlichen Ärgernis” für die NS-Herrschaft.
    Wollte irgendjemand mit einem Gott drohen, der alles Böse mit Rache vergilt, der dürfte nicht Christ sein.
    Also bringt die Botschaft Christi letztlich die Erlösung vom jüdischen Gottesverständnis, welches uns ja im Alten Testament (Torah) schrecklich vor Augen tritt.

    Kann aber der “Holocaust” erlösen ?

    Hier wird klar, daß nicht von uns Deutschen religiöser Glauben verlangt wird, sondern mit dem politischen Glauben nur DEN JUDEN in Deutschland SELBST ihr Glauben gesichert wird.

    Nämlich bestätigt zu finden, daß eine Vergeltung stattgefunden habe, deren Agenten die Deutschen der NS-Zeit waren.
    Der Alttestamentliche HERR hat das Judentum gepackt und in den Abgrund geschleudert, wo es Millionen Tote zurückließ …

    Wenn aber ein Staat solches rein jüdisches Selbstverständnis exekutiv absichert und mit Gesetzen unterlegt, hat sich etwas Fürchterliches ereignet:

    Den Verträgen der christlichen Kirchen mit dem Staat wurde Etwas übergelagert, und zwar das Theokratische Prinzip einer anderen Glaubensgruppe.
    Nimmt man z.B. dann das Große Holocaust-Mahnmal, erkennt man darin nicht einen Gedenkort für Deutsche, sondern eine Sühnegabe für Juden in Deutschland an ihr Gottesverständnis. Sicherlich - “sie” brauchen das Mahnmal nicht, wie der verstorbene P. Spiegel sagte. Aber Christen errichten für dieses jüdische Selbstverständnis ein “Mahnmal” -
    und reißen damit den eigentlichen Erlöser vom Kreuz herab, um sich dem Glauben an den Gott des Judentums hinzugeben.

    (NB: der ein “eifersüchtiger” Gott ist. Die englische Sprache nennt dessen Gesetze die “Noahide Laws” (entspr. AT, 1. Mose 9, 17: Und Gott sagte zu Noah: Das sei das Zeichen des Bundes (d.h. Regenbogen), den ich aufgerichtet habe zwischen mir und allem Fleisch auf Erden.))

    Damit hat auch die Gewaltentrennung in Deutschland de facto aufgehört, weil die Folge eines ent-christlichten und judaisierten Selbstverständnisses nur sein kann, sich diesem anderen Selbstverständnis des “Feueropfers” anzuschließen, und sei es nur durch “Politische Korrektheit”. Dann bringt die Wende ins zweite Jahrtausend dasjenige ins Wanken und zum Sturze, für das wir alle “teuer erkauft sind”:

    Erster Brief des Apostels Paulus an die Korinther: (Kap. 7, Vers 23)
    “Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte.
    Liebe Brüder, ein jeder bleibe vor Gott, worin er berufen ist.”

    Brief des Apostels Paulus an die Galater:
    (Kap. 5, 13)
    Ihr aber, liebe Brüder, seid zur Freiheit berufen.
    Allein seht zu, daß ihr durch die Freiheit nicht dem Fleisch Raum gebt; sondern durch die Liebe diene einer dem andern. Denn das ganze Gesetz ist in einem Wort erfüllt, in dem (3. Mose 19,18): «Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!» Wenn ihr euch aber untereinander beißt und freßt, so seht zu, daß ihr nicht einer vom andern aufgefressen werdet.”

    Wenn die Freiheit der Liebe dient, dann dient die Unfreiheit - der Vergeltung.

  • 9 Filmindustrie // Aug 1, 2006 at 17:30

    @Jetzt schlägt es 13…BimmBamm!

    In vino veritas…

    Wir stehen nicht unter dem Befehl einer Verleumderliga der Foxmänner, die sicher nicht mehr so davonkommen, wie gewünscht.
    Die Entschuldigungsindustrie schreibt eh\’ schon lang rote Zahlen, trotz dosso, und die Filmindustrie ruft zu einem Boykott von jüdischen Organisationen auf.

