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| Dr. Rigolf Hennig |
Der Arzt Dr. Rigolf Hennig befindet sich seit einigen Tagen in Haft. Er wurde zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Tatvorwurf: Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland. Hennig hat sich in einem Beitrag in einer periodisch erscheinenden Zeitschrift auf den SPD-Politiker Prof. Carlo Schmid berufen, der die Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer Abhängigkeit von den damaligen Siegermächten als „Organisationsform der Fremdherrschaft“ bezeichnet hatte. Schmid mußte es wissen. Er gehörte dem parlamentarischen Rat an, der 1949 im Auftrag der westlichen Siegermächte das Grundgesetz, nicht die Verfassung, für die drei westlichen Besatzungszonen ausgearbeitet und verabschiedet hat. Schmid wußte also um die tatsächliche Einflußnahme der US-Amerikaner, der Briten und der Franzosen und er wußte auch, warum von den Deutschen nicht über eine Verfassung abgestimmt werden durfte und nur zugelassen wurde, daß ein extra geschaffenes Gremium, der parlamentarische Rat, das Grundgesetz zu verabschieden hatte.
Rigolf Hennig hat Zeit seines Lebens für die Freiheit und die Unabhängigkeit der Deutschen überall in Europa gekämpft und er mußte dabei schmerzliche Erfahrungen mit den Grenzen des politischen Engagements machen. Er hat sich für die geschichtliche Wahrheit eingesetzt und geriet auch hier in die Mühlen der neudeutschen Justiz. Beruflich ist er ein sehr angesehener Arzt in seiner Heimatstadt Verden an der Aller. Die deutsche Bundeswehrführung , systemgereinigt und angepaßt, sorgte dafür, daß kein Soldat mehr in seine Unfallpraxis durfte. Dem jetzt 71 Jahre alten Arzt hat das alles nicht davon abgehalten, weiterhin für seine politischen Überzeugungen einzutreten. Bei der diesjährigen Kommunalwahl in Niedersachsen tritt er als Kandidat der NPD in Verden an. Er wird seinen Wahlkampf von der Gefängniszelle aus betreiben müssen. Wer Rigolf Hennig kennt, weiß, daß er auch das mit ganzer Hingabe tun wird.
Wer in politischer Gesinnungshaft sitzt, sollte einer größtmöglichen Solidarität sicher sein. Briefe helfen über die Zeit hinweg und geben dem Inhaftierten die Gewißheit, nicht umsonst eingesperrt zu sein. Deshalb hier die Anschrift „seiner Haftanstalt“: Justizvollzugsanstalt Achim, Obernstraße 40, 28832 Achim. Fragen zu Besuchen sind telefonisch unter der Nummer 04202 / 915-855 zu klären.
Frank Schwerdt
Quelle: NPD 26.07.06
Siehe auch
Altermedia 09.12.05




28 responses so far ↓
1 Watzmann // Jul 27, 2006 at 11:13
Ich habe folgende Begriffserklärung gefunden:
“Beide von dir genannten Wörter haben als Wortstamm das veraltete und wohl nicht mehr gebräuchliche Wort “der Glimpf” (Bedeutung: Nachsicht, Schonung).
Im Althochdeutschen gab es noch “gilimpflih” (angemessen) und das Verb “gilimpfan” (angemessen sein).
“glimpflich” bedeutet somit “mit Nachsicht”, etwas ist glimpflich abgelaufen = etwas ist ohne Schaden abgelaufen.
“verunglimpflichen” heisst demnach: jemanden unangemessen und zu seinem Schaden behandeln.”
http://www.wer-weiss-was.de/theme143/article1013037.html
Geht der Herr Hennig nicht in Revision? Welchen “Schaden” hat er der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Zitierung eines langjährigen Bundestagsabgeordneten denn bereitet und wurde ein solcher “Schaden” überhaupt nachgewiesen?
Die Verteidigung muß daneben auch betonen, daß der Befehl “Deutschland verrecke!” von einigen Gerichten gutgeheißen wurde, und auf den Widerspruch zu dem Urteil gegen Hennig aufmerksam machen. Allein die Bundesrepublik Deutschland wird nach den zur Zeit bestehenden Gepflogenheiten staatsrechtlich noch als “Deutschland” bezeichnet.
2 Saarlänner // Jul 27, 2006 at 11:29
Zunächst: kann und möchte kein Gesamturteil über Hennig mir erlauben. Was in seinem Organ “Reichsbote” größtenteils veröffentlicht bzgl. der “geschichtlichen Wahrheit” war unter aller Kanone. Jürgen Schwab warf Hennig völlig zu Recht und noch milde im Ton Lesertäuschung vor. Dazu nur zwei Beispiele: Mehr fach wurde im Reichsboten(die Ausgaben waren mehrfach im Netz) der absolute Schwachsinn verbreitet- in den Vernichtungslagern wären weniger Menschen ermordet worden als in Dresden inclusive niederträchtiger Holocaust-Karrikatur!(dazu gabs Leserbriefe v. Schwab)
Fall 2: Hennig behauptete ohne Belege, vor(!) dem 1. September 1939 wären von März 39-Ende August 39 dreitausend(3000) Volksdeutsche in Polen ermordet worden. Die Zahl der ermordeten Volksdeutschen vor Kriegsbeginn wurde in einer offiziellen Veröffentlichung Prof. Loesch: Die Verlustliste des Deutschtums in Polen. Berlin 1940, s. 71 mit nachweisbar 12 Ermordeten angegeben! andere Quellen sprechen von bis zu 70 Ermordeten. Das die Volksdeutschen einer schlimmen Mordhetze, Pogromen etc. ausgesetzt waren und es eine starke Fluchtwelle gab, ist jedem historisch Interessierten bekannt. Man kann aber nicht aus 70 Ermordeten einfach 3000 machen!!! Das ist übrigens seine Methode in vielen Fällen!; er ist absolut beratungsresistent und hat von der Historie nur schwache Ahnung. Was ihm nicht in den Kram passt- nimmt er nicht zur Kenntnis! Er ist sicherlich ein guter Mediziner!
3 stromerhannes // Jul 27, 2006 at 12:23
Er hat mit dem Beitrag in seiner Zeitschrift den Archimedischen Punkt getroffen!
Unser ganzes Staatswesen ist incl. der Parteienlandschaft, Gewerkschaften, Medien bis hinzum BVG ein Lügengebilde,das von der “Atlantik- Bruecke e.V.” errichtet wurde.
Der Gründer gehörte zum Clan der FED-Banken, dessen Geldinstitut in Hamburg ansässig ist: Warburg- Bank.
Alle “privatsierten” Daseinsvorsorgungen wie Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation bis hin zur öffentlichen Verwaltung sind, vom Bürger unerkannt, in alttestamentarische Hände übergegangen. Der Ausverkauf der Nation ist fast abgeschlossen, weite Teile des Mittelstandes verarmen und dieAtlantik-Brückler in ALLEN Parteiführungenforcieren dieses schändliche Tun.
Zur Diskussion:
Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt und kann nicht widerlegt werden. Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück.
Bitte vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich aufwacht!!!
1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit.
Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“
Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fort geltende Besatzungsrecht der Alliierten:
„In der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6)
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ (Artikel 2)
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. (Artikel 4)
2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.
Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden.
Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):
Australien, Abessinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Chile, China, Costa- Rica, Cuba, Tschechoslowakei, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi- Arabien, Südafrikanische Union, Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Jugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger
3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.
4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD.
Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben.
Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen:
- Absatz 2, in dem festgestellt wird, daß Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei
und
- Absatz 3, in dem erklärt wird, daß Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.
Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“.
Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.
5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.
Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.
Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet.
Solange die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates „Deutsches Reich“ verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen Deutschland Vorschub, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden.
Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen.
Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten:
1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen,
oder
2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.
6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.
Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ).
Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst.
Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig.
Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig.
Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.
7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft.
Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Die „Weimarer Verfassung” vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.)
Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem “Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich” und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden.
8. Der Staat “Deutsches Reich” als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen.
Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich”, sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation” in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluß eines Friedensvertrages zurückgegeben werden.
Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:
„Es wird daran festgehalten, daß das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“
(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war.
Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.
Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.
9. Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt.
Mit der Einsetzung des ersten Amtsträgers als „Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich” und seiner späteren Ernennung zum „Kommissarischen Reichskanzler ” haben die Alliierten die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches hergestellt und damit letztlich die Rückgabe Deutschlands vorbereitet.
Die inzwischen aufgebaute “Kommissarische Regierung des Staates Deutsches Reich“ ist die von den Alliierten, vertreten durch die Hauptsiegermacht U.S.A., einzige gewollte, eingesetzte und genehmigte Regierung des Staates „Deutsches Reich”.
Sie hat auf Willen, Anordnung und Genehmigung der U .S.A. am 08.05.1985 ihre Arbeit aufgenommen. (Dies ist unter anderem im Urteil des Landgerichts Berlin unter Aktenzeichen 13.0.35/93 festgestellt worden.)
Die Regierungsvertreter und alle anderen Beamten des Staates „Deutsches Reich“ sind mit Eid dienstverpflichtet und unterstehen der Genehmigung, Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der amerikanischen Streitkräfte, im Endeffekt deren Oberbefehlshaber, dem Präsidenten der U.S.A..
Die U.S.A. haben als Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges unter anderem die Reichsbahn als Sondervermögen des Deutschen Reichs beschlagnahmt. Die „Kommissarische Regierung des Staates Deutsches Reich“ hat ihren Amtssitz im Haus Königsweg 1, nicht 4, in 1000 [14163] Berlin-Zehlendorf 1. Dieses Haus gehört zum beschlagnahmten Sondervermögen der Deutschen Reichsbahn.
10. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des “Deutschen Reiches” ausgeübt werden.
Die Regierung des „Deutschen Reiches” ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik” möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden.
Das bedeutet, daß eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Rußland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.
11. Der „Einigungsvertrag” zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, daß der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.
Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages” besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, daß sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewußt waren:
” Beide Seiten sind sich einig, daß die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig.
Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.
12. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.
Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels “Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).
13. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland” ist auch die Institution “Deutsche Bundesbank” und die Finanzhoheit der “Bundesrepublik Deutschland” erloschen.
Daher muß jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“).
Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland ” bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.
14. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muß nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.
Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich” beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluß des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A..
Erst nach Abschluß eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören. .
Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland” seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.
15. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland” besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.
Es ist den Behörden der untergegangenen “Bundesrepublik Deutschland’” seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland” nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen.
Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen.
Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland” grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich” Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO).
Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“.
Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der “Bundesrepublik Deutschland” exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:
- bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843])
- allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455])
- strafprozeßrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319])
- zivilprozeßrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533])
- gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975 [BGBl. I, S. 1077])
nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“.
Alle Beamten und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat „Deutsches Reich“!
Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland” wurden hierüber im Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren.
Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, daß das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland” als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.
16. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland” an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratzpflichtig.
Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen.
Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. (Vordrucke bei der Kommissarischen Reichsregierung)
Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland” eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern. (Vordrucke bei der Kommissarischen Reichsregierung).
17. Als Vertreter für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ setzt die Kommissarische Reichsregierung „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ ein.
Da es zurzeit keine zugelassenen Rechtsanwälte und Notare für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ gibt, werden „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ und für das Gebiet des Reichslandes Preußen auch „reichsrechtliche Rechtskonsulenten“’ ausgebildet. Diese ausgesuchten Personen sind die zur Zeit einzigen zur Rechtsordnung des Staates „Deutsches Reich“ von den USA und der Kommissarischen Regierung des Staates “Deutsches Reich” genehmigten und zugelassenen rechtskundigen Personen.
Um sich reichsrechtlich vertreten lassen zu können, kann eine entsprechende Liste der „Reichsrechtlichen Rechtssachverständigen” beim Reichskanzler der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ Königsweg 1 (nicht 4) in 1000 [14163] Berlin- Zehlendorf 1 -Tel.: 030 / 802 91 66- angefordert bzw. unter http://www.der-reichskanzler.de und http://www.deutsches-reich.com herunter geladen werden.
18. Alle Personen, die im 1944 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche.
Deutschland umfaßt nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.
Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 - und sogar nach Artikel 116 des „Grund- gesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ - Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich”.
Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.
19. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches” zu besitzen.
Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich” ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen.
Die Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich“ können beim Reichsinnenminister Königsweg 1 [nicht 4] in 1000 [14163] Berlin-Zehlendorf 1 (Tel.: 030 / 802 91 66) beantragt werden. (Vordrucke gibt es auch im Internet unter http://www.der-reichskanzler.de und http://www.deutsches-reich.com.)
20. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich” zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.
Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 faßten die Alliierten den Entschluß, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.
21. Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben.
In der „Haager Landkriegsordnung“ ist festgelegt, daß die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschließen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig.
Je nachdem, ob man die Alliierte Gesetzgebung, die bereits 1944 erlassen wurde, oder die Kapitulation der deutschen Wehrmacht zugrunde legt, bewegen sich mögliche Termine für die Rückgabe zwischen Februar 2004 und Mai 2005.
Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, daß eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands und ein Friedensvertrag zu Stande kommt - Bitte helfen Sie mit!
Wir kämpfen gegen die Lügen der Deutschen Politiker und den Verrat am eigenen Volk.
Wachen Sie auf, sonst wird Deutschland vernichtet!!!
4 rettesichwerkann // Jul 27, 2006 at 13:47
stromerhannes
“Wir kämpfen gegen die Lügen ….”
Ja, wo kämpfen Sie denn, und womit?
Bewerfen Sie die Feinde mit Plastikmüll?
5 Verschwörer // Jul 27, 2006 at 13:57
@ Watzmann
Ihre Gedanken zum Begriff “Verunglimpfung” sind zwar interessant, helfen hier aber leider nicht weiter.
§ 90 a StGB fast unter der Überschrift “Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole” verschiedene Tatbestände zusammen.
Dr. Hennig wurde nach § 90 a Abs. 1 Nr. 2 (und Abs. 3) StGB verurteilt, so daß hier nicht unter “verunglimpfen”, sondern unter die Tatbestandsmerkmale “beschimpfen” und “böswillig verächtlich machen” zu subsumieren wäre.
