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Schlechte Verlierer – Republikaner merken noch immer nicht, daß sie aus der Mode sind (28.09.06)

September 28th, 2006 · Post your comment (35 Comments)

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Berlin: Bei letzten Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sank der Stimmenanteil der Republikaner auf schlappe 0,9 Prozent. Auch in den gleichzeitig laufenden Wahlen zu den Bezirksparlamenten vermochte die Schlierer-Partei nicht zu punkten und das, obwohl sie mit der NPD einen Handel machen konnte, in dem die verschiedenen Stadtbezirke untereinander aufgeteilt wurden, so daß diesmal jede Konkurrenz untereinander unterblieb.
Das Ergebnis: Gerade mal ein Mandat konnte in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung erworben werben. Ein Ergebnis das umso blamabler ist, da gerade in Pankow derzeit aufgrund der Moscheebauaffäre geradezu eine Steilvorlage für den Einzug einer nationalen Partei in das Bezirksparlament bestanden hat.

Hinzu kommt, daß die Republikaner sich Anfang September gegenüber dem Berliner Landesverfassungsschutz durchsetzen konnten, wonach dieser ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 6. April dieses Jahres umsetzen mußte und nach dem die Republikaner nicht mehr im Berliner Verfassungsschutzbericht erwähnt werden dürfen. Jubelnd, wenngleich auch etwas voreilig,hieß es dazu in einer REP-Presseerklärung:
“Lang hat es gedauert, aber der Berliner Verfassungsschutz hat nun endlich das OVG-Urteil vom 06.04.2006 umgesetzt.In der aktuellen Ausgabe des Berliner Verfassungsschutzberichtes – auch abrufbar auf den Seiten der Senatsinnenverwaltung – sind DIE REPUBLIKANER nicht mehr aufgeführt!Kurz vor dem Urnengang am 17.09.06 ist dies nochmals ein wichtiges Ereignis für unsere Partei und ein Signal an die Bevölkerung.DIE REPUBLIKANER – Wir sind die demokratische Rechte!“

Was ein Jammer, daß derlei kaum noch jemanden interessiert. Ein typischer Fall dafür, daß man sich auch in heutigen Zeiten förmlich zu Tode „siegen“ kann.
Im Gegenzug gelang es der NPD, Abgeordnete in vier Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zu entsenden.

Unfähig zu erkennen, daß ihre Zeit ein und für alle mal vorbei ist, soll nun eine Verfassungsbeschwerde dafür sorgen, daß die Schlierer-Partei wenigstens bei den nächsten Wahlen wieder eine Chance hat. So reichten die Republikaner dieser Tage eine Verfassungsbeschwerde gegen die Drei-Prozentklausel zu den Wahlen für die Berliner Bezirksparlamente ein. Ein entsprechender Klageeingang (Aktenzeichen: 152 A/06) wurde gestern vom Landesverfassungsgericht bestätigt. Gegenstand der Beschwerde ist außerdem auch noch die Stimmenauszählung nach dem DHondt-Verfahren. Die Chancen, daß sich die REP, was die Drei-Prozent-Klausel-betrifft, durchsetzen, dürften gar nicht mal schlecht stehen, sind doch inzwischen auch in anderen Bundesländern die Prozentklauseln bei Kommunalwahlen gefallen, doch steht wohl nicht zu erwarten, daß ein Wegfall solcher Klauseln den Republikanern zu neuem Leben verhilft, haben sie es doch mit ihrem Anpassungskurs gegenüber den Kartellparteien nicht nur verspielt, als ernstzunehmende politische Opposition zu gelten, sondern auch die Chance von einer nationalen Opposition, die sich selber ernst nimmt, als ebenbürtiger Partner ins Auge gefaßt zu werden.

Aus diesem Grunde ist es wohl vollkommen gleichgültig, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird, auf die politische Zukunft der Schlierer-Partei dürfte dies keinen besonderen Einfluß haben.

Siehe auch
Die Welt 28.09.06

Altermedia 20.09.06

REP Berlin Pressemitteilung 68/06 vom 04.09.06

D’Hondt-Verfahren (Wikipedia)

Quelle: Störtebeker-Netz 28.09.06



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