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Altermedia Deutschland - Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Schill der Zweite? - Herr Richter, was spricht er – Ein Mann sieht schwarz (31.05.06)

May 31st, 2006 · Post your comment (5 Comments)

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Leverkusen / NRW: Heutzutage recht umstritten ist ja die Verwendung des Begriffes „Neger“ für überpigmentierte Zeitgenossen aus dem fernen Afrika oder Amerika. Ein Begriff dem freilich nichts Rassistisches anhaftet und der sich lediglich aus dem lateinischen Wortes für schwarz, niger, herleitet darstellt. Im Spanischen wurde dann später aus „niger“ das Wort „negro“ und diesem verdankt das Deutsche dann den Begriff „Neger“, der wie man sehen kann, nichts weiter als ein gewöhnliches Lehnwort ist und nichts weiter als „Schwarzer“ bedeutet. Nur eine nervlich etwas überkandidelte Gesellschaft kann daher in so einer schlichten Feststellung Rassismus sehen, weshalb wir uns auch gar nicht irre machen lassen und diesen Begriff weiter so verwenden, wie wir es seit unserer Kindheit getan haben.

Doch dieser Ansicht sind offenbar nicht nur wir und ein Großteil unserer Leser. Auch der Leverkusener Richter Jochen Schuster ist offenbar dieser Ansicht. So berichtet der KÖLNER STADT-ANZEIGER in seiner gestrigen Ausgabe über einen Prozeß gegen zwei togolesische Kriminelle, die hier wie so viele andere Zeitgenossen ihres Schlages das Gastrecht durch kriminelle Handlungen verletzt haben, daß der Richter allen Protesten der politisch überkorrekten Verteidigung zum Trotz, die Angeklagten als „Neger“ und deren Sprache als „Negersprache“ bezeichnet hat. Darüber hinaus reagierte der Richter auf einen Beweisantrag der Verteidigung mit der Bemerkung „Der Jud’ muß brennen“, um dann auf die empörte Reaktion der Verteidigung zu erwidern, daß man ja wohl mal Kleist zitieren dürfe.

Tatsächlich handelt es sich jedoch hier nicht um Kleist, sondern um ein Zitat aus Lessings „Nathan dem Weisen“, daß im Original übrigens so lautet: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt“, ein Ausdruck, der heute freilich mehr an die Verfahrensweisen bundesdeutscher Gerichte in Strafverfahren gegen nationale Dissidenten erinnert und weniger an Verfahren gegenüber ausländischen Kriminellen, die für gewöhnlich nicht so hart angefaßt werden, wie in diesem Fall aus Leverkusen.

Der politisch überkorrekte KÖLNER STADT-ANZEIGER dazu weiter:
„…Die skandalverdächtige Verhandlungsführung von Jochen Schuster gegen die aus Togo stammenden Angeklagten scheint kein Einzelfall zu sein. Bereits im medienträchtigen Drogenprozess gegen den Düsseldorfer Kunstprofessor Jörg Immendorf hatte es beispielsweise der Rechtsgelehrte Professor Günter Tondorf von der Uni Köln als „empörend“ bezeichnet, wie Schuster mit dem todkranken Immendorf umgegangen war. „Wie steht’s mit dem Saufen, Herr Immendorf? - „Haben Sie gedient?“ - „Sind Sie sexuell normal?“, lauteten einige der Fragen, die der Vorsitzende gestellt hatte.
Für Entgeisterung sorgte Schuster auch im Verfahren gegen Rechtsanwalt Bayers Mandanten und dessen Mitangeklagten, als er nach sieben Verhandlungstagen und der Vernehmung von zehn Zeugen gerade einmal elf Minuten Beratungszeit brauchte, um Mahmoud N. wegen Drogenhandels, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb und den anderen Angeklagten zu siebeneinhalb Jahren Haft zu verurteilen. …“