Dr. Hennig hatte auch Anfang März durch seine Anwältin Sylvia Stolz Revision einlegen lassen. Dies blieb jedoch offenbar erfolglos. Den Schriftsatz von Frau Stolz findet man auf der Seite von Dr. Toben. Daraus habe ich mal einen Auszug aus der Urteilsbegründung des Landgerichts kopiert:
FREIHEIT FÜR DR. RIGOLF HENNIG!
6 Pfälzererer // Jul 27, 2006 at 13:58
@Saarlänner
“Was ihm nicht in den Kram passt- nimmt er nicht zur Kenntnis!”
Das paßt auf Sie selber, Saarlänner, von Besatzern und Zentralräten und deren Mitläufern ganz zu schweigen.
“Vernichtungslager” - Zeigen Sie mal ein deutsches Verwaltungsdokument aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges vor, in dem dieses Wort für die KL benutzt wird. Ich habe noch von keinem gehört oder es gesehen. Es ist eine Erfindung der deutschfeindlichen Propaganda, der Kriegsgegner.
Was glauben Sie von den Angriffen auf Dresden zu wissen und was von den Konzentrationslagern? Wie beweisen Sie Ihre Behauptungen? Warum sollte ich Ihnen Glauben schenken? Ihre gesammelten Äußerungen zu dem Thema raten davon ab.
Wer wurde wann, wo, wie, vom wem usw. ermordet? Das Schicksal der Deutschen in Polen wurde damals sachlich untersucht - die Siegermächte haben eine vergleichbar sachliche Untersuchung der KL nicht durchgeführt sondern alles zu ihrer Verhinderung getan, weil dies für die Schauprozesse nützlich war.
Jürgen Schwab ist nicht unbedingt ein Fachmann für den Zweiten Weltkrieg.
Warum schreibt Schwab nicht Leserbriefe an das “Institut für Zeitgeschichte” und andere Besatzungseinrichtungen oder an einzelne Autoren wegen Lesertäuschung? Weil das vielleicht Knast einbringt? Kann man verstehen. Oder weil er denen immer zustimmt? Nicht doch. Weil er die Dinge nicht immer beurteilen kann? Mag sein.
Man erkennt dabei, wie mutig Ernst Zündel und Germar Rudolf und andere “Revisionisten” sind.
7 Verschwörer // Jul 27, 2006 at 14:01
KORREKTUR:
Es muß natürlich heißen “Dr. Hennig wurde nach § 90 a Abs. 1 Nr. 1 (und Abs. 3) StGB verurteilt,…”
8 WW // Jul 27, 2006 at 14:04
@Saarlänner :
July 27th, 2006 at 11:29
„Fall 2: Hennig behauptete ohne Belege, vor(!) dem 1. September 1939 wären von März 39-Ende August 39 dreitausend(3000) Volksdeutsche in Polen ermordet worden. Die Zahl der ermordeten Volksdeutschen vor Kriegsbeginn wurde in einer offiziellen Veröffentlichung Prof. Loesch: Die Verlustliste des Deutschtums in Polen. Berlin 1940, s. 71 mit nachweisbar 12 Ermordeten angegeben! andere Quellen sprechen von bis zu 70 Ermordeten(…)
Man kann aber nicht aus 70 Ermordeten einfach 3000 machen!!!…“
Man kann aber genausowenig aus 3500 Ermordeten 70 machen.
Andere Quellen sprechen von bis zu 8000 Ermordeten.
Hat dieser Prof. Loesch Belege für seine Behauptung, es habe nur 12 Ermordete gegeben?
Ist Prof. Loesch glaubwürdiger als z.B. Helmut Schröcke, aus dessen Buch: Kriegsursachen-
Kriegsschuld, (S. 102, Verlag für ganzheitliche Forschung Viöl) folgendes Zitat entnommen ist:
„Bis Mitte August waren im Jahre 1939 bereits 76.000 Deutsche ins Reich geflüchtet. Mehr als 50.000 waren verhaftet oder befanden sich auf Verschleppungsmärschen. Schon lange vor Kriegsbeginn waren schwarze Listen angelegt worden, sowohl regierungsseitig als auch durch polnische Vereine, nach denen verhaftet wurde. Das deutsche Weißbuch Nr. 2, Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Berlin 1939, stellte fest: ‘… Am 6.5.1939 meldet Generalkonsul Kattowitz 200 Terrorfälle, am 19.5. weitere 100 allein in Oberschlesien. Kein Deutscher ist seines Lebens und seines Eigentums mehr sicher… Die englische Regierung wird durch die deutsche Botschaft über die friedensgefährliche Entwicklung auf dem laufenden gehalten, ohne daß etwas geschieht. Mitte Mai steigert sich die Hetze zu Deutschenpogromen, bei denen Tausende von Deutschen wie Freiwild gejagt werden… Lodz meldete am 7.5.: ‘Die Bedrohung der Volksdeutschen mit Totschlag, Folterungen usw. sind zur alltäglichen Selbstverständlichkeit geworden… Immer mehr stellt sich heraus, daß die Behörden selbst die Träger des Liquidationsprozesses sind… Das Deutschtum in Galizien steht vor der Vernichtung…’ (H. Bernhardt 1988).“
„Im Sommer 1939 wurden bereits vor dem 1.9. 3.500 Deutsche ermordet (F. Becker 1991, S. 13), nach v. Richthofen 8.000 (H. Splittgerber 1989, S. 43) und nach dem 1.9. etwa 20.000 (v. Richthofen, Ostpreußenblatt 1978, S. 48). Nach Kriegsbeginn wurden etwa 5.000 volksdeutsche Soldaten in der polnischen Armee ermordet (Inf. Dienst, Viöl 1998, Nr. 17,0987). Die Exzesse steigerten sich bis zum Blutsonntag in Bromberg am 3.9.1939 mit 5.400 Ermordeten. Eine Zeugin berichtete: ‘In Bromberg ist nachweislich von den Kanzeln verkündet worden, daß die Tötung von Deutschen keine Sünde, sondern im voraus vergeben sei’ (Brief des Generalsuperintendent P. Blau, Posen, an Prof. D. A. Keller v. 17.10.1939, E. Löser, o. Datum). ‘Die Mordwaffen dazu wurden von katholischen Geistlichen in einer Kirche ausgegeben’ (E. Löser, Brief an Dr. Czaja v. 12.3.1990)…
Insgesamt hatte die deutsche Volksgruppe vor und nach Kriegsbeginn 58.000 (de Zayas 1987, S. 37) Ermordete, davon 3.000 bis 4.000 vor Kriegsbeginn, zu beklagen, von denen 12.857 namentlich identifiziert werden konnten. Das war die zweifache Anzahl aller deutschen Gefallenen im Polenfeldzug (U. Walendy 1965, S. 170).“ (Schröcke, aaO, 125)
–DENN DIE WAHRHEIT KANN NUR EINE SEIN–
9 Watzmann // Jul 27, 2006 at 14:20
@Verschwörer
Vielen Dank, für Ihre Hinweise.
Es geht bei einer notwendigen Kritik an den Verhältnissen eigentlich nicht um “Die Bundesrepublik Deutschland” als solche, als staatliche Einrichtung. Es geht vielmehr um bestimmte Gruppen und Personen, welche die Macht innehaben - und diese sollte man gemäß den Spielregeln der Demokratie kritisieren und auch angreifen dürfen. So ähnlich steht es zumindest auf dem Papier.
