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Schauprozeß in Wien gegen David Irving – Haftstrafe trotz Canossagangs (20.02.06)

21:33 · Post your comment (No Comments)

David Irving

Wien: In der österreichischen Hauptstadt fand heute der Prozeß gegen den britischen Historiker David Irving statt, den man am 11. November vergangenen Jahres in der Steiermark verhaftet hatte. Grundlage für die Verhaftung Irvings war ein Haftbefehl vom 8. November 1989 (!) der dem Historiker Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne vorwarf. Freilich hatte Irving weder an der Restauration des Dritten Reiches noch an einer anderen Wiederbelebung des Nationalsozialismus gearbeitet. Seine „Wiederbetätigung“ im nationalsozialistischen Sinne bestand darin, bestimmte Details der Zeitgeschichte kritisch hinterfragt zu haben. Irving hatte seinerzeit bei Vorträgen in Wien und Leoben die Existenz von Gaskammern in Auschwitz in Frage gestellt.

Wer jedoch geglaubt hatte, daß es in Wien nun zu einem ähnlichen Prozeßschauspiel kommen würde, daß sämtliche Vorstellungen von einem Rechtsstaat ad absurdum führt, der dürfte enttäuscht gewesen sein. Vielmehr bot sich hier ein Bild, das ein wenig an die Moskauer Schauprozesse der dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts erinnerte, wo die Angeklagten sich bekanntlich auch selber aller möglichen Untaten bezichtigten, um am Ende jedoch trotz ihrer Geständnisse verurteilt zu werden.

So ließ Irving, der seine Anklage vor Verhandlungsbeginn vor Journalisten noch als lächerlich bezeichnete, bereits unmittelbar nach seiner Verhaftung keinen Zweifel daran, daß er vor Gericht auf jeden Kampf um die Wahrheit verzichten und sich in jedem Fall schuldig bekennen werde. Vor Gericht gestand er heute die ihm zur Last gelegten Vorwürfe und bezeichnete seine Äußerungen von damals als falsch. Gleichzeitig betonte er: „Ich bin kein Holocaust-Leugner“, um dann hinzu zu fügen, daß er seit 1989 viel dazugelernt habe. Lediglich seinen Vorwurf, daß er Auschwitz für „ein Disneyland für Touristen“ halte, behielt er aufrecht.

Sprach er in der Vergangenheit u. a. von Funden in sowjetischen Archiven, die ihn zu dieser Veränderung seines Denkens veranlaßt hätten, so nannte er heute in Wien auch die Aufzeichnungen von Adolf Eichmann. Diese waren in der jüngeren Vergangenheit unter großem Gepränge auch in Deutschland veröffentlicht worden. Details über die Existenz von Gaskammern beschreibt Eichmann in seinen Aufzeichnungen freilich auch nicht. Von seiner Behauptung von einst, wonach es in Auschwitz keine Gaskammern gegeben habe, sagte er, daß es sich dabei um Einzelheiten der Geschichte handele, nicht aber um „Holocaust“-Leugnung. Gleichzeitig betonter er: „Ich habe einen Fehler begangen, indem ich das behauptet habe. Es war ein methodischer Formfehler.”

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde Irving vorgeworfen, immer wieder von „Gaskammern-Märchen“ und einer „Gaskammern-Lüge“ gesprochen zu haben. Irvings Verteidiger Elmar Kresbach hingegen sprach davon, daß an dem, was Irving vor 17 Jahren gesagt hat, nicht zu rütteln wäre. Hatte Irving jedoch geglaubt, seine reumütige Haltung würde ihm wenigstens eine Bewährungsstrafe einbringen, so sah er sich getäuscht. Das Gericht erkannte auf drei Jahre Haft. Möglich wäre sogar ein Strafmaß von zehn Jahren gewesen. Bemerkenswerte Relationen für bloße Meinungsäußerungen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Aufregung in linken Kreisen von Graz, als Arnold Schwarzenegger in seiner Eigenschaft als Gouverneur des US-Staates Kalifornien zwei überführte Mörder hinrichten ließ, die bereits seit einigen Jahren in der Todeszelle ihres Schicksals harrten. Was für eine Aufregung. Hier hingegen wurde jemand wegen einer fast 20 Jahre zurückliegenden Meinungsäußerung zu einer Haftstrafe verurteilt, ohne daß es jemanden sonderlich aufgeregt hätte.

Zwar gab es in der Vergangenheit in verschiedenen internationalen Publikationen einzelne Proteste gegen die Behandlung Irvings, doch waren diese eher formeller Natur und dienten offenbar der Beruhigung des eigenen Gewissens bei einigen noch nicht völlig abgestumpften Journalisten, Nachhaltigkeit, wie man sie von anderen Kampagnen her kennt, besaßen sie freilich nicht.

Was Irving betrifft, so dürfte ihn sein Verhalten in der Untersuchungshaft und vor Gericht wohl nunmehr zwischen alle Stühle gesetzt haben. Verachtet von seinen früheren Lesern und Anhängern, brachte ihm sein reumütiges Verhalten auch nicht die geringste Sympathie auf der Gegenseite. Übrig blieb ein Mensch, der ein höchst interessanter Historiker mit mutigen Thesen war, jedoch unfähig sie in der Stunde der Bewährung zu verteidigen, um auf diese Weise eine ähnliche Größe zu zeigen, wie man sie gegenwärtig in Mannheim bei einem Mann wie Ernst Zündel bewundern kann. Muß man seine Bücher nun wegwerfen? Keineswegs. Über die Erbärmlichkeit und Rückgratlosigkeit des Menschen Irving sollte man nicht vergessen, daß eben nicht jeder Mensch fähig ist, um Unglück Größe zu zeigen und man es nicht von jedem verlangen kann, in brisanten Fällen zum Helden zu werden. Das ändert nichts an der Tatsache, daß Irvings Bekenntnisse vor Gericht nichts weiter als Lippenbekenntnisse sind, die dazu dienten, das Gericht zur Milde zu bewegen. Die Richter sahen das offenkundig auch nicht anders. Ihre Antwort: Drei Jahre Haft.

Bei dem Tarif hätte man auch bei seinen Thesen bleiben können, so wäre man wenigstens zum Helden geworden und zu einer unsterblichen Gestalt in der Historikerzunft. So aber bleibt die Erinnerung an einen Historiker, den man wohl mal in jüngeren Jahren gern gelesen hat, dessen Bücher man aber inzwischen etwas weiter nach hinten ins Regal stellt, gibt es doch würdigere Vertreter dieser Literaturgattung, die man dort hinstellen kann, um Besucher zu beeindrucken. Schade, von einem Manne wie Irving hätten wie mehr erwartet. Gewogen und für zu leicht befunden.

Wenn man aber so oder so verurteilt wird, was sollte einen Mann von Bedeutung dann dazu veranlassen

Siehe auch
AFP 20.02.06

dpa 20.02.06

Altermedia / Störtebeker-Netz Archiv

Quelle: Störtebeker-Netz 20.02.06

Tags: Allgemeines

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