Offenbar ist der Zeitung noch gar nicht der Gedanke gekommen, daß gerade Zeugenaussagen und Beweisanträge so überzeugend gewesen sind, daß es gar keiner längeren Urteilsberatung bedurfte. Auf diese sollte man gerade in politischen Verfahren nicht allzu viel geben, da die Urteile dort in der Regel schon vor der Verhandlung feststehen und lediglich nur noch um das Strafmaß ergänzt werden müssen. Die längere Beratungsdauer ist bei solchen Verhandlungen lediglich ein Kunstgriff, um dem Angeklagten sowie dem Gerichtspublikum zu suggerieren, man mache sich ernsthafte Gedanken zur Urteilsfindung. In diesem Fall, so scheint es, handelte der Richter wenigstens ehrlich.

Das kann er sich auch leisten, geht er doch Ende Juni in Pension. Aus diesem Grunde erscheint es uns nicht unwahrscheinlich, daß Schuster vor seinem Pensionsantritt wenigstens noch einmal Dinge von sich geben wollte, die ihm ansonsten in seiner Richterlaufbahn versagt blieben, wollte er nicht seine Karriere riskieren. Schuster agiert dabei so wie etliche bundesdeutsche Politgrößen, die inzwischen abhalftert sind auch. Man denke nur an Altbundeskanzler Helmut Schmidt, der in der jüngsten Vergangenheit ja auch mehrfach vor Überfremdung und der Ausländerkriminalität warnte, obwohl er zu denen gehörte, die das Übel erst ins Land geholt haben. Erstaunlicherweise erkennen Politiker ihr Fehlversagen immer erst dann, wenn sie selber nichts mehr zu melden haben, von Eigenverantwortung will man freilich nichts wissen, so daß wir lediglich nur hoffen können, daß wenn schon nichts mehr zu retten ist, wenigstens solche Figuren eines Tages noch einmal zur Rechenschaft zieht.

Gut, das ist keine Lösung und schon gar keine „Endlösung“, aber ist ein bißchen Genugtuung nicht auch schon was Feines? Man gönnt sich ja sonst nichts.

Siehe auch
Kölner Stadt-Anzeiger 30.05.06

Quelle: Störtebeker-Netz 31.05.06



Tags: Allgemeines

5 responses so far ↓

  • 1 Nils // May 31, 2006 at 23:21

    Am schönsten wäre mal das Urteil “Klappe zu - Affe tot” zu vernehmen…

  • 2 LordHeruur // Jun 1, 2006 at 9:50

    Herrlich! Es gibt also doch noch ein paar anständige Richter!

  • 3 Commander // Jun 20, 2006 at 9:52

    Dieser Artikel ist nicht nur inhaltlich sclecht, sondern zudem offensichtlich von einem Legastheniker verfasst. Glückwunsch, Dummkopf!

  • 4 TodosAlemanesUnidos // Jun 28, 2006 at 18:05

    “Erstaunlicherweise erkennen Politiker ihr Fehlversagen immer erst dann, wenn sie selber nichts mehr zu melden haben, …”

    Das ist es ja wohl: “das Leben” - ein Rundlauf durch die Optik der Ansichten.
    Wenn’s zuende geht, hat der begabte Kopf die “Optik” intus, nur der Beschränkte bleibt noch bei seiner (Mainstream)”Meinung”.

  • 5 Tina // Jul 8, 2008 at 13:40

    Unglaublich, dass man die Ausdrucksweise dieses Richters auch nur eine Sekunde gutheißen kann. Zugegeben, “Neger” ist ein neutrales Wort, wenn es neutral intoniert wird. Allerdings entwickelt sich Sprache auch und mittlerweile hat sich die Bedeutung durch das englische Schimpfwort “Nigger” eben verändert. Spätestens die Verwendung des Wortes “Negersprache” zeugt aber von einer Undifferenziertheit (hat irgendjemand eine Ahnung, wie viele Sprachen es allein in Afrika gibt?!?) des Richters, die mir große Sorge darüber bereitet, dass solche Personen die 3. Gewalt repräsentieren.

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