Dies ist bei der Kritikübung zu berücksichtigen, nicht “den Staat” als solchen für die zu kritisierenden Personen und Umstände zu setzen.
10 Rudolf // Jul 27, 2006 at 15:40
@Saarlänner: Aber Sie haben die “geschichtliche Wahrheit” für sich gepachtet, nehme ich an?
11 J.B. // Jul 27, 2006 at 17:22
„…die Bundesrepublik Deutschland als unwürdiges, nichtiges, unter Fremdherrschaft stehendes Regime … So wird die Bundesrepublik Deutschland in dem ersten Artikel “Den Feind erkennen” als “Kunstschöpfung”, “Feind”, “Mißgeburt” und “Fremdherrschaft”, von der nur “Gewaltwirkung” ausgehe“, bezeichnet. In dem zweiten, von dem Angeklagten selbst verfaßten Artikel, bezeichnet er die Bundesrepublik Deutschland als “Unstaat”, “Übel”. und “Fremdherrschaft”, die nur dazu diene,. das “nie untergegangene und auch rechtlich fortbestehende Deutsche Reich” handlungsunfähig zu halten. Die Bundesrepublik Deutschland wird zudem in dem letzten Artikel als “hündisch ergebener Vasall US-Amerikas ohne Moral” dargestellt.“
Und was ist nun daran falsch?
Der Paragraph der Regimebeleidigung erinnert mich irgendwie an den Paragraphen der Majestätsbeleidigung. Offensichtlich ist diese Brd noch nicht einmal souverän genug, das gegen sie gerichtete Geschimpfe zu überhören. Dafür aber werden Verbrennungen von schwarzrotgelben Fähnchen und „Deutschland verrecke!“-Rufe geduldet. Das aber sollte auch verständlich sein: diese Brd IST NICHT Deutschland, sondern eine reichsfeindliche OMF auf deutschem Boden!
„Angesichts dieser besonders rohen und verletzenden Bezeichnungen besteht kein Zweifel, daß die Bundesrepublik Deutschland durch die drei Artikel als der Achtung der Staatsbürger unwert und unwürdig hingestellt wird.“
Hier wäre die Frage, welche Staatsbürger das Brd-Gericht meint. Die bekennenden Brd-Burger? Ich weiß nicht, ob das die Zielgruppe von Hennig ist. Und die bekennenden Reichsbürger empfinden die Brd bereits als unwert und unwürdig – aber seit wann kümmern sich Brd-Gerichte um deutsche Reichsbürger?
12 Thomas Brehl // Jul 27, 2006 at 17:23
Weder die Bundesrepublik, noch ihre “Verfassung” sind sacrosankt. Das VG-Weimar sagt dazu:
„Die Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Ordnung des Grundgesetzes schlechthin konstituierend. Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, daß die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind daher auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen, so lange sie dadurch Rechtsgüter anderer nicht gefährden. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinanderzusetzen und sie dadurch abzuwehren… Die Frage der Bewertung eines historischen Ereignisses stellt ein persönliches Werturteil desjenigen dar, der diese Auffassung äußert. Sie ist einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt nicht zugänglich…Dabei mag es sich um Meinungen handeln, die von der Mehrheit der Bevölkerung nicht getragen werden. Die Grundrechte garantieren aber nicht nur Mehrheiten, sondern auch Minderheiten Äußerungsmöglichkeiten und fordern insoweit nur die Grenzen ein, die der Meinungsfreiheit durch die Strafnormen gezogen sind…“
Das VG Weimar in seinem Urteil vom 25.07.2003 im Verfahren 2 K 13/03.We
13 TodosAlemanesUnidos // Jul 27, 2006 at 18:28
Geht uns jetzt ein Licht auf ?
Wenn der von “stromerhannes” detailliert aufgelistete Zustand kein Zufall war, sondern prozessuale Notwendigkeit, dann heißt das für “Deutschland”, daß ein “Friedensvertrag” erst dann kommen kann, wenn die Kriegserklärung vom 24. März 1933 (”Jews of all the world unite”) von diesem Staat Israel aufgehoben wird (!), dessen Existenz und Praxis allein von den Palestinensern erlitten wird.
Ist das vielleicht der Grund, warum alle dem “Zionismus” politisch so zuarbeiten?
Dann sind alle anderen “Kriegserklärungen” nur Vasallen-Deklarationen gewesen …
14 TodosAlemanesUnidos // Jul 27, 2006 at 18:56
Nachtrag zum Provisorium Grundgesetz / Friedensvertrag (@ stromerhannes ):
Aus Josef Schüßlburner, in: ef 64, S. 50
(ef-magazin.de)
” “Staat” ist deshalb notwendig, um den Privatverträgen insbesondere im Verhältnis zu Dritten überhaupt den Geltungsgrund zu verschaffen. Und auch, um die letzte Konsequenz dieses Vertragssystems abzumildern, das letztendlich in der Gefahr der Schuldknechtschaft liegt.”
Die “Schuldknechtschaft” ist das moralische Strafabsitzen, sozusagen die Probezeit der politischen Weiterexistenz eines sog. Deutschland in Europa …
15 Saarlänner // Jul 27, 2006 at 19:18
@WW
Warum zitieren Sie denn de Zayas falsch?? Wollen Sie denn die Leute total verdummen? Zayas schreibt auf S. 37 “Das dt. Propagandaministerium behauptete, dem poln. Terror seien 58000 Volksdeutsche zum Opfer gefallen, eine Zahl, die offensichtlich frei erfunden wurde,….”Die POsener Gräberzentrale verzeichnete nur etwas über 7000 Karteikarten, davon müsen fast 1200 substrahiert werde, weil es sich nicht um Volksdeutsche handelte bzw. ihr Tod nicht auf das polnische Konto ging. Den besagten Artikel von Richthofen aus dem OB von 1878 habe ich archiviert- ebenfalls ohne Belege. Schröcke habe ich selbst mal angeschrieben- er antwortete, “er würde die zahl von 58000 nicht mehr verwenden”. Dem Deutschtum Polens enstammende Historiker(und nicht Amateure wie Löser, die nur eine Kurzfassung der Werke von Dr. Lück brachte) wie Dr. Breyer , Hugo Rasmus und Prof. Dr. Gotthold Rhode haben sich mit den Verlustziffern eingehend befasst. Etwa(aus Platzgründen nur das Wichtigste): Breyer: Die dt. Volksgruppe in Polen und der Kriegsausbruch. Jahrbuch Weichsel-Warthe 1980
Der.s: Die Passion der Deutschen in Polen 1939 in Der Kulturwart 1965 13. Jg Aprilheft
Ders.: Bis zur Vernichtung gefährdet. Vom Deutschen Pogrom bis zum Bromberger Blutsonntag. In Beiträge zur Geschichte Westpreussens. Nr. 15(1995) Hugo Rasmus: Zur Bewertung der September-Ereignisse in Polen besonders in Bromberg in: Beiträge zur Geschichte Westpreussens Nr. 18 Münster 2002. Mit der Zahlenproblematik hat sich insbesondere der ehemalige Stadtarchivar von Lodz Otto Heike beschäftigt. s. seine Lebenserinnerungen bzw. sein Aufsatz “Die ersten Opfer des II: Weltkrieges . Fälschung und Wahrheit über den Umfang der Gewaltmaßnahmen gegen die Deutschen in Polen im Sept. 1939, In: Zeitschrift für Ostforschung 18, 1969,Heft 3(ich liste gerne noch weitere ca. 30 Aufsätze auf) Eines ist doch ziemlich widersprüchlich: Ende Dez. war die Gräberzentrale bei 5437 Opfern angelangt; Anfang Februar posaunte der Ostdt. Beobachter plötzlich 58000 Opfer hinaus- später dann sogar 62000 Opfer. Das Bundesarchiv kam in einer Untersuchung auf die Mindestzahl(durch zwei Zeugen belegt) von ca. 4000 Opfer- sicherlich die absolut unterste Grenze. nach Ansicht des Chefermittlers ,Dr. B. Wehner, muss von ca. 6300 Opfern ausgegangen werden. Zur Opferzahl vor dem 1. September: Ich habe im Herder- Institut die Bromberger Rundschau und das Posener Tageblatt vom August39 bis Ende 194o lückenlos durchgesehen, ebenso den VB. Wo sind die Berichte und Todesanzeigen für die “3000 Opfer” vor dem 1. September??? Die maßlose Übertreibung der Opferzahl führt nur dazu , dass charakterlose antideutsche Kräfte wie Thomas Kees in seiner Veröffentlichung “Poln. Greuel”- ist im Netz sowie Jochen Böhler: Wehrmacht in Polen. Auftakt zum Vernichtungskrieg die deutschen Opfer gänzlich minimalisieren bzw. ableugnen. Das ist doch die eigentliche Gefahr.