    Multiple Persönlichkeit, was? Du solltest dich schon für einen Namen entscheiden und hier nicht auf Spiel mit verteilten Rollen machen. Nächstens fliegt alles was überzählig ist raus.

    Schriftleitung Altermedia

  • 10 Filmindustrie // Aug 1, 2006 at 18:41

    @Schriftleitung

    Woher wollen Sie wissen, wer hier schreibt?
    Ein Netzanschluß hat eine IP-Adresse, aber das heißt nicht, daß immer dieselbe Person davorsitzt und tippt. Vielleicht sind es Rollen
    mit verteilten Spielern.
    Und was wäre das Überzählige? Schmeißen Sie einfach alles von dieser Adresse raus. Ist eh\’ schon wieder gleich.

    Hm, Intuition?

    Schriftleitung Altermedia

  • 11 Thomas Brehl // Aug 1, 2006 at 19:59

    @ Heimatschutz

    Nein, auch in der Ostmark hat es vor längerer Zeit eine Strafrechtsreform gegeben, wegen “Wiederbetätigung” können nun wesentlich geringere Haftstrafen oder sogar Geldstrafen ausgesprochen werden.

    Diese humanitär anmutende “Entschärfung” hatte allerdings nicht die Spur von Menschenfreundlichkeit zur Grundlage. Vielmehr war es so, daß es zu fast keiner Verurteilung wegen “Wiederbetätigung” mehr gekommen war, weil selbst die abgebrühtesten Richter davor zurückschreckten, einen Angeklagten wegen des Klebens eines einzigen Hakenkreuzaufklebers für den Rest seines Lebens in den Knast zu stecken. Also gab man der Justiz mehr “Spielraum” und schon purzelten wieder die Urteile, denn jemanden für zwei, drei Jahre einzuknasten, weil er was Falsches verklebt hat, davor schreckt kein gestandener österreichischer Richter zurück.

    “No, I weiß ned, dös baßt scho, sans fesch, gemmer, gemmer, gemmer…!”

  • 12 Verschwörer // Aug 1, 2006 at 21:27

    Zitat Thomas Brehl:

    …weil selbst die abgebrühtesten Richter davor zurückschreckten, einen Angeklagten wegen des Klebens eines einzigen Hakenkreuzaufklebers für den Rest seines Lebens in den Knast zu stecken.

    Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Diese Leute sind darauf angewiesen, sich selbst die Illusion von Gerechtigkeit und Freiheitlichkeit in gewissem Maße zu bewahren. Darum hatte die österreichische Justiz nach dem Irving-Urteil auch so eine schlechte Presse. Drei Jahre unter diesen Umständen (16 Jahre zurückliegende Äußerung) - da kann ein bürgerlich-liberaler FAZ-Kommentator (o.ä.)einfach nicht mehr jubeln. Bei einem Jahr auf Bewährung wären das Presse-Echo sicher anders ausgefallen.

  • 13 Legionär // Aug 1, 2006 at 23:15

    @Oskar

    Tach Oskar,

    Auf der Seite finden Sie zumindest sein Buch “Eine Spur zur Wahrheit”. Pitlik unter SUCHE eingeben reicht !

    http://www.versandhandel-buch.de/index.php

    MfG,

    Legionär

    P.S. Sollten Sie weitere Bücher suchen die es bei Karstadt, Amazon oder etc. nicht gibt, dann:

    http://www.eurobuch.com

    Da findet sich eigentlich ALLES !!! ;-)

  • 14 bildad // Aug 2, 2006 at 17:12

    “Nein, auch in der Ostmark hat es vor längerer Zeit eine Strafrechtsreform gegeben, wegen “Wiederbetätigung” können nun wesentlich geringere Haftstrafen oder sogar Geldstrafen ausgesprochen werden.”

    @Brehl

    Da erzählst du aber was ganz Neues.

  • 15 Thomas Brehl // Aug 2, 2006 at 22:41

    @ bildad

    Na ja, vielleicht war´s für Dich nicht neu, für “Heimatschutz” wohl schon, denn der hatte danach gefragt und ich hatte explizit ihm darauf geantwortet. Das nächste Mal verweise ich ihn einfach an Dich…

  • 16 KommentarausdemSüden // Aug 3, 2006 at 0:52

    “Nein, auch in der Ostmark (i.S.v. Österreich) hat es vor längerer Zeit eine Strafrechtsreform gegeben, wegen “Wiederbetätigung” können nun wesentlich geringere Haftstrafen oder sogar Geldstrafen ausgesprochen werden.”