Also soll ich noch weitere Sachangaben machen?
16 Saarlänner // Jul 27, 2006 at 22:10
@ WW. Pfälzerer,Rudolf
G. Decker hatte schon- es ist schon ein Kreuz mit Leuten, die bestenfalls eine Realschule mit hohem Migrantenanteil absolviert haben!
Es ist richtig, dass von Richthofen ein angesehener und renommierter Wissenschaftlicher war. Umso unerklärlicher ist sein Beitrag im OB von 1978. Schröcke in seinem Fachgebiet Mineralogie unumstritten; er zitiert nur die 2. Auflage des Weißbuches. Wie erinnerlich- musste ja auf persönlichen Befehl H. die 1. Auflage mit 5437 Opfern eingestampft werden. Der Bearbeiter, Hans Schadewald, hat ansonsten einwandfreie Arbeit geleistet, deswegen war der Nachdruck durch den Arndt-Verlag verdienstvoll.
Die Zahl von “3000 Opfern” wurde irgendwann in den 70er von Löser(war in ihrer Landsmannschaft isoliert) oder Splittgerber erfunden. Im gesamten Schrifttum der Landsmannschaften Westpreußen und Weichsel-Warthe taucht sie nicht auf! Glaubt denn jemand im Ernst die NS-Presse hätte sich das entgehen lassen!? Frau Löser selbst hat im wesentlichen die Bücher von Dr. Lück(nirgendwo erwähnt Lück 3000 Ermordete vor dem 1. 9.) ausgeschlachtet, sie stammte ja aus der Bromberger Gegend und wohnte dann in Kaiserslautern. Rein emotional kann man die Frau mit ihrem schweren Schicksal verstehen- zur Forschung hat sie allerdings nichts beigetragen! Grundlegend für alle, die hier mitreden wollen, ist das Standardwerk von Hugo Rasmus: Westpreußen/Pommerellen 1919-1939. München 1989 Die gesamten Heimatkreisbücher- sei es von Bromberg, Graudenz,Schwetz(für den westpr. Raum) oder die von Schubin, Kolmar(für den Posener Raum) oder Sepp Müller: Zusammenstellung der Ermordungen, Internierungen und Verschleppungen in Galizien in: Aufbruch und Neubeginn. Heimatbuch der Galiziendeutschen, Teil II. Stuttgart 1977 machen dazu keine Angaben! Splittgerber, Nolywaika, Schröcke usw. bedienen nur das Zitierkarusell und zitieren sich gegenseitig. Ich wäre der Letzte, der die Zahl in Zweifel ziehen würde! Es gibt dazu nicht die geringste Grundlage. Und wers genau wissen will - Der Bestand “Zentrale für die Gräber ermordeter Volksdeutscher” ist im Hauptstaatarchiv Posen einsehbar. Das Findbuch hat die Nr. 303 mit ca. 502 Bestellnummern. Bei der feigen Flucht der Nazi-Goldfasane(Greiser und Genossen) aus Posen vor der Roten Armee blieb der Bestand in einer Villa am Kaiserring zurück!Mit Stammtischhistorikern, die zuviel Pfälzer Roten getrunken haben, wird man nur ausgelacht!!!
17 Herrmann // Jul 27, 2006 at 22:48
Nur eines: Ein Land, welches sich politische Gefangene leistet, ist eine offene Diktatur, auch wenn das - groesstenteils hinter TV und “Bild” verschanzte - Volk davon noch nicht viel merkt.
18 WW // Jul 28, 2006 at 0:40
@Saarlänner
Es tut mir leid, wenn Sie den Eindruck hatten, ich wolle de Zayas falsch zitieren.
Das war nur als vergleichender Hinweis auf die Zahl 58000 gemeint. Muß diese Zahl falsch und „offensichtlich frei erfunden“ sein, nur weil sie vom dt. Propagandaministerium behauptet wurde?
Schon gar nicht will ich die Leute total verdummen, im Gegenteil: Die Leute wollen wahrscheinlich, genauso wie ich, die Wahrheit wissen, wollen wissen, was ist Propaganda:
12 oder 3000 Ermordete?
In einer Zeit, in der Opferzahlen je nach Opfergruppen entweder nach oben oder nach unten frisiert werden, ist man halt skeptisch!
Das Problem ist, daß nach wie vor keine freie Geschichtsforschung stattfinden darf, was zur Folge hat, daß Auswüchse in beide Richtungen zu verzeichnen sind.
Was Schröcke betrifft, hab ich hier die Ausgabe von 2002 vorliegen. Darin verwendet er noch die Zahl von 58000.
Sie haben viel recherchiert, da hab´ ich noch Nachholbedarf.
Kann man ihrer Meinung nach folgenden Abschnitt glauben und zitieren:?
„Im Wissen um die Garantie aber verbreitete die polnische Presse in den Monaten April bis September 1939 wahre Haßorgien gegen das altansässige Deutschtum und gegen das Deutsche Reich. Bald flogen Steine in die Fensterscheiben deutscher Häuser, bald wurden friedliche deutsche Bürger von Polen überfallen und deutsche Frauen und Kinder auf offener Straße niedergeschlagen. Zu Tausenden wanderten Volksdeutsche in Kerker und polnische Konzentrationslager. Das Eigentum der Volksdeutschen wurde zerstört, beschlagnahmt und enteignet, und je näher der von den Polen provozierte Kriegsausbruch kam, desto stärker wurde der polnische Terror. Die Zahl der internierten und nach Osten verschleppten Deutschen erreichte schließlich 50.000. Tausende davon sind dabei den Strapazen erlegen oder wurden gewaltsam ums Leben gebracht. Nur durch den raschen Vormarsch der deutschen Truppen wurde den überlebenden Volksdeutschen das gleiche Schicksal erspart.“
Aus UN: Auf dem Stundenplan Folge 11
Liebe Grüße
ww
P.S. Was ich nicht so gut finde, ist, daß Sie einen Mann, wie Rigolf Henning, der in Gesinnungshaft sitzt, weil er die „OMF-brD“ auch als solche bezeichnete, heruntermachen, nur weil er andere Opferzahlen behauptet als Sie.
19 KultaKotka // Jul 28, 2006 at 11:21
Wie hoch die Zahl der deutschen Opfer durch die polnischen Mörder auch war - sie war in jedem Fall deutlich höher als die zwei jüdischen Lumpen, mit welchen der zionistische Verbrecherstaat seinen Massakerfeldzug gegen den Libanon rechtfertigt!
Bezeichnenderweise sind es dieselben dummokratischen Schmutzcharakter, welche jetzt den Vernichtungsfeldzug der jüdischen Mörder rechtfertigen, die ímmer noch von einem unbegründeten Überfall der Deutschen auf Polen sprechen - dort aber ging es tatsächlich um das Verhindern von Massakern an Deutschen durch Polen. Das ist der entscheidende Punkt!
Dass es sich bei den Massakern an Deutschen um ein tatsächliches Geschehenen handelt, wie beim Bombenholocaust und bei der Shoah der Verteibung der Deutschen aus den Ostgebieten des Reiches, ist offenkundig bewiesen auch dadurch, dass diese Geschehen der freien Forschung und der offenen Diskussion mit freier Meinungsäusserung zugänglich sind.
Jedem mit Vernunft begabten Menschen leuchtet ein, dass, in sich entsprechenden Methoden bedienenden Schurkenregimen und Unterdrückungsdiktaturen, nur solche Geschehen der offenen Diskussion und der freien Meinungsbildung entzogen sein können, die, mangels Wahrheitsgehalt, solchem kritischen Hinterfragen nicht standhalten würden, da sie eben nur Bestand haben unter rücksichtslosem Verbot all dessen, was bei der Untersuchung tatsächlicher Geschehen zur Wahrheitsfindung herangezogen wird und herangezogen werden muss.
Niemand, der wirkliche Beweise und Argumente hat, setzte sich derart durchsichtig dem dann mehr als begründeten Verdacht der Lüge und der Fälschung aus.
20 Saarlänner // Jul 28, 2006 at 11:55
@WW
Sehen Sie sich bitte meine Anmerkungen zur Ausstellungseröffnung in Prora an! Meinungsaustausch mit GB/BHE an!Ich hatte Dr. Hennig vor Jahren mal über die UN-Redaktion höflichst auf seine Irrtümer angesprochen, die UN-Redaktion gab mir übrigens uneingeschränkt Recht(um es nochmals zu betonen, ich wäre der Letzte, der die “3ooo Opfer” abstreiten würde, wenn es Sie denn gäbe! Auch habe ich Hennig mehrfach in sehr höflichem und moderatem Ton auf diese Irrtümer hingewiesen. wie die Zahl von 58000 zustande kam - ist eigentlich restlos geklärt! Henigs Artikel “Induziertes Irresein” wäre ja für jeden akzeptabel, wenn man drei/vier Sätze streichen würde mit unrichtigen “Fakten”
Also- wenn Bedarf besteht- kann ichs gerne nochmal erklären! Und noch was: Böhler und Kees sollten doch die Angriffspunkte sein. ich will nur deutsche Patrioten davor bewahren, dass Sie sich in der Diskussion mit Böhler/Kees nicht lächerlich machen!
21 WW // Jul 29, 2006 at 2:10
@Saarlänner :
July 28th, 2006 at 11:55
Also, lieber Saarlänner, erst mal ein Dankeschön für die Hinweise auf die mir bis dahin völlig unbekannten Personen namens Böhler und Kees.
Ich hab sie mir mal „ergoogelt“ und werde sie mir zu Gemüte führen, auf daß ich mich als deutsche(r) Patriot(in), falls ich mal mit diesen beiden in einer Diskussion wiederfinden sollte, nicht lächerlich mache. Für alle die auch mitreden wollen können, hier die Verweise:
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2003/95/pdf/Polnische_Greuel.pdf
noch nicht gelesen, aber
Das folgende hab ich mir schon mal todesmutig angetan:
http://www.zeit.de/2006/27/P-Polen
Polen unter dem Eisernen Kreuz
Die Wehmacht in Polen Von Volker Ullrich
Nicht der Angriff der Hitler-Armeen auf die Sowjetunion im Sommer 1941, sondern bereits der Überfall auf Polen im September 1939 bildete den Auftakt zum deutschen Vernichtungskrieg: So lautet die gut belegte These eines Buches, das der Historiker Jochen Böhler in der bekannten, von Walter H. Pehle über Jahrzehnte betreuten »Schwarzen Reihe« des S. Fischer Verlages veröffentlicht hat.
Der Autor (Jahrgang 1969) ist Mitarbeiter am DEUTSCHEN HISTORISCHEN INSTITUT IN WARSCHAU. Für seine aufsehenerregende Publikation – die erste umfassende Darstellung des Polenkrieges aus deutscher Feder überhaupt! – hat er alle erreichbaren polnischen und deutschen Quellen ausgewertet. Das Ergebnis lässt keinen Zweifel zu: Soldaten der Wehrmacht liefen in Hunderten polnischen Dörfern und Städten Amok, ermordeten Tausende von Zivilisten und legten zahlreiche Ortschaften in Schutt und Asche. Doch nicht nur Zivilisten, sondern auch polnische Soldaten wurden Opfer von Massakern. Viele von ihnen wurden nach der Gefangennahme kurzerhand erschossen. Ein Angehöriger des Infanterieregiments 41 im Operationsgebiet der 8. Armee notierte am 13. September: »Überall wurden polnische Zivilisten und Soldaten herausgezogen. Als die Aktion beendet ist, brennt das ganze Dorf. Am Leben blieb niemand, haben auch alle Hunde erschossen.«
Am schlimmsten erging es den polnischen Juden. Sie waren faktisch Freiwild für die deutschen Soldaten, die sich einen Spaß daraus machten, ihnen die Bärte zu scheren. Juden wurden zu entwürdigenden Arbeiten zwangsrekrutiert, häufig auch als Geiseln genommen und erschossen. Auch hier kam es bereits zu einer engen Kooperation zwischen SS- und Polizeieinheiten und Wehrmachtformationen. Die Ereignisse auf dem polnischen Kriegsschauplatz werfen so einen Schatten voraus auf das, was zwischen 1941 und 1944 in den besetzten Gebieten der Sowjetunion in noch schrecklicheren Dimensionen praktiziert werden sollte.
Wie konnte es zu den Orgien der Gewalt und Vernichtung im Spätsommer 1939 kommen? Böhler betont stark die ideologische Vorprägung von Offizieren und Soldaten: Sie marschierten in Polen ein mit einem bestimmten, rassistisch verzerrten Bild von »den Slawen« und »den Juden«. Ein seit langem gepflegtes kulturelles Überlegenheitsgefühl mischte sich mit tief verwurzelten, durch die NS-Propaganda verstärkten antisemitischen Ressentiments. Die Feldpostbriefe bieten dafür reiches Anschauungsmaterial; immer wieder ist hier von »Saujuden« und »widerlichen Judengestalten« die Rede.