    @Brehl

    Das war einmal. Die Geldstrafe wurde - ich glaube - 1996 abgeschafft. Ab jetzt gibt es nur noch Freispruch oder Schuldspruch, was eine Vorstrafe bedeutet. Die volle Strafe wird, wie bei John Gudenus (m.E. hätte er mindestens im 1. Anklagepunkt freigesprochen werden müssen. Weil als Politiker (Abgeordneter zum Bundesrates=Länderkammer) darf - zumnindest meines Erachtens - er die Forderung stellen, daß gewisse Dinge einer neuerlicher Überprüfung unterzogen werden sollen. Bekanntlich gibt es ja das wissenschaftliche Prinzip, das (in etwa) so lautet: Um neuen Erkenntnisse gewinnen zu können, muß bißcher bekanntes überprüft werden bzw. in Zweifel gezogen werden. Wie lautet eine bekannte Volksweisheit: Der Zweifel ist der erste Schritt zur Neuerkenntnis !!) auch bedingt ausgesprochen.

    Bei John Gudenus wird es m.E. eine Art Abkommen zwischen Justizministerin/-ium und Anwälten gekommen sein. Wenn du die Berufung zurückziehst, zieh ich sie auch zurück und du bekommst dafür nicht eine höhere Strafe, weil die Justiz garantiert, daß beim zweiten Anklagepunkt sonst eine höhere Strafe kommt –> Gudenus täte seine Beamtenpension (Offizier) verlieren, d.h. in etwa ein Verlust von rund 800 bis 1250 Euro 14 Mal jährlich.

    Der Fall Gudenus:
    http://wien.orf.at/stories/126904/

    Das Verbotsgesetz § 3 VG in der seit 1992 gültigen Fassung:
    §3h ist am gfährlichsten: Nach diesem wäre von NPD über altermedia aber auch “normale Zeitungen (nicht nur die NZ)” schon längst hinter Gitter bzw. bedingt verurteilt/vorbestraft, außer die Geschworenen täten den Angeklagten freisprechen.
    Die 2 einzig gute Dinge am Verbotsgesetz sind: §3j und daß jeder, der z.B. in einem Druckwerk oder öffentlich als “Nazi” bezeichnet/beschimpft wird dagegen meinst erfolgreich - die ganze Palette - klagen kann, so er nicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat.

    http://www.nachkriegsjustiz.at/service/gesetze/gs_vg_3_1992.php

    “Hintergründliches” dazu:
    http://science.orf.at/science/news/142545

    http://www.nachkriegsjustiz.at/service/gesetze/gs_vg_3_index.php

    Übrigens bis - ich glaube 1992 - gab es noch die Möglichkeit einer alleinigen Geldstrafe, wie beim derzeitigen MdEP Mölzer (FPÖ) der als Chefredakteur der - ich glaube - Kärntner Nachrichten (KN) verurteilt wurde, weil nachweisbar ohne daß er den Leserbrief gelesäen/zu Gesicht bekommen hätte ein Leserbrief abgedruckt wurde, wo der Leserbriefschreiber den RAD gelobt hat und diese Einrichtung auch für die Jetztzeit empfohlen/gefordert hat.

    Diese Möglichkeit einer Geldstrafe gibt es Jetzt nicht mehr. 1992 wurde unter anderem neben Strafrahmensenkungen der
    § 3h eingeführt - bis dahin gab es auch kaum Verurteilungen.

  • 17 Sammy K. // Aug 5, 2006 at 10:24

    @ “Die Juden sind für alle Kriege in der Welt verantwortlich. Sind Sie ein Jude?”

    Adolf war Jude?? Dacht’ ich’s mir doch………….

  • 18 myname // Oct 5, 2006 at 10:01

    hello makakas http://de.altermedia.info/general/richterliche-belehrung-nicht-verstanden-uberraschende-holocaust-freispruche-in-wien-310706_6522.html

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