Allerdings macht der Autor deutlich, dass die tradierten Feindbilder und Vorurteile allein das ganze Ausmaß der Gewaltbereitschaft nicht erklären können. Dazu bedurfte es zusätzlicher Eindrücke und Erfahrungen in den ersten Tagen und Wochen des Krieges. Eine wichtige Rolle schreibt Böhler dem »Freischärlerwahn« zu. Unter den deutschen Truppen war die Vorstellung verbreitet, es mit einem heimtückischen Gegner zu tun zu haben, der vorzugsweise aus dem Hinterhalt operierte. Eine Partisanenbewegung, die von großen Teilen der polnischen Bevölkerung unterstützt wurde, existierte jedoch zu Beginn des Kriegs nicht. Sie war, wie überzeugend nachgewiesen wird, ein reines Fantasieprodukt – aber ein höchst folgenreiches. Denn dadurch wurde die Nervosität unter den deutschen Soldaten gesteigert, die sich dann vielerorts in willkürlichen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung entlud.
Die Gewaltexzesse hätten nur unterbunden werden können, wenn die Täter bestraft worden wären. Doch das blieb die Ausnahme. Die meisten Befehlshaber deckten die Verbrechen der Truppe, ja ermunterten sie teilweise noch zu schärferem Vorgehen. Die ersten »verbrecherischen Befehle« der Wehrmachtführung wurden nicht, wie man bislang angenommen hat, vor Beginn des »Unternehmens Barbarossa« im Frühjahr 1941 erlassen, sondern bereits im September 1939 formuliert und exekutiert. Böhlers Buch darf schon jetzt als ein Pionierwerk betrachtet werden.
© DIE ZEIT, 29.06.2006
Jochen Böhler: Auftakt zum Vernichtungskrieg
Die Wehrmacht in Polen 1939; Fischer Taschenbuch, 2006; 279 S., 12,95 €
Lieber Saarlänner – gibt es dafür Belege?
22 Saarlänner // Jul 29, 2006 at 9:52
@WW Kees kann man vergessen! Der eigentliche Skandal liegt aber darin(wie ich auch hier an anderer Stelle zur Ausstellung in Prora schrieb), dass diese Witzfigur in Saarbrücken 1994 sein unglaubliches Machwerkwerk( er behauptet ja- die Ausschreitungen wären Fiktion)als Magisterarbeit bei Prof. Dr. Hoensch( Volksdeutscher aus der Zips/Slowakei- war mir bestens bekannt- 2001 verstorben) einreichen konnte! Hoffentlich ist er nicht promoviert! Seine Magisterarbeit ein antideutsches Lügenmachwerk von A-Z!!!
Böhler spielt natürlich in einer höheren Liga- seine jetzt als Buch erschienen Dissertation bei Prof. Dr. Jost Dülfer in Köln ist im Prinzip eine Übersetzung aller in Polen zu diesem Thema erschienen Regionalstudien/Akten/Quellen usw. Er genießt höchste Protektion! Verwerflich: die furchtbaren Massaker an der dt. Minderheit handelt er in drei Sätzen ab und rechnet wahrheitswidrig die Opfer entgegen aller Belege auf 2000 herunter(s. dazu ein Artikel in der Jungen Freiheit Nr.40/05 “Die unterschlagenen Opfer”- die Anmeldung im Archiv ist kostenlos! Kees ist einfach nur widerwärtig, pathologisch antideutsch.
Das Buch ist mometan nur ein Scheeball- wird sich aber zur Lawine entwickeln. auf patriotischer Seite schweigt man die Ausstellung tot- fehlen die Argumente! sehen sie sich meine Argumentation/Bemühungen umdas Schicksal der volksdeutschen Opfer an!
Es gibt Leute, die behaupten “Thomas Kees sei ein Lump” - es gehört nicht zu meinen Pflichten dem zu widersprechen!
23 Anonymous // Jul 29, 2006 at 23:40
@ Saarlänner
Mir fällt auf, daß Sie die von anderen genannten Quellen über polnische Morde und andere Verbrechen nicht gelten lassen und an Loesches lächerlicher Opferzahl nichts finden. Die aufgezählten Namen Ihrer Verbindungen sagen mir gar nichts. Alles große Unbekannte wie die Figuren, die jetzt wieder mit neuen Märchen aufkreuzen und sich zum Handlanger der Polen machen. Dr. Splittgerber und Frau Loeser sind Zeitzeugen aus den Ostgebieten, sie waren sachlich in ihren Veröffentlichungen und nicht rechthaberisch.
Sie nennen de Zayas, aber nicht den Buchtitel, ich nehme an, Sie meinen „Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle, Alliierte Völkerrechtsverletzungen“, 1979, so wissen Sie, daß deren Akten durch Brände und Luftangriff größtenteils vernichtet wurden und der Rest von den Alliierten Truppen nach Kriegsende beschlagnahmt wurde. Davon kamen Dokumente ins Pentagon, danach ins Bundesarchiv in Freiburg, fragt sich, in welchem Umfang noch. In den siebziger Jahren kam de Zayas als Fulbright-Stipendiat nach Göttingen, als Harvard-Absolvent nach Jahren wieder, demnach hat er sich wie von ihm erwartet in o.g. Buch laufend abfällig über die „Nazis“ geäußert. Keinesweg durfte etwa Sven Hedins Wort: „Es war Roosevelts Krieg“ Bedeutung kriegen. Man muß lediglich anerkennen, daß de Zayas die Vertreibung der Deutschen aus den Ostprovinzen in einem weiteren Buch behandelte, was bis dahin unterdrückt worden war. Dort heißt es z.B.,
„Nach jahrelang vorbereiteten Listen, z.T. in der Regie unterer Organe, wurden 15 000 Deutsche in das östliche Polen verschleppt….. Mehr als fünftausend Volksdeutsche wurden in den ersten Tages des Krieges ermordet. Sie waren Geiseln und Sündenböcke zugleich. In Bromberg spielten sich am 3. September grauenvolle Szenen ab, aber nicht nur dort, sondern an vielen Orten in der ganzen Provinz Posen, in Pommerellen und überall, wo deutsche Minderheiten lebten. Deutsche Militärrichter erhielten den Auftrag, die Ausschreitungen gegen die Volksdeutschen zu untersuchen. 593 Zeugen wurden eidlich vernommen“.
Wem nützt es eigentlich, wenn über Dr. Hennig während seiner Inhaftierung hergefallen wird?
24 Saarlänner // Jul 30, 2006 at 10:25
@ anonymus
Jetzt bringen Sie mehrere Sachen! Richtig ist, dass die Akten der WUST unvollständig sind! Von 8000 Fallkomplexen sind heute nur noch etwas über 4000 einsehbar bzw. vorhanden! Zu Loeser nur soviel: Bereits Anfang der 80er besprach Dankwart Kluge in NAtion Europa ihre Schriften mit dem Fazit - sie besser in der Auseinandersetzung nicht zu verwenden. Bezeichnend ist doch, dass Sie in der Heimatkreisgemeinschaft Bromberg nicht publizieren durfte wg. Tatsachenverfälschungen. Innerhalb der Landsmannschaften Westpreußen und Weichsel-Warthe wollte niemand was mit ihr zu tun haben. Sie schrieb dann unter Pseudonym (E. von der Brahe) ein Traktat: Polen und Deutsche . Wie ist eine Versöhnung möglich? Dort putzte Sie das Heimatkreisbuch von Bromberg herunter und warf Dr. Mainhardt
Verfälschungen vor! Sie stritt in ihrem Traktat die Massenerschießungen poln. Eliten schlichtweg ab, obwohl diese vielfach dokumentiert sind und die Massengräber 45/56 geöffnet wurden.(Ein Teil der Massengräber wurde auf Befehl von Himmler im Herbst 44 geöffnet und die Leichen verbrannt zwecks Spurenvernichtung) ich habe an anderer Stelle schon betont, dass Fr. Löser mehrere Angehörige bei den Ausschreitungen verloren hatte und man zumindest emotional ihre Polemiken nachvollziehen kann. Um die Sache abzukürzen- in der Ausgabe des Völkischen Beobachters vom 31.8.1939. finden Sie eine Gesamtzahl der vor dem 1. September ermordeten Volksdeutschen - nämlich 66!
Prof. Carl von Loesch schrieb sein Buch “Verlustliste des Deutschtums in Polen, Berlin 1940 im Auftrag der Reichsregierung. In keiner einzigen zeitgenössischen Publikation(sei es zeitung, magazin, Buch) oder in den Veröfentlichungen von Dr. Lück taucht die Zahl auf! Splittgerber hat niemals Archive besucht- weder den Bestand der Gräberzentrale in Polen, noch die Bestände des AA , noch die Wust. Beide verfuhren nach dem Rezept(Löser nutzte ausschließlich die Publikationen von Lück) “nehme 10 Bücher und mache ein 11. daraus! Hennig muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er sich die Historie nach eigenem Gusto zusammenbiegt!
25 Cogito // Jul 30, 2006 at 20:43
Nach den Berechnungen von v. Loesch, müßten die ermordeten Angehörigen von Frau Löser zu seiner Zahl „12“ gehören. Sie sind von so einem hektischen Eifer, die Polen zu entlasten, daß Ihnen viele Fehler unterlaufen, ein großer Fehler: die Unterschlagung seriöser Veröffentlichungen. Was Sie vorbringen sind entweder Nonames oder ein Durcheinander, das man nicht nachprüfen kann. Wenn ich mal Gelegenheit habe, vielleicht gelingt mir wenigstens das mit Dankwart Kluge. Natürlich vergessen Sie nicht, von Schandtaten der Deutschen zu reden, so daß Sie auf mich den Eindruck machen, Ihre zur Schau gestellte Entrüstung über die neu auftretenden Geschichtenerzähler dient nur zu deren Reklame und soll auf sie neugierig machen.
Das Verhalten der Heimatblättchen und –kreise Frau Löser gegenüber, wenn Ihre Schilderung stimmen sollte, würde mich gar nicht wundern, denn die kriegen nur einen staatlichen Zuschuß, wenn sie schön brav im Mainstream auftreten und sich von den „Revanchisten“ und „Ewiggestrigen“ distanzieren. Wehe! wenn nicht – dann geht es ihnen so wie dem „Schlesier“. Man darf doch nicht die zarten Bande der Freundschaft mit den Polen gefährden! Daß Sie geradezu böse über Dr. Splittgerber schreiben, kann vielleicht damit zusammenhängen, daß er Sie mal abblitzen ließ. Er war sonst eigentlich immer von freundlichem Entgegenkommen und um die Wahrheit bemüht, natürlich konnte man aufgrund seiner Erlebnisse und Erfahrungen nicht erwarten, daß er der geistigen Umerziehung erlag. Das mag Sie vielleicht besonders gestört haben.
26 Saarlänner // Jul 31, 2006 at 15:49
@ cogito was Sie hier bringen - ist ein einziger Durcheinander!! Wenn Sie Prof. Dr. Gotthold Rhode. Dr. Richard Breyer, Krannhals, u.a. als no-names bezeichnen- richtet sich das selbst. Ich habe präzise und genaue Angaben gemacht! Wenn Sie unfähig sind, ein Archiv oder eine Bibliothek zu benutzen ist das ihre Sache! Haben Sie überhaupt ein wissenschaftliches Studium absolviert oder sind Sie auch ein blutiger Amateur? Mit Splittgerber hatte ich mein ganzes Leben nichts zu tun- weder schriftlich noch persönlich. Mir ist er lediglich als Verfasser von Traktaten bekannt, die in keiner Bibliothek ausgeliehen werden oder dort in die Papiertonne geschmissen werden. ” Die Polen entlasten” - das überlasse ich anderen. Wer aber meint mit Hass und Polemik und Dummheit(!)Wissenschaft betreiben zu können, erweist der dt. Sache einen Bärendienst! Wer ausser einigen eingefleischten Alt-Nazis möchte sich mit Ihnen wissenschaftlich austauschen! Die Heimatkreisgemeinschaften, Landsmannschaften(deren lasche Position ich nicht immer teile) haben schon Recht damit gewisse Leute des “rechten Narrensaums” fernzuhalten! Damit lass ich es bewenden- Sie können noch tausend Kommentare einstellen-Auseinandersetzung mit Ihnen ist reine Zeitverschwendung!!!Setzen Sie sich doch mit Dr. Böhler(dessen Ansichten ich ablehne) auseinander! oder fehlt Ihnen die wissenschaftliche Reputation-Kenntnisse, die auf Splttgerber/Löser basieren. Zum Lachen!
27 Cogito // Aug 3, 2006 at 10:50
Wie ist wohl einer einzuordnen, der wie Sie Fragmente von Beweisakten als Evangelium verkaufen will, bei denen es fraglich ist, welche Beweise durch Krieg wirklich zerstört oder erst im Nachhinein vernichtet wurden, und nur Autoren gelten läßt, deren Bücher von öffentlichen Büchereien nicht in den Papierkorb geworfen werden! Ich werde weiterhin ZeitZEUGEN gegen Leute verteidigen, die sich gern aufspielen. Es steht einer auf ganz wackligen Beenchen, wenn er meint, zu seiner Glaubwürdigkeit die „Nazikeule“ zur Hilfe holen zu müssen!
28 geeste // Jun 25, 2007 at 14:47
warum läßt denn niemand diesem saarlänner und seinen geschichtsverdrehern das gleiche schicksal angedeihen, das die, durch die nach dem versailler schanddiktat erfolgte völkerrechtswidrige abtrennung großer teile des reiches, zahllosen, zu volksdeutschen gewordenen reichsdeutschen, opfer des polnischen größenwahns, angestachelt durch den englischen rückversicherungsverrag erdulden mußten?
Vielleicht werden andere völker und staaten das für uns nach dem kommenden wirschaftzusammenbruch und folgendem krieg erledigen? Dieses subjekt saarlänner sollte doch einmal die nicht gekürzten berichte des dam. auswätigen amtes lesen und die quellen verfolgen, die zu diesen berichten führten. Solche menschen wie saarlänner & co haben dann keine berechtigung mehr zu existenz
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